Rauchende Mieter im Aus?

DÜSSELDORF (DTZ/red). „Die Wohnung ist unverletzlich“, heißt es in Artikel 13 des Grundgesetzes. Eine Tatsache, die für einen Düsseldorfer Mieter nicht zuzutreffen scheint. Der 74-Jährige Raucher hat die Kündigung seiner Wohnung erhalten, weil er raucht.

Die Vermieterin hatte Medieninformationen zufolge den Mann, der seit 40 Jahren in der Wohnung lebt, wiederholt abgemahnt und aufgefordert weniger zu rauchen. Der Betroffene hat dagegen geklagt. Nach Einschätzung des zuständigen Düsseldorfer Richters bestünde allerdings kaum eine Erfolgsaussicht. Aus diesem Grund habe er den Antrag auf Prozesskostenhilfe auch abgelehnt, so der Richter. Der Prozess vor dem Amtsgericht Düsseldorf beginnt am 24. Juli (Aktenzeichen 24 C 1355/13).

Die Kündigung begründet die Vermieterin mit einer „andauernden, unerträglichen, nicht mehr hinnehmbaren Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner“, heißt es. Der Mieter habe diese Aussagen nicht bestritten und daher greife in diesem Fall greife eine Besonderheit des Zivilprozesses. „Im Zivilprozess gilt als zugestanden, was nicht bestritten ist“, schreibt die FAZ. Damit habe der Mieter die Begründung zur Kündigung quasi selbst geliefert.

Der Mieterbund Bayern hält die Düsseldorfer Auseinandersetzung laut Medieninformationen „für sehr bedenklich, weil hier stark in die Privatsphäre des Mieters eingegriffen werde“. Die Unverletzlichkeit der Wohnung habe oberste Priorität, kommentiert der Landesverband die Causa Düsseldorf. Ein entsprechendes Urteil könnte Schule machen, gerade in gerade in Ballungsgebieten, wo Wohnungen Mangelware seien, könnten nach Belieben rauchende Mieter gekündigt werden.

Auch bei der Gesellschaft für Wohn- und Gewerbeimmobilien (GWG) in Halle-Neustadt, kennt man das Thema rauchende Mieter. Das Problem sie nicht groß, aber „ständig latent“. Ein generelles Rauchverbot in der Wohnung steht für die GWG zurzeit außer Diskussion, das wäre ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

Zurück nach Düsseldorf. Die übrigen Mieter, alles Firmen, scheinen bis auf einen kein Problem mit ihrem rauchenden Hausbewohner zu haben. Im Gegenteil. Auf Rückfrage bestätigen sie, dass sie sich durch den Rauch nicht belästigt fühlen und der Mann „ein sehr netter und hilfsbereiter Mensch“ sei.

Spenden für den Prozess
Netzwerk Rauchen hatte am Freitag, den 5. Juli zum Spenden für den „rauchenden Mieter“ aufgerufen und mittlerweile bereits 1383 Euro für den Prozess gesammelt. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite [link|http://www.netzwerk-rauchen.de/aktuell.html]www.netzwerk-rauchen.de [/link] des Vereins.

(DTZ 28/13)

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