FRANKFURT (DTZ/red). Am Landgericht Frankfurt wird seit Anfang der Woche die Frage verhandelt, ob elektronische Zigaretten ein freies Genussmittel sind, oder unter das Arzneimittelgesetz fallen.
Im vorliegenden Fall ist Medienberichten zufolge ein 46-jähriger Geschäftsmann wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt. Er hat im nordrhein-westfälischen Schwelm einen Online-Handel mit E-Zigaretten und Liquids betrieben. Der Zoll hatte 2012 die elektrisch betriebenen Inhalationsgeräte und rund 15.000 Patronen, die mit Nikotin und Aromastoffen gefüllt waren, beschlagnahmt.
In der juristischen Auseinandersetzung steht die Frage im Mittelpunkt, ob für den Import und Vertrieb dieser Produkte eine behördliche Genehmigung notwendig ist.
Für die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat der Prozess „Pilotcharakter“, schreibt die „Frankfurter Neue Presse“. Noch nie sei grundsätzlich über E-Zigaretten entschieden worden, heißt es. Deshalb habe man die Angelegenheit auch in erster Instanz beim Landgericht angeklagt, um sie später vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu bringen.
(DTZ 25/13)
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