BERLIN (DTZ/fok). Verbraucherschutz ist wichtig, aber Überregulierung führt eben jenen Schutz ad absurdum: Das zeigt ein gut fünf Minuten dauernder Informationsfilm mit dem Titel „Staatliche Fürsorge – Zwischen Überregulierung und Kundennutzen“, der unter der Ägide des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie sowie des Markenverbandes produziert wurde.
Ob Glühbirnenverbot, Alkopopsteuer, Schockfotos auf Zigarettenpackungen oder Werbeverbote für alkoholische Getränke in Sportstadien – der Film zeigt viele Beispiele, wie die EU, aber auch nationale Institutionen Eingriffe in die Märkte und den Wettbewerb vorgenommen haben bzw. dies noch beabsichtigen, obwohl diese Maßnahmen nicht zur Verbesserung des Verbraucherschutzes geeignet sind. So zeigt der Film auch aktuelle Pläne der EU, die Menge des Salzes bei der Herstellung von Brot zu limitieren oder die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen auf 75 Prozent auszuweiten sowie Slim- und Mentholzigaretten zu verbieten. Die Tendenzen zur Überregulierung demonstriert der Film jedoch auch auf anderer Ebene: So erzählt ein Fischhändler, er habe im Rahmen eines Vergleichs Schmerzensgeld zahlen müssen, weil ein Kunde sich an einer Fischgräte verletzte. Jetzt warnt ein Schild in seinem Laden: Fisch kann Fischgräten enthalten.
Der Informationsfilm ist auf der Internetseite von British American Tobacco unter [link|http://www.bat.de/staatliche-ueberregulierung/ ]www.bat.de[/link] abzurufen.
Dass Verbraucherprotest auch bei Regulierungsfanatikern der EU manchmal zum Umdenken führen kann, zeigt ein aktuelles Beispiel: So wurde vom Verbraucherschutzkommissariat geplant, Salatöl in der Gastronomie nur noch in Einwegflaschen auf den Gasttischen zuzulassen, angeblich weil nur so das Nachfüllen gepanschter Öle in die Flaschen verhindert werden könnte. Nach heftigen Protesten der Bürger zog die EU den Vorschlag wieder zurück; schließlich sah man wohl auch in Brüssel ein, dass Ölflaschen und Fettnäpfchen nahe Verwandte sein können.
(DTZ 22/13)
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