Gericht stoppt Softdrink-Verbot

NEW YORK CITY (DTZ/red). Das Aus kam quasi kurz vor dem Anpfiff. Am Montagabend, wenige Stunden bevor das umstrittene Verbot übergroßer Softdrink-Becher in Kraft trat, stoppte ein New Yorker Gericht das Gesetz.

Richter Milton Tingling vom Manhattan Supreme Court sah keinen nachhaltigen Effekt darin, dass zuckerhaltige Getränke in Bechern mit mehr als 407 Milliliter Inhalt nicht mehr verkauft werden dürfen. Die Stadt hatte im September 2012 erlassen, am 12. März 2013 sollte es in Kraft treten.

Ein herber Rückschlag für New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg, urteilen die Medien. Das Verbot „überfrachtet mit willkürlichen und unberechenbaren Konsequenzen“ zitieren US-Medien aus der Begründung des Richters. Gegen das Gesetz hatte ein Zusammenschluss von Gastronomie-Verbänden und Getränkeherstellern geklagt.

Mit der Verordnung wollte Bloomberg den Angaben nach die Fettleibigkeit der New Yorker Bevölkerung eindämmen. Die geplante Einschränkung beim Kauf zuckerhaltiger Getränke erstreckte sich auf Restaurants, Schnellimbissketten und öffentliche Orte wie Sportstadien und Kinos. Demgegenüber ist der Verkauf großer Flaschen mit Limonade und anderen zuckerhaltigen Getränken in Lebensmittelgeschäften und Supermärkten uneingeschränkt möglich gewesen.

Medienberichten zufolge kündigte Bürgermeister Michael Bloomberg an, sobald als möglich Einspruch gegen das Urteil einzureichen.

(DTZ 11/13)

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