BERLIN (DTZ/fok). Im Rahmen einer Pressekonferenz in seinem Berliner Büro informierte der Deutsche Zigarettenverband über den Mitte Dezember von der EU-Kommission präsentierten Entwurf zur Tabak-Produkt-Richtlinie und zeigte dabei die eigene Position auf.
Klar, sachlich, thematisch engagiert machte Dr. Dirk Pangritz, der zum Jahreswechsel Geschäftsführer des DZV wurde, die reichlich vorhandenen Kritikpunkte an den Brüsseler Regulierungsplänen deutlich. So wies er die Journalisten darauf hin, dass die im Richtlinienentwurf an ca. zwei Dutzend Stellen eingebauten delegierten Rechtsakte es im Falle ihrer Annahme der Kommission ermöglichen würden, künftig selbständig, ohne Parlament und nationale Regierungen, Veränderungen der Vorschriften vorzunehmen. Das ist weit weg vom in Deutschland praktizierten demokratischen Rechtsverständnis. Dr. Pangritz zeigte an einem Beispiel auf, wie die ursprünglich zur Harmonisierung dienende Richtlinie letztlich dazu führen würde, Disharmonisierungen durch einzelne Mitgliedsländer zuzulassen und hieraus neuen Harmonisierungsbedarf abzuleiten. Die Folge wäre eine Regelungskaskade, die erst mit dem völligen Verschwinden der Produkte ende. Weiter stellte Dr. Pangritz heraus, dass bei den vorgeschlagenen Maßnahmen die Frage nach der Wirksamkeit, dem Nutzen und der Verhältnismäßigkeit eine zentrale Rolle spielt, vor allem in den bis zum 4. März stattfindenden Subsidiaritätsprüfungen durch Bundestag und Bundesrat.
Kritik übt der DZV auch an den vielen geplanten Maßnahmen, die die Gestaltungsfreiheit bei Produkt und Design stark beschneiden, letztlich zu Einheitsprodukten führen. So sieht man das vorgeschlagene Verbot charakteristischer Aromas als mehr als kritisch, schon weil die Definition so schwierig sei. Auch ein Mentholverbot mache keinen Sinn. Seit 2001 würden alle Inhaltsstoffe gegenüber der EU offen gelegt, aber die Zusammenführung dieser nationalen Listen durch die EU, die eigentlich bis 2004 erfolgt sein sollte, sei bis heute nicht geschehen. Auch die Art und Weise, wie die Rückverfolgbarkeit der Produkte künftig geregelt werden soll, sieht der DZV problematisch. Hier werde ein Bürokratiemonster ohne wirklichen Nutzen aufgebaut.
Marken: Geistiges Eigentum und Markenrechte mit einem Federstrich ausradiert
Ein zentrales Thema der Kritik ist die geplante Vergrößerung der Warnhinweise, was de facto dazu führt, dass nur noch 20 Prozent der Packungsoberfläche für die Marke selbst zu Verfügung stehen würde. Dies mache geistiges Eigentum der Hersteller sowie ihre Markenrechte mit einem Federstrich zunichte. Damit werde der Wg zu Plain Packaging vorgezeichnet.
Zum Abschluss unterstrich Dr. Pangritz die wirtschaftlichen Auswirkungen, die eine solche Überregulierung für die komplette Wirtschaftskette inklusive des Fiskus bedeutet. Die Gefahr, dass künftig auch andere Branchen von der Brüsseler Regulierungswut getroffen werden, ist von diesen auch erkannt worden, so dass neben den Verbänden und Betroffenen aus der Tabakwirtschaft eben auch zahlreiche andere Verbände gegen die neue Richtlinie Stellung bezogen haben, so etwa der Bundesverband der Deutschen Industrie oder der Markenverband. Überregulierung sei eben auch in Politik und Öffentlichkeit „kein ganz stilles Thema“
Auf die Umstände des Rücktritts des früheren EU-Kommissars Dalli angesprochen, sagte Dr. Pangritz, zu den Details habe sein Verband keine Kenntnisse, doch wäre er froh, wenn die Ergebnisse der Olaf-Untersuchungen veröffentlicht würden, um den vielen Gerüchten ein Ende zu bereiten.
DTZ 03/13
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