Schlagwort: Markenrechte

  • Imperial verkauft Produktionsstandort

    TROSSINGEN // Der Tabakkonzern Imperial Brands hat seinen Fertigungsstandort in Trossingen zur Produktion von Filterhülsen unter anderem der Marke EFKA an die F + C Papiervertriebsgesellschaft mbH verkauft.

    Eigentümerwechsel
    Der Eigentümerwechsel erfolgte rückwirkend zum 1. Oktober. Die Käuferin gehört zur niederländischen Unternehmensgruppe Mignot & De Block, in Deutschland vor allem über die Tochtergesellschaft Gizeh Raucherbedarf GmbH bekannt. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

    Imperial Brands hatte seine Hülsenproduktion in Trossingen im Verlauf der ersten Jahreshälfte 2020 eingestellt. Grund war die anhaltende Unterauslastung der Produktionskapazitäten, bedingt durch rückläufige Produktionsmengen und den Verlust von Handelsmarkenverträgen. Dadurch wurde die Schließung der weltweit letzten Hülsenproduktion in der gesamten Imperial-Gruppe notwendig.

    Marke und Patente bleiben bei Imperial Brands
    Mit der Übernahme des gesamten EFKA-Betriebsgeländes, aller darauf befindlichen Gebäude sowie weiter Teile des aktuellen Maschinenparks samt Ersatzteilen kann der Fertigungsstandort Trossingen – und mit ihm rund 80 Arbeitsplätze vor Ort – nun jedoch perspektivisch erhalten bleiben. Die traditionsreiche Marke EFKA, deren Patente sowie weitere Markenrechte verbleiben im Besitz von Imperial.

    „EFKA war über 108 Jahre ein fester Bestandteil von Trossingen“, erklärte dazu Helmut Rutschke, Geschäftsführer von EFKA. „Unsere Produktion hier einstellen zu müssen, schmerzt persönlich und vor allem mit Blick auf die betroffenen Mitarbeiter nach wie vor sehr. Auf der anderen Seite freuen wir uns, den Standort an einen Käufer übergeben zu können, der die Produktion und damit einen wichtigen Teil der wirtschaftlichen Tradition Trossingens fortführen will.“

    pi

  • Nikoblue kauft Beposh-Rechte

    WIEN // Der Wiener E-Zigarettenanbieter Nikoblue hat die Markenrechte des deutschen Anbieters Beposh übernommen und will in den deutschen Markt expandieren.

    „Mit dem Erwerb der Markenrechte an Beposh setzten wir einen wichtigen Schritt auf den deutschen Markt und können von der vorhandenen Infrastruktur profitieren”, kommentiert Nikoblue-Gründer Franz Seba die Akquisition. Aktuell verkauft auch der deutsche E-Zigarettenanbieter Niko Liquids Beposh-Produkte. Auf DTZ-Anfrage sagt Seba dazu: „Niko Liquids hat lediglich ein von Beposh entwickeltes Pod-System Evolo übernommen und darf bis zum Abverkauf der Warenbestände den Namen Beposh weiter nutzen.“ Ein wichtiger Schritt für das Unternehmen war laut Seba dabei auch die Kooperation mit dem österreichischen Tabak-Großhändler Tobaccoland, die bereits 2014 startete.

    Heute verkauft das Unternehmen seine Produkte eigenen Angaben zufolge in über 800 Trafiken. Der Absatz habe sich seit dem Start jährlich verdoppelt. Der Umsatz lag im vergangenen Jahr in Österreich bei rund 5,6 Millionen Euro, sagt Franz Seba gegenüber DTZ.

    red / kes

    (DTZ 20/19)

  • Gauloises-Hersteller klagt gegen Einheitspackung

    PARIS // Die Imperial Tobacco-Tochter Seita will Klage gegen die Einführung der Einheitspackung in Frankreich vor dem Obersten Gerichtshof des Landes einreichen.

    Tatsache ist jedoch, dass die juristische Anfechtung des Paquet neutre (deutsch: Einheitspackung) die Umsetzung zum 1. Januar 2017 nicht verhindern wird. Der Hersteller von Marken-Ikonen wie Gauloises und Gitanes pocht mit diesem Schritt nicht nur auf seine Markenrechte, sondern will damit auch die Öffentlichkeit aufrütteln.

    Laut Seita verletzte das Gesetz darüber hinaus Markenrechte, wie sie die französische Verfassung garantiere.

    Japan Tobacco International (JTI) hat eigenen Angaben zufolge kurz nach der Veröffentlichung des Gesetzes im März gegen die Einführung der Einheitspackung in Frankreich geklagt.
    red

    (DTZ 19/16)

  • Markenrechte vertreten

    CAROUGE // JTI-Manager Ronald van Tuijl übernimmt 2016 die Präsidentschaft des Internationalen Markenverbandes INTA (International National Trademark Association).

    Tuijl ist Experte für Urheber- und Markenrechte bei Japan Tobacco International in der internationalen Firmenzentrale in Carouge im Schweizer Kanton Genf. „Das kommende Jahr wird für die INTA ein sehr arbeitsreiches“, sagte van Tuijl dem Online-Dienst „Managing Intellectual Property“. Dabei sei die bevorstehende Umsetzung des Europäischen Markenrechts (englisch: European Trademark Reform) nur ein Punkt von vielen.

    Die globalen Herausforderungen für Markenhersteller seien Produkt- und Markenfälschungen und ihre Bekämpfung, so Tuijl. Und: „Wir werden die Entwicklungen des Plain Packaging beobachten – ein Thema, das wachsende Risiken für die Alkohol, Softdrinks, Nahrungsmittel, Medikamente und Tabak produzierende Industrie bietet.“
    red

    (DTZ 04/16)

  • Erste „E-Pleite“: Snoke ist insolvent

    BONN // Erste Schritte der Marktbereinigung sind derzeit bei den Anbietern von E-Zigaretten und den zugehörigen Liquids festzustellen. Getroffen hat es nun das Unternehmen Snoke aus Bonn, das den Geschäftsbetrieb mittlerweile eingestellt hat.

    In einer Mitteilung der Kanzlei, die den Insolvenzverwalter gestellt hat, heißt es dazu: Trotz intensiver Bemühungen haben sich die Hoffnungen nach einem Erhalt des insolventen Bonner E-Zigarettenherstellers Snoke GmbH & Co. KG endgültig zerschlagen. Der vom Amtsgericht Bonn bestellte Insolvenzverwalter André Dobiey aus der Kanzlei Niering Stock Tömp musste diesen Schritt im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung in der Bonner Zentrale des Unternehmens am Mittwoch, den 30. September, mitteilen.

    „Leider haben die gravierenden Gesellschafter-Auseinandersetzungen aus dem Vorfeld der Insolvenz auch negative Auswirkungen auf die Fortführungsfähigkeit im Insolvenzverfahren gehabt. Insbesondere war es uns aufgrund ungeklärter markenrechtlicher Fragen nicht möglich, einen geordneten Unternehmensverkauf zu ermöglichen“, so der Insolvenzverwalter.

    Wie sich herausgestellt habe, seien die Markenrechte bereits im Vorfeld der Insolvenz zunächst auf ein Unternehmen in Luxemburg und sodann auf ein Unternehmen aus Hongkong übertragen worden.

    Eine geordnete Vermarktung des schuldnerischen Unternehmens auf gesicherter Rechtsgrundlage sei damit faktisch nicht mehr möglich gewesen. Überdies sei – verständlicherweise ohne eine langfristige Fortführungslösung – die Zurückhaltung auf Seiten der Handelspartner zur Abgabe neuer Bestellungen groß gewesen.

    Für eine breitere Vermarktung, der erst seit wenigen Jahren eingeführten Produkte der Schuldnerin, seien keine finanziellen Mittel vorhanden gewesen.
    Geplant sind nun, die vorhandenen Restposten, die sich weitgehend bei einem Zulieferer in der Nähe von Hannover befinden, im Rahmen eines geordneten Abverkaufs zu verwerten.
    Marktbeobachter gehen davon aus, dass in den kommenden Monaten – insbesondere nach Umsetzen der TPD2 – weitere Insolvenzen erfolgen könnten.
    red

  • Ukraine zieht Klage gegen Australien zurück

    MAINZ // Die Ukraine zieht ihre Klage gegen das Plain-Packaging-Gesetz in Australien vor dem WTO-Schiedsgericht zurück.

    Das Land hatte zusammen mit der Dominikanischen Republik, Kuba, Honduras und Indonesien 2012 eine Klage vor der Welthandelsorganisation (WTO) eingereicht. Darin heißt es unter anderem, dass die gesetzlich vorgeschriebene Einheitspackung für Tabakprodukte ein Bruch der internationalen Abkommen zum Schutz der Markenrechte und des freien Handels sei. Stattdessen hoffe die Ukraine Medienangaben zufolge auf eine einvernehmliche Lösung mit Australien.

    Die übrigen Kläger halten an ihrer Beschwerde fest, heißt es. Es wird erwartet, dass das WTO-Schiedsgericht in der ersten Hälfte des nächsten Jahres die Klage erörtert.
    red

    (DTZ 24/15)

  • Bundesregierung stellt Schockfotos in Frage

    BERLIN (DTZ/pnf). Die schwarz-gelbe Regierungskoalition zeigt sich gegenüber den EU-Plänen zur Verschärfung der Tabakproduktrichtlinie skeptisch.

    „Bild am Sonntag“ stellte in ihrer Ausgabe vom letzten Wochenende heraus, dass Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) zwar die Zahl der Raucher reduzieren wolle, gleichzeitig aber bezweifle, ob größere Warnhinweise oder Ekelfotos auf den Packungen den Tabakkonsum tatsächlich einschränkten.

    Die Zeitung zitiert einen Ministeriumssprecher mit den Worten: „Bisher sind diese Maßnahmen umstritten, deshalb ist es jetzt an der EU-Kommission, die Wirksamkeit neuer Warnhinweise zu untermauern.“ Allerdings widersprach Aigner im Nachgang anderen Pressemeldungen, wonach sie grundsätzlich gegen Bildwarnhinweise auf den Zigarettenpackungen sei. Sie stimme vielmehr mit der Position von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) überein, dass größere Warnhinweise oder Schockbilder in Betracht kommen könnten, doch sei eben der Nachweis ihrer effektiven Wirksamkeit auf den Konsum vorher zu erbringen.

    Das Wirtschaftsministerium unter Minister Rösler hatte sich im Vorfeld gegen eine Bevormundung der Verbraucher durch Brüssel ausgesprochen und gilt als Gegner massiver Eingriffe der EU in die Markenrechte und Packungsgestaltungen. Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wird nachgesagt, dass sie gegenüber TPD2 erhebliche Vorbehalte hat.

    Da die Bundesregierung bisher aber noch nicht zu einer einheitlichen Position gekommen ist, stellt sich nach wie vor die Frage, ob Deutschland sich den TPD-kritischen Mitgliedstaaten anschließt und auf substanzielle Änderungen der Richtlinie, vor allem bei den markenkillenden übergroßen Warnhinweisen hinwirken wird.

    (DTZ 11/13)

  • DZV setzt auf klare Position in Sachen Tabak-Produkt-Richtlinie

    BERLIN (DTZ/fok). Im Rahmen einer Pressekonferenz in seinem Berliner Büro informierte der Deutsche Zigarettenverband über den Mitte Dezember von der EU-Kommission präsentierten Entwurf zur Tabak-Produkt-Richtlinie und zeigte dabei die eigene Position auf.

    Klar, sachlich, thematisch engagiert machte Dr. Dirk Pangritz, der zum Jahreswechsel Geschäftsführer des DZV wurde, die reichlich vorhandenen Kritikpunkte an den Brüsseler Regulierungsplänen deutlich. So wies er die Journalisten darauf hin, dass die im Richtlinienentwurf an ca. zwei Dutzend Stellen eingebauten delegierten Rechtsakte es im Falle ihrer Annahme der Kommission ermöglichen würden, künftig selbständig, ohne Parlament und nationale Regierungen, Veränderungen der Vorschriften vorzunehmen. Das ist weit weg vom in Deutschland praktizierten demokratischen Rechtsverständnis. Dr. Pangritz zeigte an einem Beispiel auf, wie die ursprünglich zur Harmonisierung dienende Richtlinie letztlich dazu führen würde, Disharmonisierungen durch einzelne Mitgliedsländer zuzulassen und hieraus neuen Harmonisierungsbedarf abzuleiten. Die Folge wäre eine Regelungskaskade, die erst mit dem völligen Verschwinden der Produkte ende. Weiter stellte Dr. Pangritz heraus, dass bei den vorgeschlagenen Maßnahmen die Frage nach der Wirksamkeit, dem Nutzen und der Verhältnismäßigkeit eine zentrale Rolle spielt, vor allem in den bis zum 4. März stattfindenden Subsidiaritätsprüfungen durch Bundestag und Bundesrat.

    Kritik übt der DZV auch an den vielen geplanten Maßnahmen, die die Gestaltungsfreiheit bei Produkt und Design stark beschneiden, letztlich zu Einheitsprodukten führen. So sieht man das vorgeschlagene Verbot charakteristischer Aromas als mehr als kritisch, schon weil die Definition so schwierig sei. Auch ein Mentholverbot mache keinen Sinn. Seit 2001 würden alle Inhaltsstoffe gegenüber der EU offen gelegt, aber die Zusammenführung dieser nationalen Listen durch die EU, die eigentlich bis 2004 erfolgt sein sollte, sei bis heute nicht geschehen. Auch die Art und Weise, wie die Rückverfolgbarkeit der Produkte künftig geregelt werden soll, sieht der DZV problematisch. Hier werde ein Bürokratiemonster ohne wirklichen Nutzen aufgebaut.

    Marken: Geistiges Eigentum und Markenrechte mit einem Federstrich ausradiert
    Ein zentrales Thema der Kritik ist die geplante Vergrößerung der Warnhinweise, was de facto dazu führt, dass nur noch 20 Prozent der Packungsoberfläche für die Marke selbst zu Verfügung stehen würde. Dies mache geistiges Eigentum der Hersteller sowie ihre Markenrechte mit einem Federstrich zunichte. Damit werde der Wg zu Plain Packaging vorgezeichnet.

    Zum Abschluss unterstrich Dr. Pangritz die wirtschaftlichen Auswirkungen, die eine solche Überregulierung für die komplette Wirtschaftskette inklusive des Fiskus bedeutet. Die Gefahr, dass künftig auch andere Branchen von der Brüsseler Regulierungswut getroffen werden, ist von diesen auch erkannt worden, so dass neben den Verbänden und Betroffenen aus der Tabakwirtschaft eben auch zahlreiche andere Verbände gegen die neue Richtlinie Stellung bezogen haben, so etwa der Bundesverband der Deutschen Industrie oder der Markenverband. Überregulierung sei eben auch in Politik und Öffentlichkeit „kein ganz stilles Thema“
    Auf die Umstände des Rücktritts des früheren EU-Kommissars Dalli angesprochen, sagte Dr. Pangritz, zu den Details habe sein Verband keine Kenntnisse, doch wäre er froh, wenn die Ergebnisse der Olaf-Untersuchungen veröffentlicht würden, um den vielen Gerüchten ein Ende zu bereiten.

    DTZ 03/13

  • BTWE-Präsident von Bötticher erhofft sich durch Anhörung Borgs mehr Transparenz

    KÖLN (DTZ/pi). Einheitspackungen mit Warnhinweisen, die 75 Prozent der Packungsoberfläche
    einnehmen, massive Einschränkungen bei der Präsentation von Tabakprodukten am
    Verkaufsort sowie ein geplantes Verbot von Zusatzstoffen – so stellen sich die
    bislang öffentlich gewordenen Pläne der Tabakproduktdirektive (TPD) des
    ehemaligen EU-Gesundheitskommissars John Dalli dar. [p][/p]Der Bundesverband des
    Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE) hofft anlässlich der heutigen Anhörung vor dem Europäischen Parlament
    des designierten Kommissars Tonio Borg auf eine Kursänderung der geplanten
    Maßnahmen, hin zu einer transparenten, sachlichen Diskussion.[p][/p]
    Nach Ansicht aller Verbände und Organisationen der Tabakwirtschaft verfehlen die
    Maßnahmen das Ziel, die Anzahl der Raucher zu senken. Zudem verstoßen die
    Vorschläge gegen Markenrechte, bedrohen 250.000 Arbeitsplätze allein im
    europäischen Tabakwareneinzelhandel, fördern den Schwarzmarkt und schränken
    die Entscheidungsfreiheit der Konsumenten beim Kauf des legalen Kulturgutes
    Tabak massiv ein.[p][/p]

    „Gerade unter den für die Euro-Zone schwierigen ökonomischen Bedingungen gilt es,
    politisch mit Bedacht zu regulieren. Eine offen geführte Diskussion über sinnvolle
    Maßnahmen, mit denen der Jugend- und Nichtraucherschutz EU-weit harmonisiert
    werden kann, wäre weit effektiver, als die einseitige Beschneidung der Rechte von
    Konsumenten und Unternehmen. Auch deshalb, weil negative Folgen wie der Anstieg
    von Zigarettenschmuggel und der Ausfall von Steuergeldern massiv wären“, so
    BTWE-Präsident Rainer von Bötticher.
    [p][/p]
    DTZ 46/12

  • Spitzenanwälte kämpfen gegen Einheitspackung

    SYDNEY/CANBERRA (DTZ/red). In der Auseinandersetzung um das Gesetz zur Einführung der Einheitspackung für Tabakprodukte in Australien (engl. Tobacco Plain Packaging Bill 2011) lassen sich die vier klagenden Zigarettenunternehmen von der juristischen Elite des Landes vertreten, berichtet der „Daily Telegraph“.

    Insgesamt elf Anwälte, darunter laut Bericht drei der besten ihrer Zunft, Allan Myers, Alan Archibald und Bret Walker, haben die Vertretung vor Gericht gegen die australische Bundesregierung übernommen.
    Kläger und Beklagte sind heute gemeinsam vor dem zuständigen Richter, William Gummow, erscheinen. Das Treffen steht im Zusammenhang mit der dreitägigen Anhörung, die am 17. April in Canberra beginnt.

    Philip Morris, British American Tobacco Australia, Imperial Tobacco Australia und Japan Tobacco International werfen der Regierung von Premierministerin Julia Gillard vor, dass das Gesetz, das im Dezember in Kraft tritt, nicht vereinbar sei mit der australischen Verfassung, da die Hersteller durch den staatlichen Eingriff ihre Markenrechte verlieren, ohne dass eine Entschädigungszahlung geleistet werde.

    (DTZ 04/12)