EDINBURGH (DTZ/red). Der britische Zigarettenautomatenhersteller Sinclair Collis ist mit einer Berufungsklage gegen ein Aufstellungsverbot seiner Geräte in Schottland gescheitert.
Die Verordnung ist im Tobacco and Primary Medical Services (Scotland) Act 2010 eingebettet und sollte ursprünglich bereits im Oktober 2011 in Kraft treten.
Mit der Klage konnte Sinclair Collis, eigenen Angaben nach der größte Automatenhersteller im Vereinigten Königreich, dies verzögern. Das Unternehmen, eine hundertprozentige Tochter des Zigarettenherstellers Imperial Tobacco PLC, sah im Verbot einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, heißt es.
In ihrem Urteil argumentieren die Richter Medienberichten zufolge, dass sie keinerlei Verletzung des Europäischen Rechts erkennen können. Das Ziel der schottischen Gesetzgebung sei vielmehr der Jugendschutz, heißt es.
Sinclair Collis, der 1.708 Zigarettenautomaten an 1.454 Standorten in Großbritannien betreibt, hält dagegen, dass dies eine Entscheidung gegen den in der EU garantierten freien Handel sei.
Parallel dazu fechtet der Mutterkonzern Imperial Tobacco die Entscheidung des schottischen Parlaments an, das auch die Präsentation von Zigaretten in Geschäften gesetzlich verbieten will (Stichwort „display ban“). Der Zivilklage wird am 1. November vor dem Obersten Gerichtshof in London verhandelt.
(DTZ 42/12)
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