E-Zigarettenhändler vor Gericht

FRANKFURT (DTZ/red). Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat als erste deutsche Strafverfolgungsbehörde einen Unternehmer angeklagt, der mit elektronischen Zigaretten handelt.

Dem 45-jährigen Unternehmer, der einen Onlineversand mit Sitz in Schwelm in Nordrhein-Westfalen betreibt, wird Medienberichten zufolge ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen.

In der Anklage heißt es, dass er zwischen November 2012 und Februar 2012 in 135 Fällen E-Zigaretten, nikotinhaltige Liquids und entsprechendes Zubehör aus China über den Frankfurter Flughafen eingeführt haben soll. Der Zoll hatte im Vorfeld rund 400 Packungen mit Flüssignikotin am Frankfurter Flughafen beschlagnahmt, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ).

Die juristische Einschätzung zu nikotinhaltigen Liquids ist bundesweit unterschiedlich.

Im April hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass es sich bei der E-Zigarette um ein Genussmittel handele. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hält sie allerdings für Arzneimittel und deshalb für apothekenpflichtig.

(DTZ 37/12)

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