US-Berufungsgericht kippt Gesetz zu Bildwarnhinweisen für Zigaretten

WASHINGTON (DTZ/pnf). Der Bundesberufungsgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington hat am Freitag letzter Woche entschieden, dass die Regierung den Zigarettenherstellern keine großen grafischen Warnhinweise auf den Packungen vorschreiben darf.

Damit wurde ein von der Food and Drug Administration (FDA) initiiertes Gesetz für ungültig erklärt, das die Produzenten verpflichten wollte, durch Ekelbilder wie schwarzgefärbte Lungen oder verfaulte Zähne die Konsumenten vom Zigarettenkonsum abzuhalten.

In der Gerichtsentscheidung, die durch eine Mehrheit vom 2 zu 1 der drei RichterInnen fiel, wurde vor allem darauf verwiesen, dass die FDA nicht beweisen konnte, dass durch den Aufdruck der abstoßenden Warnungen tatsächlich, wie von ihr behauptet, der Zigarettenkonsum zurückgehe. Gleichzeitig verstoße das Gesetz gegen die Rechte der Unternehmen hinsichtlich einer selbstbestimmten Information. Kläger waren die Tabakkonzerne Reynolds USA, Lorillard, Commonwealth Brands, Liggett Group und Santa Fe Natural Tobacco.

Während die Hersteller den Gerichtsentscheid sehr begrüßten, wollte sich die US-Gesundheitsbehörde zunächst nicht dazu äußern. Das Justizministerium will das Urteil zunächst prüfen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Auseinandersetzung weiter bis vor den Obersten US-Gerichtshof gebracht wird.

Mit dem Urteil ist aber ein neuer Meilenstein gesetzt worden, nachdem zuvor ein australisches Gericht für dieses Land die Diskriminierung durch Schockbilder und Plain Packaging zugelassen hatte und auch die EU über indirektes Plain Packaging in Form großer Bildwarnhinweise im Rahmen der Überarbeitung der Tabak-Produktrichtlinie nachdenkt.

(DTZ 35/12)

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