CINCINNATI (DTZ/red). Ein US-Bundesberufungsgericht hat am Montag in Cincinnati die Ansprüche der US-Regierung bestätigt Tabakprodukte zu kontrollieren und die Bildwarnhinweise auf Zigarettenpackungen zu verschärfen.
Die Entscheidung des sechsten Bezirksgerichts in Cincinnati (Ohio) unterstützt den gesetzlichen Auftrag der FDA (Arznei- und Lebensmittelbehörde; engl. Food and Drug Administration), berichtet diese Woche das „Wall Street Journal“ (WSJ) in seiner Online-Ausgabe. Die Verordnung verletzte nicht das Recht der Zigarettenindustrie auf freie Meinungsäußerung, heißt es.
Das aktuelle Urteil in Cincinnati hält fest, dass die Schockbilder 50 Prozent im oberen Bereich der Vorder- und Rückseite der Zigarettenpackung bedecken sollen. Es trifft den Angaben zufolge keine Entscheidung über die von der FDA vorgeschlagenen neun Bild-Warnhinweisen, sondern hat das US-Tabakgesetz im Allgemeinen, inklusive der Warnhinweise, erörtert.
Vor einem Monat kam ein Bundesrichter in Washington D.C. in einem davon unabhängigen Prozess zu einem gegenteiligen Urteil und lehnte eine entsprechende Verordnung ab. Der Richter sah darin eine Verletzung auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die US-Regierung ging in Berufung. Dieser Fall konzentriert sich auf die Text- und Bildwarnhinweise wie sie von der FDA vorgeschlagen werden.
Die US-Behörde FDA soll seit 2009 die Anti-Tabak-Richtlinien der USA umsetzen. Für landesweite Kritik sorgte die FDA-Verordnung, die der Zigarettenindustrie im ab September 2011 neun Text- und Bildwarnhinweise auf die Vorder- und Rückseite der Packungen diktieren wollte. Die Umsetzung der Verordnung wurde verschoben, da ein US-Richter sie als verfassungswidrig eingestuft hat.
Demgegenüber stehen die zurzeit üblichen schwarz-weisen Textwarnhinweise, die ein einem separaten kleinen Kasten auf die Packung gedruckt werden, so das WSJ.
Die Tabakindustrie klagt gegen die FDA-Verordnung und sieht in den von der FDA vorgeschlagenen Text- und Bildwarnhinweisen eine Verletzung des ersten Zusatzartikels der amerikanischen Verfassung, der das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet.
Beobachter vermuten, dass der Oberste Gerichtshof der USA das letzte Wort im Fall der gesetzlichen Tabak-Regulierungen haben werde.
(DTZ 12/12)
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