Schlagwort: Food and Drug Administration

  • Kein Problem für E-Zigaretten

    SILVER SPRING (DTZ/max). Maine, Montana, Nevada, Texas – diese US-Bundesstaaten sind ein Paradies für E-Raucher. Denn nur dort gibt es – bislang – keine Gesetze oder Initiativen, die den elektronischen Genuss reglementieren. Alle anderen 46 Staaten, so der Online-Dienst WestlawNext, haben Rechtsvorschriften erlassen oder planen solche Maßnahmen. In 20 dieser Bundesländer gibt es bereits konkrete Dampf-Verbote.

    Nun hat auch die mächtige US-Behörde Food and Drug Administration (FDA) Regeln vorgeschlagen. Im Wesentlichen geht es darum, den Verkauf der E-Produkte an Jugendliche unter 18 Jahren zu verbieten, Warnhinweise auf die Packungen zu drucken, keine kostenlosen Proben mehr abgeben zu dürfen sowie den Vertrieb von E-Zigaretten über Verkaufsautomaten zu untersagen. Die Vorschläge zielen zudem darauf ab, E-Zigaretten künftig als Tabakprodukte einzustufen und sie somit unter die Beobachtung durch die FDA zu stellen. Bislang war die Behörde nur für Zigaretten und Rauchtabak (außer Pfeifen- und Wasserpfeifentabak) zuständig.

    Kathleen Sebelius von Hart HealthStrategies, einem Lobby-Unternehmen, jubelte: „Damit sind wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung auf das Ziel einer rauchfreien Generation vorangekommen.“ Differenzierter beurteilt Miguel Martin, Chef des zweitgrößten amerikanischen E-Zigaretten-Anbieters Logic Technology Development, den Vorstoß: „Wir freuen uns darauf, Teil dieses Prozesses zu sein, und glauben, dass wissenschaftlich fundierte und verantwortungsvolle Regelungen gut für beide Seiten sind – für den erwachsenen Verbraucher und für verantwortungsbewusste Hersteller.“ Dass Aromen oder der Online-Verkauf nicht verboten werden sollen, bewertet Bonnie Herzog, Analystin bei Wells Fargo, als „positiv für die Industrie“. Die Vorschläge seien weit weniger restriktiv als befürchtet. Zudem dürfte es mehrere Jahre dauern, bis sie voll umgesetzt sein müssen.

    Der US-Markt für E-Zigaretten hat ein Volumen von rund zwei Milliarden Dollar (rund 1,45 Milliarden Euro). Laut einer aktuellen Umfrage des Informationsanbieters FindLaw.com sprechen sich 43 Prozent der Amerikaner dafür aus, E-Zigaretten den gleichen Regeln zu unterwerfen wie klassische Zigaretten; 27 Prozent halten das für falsch. Von den Befragten, die bereits E-Zigarette gedampft haben, finden 55 Prozent zusätzliche Vorschriften überflüssig.

    (DTZ 18/14)

  • USA lässt Bildwarnhinweise zu

    WASHINGTON (DTZ/red). Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Montag die Klage der US-Zigarettenindustrie abgewiesen und damit dem Aufdruck von Bildwarnhinweise auf der Hälfte der Vorder- und Rückseite von Zigarettenpackungen zugestimmt, schreibt das „Wallstreet Journal“.

    Die Zigarettenhersteller hatten gegen ein Bundesgesetz von 2009 geklagt, das neben den Warnhinweisen auch weitere Einschränkungen, wie eine Nichtraucher-Hotline, auf den Packungen vorsah und sich auf ihre Redefreiheit berufen, die im 1. Zusatzartikel der US-Verfassung festgehalten ist.

    Damit erhält die FDA (Food and Drug Administration), die US-Lebensmittelüberwachung, den gesetzlichen Auftrag ein neues Tabakgesetz zu erarbeiten und neue Bildwarnhinweise zu erstellen.

    Bis diese neuen Vorgaben und die Bildwarnhinweise umgesetzt werden, kann es allerdings noch Jahre dauern, heißt es.

    (DTZ 17/13)

  • FDA darf Warnhinweise vorschreiben

    CINCINNATI (DTZ/red). Ein US-Bundesberufungsgericht hat am Montag in Cincinnati die Ansprüche der US-Regierung bestätigt Tabakprodukte zu kontrollieren und die Bildwarnhinweise auf Zigarettenpackungen zu verschärfen.

    Die Entscheidung des sechsten Bezirksgerichts in Cincinnati (Ohio) unterstützt den gesetzlichen Auftrag der FDA (Arznei- und Lebensmittelbehörde; engl. Food and Drug Administration), berichtet diese Woche das „Wall Street Journal“ (WSJ) in seiner Online-Ausgabe. Die Verordnung verletzte nicht das Recht der Zigarettenindustrie auf freie Meinungsäußerung, heißt es.

    Das aktuelle Urteil in Cincinnati hält fest, dass die Schockbilder 50 Prozent im oberen Bereich der Vorder- und Rückseite der Zigarettenpackung bedecken sollen. Es trifft den Angaben zufolge keine Entscheidung über die von der FDA vorgeschlagenen neun Bild-Warnhinweisen, sondern hat das US-Tabakgesetz im Allgemeinen, inklusive der Warnhinweise, erörtert.

    Vor einem Monat kam ein Bundesrichter in Washington D.C. in einem davon unabhängigen Prozess zu einem gegenteiligen Urteil und lehnte eine entsprechende Verordnung ab. Der Richter sah darin eine Verletzung auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die US-Regierung ging in Berufung. Dieser Fall konzentriert sich auf die Text- und Bildwarnhinweise wie sie von der FDA vorgeschlagen werden.

    Die US-Behörde FDA soll seit 2009 die Anti-Tabak-Richtlinien der USA umsetzen. Für landesweite Kritik sorgte die FDA-Verordnung, die der Zigarettenindustrie im ab September 2011 neun Text- und Bildwarnhinweise auf die Vorder- und Rückseite der Packungen diktieren wollte. Die Umsetzung der Verordnung wurde verschoben, da ein US-Richter sie als verfassungswidrig eingestuft hat.
    Demgegenüber stehen die zurzeit üblichen schwarz-weisen Textwarnhinweise, die ein einem separaten kleinen Kasten auf die Packung gedruckt werden, so das WSJ.

    Die Tabakindustrie klagt gegen die FDA-Verordnung und sieht in den von der FDA vorgeschlagenen Text- und Bildwarnhinweisen eine Verletzung des ersten Zusatzartikels der amerikanischen Verfassung, der das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet.

    Beobachter vermuten, dass der Oberste Gerichtshof der USA das letzte Wort im Fall der gesetzlichen Tabak-Regulierungen haben werde.

    (DTZ 12/12)

  • USA stuft E-Zigaretten als Tabakprodukte ein

    ROCKVILLE (DTZ/red). Der Oberste Gerichtshof der USA (US Supreme Court) stuft laut einer aktuellen Pressemitteilung die elektronischen Zigaretten sowie das Zubehör als Tabakprodukte ein.

    Dazu gehören Nikotin-Kartuschen und ähnliche nikotinhaltige Produkte wie Bonbons, Pflaster, Hautkremes und Nasensprays. Die FDA (Food and Drug Administration) werde eigenen Angaben nach noch eine entsprechende Produkt-Richtlinie erarbeiten.

    (DTZ 17/2011)