ROCKVILLE (DTZ/red). Der Oberste Gerichtshof der USA (US Supreme Court) stuft laut einer aktuellen Pressemitteilung die elektronischen Zigaretten sowie das Zubehör als Tabakprodukte ein.
Dazu gehören Nikotin-Kartuschen und ähnliche nikotinhaltige Produkte wie Bonbons, Pflaster, Hautkremes und Nasensprays. Die FDA (Food and Drug Administration) werde eigenen Angaben nach noch eine entsprechende Produkt-Richtlinie erarbeiten.
(DTZ 17/2011)
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