KARLSRUHE (DTZ/red). Sportwetten und andere Glückspiele im Internet bleiben in Deutschland weiterhn verboten. Zu dieser Entscheidung kam der Bundesgerichtshof (BGH) diese Woche.
In seinem Urteil untersagen die Richter sowohl private Wettangebote als auch die Vermittlung und Bewerbung derselben und gaben damit einer Klage der staatlichen Lottogesellshaften gegen eine Reihe privater Wettveranstalter statt.
Das Verbot im Glückspielstaatsvertrag, Glückspiele über das Internet zu vertreiben und zu bewerben, verstoße nicht gegen Verfassungs- und Europarecht.
Mit dieser Enscheidung werde das staatliche Glückspiel gestärkt und das Modell des Glücksspielstaatsvertages bestätigt, betonen die staatlichen Lottoanbieter.
(DTZ 39/11)
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