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  • Franzosen rauchen mehr

    SAINT-DENIS // Die Tabakbranche in Frankreich kennt keine Krise. Oder doch? Auf alle Fälle haben die Franzosen im März mehr geraucht als sonst.

    Im letzten Jahr ist der Zigarettenkonsum um sieben Prozent angestiegen, schreibt die französische Organisation für Drogen und Suchtprävention, die „Oberservatoire français des drogues et toxicomanies“ und bezieht sich auf den Beobachtungszeitraum von März 2014 bis März 2015. Demnach verzeichnet die nationale Branche zum ersten Mal seit 2009 wieder Konsumzuwächse.

    Die Bilanz ist durchweg positiv für Produzenten und Fachhändler, so die Erhebung. Auch beim Feinschnitt dreht sich der Absatz weiter nach oben auf eine Rekordhoch: Knapp zwölf Prozent wurden in diesem Zeitraum mehr gekauft und konsumiert.

    Die Zahlen könne man nicht verallgemeinern, widerspricht die Vereinigung der französischen Fachhändler, die "Confédération des buralistes de France". Die Steigerung beziehe sich lediglich auf einen Monat und könne ausschließlich für März festgehalten werden. Ansonsten stagniere der Markt.
    red

    (DTZ 29/15)

  • Mehrheit für Raucherräume

    LONDON // Das strikte Rauchverbot in der britischen Gastronomie wird acht Jahre nach seiner Einführung von der Mehrheit der Bevölkerung kritisiert.

    Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des britischen Marktforschers und Unternehmensberaters Populus, die im Auftrag der Interessengemeinschaft Forest durchgeführt wurde. An der Populus-Umfrage haben insgesamt 2.000 erwachsene Briten teilgenommen.
    Knapp 60 Prozent der Befragten sind demnach für die Lockerung des Verbots und für die Einrichtung von ausgewiesenen Raucherräumen in Pubs und privaten Clubs.

    Zu einem ähnlichen Schluss kommt eine gleichlautende Ehrhebung des Institute of Economic Affairs (IEA) unter 4.000 britischen Staatsbürgern. Nur 35 Prozent der Teilnehmer waren für ein striktes Rauchverbot.
    Das IEA ist die älteste britische marktliberale Denkfabrik (englisch think-tank).
    red

    (DTZ 28/15)

  • WHO: Hohe Steuern gegen Tabakkonsum

    MANILA // Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ihren jährlichen Welt-Tabak-Bericht veröffentlicht. Dieser stellt erwartungsgemäß Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums vor.

    Hohe Steuern könnten ein Mittel zum Zweck sein, schlägt die WHO bei der Präsentation in der philippinischen Hauptstadt Manila vor. Dabei werden Mitgliedsländer positiv hervorgehoben, in denen die Tabaksteuer bereits Dreiviertel des Verkaufspreises ausmachen. Deutschland, das die 75-Prozent-Marke fast erreicht, habe auch durch stetige Preiserhöhungen und einem Verkaufsverbot an Unter-18-Jährige seit 2009 die Raucherquote bei Jugendlichen massiv reduziert, so ein WHO-Sprecher.
    red

    (DTZ 28/15)

  • Zippo einigt sich mit Lorillard

    BRADFORD // Im Rechtsstreit um einen Markennamen haben die US-Firmen, der Feuerzeugproduzent Zippo und der Zigarettenhersteller Lorillard, eine Einigung erzielt.

    Über den genauen Wortlaut gibt es keine Angaben, heißt es in der Online-Ausgabe des „Bradford Era“. Im Gespräch mit der US-Tageszeitung sagte Greg Booth, CEO bei Zippo, dass „beide Parteien den Rechtsstreit mit einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung beigelegt haben.“

    Hintergrund: Zippo hatte in der Verwendung der Bezeichnung „blu“ für die elektronische Zigarette von Lorillard eine Verletzung seiner Markenrechte an der gleichlautenden Feuerzeug-Serie „BLU“ gesehen.

    Das Bradforder Unternehmen führte in seiner Klage an, dass die fast identische Markenbezeichnung zu Verwechslungen beim Endverbraucher führen könnte.
    Demgegenüber reklamierte Lorillard für seine elektronische Zigarette, dass beide Produkte in keinerlei Wettbewerb zueinander stehen und auch optisch keine Gemeinsamkeit aufweisen. Lediglich im Namen und in der blauen Farbe der Markenbezeichnung gebe es gewisse Übereinstimmungen.

    Das Abkommen wurde bereits im Mai fixiert und von Zippo erst vergangene Woche veröffentlicht. Über die Details gibt es keine Angaben, berichtet die Tageszeitung.
    red

    (DTZ 28/15)

  • Habanos-Point-Konzept stößt auf wachsendes Interesse

    WALDSHUT-TIENGEN // Bereits 84 Fachhändler in Deutschland führen aktuell den Titel „Habanos Point“. Am 3. Juli endete ein Workshop in Waldshut-Tiengen, dem Firmensitz des Habanos-Importeurs 5th Avenue Products Trading-GmbH, mit der Übergabe der Urkunden an sieben neue Teilnehmer aus verschiedenen Teilen der Bundesrepublik.

    Habanos Point ist ein Fachhandelskonzept für Tabakwarenfachgeschäfte in Deutschland, das im Jahr 2011 ins Leben gerufen wurde und seitdem vom kubanischen Zigarrenexporteur Habano S. A., Havanna, weltweit umgesetzt wird. Neben den „La Casa del Habano“ und den „Habano Specialist“ werden mit dem Titel „Habanos Point“ bestimmte Geschäfte ausgezeichnet, die durch ihr Sortiment, ihre Kompetenz und ihr Engagement für die Habanos überzeugen. Alle „Habanos Points“ halten ein sorgfältig ausgewähltes Habanos-Sortiment dauerhaft bereit und präsentieren es in ansprechender Form.

    Fachgerechte Lagerung in einem Klimaschrank oder einem begehbaren Humidor bei optimaler Befeuchtung ist dabei selbstverständlich. Diese Geschäfte werden außerdem vorrangig mit neuen Produkten und Spezialitäten beliefert. Bei „Habanos Points“ werden ausschließlich von Habanos S. A. autorisierte Importe angeboten. 5th Avenue veranstaltet außerdem spezielle Schulungen, an denen Inhaber und Angestellte der Fachgeschäfte teilnehmen und vertieftes Produktwissen erwerben. Erkennbar sind die „Habanos Point“ am entsprechenden Logo und an der von 5th Avenue ausgestellten Urkunde.
    pnf

    (DTZ 28/15)

  • TPD 2 schießt am Ziel vorbei

    KÖLN // Die geplante Verschärfung der EU-Tabakproduktrichtlinie sorgt für absolutes Unverständnis in der Branche. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) fordert eine Nachbesserung des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

    Obwohl die Tabakproduktrichtlinie den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gebe Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake von Bildwarnhinweisen auszunehmen, setzte der vorgelegte Gesetzestext den Artikel 11 der Richtlinie nicht um, so der BTWE.
    Darin regle die Tabakproduktrichtlinie die Warnhinweise für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak und verzichte bei diesen Produkten auf Bildwarnhinweise. Für diese Regulierungsmöglichkeit gebe es in Erwägungsgrund 26 der Richtlinie einen eindeutigen Beleg, schreibt der BTWE in seinem Kommentar.

    „Es sollte weiterhin möglich sein, Rauchtabakerzeugnisse, mit Ausnahme von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, die hauptsächlich von älteren Verbrauchern und kleinen Bevölkerungsgruppen konsumiert werden, von bestimmten Kennzeichnungsbestimmungen auszunehmen, solange es keine wesentliche Änderung der Umstände bezüglich der Verkaufsmengen oder der Konsumgewohnheiten bei jungen Menschen gibt. Für die Kennzeichnung dieser anderen Tabakerzeugnisse sollten eigene Regeln gelten“, zitiert der Verband aus der Richtlinie.

    Aus Sicht des tabakführenden Facheinzelhandels ist eine extensive Ausweitung von Warnhinweisen weder gesundheits- noch wirtschaftspolitisch zielführend. Eine derartige Maßnahme würde einen staatlichen Eingriff in bestehende Marktstrukturen darstellen. Im Ergebnis würde dies zu einer Sortimentsverarmung im Handel zulasten des Endverbrauchers führen.
    Deshalb fordert der BTWE die Möglichkeiten des Artikels 11 anzupassen. Eine solche Regelung ist vor dem Hintergrund der Vielzahl an Verpackungsformaten in der mittelständischen Zigarrenindustrie wirtschaftlich nicht umzusetzen. Sie verletzte das Gebot der Verhältnismäßigkeit.

    Die Ausweitung der Warnhinweise sei nicht zielführend und stelle einen staatlichen Eingriff in bestehende Marktstrukturen dar.

    Hinzukomme, dass die Abverkaufsfrist von nur einem Jahr für Produkte wie zum Beispiel „langsamdrehenden“ Zigarren, Pfeifentabak etc. nicht umsetzbar sei. Der BTWE fordert daher eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
    pi

    (DTZ 28/15)

  • Ernährungsministerium will EU-Monster TPD füttern

    BERLIN // Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat aktuell einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) in deutsches Recht vorgelegt. Entgegen den bisherigen Ankündigungen soll die Richtlinie nicht eins zu eins übernommen, sondern verschärft werden.

    [pic|375|l|||Das Bundesernährungsministerium schießt über die EU-Vorgaben hinaus und will unter anderem die Kino- und Außenwerbung verbieten.|max||]

    Dies betrifft drei Punkte: Zum einen sollen die kombinierten Text- und Bildwarnhinweise außen auf den Packungen nicht nur für Zigaretten und Feinschnitt gelten, sondern auch für Pfeifentabak sowie für Zigarren und Zigarillos. Zum zweiten soll es ein Verbot von Außen- und Kinowerbung sowie von Samplings bei Promotions geben. Und zum dritten soll die in der EU-Richtlinie vorgesehene Übergangsfrist für das Verbot von Menthol-Produkten wegfallen und diese Erzeugnisse bereits ab 20. Mai nächsten Jahres nicht mehr erlaubt sein dürfen.

    Anders als bei Zigaretten und Feinschnitt schreibt die EU-Richtlinie bei Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos nicht zwingend Warnhinweise außen auf der Packung vor, sondern lässt diese im Inneren zu. Von dieser Möglichkeit will das BMEL jedoch keinen Gebrauch machen und begründet dies damit, dass in Deutschland hinsichtlich der Kennzeichnungsvorschriften bislang nicht zwischen den verschiedenen Rauchtabakerzeugnissen differenziert worden sei. „Eine Fortführung der Gleichbehandlung aller Rauchtabakerzeugnisse ist damit zu rechtfertigen, dass es sich um gleichermaßen gesundheitsgefährdende Erzeugnisse handelt. Diese Verordnung schreibt folglich die kombinierten Text- und Bildwarnhinweise für alle Rauchtabakerzeugnisse verpflichtend vor“, heißt es im Gesetzentwurf.

    Völliges Unverständnis

    Bei der Zigarrenbranche und den Pfeifentabak-Anbieter, die von der Verschärfung der TPD völlig überrascht wurden, herrscht absolutes Unverständnis über die Vorlage des BMEL. Die Richtlinie gebe den nationalen Regierungen das Recht, auf Bildwarnhinweise für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake zu verzichten. Warum das Ministerium entgegen der eigenen Ankündigung einen anderen Weg einschlage, sei nicht nachzuvollziehen. „Man hat jetzt ein Regelwerk in die Ressortabstimmung gegeben, welches eine Vernichtung der mittelständischen Familienunternehmen der Zigarrenindustrie bedeutet“, stellt Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie (BdZ), fest. Bei Zigarren und Zigarillos handele es sich um Produkte, die nur gelegentlich von meist männlichen Konsumenten gehobenen Alters genossen würden, ein Jugendschutzproblem liege nicht vor. Außerdem seien sie zusammen mit einem Marktanteil von nur einem Prozent reine Nischenprodukte im Tabakmarkt. Aus diesem Grunde habe die EU für Zigarren und Zigarillos diese Ausnahme vorgesehen.

    Um auf die Problematik aufmerksam zu machen, hat der BdZ die Veranstaltung des Parlamentskreises Mittelstand am 30. Juni für eine außergewöhnliche Protestmaßnahme genutzt. Statt Zigarren – wie in den Vorjahren – gab es einen Stand mit einem Trauerflor, der auf die verzweifelte Situation der Branche hinweist.

    Man hofft nun, das Blatt durch politische Überzeugungsarbeit noch wenden zu können. Denn schon die anderen Maßnahmen der Tabakproduktrichtlinie seien für die mittelständischen Unternehmen finanziell kaum zu stemmen.

    Eklatanter Eingriff

    Scharfe Kritik kommt auch vom Deutschen Zigarettenverband (DZV). Der Entwurf sehe ein komplettes Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse vor. Dies stelle einen eklatanten Bruch des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD dar. Denn die Koalitionsvereinbarung schreibe grundsätzlich eine 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben vor, um die deutsche Wirtschaft nicht mit weitergehenden Vorschriften zu belasten. „Sollte der Entwurf Gesetz werden, wäre dies ein wirtschaftspolitischer Dammbruch“, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. Und er fährt fort: „Erstmals dürfte damit in Deutschland für ein legales Produkt nicht mehr geworben werden. Damit würde für eine ganze Branche künftig eine beispiellose Wettbewerbsbeschränkung in Kraft treten, die in absehbarer Zeit auch auf andere kritisierte Konsumgüter wie Alkohol oder zucker- oder fettreiche Lebensmittel ausgeweitet werden dürfte.“
    Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) lehnt den Referentenentwurf ebenfalls ab, und zwar nicht nur wegen der neu ins Spiel gebrachten kombinierten Bild- und Textwarnhinweise auch für Pfeifentabak außen auf den Packungen, sondern wegen des geplanten vollständigen Werbeverbots. Darin sieht Michael von Foerster, neuer Hauptgeschäftsführer des VdR, einen massiven Eingriff in den freien Wettbewerb und in die Kommunikationsmöglichkeit für ein legales Produkt. Er betont: „Unsere Konsumenten sind zum Großteil über 30 Jahre alt. Die Tabakwerbung hierfür dient nicht dazu, neue Raucher zu gewinnen, sondern dazu, bestehende Raucher für andere Marken zu interessieren. In einer freien Gesellschaft sollte dies aus grundsätzlichen Erwägungen weiterhin möglich sein.“

    Als Bevormundung und Absage an die Souveränität der Bürger bezeichnet der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW die Pläne des BMEL, ein Totalverbot der Tabakwerbung in Deutschland einzuführen. Die noch verbliebenen Kommunikationsmöglichkeiten der Branche auf Plakaten und Kino zu untersagen, würde die Grundregeln freier Märkte außer Kraft setzen. „Tabakunternehmen produzieren und vertreiben legale Erzeugnisse. Eine vollständige Kappung des werblichen Kontakts zum erwachsenen Kunden stellt die Branche außerhalb des Systems der Marktwirtschaft“, warnt ZAW-Hauptgeschäftsführer Manfred Parteina. Ein Totalverbot der Tabakwerbung wäre ein Eingriff in den Werbemarkt von bislang nicht gekannter Tiefe, dem keine verbraucherschützenden Wirkungen gegenüberstünden. Eine solche Regelung entbehre jeglicher Rechtfertigung. Der ZAW appelliert deshalb an die Politik, derartige Pläne fallen zu lassen.
    da

    (DTZ 27/15)

  • Minister plant komplettes Tabak-Werbeverbot

    BERLIN // Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt (CSU), will Werbung für Tabakprodukte in Deutschland komplett verbieten.

    Der „Bild“-Zeitung sagte er, künftig solle auch nicht mehr im Kino und auf Plakaten für Zigaretten und Zigarren geworben werden dürfen. Das Werbeverbot solle auch für elektronische Zigaretten gelten.

    Der Deutsche Zigarettenverband kritisierte das Vorhaben. „Erstmals dürfte damit in Deutschland für ein legales Produkt nicht mehr geworben werden“, sagte Geschäftsführer Jan Mücke. „Damit würde für eine ganze Branche künftig eine beispiellose Wettbewerbsbeschränkung in Kraft treten, die in absehbarer Zeit auch auf andere kritisierte Konsumgüter wie Alkohol oder zucker- und fettreiche Lebensmittel ausgeweitet werden dürfte.“

    Vor dem vollständigen Werbeverbot muss Schmidt zunächst seine Kabinettskollegen überzeugen. Der Gesetzentwurf befindet sich seit Ende vergangener Woche in der Ressortabstimmung.
    red

    (DTZ 27/15)

  • Zigarettenmarken verschwinden

    HAMBURG // Viele Zigarettenmarken werden vom Markt genommen, weil sie sich vor dem Hintergrund der neuen Tabakproduktrichtlinie nicht mehr lohnen.

    Diese TPD 2 wird von der Mehrheit der Hersteller als Begründung dafür angegeben. Die Richtlinie der Europäischen Kommission wird ab nächstem Jahr in nationales und damit auch in deutsches Recht umgesetzt. Dann werden auf zwei Drittel der Zigarettenpackungen Fotos und Warnhinweise gedruckt. Ein derart radikaler Schritt lohnt sich nicht für alle Marken, heißt es.

    „Es gibt Nischenmarken, bei denen die Umstellung im Verhältnis zum Marktanteil einfach zu teuer sein wird“, sagte Ralf Wittenberg, Vorstandsvorsitzender bei British American Tobacco der „Welt“. BAT bietet in Deutschland 16 Marken an. Davon werden, so Wittenberg, am Ende sechs übrig bleiben.

    Ähnlich ist die Situation bei der Reemtsma Cigarettenfabrik. Die Hamburger wollen sich gegebenenfalls von Nischenmarken trennen, berichtet die „Welt“. Davon sind den Angaben zufolge Marken wie Route 66, Fairwind, Eckstein, Juno ohne Filter und Salem betroffen.

    Philip Morris überprüft regelmäßig sein Markenportfolio. Mit der TPD 2 habe dies nichts zu tun, sagte eine Firmensprecherin auf Anfrage der Tageszeitung.

    Bei Japan Tobacco International sind ebenfalls Veränderungen vor dem Hintergrund der neuen Tabakproduktrichtlinie geplant. „Wie alle Marktteilnehmer so werden auch wir durch die Richtlinie unsere Menthol-Produkte langfristig nicht mehr anbieten“, sagte Heike Maria Lau, Director Corporate Affairs & Communications der „Welt“.
    red

    (DTZ 27/15)

  • Markt wird neu geordnet

    KÖLN // Dieser Schritt bringt den deutschen Markt für E-Zigaretten gehörig in Fahrt: Japan Tobacco International (JTI) führt als erster Tabakkonzern eine E-Zigarette in der Bundesrepublik ein. Seit 1. Juli ist „E-Lites Curv“ erhältlich.

    Jens Hermes-Cédileau, Verantwortlicher für das neue Produkt, erklärt: „Mit E-Lites Curv bietet JTI eine Alternative für Situationen, in denen man nicht auf Genuss, aber auf das klassische Rauchen verzichten möchte.“

    Mit der neuen E-Zigarette stößt JTI als erster internationaler Tabakwarenhersteller auf den deutschen Markt vor. Für das Unternehmen ist es laut eigenem Bekunden besonders wichtig, den Einzelhandel unterstützend für die Vermarktung zu gewinnen. Für Geschäftsinhaber sind E-Zigaretten interessant, weil sie recht hohe Margen bieten.

    JTI weist zudem darauf hin, dass der deutsche E-Zigarettenmarkt der fünftgrößte weltweit und der drittgrößte Europas sei. Nahezu 100 Prozent der E-Zigarettenkonsumenten sind demzufolge klassische Tabakraucher (Quelle: JTI Marktforschung und Ipsos Studie 2013 und 2014). Immer mehr Konsumenten versorgten sich über den Einzelhandel.

    Angesichts dieses Trends wird der Ruf nach Regulierung immer lauter. „JTI unterstützt eine verantwortungsvolle und angemessene Regulierung von E-Zigaretten“, heißt es dazu aus Köln. Die Produkte müssten den Vorschriften zu elektronischer und Produktsicherheit entsprechen. In Sachen Steuern schlägt der Konzern vor, eine spezifische Abgabe zu erheben, die sich auf das Volumen des Nikotins innerhalb der Liquids beziehen könnte.
    red

    (DTZ 27/15)