Autor: admin

  • „Ich bin für etwas Neues immer offen“

    „Pipe-Corner“-Inhaberin Monika Veit“ in Schopfheim hat ihre Entscheidung für den Einzelhandel nie bereut

    [pic|57|l|||Monika Veit hat Spaß daran, Einzelhändlerin zu sein. Ihr Geschäft meistert sie mit Elan.|||]

    SCHOPFHEIM (DTZ/cpv). Eigentlich wollte Monika Veit, die inzwischen auf weit über zwanzig Jahre erfolgreicher Tätigkeit zurückblickt, nicht im Einzelhandel arbeiten, so wie es bereits ihre Großeltern und Eltern getan hatten. Doch ihr Mann liebte die Arbeit in einem eigenen Laden so sehr, dass sie am Ende doch die Tradition ihrer Familie fortführte. Und ihre Tochter, die inzwischen selbst Kinder hat, bringt sich ebenfalls Schritt für Schritt ins Geschäft ein. So entsteht mit der Zeit auch ein solides Fundament für die Zukunft. Das Geschäft, direkt am Marktplatz der 19 000 Einwohner zählenden Stadt Schopfheim, geht gut. Dies verdankt es aber nicht nur seiner guten Lage, sondern auch dem Engagement der Inhaberin, die für Vieles und vor allem Neues immer offen ist.

    Seit 16 Jahren führt sie nun das Geschäft am heutigen Standort. Bereut hat sie ihre Entscheidung, doch in den Einzelhandel zu wechseln, aber nie, denn eigentlich macht ihr die Arbeit sehr viel Freude. Sie hat Spaß daran, Dinge an den Mann oder die Frau zu bringen. „Ich bin jederzeit offen für Neues. Da wir schon immer kein reines Tabakgeschäft waren und fortlaufend andere Artikel, wie Geschenke und ähnliches, angeboten haben, hatte ich immer die Möglichkeit ein wenig zu experimentieren. Wenn ich sehe, etwas läuft nicht, kann ich mich problemlos davon trennen und probiere stattdessen etwas anderes aus.“ Geschenkartikel, wie die Diddl-Serie, die es bei Monika Veit in einer Breite gibt, die ihresgleichen sucht, oder die noch immer beliebten „Wilden Kerle“ laufen nach wie vor gut. Durch den Besuch von Geschenkmessen bleibt sie auf dem Laufenden, bittet aber auch immer wieder Vertreter zu sich, um sich deren Angebote präsentieren zu lassen.

    Anziehungspunkte schaffen
    Monika Veits Geschäft ist gleichzeitig, neben dem Verkauf von Tabak, Zeitschriften und Geschenkartikeln, die Vorverkaufsstelle für kulturelle Veranstaltungen in und um Schopfheim. Der Vorverkauf wurde ihr von der Stadt vor ein paar Jahren angeboten. Sie ist froh, diesen übernommen zu haben, denn dadurch kommen zusätzlich Kunden ins Geschäft, nicht nur aus Schopfheim, sondern auch aus der Umgebung, die unter anderen Umständen wahrscheinlich nie zu ihr gefunden hätten. Und nehmen natürlich hier und da, neben den Veranstaltungskarten, noch andere Artikel mit. Und stellen vielleicht sogar fest, dass es bei Monika Veit Spezialitäten gibt, die sie anderswo nicht finden.

    Auch Geschenkkarten in großer Auswahl hat Monika Veit in ihrem Geschäft zu bieten. An Schönwettertagen stehen allein 25 Ständer mit Karten vor ihrem Geschäft. Auch im hinteren Bereich der Geschenkabteilung findet man Karten. Diese Auswahl ist beeindruckend und in der näheren Umgebung des Geschäftes sicher einzigartig. Aber genau diese Vielfalt wollen und schätzen die Kunden.

    Neben den Tabakwaren bietet die mit dem „Blauen Punkt“ ausgezeichnete Presse-Fachhändlerin eine gut sortierte Zeitschriftenauswahl. „Wir haben immer wieder Anfragen nach speziellen Titeln. Auf diese Wünsche können wir flexibel reagieren“, sagt Monika Veit.

    Auch Lotto können die Kunden bei ihr spielen. Doch verzeichnet sie in diesem Bereich in letzter Zeit deutliche Umsatzrückgänge. „Früher waren wir die einzigen, die Lotto anboten. Heute sind in der unmittelbaren Umgebung allein drei Annahmestellen. Das spüren wir natürlich deutlich.“
    Um ihre Kunden zu längerem Verweilen in ihrem Geschäft zu animieren, hat sie erst vor kurzer Zeit einen Kaffeeautomaten in ihr Geschäft gestellt. Für eine kleine Verschnaufpause während des Einkaufsbummels wird dieses Angebot vor allem während der Markttage schon jetzt gern genutzt.

    Nur noch eine kleine Pfeifenecke
    Zigarren lagert Monika Veit momentan noch in zwei verschiedenen Schränken, plant aber, demnächst in einen größeren und schöneren Schrank zu investieren. Die Umsätze bei Zigarren sind natürlich seit Einsetzen des Rauchverbotes, das in Baden-Württemberg schon seit dem 1. August 2007 gilt, zurückgegangen. Doch Monika Veit ist überzeugt, dass Zigarren auch in Zukunft ihren Absatz finden. „Viele gönnen sich einfach von Zeit zu Zeit eine gute Zigarre. Das werden sie sich auch in Zukunft nicht nehmen lassen.“

    Eingespieltes Team
    Monika Veit ist jeden Tag außer mittwochs selbst im Geschäft. Diesen einen Tag nimmt sie sich immer ganz bewusst frei. Unterstützung im Geschäft bekommt sie von einer Halbtagskraft und vier Aushilfen. „Ich sehe zu, dass jederzeit zwei Verkäuferinnen im Laden sind, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.“ Ihre Tochter kümmert sich um die Buchhaltung und kann sich dadurch schon langsam in den Geschäftsalltag einleben.

    (Ausführlicher Bericht in DTZ 30/08)

  • Christian Burger-Binkert gestorben

    BURG (DTZ/fok). Trauriger Schicksalsschlag für die Zigarren-Dynastie Burger: Am 21. Juli verstarb Christian Burger-Binkert im Alter von 70 Jahren. Wenige Tage zuvor war sein Bruder Max Burger-Steiner im Alter von 80 Jahren zu Grabe getragen worden.

    Christian Burger-Binkert und Max Burger-Steiner, die der vierten Generation des renommierten Familienunternehmens angehörten, waren wesentlich am weltweiten Ausbau des Unternehmens Burger, das heute international unter dem Namen Dannemann firmiert, beteiligt.

    (DTZ 30/08)

  • US-Tabakmesse IPCPR mit uneinheitlichen Tendenzen

    Teils gute Geschäfte mit Pfeifen und Zigarren, teils Einbrüche durch die Subprime-Krise im Hochpreisbereich

    [pic|58|l|||IPCPR – eine der Leitmessen für Zigarren und Pfeifen.|||]

    LAS VEGAS (DTZ/PE). Nach ihrer Umbenennung von RTDA in IPCPR (International Premium Cigar and Pipe Retailers Association) veranstaltete die amerikanische Tabakwarenhändlervereinigung vom 13. bis 17. Juli 2008 bereits zum 76. Mal ihre jährliche Fachmesse, turnusgemäß erneut in Las Vegas, Nevada (USA). Dieser Standort erwies sich, gemessen an der um ca. 20 Prozent gestiegenen Besucherzahl, als eine gute Wahl.

    Dennoch wartete die bislang in Bezug auf die Tabakregulierung als eher liberal bekannte kommunale Verwaltung von Las Vegas für alle Teilnehmer mit einer Überraschung auf. So durfte zwar in der Messehalle und den Casinos auch weiterhin geraucht werden. In den angeschlossenen Restaurants und Bars und auch bei den diversen geschlossenen Veranstaltungen und Empfängen im Rahmen der Messe herrschte jedoch striktes Rauchverbot, was zu bisweilen großem Unmut bei vielen Beteiligten führte.

    Auch was die Qualität der Messe sowie die allgemeine Stimmung unter den Teilnehmern betrifft, waren gegenläufige Aussagen zu verorten. Gerade einige der Platzhirsche unter den Anbietern – hier zumeist aus dem Zigarrenbereich – sprachen von einer schwächeren Auftragslage als im Vorjahr, führten dies jedoch in erster Linie auf die allgemeine schlechte konjunkturelle Lage in den USA in Verbindung mit der sog. „Subprime-Krise“ zurück, welche bereits im gesamten Jahresverlauf zu Problemen im hochpreisigen Segment geführt habe.

    Zum Thema Neuigkeiten kann berichtet werden, dass auch in diesem Jahr von den Ausstellern eine Vielzahl an Linienerweiterungen sowie gänzlich neue Produkte präsentiert wurden. Ein Beispiel hierfür ist sicher die von der Oettinger-Davidoff-Gruppe erstmals auf der Messe präsentierte und inzwischen auch in Europa erhältliche Zigarrenlinie unter der Marke „Winston Churchill“, benannt nach dem ehemaligen britischen Premier, mit dessen Familie im Vorfeld eine Kooperation eingegangen wurde.

    Insgesamt hat die IPCPR ihren festen Stellenwert im internationalen Kalender für Tabakfachmessen ein weiteres Mal unter Beweis gestellt. Ob dies jedoch in der Zukunft anhalten wird, darf aufgrund der Gerüchte, wonach die Messe aufgrund der geschilderten Rauchrestriktionen ab dem Jahr 2010 fest am für den US-Handel wenig attraktiven Standort Houston stattfinden wird, bezweifelt werden.

    2009 wird die Messe in New Orleans stattfinden, was von vielen Beteiligten grundsätzlich als ebenfalls suboptimal bewertet wird. Allerdings ist hier davon auszugehen, dass viele Besucher auch aus Neugier bezüglich des Wiederaufbaus nach der Umweltkatastrophe von 2005 anreisen werden.

    (Ausführlicher Bericht in DTZ 30/08)

  • Reglementierungen haben auch für den Fiskus ihren Preis

    Im 1. Halbjahr 08 gingen die Tabaksteuereinnahmen um 4,5 Prozent zurück

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Die Spätfolgen der massiven Tabaksteuererhöhungen und zusätzliche Reglementierungen, wie die Gastorauchverbote, haben auch für den Fiskus erhebliche negative Auswirkungen. Wie die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen ausweisen, sind die Tabaksteuereinnahmen (netto) im 1. Halbjahr 2008 um 8,4 Prozent bzw. um 532,1 Mill. Euro auf 5,840 Mrd. Euro geschrumpft. Der Großteil des Einnahmenrückgangs resultierte aus der Zigarette (minus 461,8 Mill. Euro).

    Beim Bezug von Tabaksteuerzeichen reduzierte sich der Kleinverkaufswert für alle versteuerten Tabakprodukte im 1. Halbjahr 2008 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 5,8 Prozent auf 11,261 Mrd. Euro. Bei der Hauptsteuerquelle Zigarette war der Kleinverkaufswert um minus 5,7 Prozent auf 9,716 Mrd. Euro rückläufig. Die dahinter stehende Menge lag mit 43,968 Mrd. Stück um 6,9 Prozent niedriger. Die zwischenzeitlichen partiellen Preiserhöhungen vor allem im Niedrigpreisbereich führten angesichts des schrumpfenden Marktes nur zu geringen Differenzen zwischen Umsatz- und Mengenentwicklung, was als Warnzeichen hinsichtlich der Marktelastizität zu werten ist. Mit Blick auf offene Grenzen und Schmuggel wären daher politische Überlegungen für ein weiteres Drehen an der Tabaksteuerschraube zum fiskalischen Scheitern verurteilt.

    Der Banderolenbezug für Feinschnitt lag mit 1,084 Mrd. Euro im Kleinverkaufswert (minus 5,5 Prozent) und einer Menge von 10920,7 Tonnen (minus 8,5 Prozent) ebenfalls deutlich niedriger. Noch stärker gingen bei Zigarren/Zigarillos der Kleinverkaufswert (355,3 Mill. Euro; minus 21,6 Prozent) und die Menge (2,456 Mrd. Stück; minus 36,1 Prozent) zurück, vor allem aufgrund der neuen steuerlichen Definition bei Ecocigarillos. Der Pfeifentabak erlebte kurz vor der neuen steuerlichen Einstufung der Pseudopfeifentabake nochmals einen Boom, der den Kleinverkaufswert um 211,9 Prozent auf 105,3 Mill. Euro und die Menge um 295,8 Prozent auf 1551,8 Tonnen emporschnellen ließ.

    (DTZ 30/08)

  • Deutsche Tabakbauern erwarten gute Ernte

    Trotzdem sorgenvoller Blick in die Zukunft

    [pic|59|l|||Tabak – der Stoff, aus dem die Raucherträume sind.|||]

    KARLSRUHE (DTZ/fok). Die Tabakernte in Deutschland kommt voll in Gang. In den beiden Hauptanbaugebieten Baden und Pfalz gehen die Pflanzer derzeit von einer guten Ernte aus. „Wechselhaftes Wetter mit reichlich Regen, aber auch genügend Sonne und relativ geringe Hagelschäden lassen auf eine gute Menge und eine ansprechbare Qualität hoffen“, stellt Wolfgang Moritz, Geschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Tabakpflanzer, fest. „Die Auftrocknung erfolgt nicht ganz so schnell, was sich ebenfalls positiv auswirkt. Insgesamt erwarten wir eine Ernte von knapp 8500 Tonnen.“

    Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen durch die Reduzierung der EU-Tabakbeihilfen blieb die Tabakanbaufläche in Deutschland mit ca. 3400 Hektar nahezu stabil. Knapp 60 Prozent entfallen auf Virgin, jeweils gut 20 Prozent auf Burley und Geudertheimer. Eine gute Ernte ist für die Tabakpflanzer allerdings kein Anlass, entspannt in die Zukunft zu blicken. Denn die EU will die gegenwärtig noch gezahlten Anbausubventionen im Jahr 2010 ganz abschaffen.

    Vor allem die großen Anbauregionen in Südeuropa kämpfen um eine Verlängerung bis wenigstens 2013, eine positive Entscheidung dazu ist aber noch nicht in Sicht. Die Pflanzerverbände ringen um eine Anschlusslösung. Die derzeit steigenden Weltmarktpreise für Rohtabak geben Hoffnung. Wolfgang Moritz macht deutlich: „Wir brauchen auch ein größeres Engagement über den Markt. Der Aspekt der Regionalität und der Erhalt traditionsreicher Kulturen nimmt bei der Vermarktung von Agrarprodukten einen immer höheren Stellenwert für viele Verbraucher ein. Wir sehen hier ein gutes Marketingpotenzial für deutschen Tabak.“

    (DTZ 30/08)

  • Bayern: Eklat im Landtag

    MÜNCHEN (DTZ/pnf). Nachdem die CSU den Entwurf ihres neuen Demonstrationsgesetzes im Verfassungsausschuss des bayerischen Landtags durchpaukte, ohne die zahlreichen Bürger-Petitionen zu behandeln, hagelt es Proteste.

    Die Neuregelung sieht u.a. vor, dass die Versammlung von zwei Menschen bereits als Demo gelten kann. Wenn also zwei Bürger vorm Lokal eine Zigarette rauchen und sich dabei gegenüber Passanten negativ über Bayerns Gastrorauchverbote äußern, könnte dies bereits mit Bußgeldern belegt werden.

    (DTZ 30/08)

  • Wirte-Rebell will Abgeordneter werden

    Kampf gegen staatliche Reglementierung

    [pic|53|l|||Franz Bergmüller|||]

    MÜNCHEN (DTZ/tk). „Wirte-Rebell“ Franz Bergmüller aus dem bayerischen Feldkirchen-Westerham in der Nähe von München strebt in den Landtag. Bei der bayerischen Landtagswahl Ende September kandidiert er für die Freien Wähler sowohl als Direktbewerber im Wahlkreis Rosenheim-West als auch auf Platz 11 der Landesliste. Wegen seines energischen Widerstandes gegen das gesetzliche Rauchverbot hatte der Gastronom bundesweit für Furore gesorgt. So hatte Bergmüller trotz seiner 25-jährigen Mitgliedschaft in der CSU und der Funktion als Zweiter Bürgermeister von Feldkirchen-Westerham unter seinen Wirte-Kollegen für ein „Nein“ zu CSU-Wahlkampfveranstaltungen in den Lokalen des Freistaates mobilisiert. Mittlerweile stieg der Unternehmer, der auch dem Bezirksverband Oberbayern des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (BGH) vorsteht, zum Chef des Vereins zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) auf. Schwerpunktthema des VEBWK ist der Kampf gegen staatliche Reglementierungen zu Lasten des Gastgewerbes, wobei neben dem Rauchverbot auch drohende Einschränkungen beim Alkoholausschank eine Rolle spielen.

    Die Aussichten der Freien Wähler zum Einzug in den Landtag stehen nach aktuellen Meinungsumfragen verschiedener Institute nicht schlecht. Neben Franz Bergmüller bemüht sich auch der VEBWK-Aktivist Jürgen Lochbihler um ein Abgeordneten-Mandat auf dem „Ticket“ der Freien Wähler. Er ist stellvertretender Vorsitzender des Vereins. VEBWK-Schatzmeister Jürgen Koch will ebenfalls in den Landtag. Er hat sich allerdings für die FDP entschieden und wurde auf deren Landesliste auf Platz 11 gesetzt.

    (DTZ 28/08)

  • GP Automaten hat Insolvenz angemeldet

    Branchenentwicklung trifft Traditionshersteller

    FÜRTH (DTZ/fok). Die GP Automaten GmbH & Co. KG, vormals Grünig-Poth Automaten GmbH & Co. KG, hat am 17. Juni 2008 beim Amtsgericht Darmstadt Antrag auf Insolvenz gestellt (Az: 9 IN 502/08). Der traditionsreiche Automatenhersteller, zu Zeiten der mechanischen Zigarettenautomaten Marktführer in Deutschland, musste damit der dramatischen Marktentwicklung in der Vertriebsschiene Zigarettenautomaten nach Einführung von altersmäßigen Zugangsbeschränkungen Tribut zollen.

    Das Neugerätegeschäft war demzufolge völlig weggefallen. Bereits im März 2007 hatte sich der Inhaber der Firma Grünig-Poth aus der Geschäftsführung zurückgezogen und diese seinem Betriebsleiter Dominique Versapuech übertragen. Am 24. Oktober 2007 firmierte die Firma Grünig-Poth in GP Automaten GmbH & Co. KG um, zum 1. Januar 2008 wurde D. Versapuech Inhaber des Unternehmens.

    Das Amtsgericht Darmstadt hat Rechtsanwalt Bardo Sigwart, Griesheim, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Auf DTZ-Anfrage teilte er mit, dass er gegenwärtig Handlungsoptionen erarbeite, die dem Insolvenzgericht als Entscheidungsgrundlage dienten. Gleichzeitig zeigte er sich optimistisch, dass eine Lösung für den Reparatur- und Servicebereich gefunden werde. Die Belegschaft, die derzeit in Betriebsferien ist, verfüge über viele gut ausgebildete Fachkräfte. Weiterhin unterstrich er, dass Geräte, die der Großhandel zur Reparatur oder Umrüstung nach Fürth geschickt hatte, selbstverständlich nicht in die von der Insolvenz betroffene Unternehmensmasse fallen.

    (DTZ 28/08)

  • MittagsSmoke am Bayerischen Landtag

    DTZ-Autor Frank Hidien über eine bayerische Provinz-Posse: Aficionados sollen Geldbußen zahlen

    MEINUNG
    Schön und gemütlich waren die Zeiten, als das königlich-bayerische Amtsgericht noch im Fernsehen tagte. Der Mensch durfte Mensch sein, insbesondere der im bayerischen Freistaat, wo die Uhren immer schon anders tickten. Was damals den Zuschauer amüsierte, ist leider Geschichte, denn aktuell schießen die Münchner Gerichts-Juristen mit scharfer Munition auf harmlose Spatzen. Was ist geschehen?

    [pic|54|l|||Anfang November 2007 vor dem Bayerischen Landtag: Die Aficionados sollen jetzt jeweils 300 Euro zahlen.|||]

    Anfang November des vergangenen Jahres (s. DTZ 45/07) versammelte sich eine Handvoll Aficionados, darunter zum Beispiel Münchner Fachhändler wie Helmut Diehl, Klaus Vogl (Dallmayr) und Harald Sommer, aber auch Importeure bzw. Hersteller wie Daniel Kohlhase und Oliver Schuster zu einem gemütlichen Plausch mit Zigarre vor dem Bayerischen Landtag. Wenige Tage später sollte selbiger über das Rauchen oder besser gesagt Nichtrauchen in der bayerischen Gastronomie entscheiden.

    Eine freundliche Polizeibeamtin zeigte baldiges Interesse und verwies die Anwesenden vom Vorhof auf die gegenüberliegende Straßenseite, weil die Bannmeile durch eine Demonstration (mehr als drei Anwesende!) verletzt sei. Dort dürfte man stehen. Das mittlerweile eingetroffene Fernseh-Team war zufrieden, ebenfalls der DTZ-Autor. Unzufrieden zeigten sich aber bald die zahlreichen Insassen der zehn nach und nach eingetroffenen Polizeiwagen, die alsbald eine Vielzahl von Telefonaten führten. Verletzung der Bannmeile, ja oder nein? Wo fängt sie an, wo endet sie? Das schienen die Fragen zu sein.

    Das Gesetz zur Bannmeile, das seit 1999 „Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes“ heißt, gibt hierüber nur konkret für Gebäude wie den Bundestag mit Straßen und Entfernungen Auskunft. Ansonsten scheint es im Ermessen des Präsidenten des betreffenden Verfassungsorgans zu liegen, die Grenzen zu definieren. Ob die Polizisten den Landtagspräsidenten wohl ans Handy bekamen? Wie dem auch sei, alsbald nahmen viele fleißige bayerische Polizisten die Personalien auf. Die Fragen, ob man nun innerhalb oder außerhalb der Bannmeile stände und wo man definitiv auf der „sicheren“ Seite wäre, wurden ignoriert. Ebenso der Hinweis, dass es sich nicht um eine Demonstration handele, sondern um einen harmlosen Mittags-Smoke, den man ja bald nicht mehr in der Gastronomie durchführen könnte. Auch der Verweis auf die oben genannte Polizistin, die ja vermeintlich einen „sicheren“ Platz angewiesen hatte, erzeugte keine Reaktion.

    Wochen vergingen und die damals anwesenden Aficionados erhielten unfreundliche Post der Polizei mit der Bitte um Stellungnahme zum Sachverhalt. Erneut vergingen Wochen und der Verdacht keimte auf, dass die ganze Posse wegen Nichtigkeit zu den Akten gelegt worden wäre. Dann wurde ein Münchner Journalist mit dem Vorwurf konfrontiert, er habe „eine Versammlung innerhalb des Bannkreises veranstaltet, obwohl diese nicht angemeldet war.“ Dies kann mit einer Strafe bis zu einem Jahr geahndet werden! Der Journalist hatte auf seiner Internet-Seite auf den Mittags-Smoke hingewiesen und über den Tag berichtet. Als er seine Akte anforderte, musste er feststellen, dass ein Treffen im Löwenbräukeller aus dem Dezember zum Thema Nichtrauchen in Bayern von einem Polizisten „begleitet“ worden war.

    In einem Gedächtnisprotokoll hatte er den Abend wiedergegeben. Wer immer noch anzweifelt, dass Raucher bald in die Nähe von staatsgefährdenden Terroristen gestellt werden, sollte ins Grübeln kommen. Mitte März 2008 schien aber Entwarnung zu kommen, denn die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen ihn ein, „ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sei nicht gegeben, die Schuld wäre als gering anzusehen“. Aber weit gefehlt, damit war nur der Vorwurf seiner Rädelsführerschaft gemeint, denn nun im Juli erhielten neben ihm zahlreiche Aficionados einen Bußgeldbescheid in Höhe von 300 Euro plus Gebühren!

    „Und so sehen wir betroffen, den Vorhang zu und alle Fragen offen“, sagte Marcel Reich-Ranicki am Ende jeder Sendung des Literarischen Quartetts. Friedliche Aficionados dürfen nicht mehr an der frischen Luft rauchen? Demnächst dehnt die Polizei willkürlich die Bannmeile bis zum Löwenbräukeller aus, weil dort eine Demonstration vermutet wird? Ein Journalist darf nicht mehr ungestraft seinem Beruf und der demokratisch verankerten Informationspflicht nachgehen?

    Auch der damalige DTZ-Korrespondent hat ein Bußgeld erhalten. Und die Bitte der, übrigens im Bußgeldbescheid namentlich erwähnten Polizeibeamtin, die andere „sichere“ Straßenseite aufzusuchen, hat keine Substanz, weil die Kollegen sie ignorieren? Was ist vom ach so gelobten Freistaat Bayern übrig geblieben? Eine Posse!
    Frank Hidien

    (DTZ 29/08)

  • Gastrorauchverbot: Urteil am 30. Juli

    Bundesverfassungsgericht entscheidet

    KARLSRUHE (DTZ/fok). Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird das Urteil zu den Verfassungsbeschwerden gegen gesetzliche Rauch‧verbote in der Gastronomie am 30. Juli 2008 verkünden. Aus insgesamt 27 Klagen kommen exemplarisch die Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipenwirten aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreiber aus Heilbronn zur Entscheidung, die sich durch die bestehenden Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer in ihren Grundrechten behindert und durch die Ausgrenzung ihrer rauchenden Kunden wirtschaftlich existenziell bedroht sehen. Speziell die Einraumkneipen, die nicht die räumliche Möglichkeit eines abgetrennten Raucherbereichs haben, berichten bundes‧weit über massive Umsatzverluste.

    Bereits beim Eröffnen des Verfahrens in Form einer mündlichen Verhandlung am 1. Juli hatte es ein außerordentlich hohes Interesse der Medien gegeben.
    So kündigt das Gericht bereits jetzt eine Akkreditierungspflicht der Medienvertreter an, die 43 Sitzplätze auf der Presseempore dürften voll besetzt sein, ein „Pool“ von zwei Fernsehteams und sechs Fotografen darf die Urteilsverkündung direkt im Gerichtssaal aufnehmen.

    Weitere Interessenten, die an der auf 10.00 Uhr angesetzten Urteilsverkündung teilnehmen wollen, können sich telefonisch unter 0721-9101-400 sowie per Fax unter 0721-9101-461 (Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Tel- oder Faxnummer) anmelden.

    (DTZ 29/08)