Autor: admin

  • EuGH-Urteil zum Monopol von Sportwetten

    LUXEMBURG (DTZ/pnf). Jetzt steht das Datum für die Urteilsverkündung im Rechtsstreit über die Vereinbarkeit eines nationalen Sportwettenmonopols mit dem Europarecht (Rs. C-42/07) vor dem Europäischen Gerichtshof fest.

    Am 8. September 2009 wird das Luxemburger Gericht das Urteil in der Rechtssache „Liga Portuguesa“ verkünden. Dabei geht es um die Klage der portugiesischen Fußballliga sowie eines zu bwin, Sitz Gibraltar, gehörenden Buchmacherunternehmens gegen die zuständige portugiesische Behörde, die das Sportwettenangebot ausschließlich dem staatlich autorisierten Anbieter Santa Casa gestattet und gegen die Privatanbieter wegen Verstößen gegen dieses Monopol Bußgelder verhängt hatte.

    Die europäische Wettbranche erwartet aus dem Urteil Auswirkungen auf die gesamte EU. In Deutschland könnte dies Folgen für die Zukunft des Glücksspielstaatsvertrags haben. Allerdings beobachten Experten mit großem Interesse, ob das Urteil nur unter formalen Gesichtspunkten gefällt wird, oder ob es dabei auch auf die inhaltlichen Aspekte der Rechtsfrage eingehen wird, auf die sich dann auch die anderen EU-Länder einstellen müssten.

    (DTZ 30/2009)

  • Regelung neuer Mindestinhalte in Kraft

    BERLIN (DTZ/fok). Am 21. Juli 2009 ist im Bundesgesetzblatt Nr. 42 das Vierte Gesetz zur Veränderung von Verbrauchssteuergesetzen veröffentlicht worden, das auch umfangreiche Änderungen des Tabaksteuergesetzes beinhaltet.

    Diese betreffen in erster Linie der Implementierung des neuen IT-Verfahrens. Gleichzeitig enthält die Neufassung des Tabaksteuergesetzes in § 25 die Festlegung eines neuen Mindestinhalts für Zigarettenpackungen von künftig 19 Stück und für Feinschnittpackungen von 30 Gramm.

    Diese Vorschrift ist am 22. Juli 2009 in Kraft getreten. Die Hersteller sind damit jetzt verpflichtet, die Produktion von kleineren Packungen einzustellen. Für den Handel gilt aber eine Abverkaufsfrist für kleinere Packungsgrößen bis zum 31. Dezember 2009. Ab 1. Januar 2010 dürfen auch dort nur noch Kleinverkaufsverpackungen abgegeben werden, die den neuen Mindestinhaltsregelungen entsprechen. Hersteller wie Handel sollten daher ihre Bestände möglichst so aussteuern, dass die Altware bis spätestens zum Jahresende ausverkauft ist.

    (DTZ 30/2009)

  • DTZ-Umfrage: Verbraucher akzeptieren höhere Zigarettenpreise

    MAINZ (DTZ/fok). Seit gut zwei Wochen fließen neupreisige Zigaretten in den Einzelhandel, zunächst sporadisch, derzeit in deutlich stärkerem Maße. Die Reaktion der Verbraucher auf diese erste autonome, also nicht durch eine Steueränderung bedingte Preiserhöhung seit zehn Jahren ist verständlicherweise nicht begeistert, hat aber bisher nicht zu einer gravierenden Änderung des Kaufverhaltens geführt. Dies zeigt eine Umfrage der Tabak Zeitung im Fachhandel.

    Dabei ist die Reaktion der Verbraucher auf die aktuelle Preissituation nicht immer rational. So schildert etwa der Friedberger Fachhändler Paul Minturn: „Als ich einem Kunden die Marlboro OP noch altpreisig zu 4,00 Euro angeboten habe, meinte der: ‚Ach geben Sie mir dann doch lieber eine Big Pack.‘ Natürlich gibt es auch bei mir Kunden, die jetzt verstärkt Feinschnitt kaufen oder erstmals zum Stopfen übergegangen sind. Überhaupt läuft Feinschnitt gut. Bei den Neukunden investiere ich Zeit in die Beratung, damit der Kunde zu Produkten greift, die ihm und mir Freude machen.“ Unterm Strich stellt Minturn fest, dass schon in den letzten Jahren sich die Kreise der Preissensiblen und der Produkt- und Markentreuen deutlich voneinander getrennt haben und dass deshalb derzeit die Reaktionen nicht so heftig ausfallen. Das kann sich aber beim Schritt auf die 19er-OP wieder ändern.

    Auch Ludger Berens, Fachhändler in Paderborn, stellte bisher keine großen Probleme bei der Kundenakzeptanz für die höheren Zigarettenpreise fest. „Wenn man ihnen sagt, das ist die erste echte Erhöhung seit vielen Jahren, die nicht vom Fiskus kam, können die Kunden damit leben. Ich bereite sie jetzt schon auf die 19er-Packung vor, sage, dass der Preis dabei nicht steigt, weil zwei Zigaretten mehr drin sein werden.“ Seine Umsätze sind zur Zeit sogar leicht steigend. Der Feinschnitt wächst kontinuierlich, das aber bereits vor der Zigarettenpreiserhöhung. Bei Berens werden altpreisige Zigaretten gezielt nachgefragt, meist Stangenware. Aber die große Bevorratungswelle ist bisher ausgeblieben.

    (DTZ 30/2009)

  • Raucherlounge: Genusszone im Flughafen

    KÖLN/HAMBURG (DTZ/pi). Rauch-Genuss bekommt auf den Flughäfen in Düsseldorf und Hamburg eine neue Dimension.

    Japan Tobacco International (JTI) bietet Rauchern jetzt eine komfortable Rückzugsmöglichkeit am Flughafen Düsseldorf: Diese können nun ihre Zigarette in einer hochwertig gestalteten, zirka 50 Quadratmeter großen Winston Raucherlounge im Sicherheitsbereich des Flugsteigs C genießen. „Die Raucherlounge ist die erste in Nordrhein-Westfalen und nach München die zweite in Deutschland. JTI ist das einzige Tabakunternehmen, das diesen Service auf deutschen Flughäfen anbietet“, sagt Robert Stanworth, General Manager JTI Germany. Mit 37 Lounges, 134 Raucherkabinen und 59 Raucherstationen ist JTI nach eigenen Angaben weltweit führend bei der Bereitstellung von innovativen Lösungen für Rauchen auf Flughäfen.

    Ähnlich die neue Dunhill Lounge am Hamburger Flughafen. Sie bietet Medienberichten zufolge den rauchenden Passagieren in der Zeit vor und nach dem Flug einen „komfortablen und technisch hochausgestatteten Service“, der auch „kleine kulinarische Köstlichkeiten“ einbezieht. Auf rund 94 Quadratmetern mit Blick auf das Rollfeld sollen die Gäste entspannt dem Weiterflug entgegenblicken, heißt es.

    (DTZ 29/09)

  • Umfrage: Mehrheit lehnt Zusatzbelastung für Raucher ab

    OFFENBURG (DTZ/pnf). Die Mehrheit der Krankenkassenversicherten lehnt Zusatzbelastungen für Raucher, Übergewichtige oder Extremsportler ab. Das belegt eine aktuelle Emnid-Umfrage im Auftrag des Magazins „Focus“. Nur 35 Prozent der Befragten sprechen sich dafür aus.

    58 Prozent würden eine (finanzielle) Belohnung für eine gesundheitsbewusste Lebensweise begrüßen. Gut drei Viertel (76 Prozent) sind gegen höhere Kassenbeiträge. Eine deutliche Mehrheit von 63 Prozent fordert die Zusammenlegung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

    (DTZ 29/09)

  • Private Sportwetten in Rheinland-Pfalz verboten

    Lotto Rheinland-Pfalz wertet OVG-Urteil als großen Erfolg

    KOBLENZ (DTZ/vi). Als einen großartigen Erfolg für den Glücksspielstaatsvertrag und für Lotto Rheinland-Pfalz hat der rheinland-pfälzische Lotto-Geschäftsführer Hans-Peter Schössler die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz (OVG) im Hauptsacheverfahren gegen einen privaten Wettanbieter bewertet.

    Aus dieser OVG-Entscheidung, die am 15. Juli veröffentlicht wurde, geht hervor, dass die Vermittlung privater Sportwetten in Rheinland-Pfalz vorläufig verboten ist. Hintergrund ist die im Dezember vergangenen Jahres erfolgte Änderung des Landesglücksspielgesetzes. „Nunmehr kann der Staatsvertrag auch für das Land Rheinland-Pfalz seine Durchsetzung erfahren“, sagte Schössler.

    Dem Unternehmen Lotto gehe es nicht um eine grundsätzliche Absage an den Wettbewerb, sondern einfach darum, die Verhältnisse gerade zu rücken: „Es kann nicht sein, dass ein staatlicher Wettanbieter wie Oddset korrekt Steuern und Abgaben zahlt, während illegale Anbieter aus Gibraltar oder Malta auf dem deutschen Markt operieren, ohne auch nur einen Cent an den Staat zu bezahlen.“ Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes eröffne – so die Hoffnung von Schössler – jetzt die Möglichkeit, den Auftritt dieser Mitbewerber terrestrisch und im Internet zu untersagen.

    Im konkreten Fall ging es um einen privaten Anbieter aus Bad Kreuznach, dem die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) das Vermitteln von Sportwetten mit sofortiger Wirkung untersagt hatte. Einer Beschwerde des Anbieters gegen das Verbot hatte das OVG im August vergangenen Jahres zunächst noch stattgegeben und ihm damit das Anbieten von Sportwetten vorläufig wieder erlaubt.

    Begründet wurde die Entscheidung seinerzeit damit, dass ein Verbot nur dann zulässig wäre, wenn Rheinland-Pfalz die Vorgaben des neuen Glücksspielstaatsvertrages zur Bekämpfung der Spielsucht umgesetzt hätte.
    Genau dies ist nach Auffassung der Richter mit der Verabschiedung des neuen Landesglücksspielgesetzes im Dezember 2008 erfolgt. Damit sei das Verbot privater Sportwetten, welches das Monopol der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH sichern solle, als Eingriff in die Berufsfreiheit der übrigen Wettvermittler nunmehr "voraussichtlich rechtmäßig".

    (DTZ 30/09)

  • Lotto-Chef Dr. Repnik: „Ein Annahmestellensterben darf und wird es nicht geben“

    STUTTGART (DTZ/vi/da). Dass viele Lottoverkaufsstellen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, bereitet Dr. Friedhelm Repnik große Sorgen. Der Geschäftsführer der derzeit im Deutschen Lotto- und Toto-Block federführenden Gesellschaft, Lotto Baden-Württemberg, hat beobachtet, dass sich die Lage für den Fachhandel mit dem Einsetzen der Wirtschaftskrise vielerorts verschärft hat.

    Im DTZ-Interview macht er deutlich: "Ein Annahmestellensterben in Deutschland darf und wird es aber nicht geben. Schließlich haben wir den gesetzlichen Auftrag, das Spielbedürfnis der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken. Ohne Lotto-Annahmestellen in der Fläche ist dies nicht zu erfüllen. Wir stehen ohne Wenn und Aber zu unseren Partnern im Vertrieb!"

    Repnik warnt vor einer Liberalisierung des Glücksspielmarktes, was auch negative Folgen für die rund 24 000 bundesdeutschen Lottoverkaufsstellen hätte. Dann würden die international tätigen Glücksspielkonzerne massiv ins hiesige stationäre Geschäft einsteigen. Es käme zu einem Wettlauf um die besten Lagen. Letztlich würde in einem geöffneten Markt auch im Vertrieb nur noch eines zählen: die Maximierung der Rendite auf das eingesetzte Kapital. "Soweit dürfen wir es bei einem so sensiblen Gut wie Glücksspiel nie kommen lassen", betont Dr. Repnik.

    (DTZ 29/09)

  • Bayerisches Rauchverbot: „Ein erstes Etappenziel“

    VEBWK sieht vertane Chance beim Abstimmungsergebnis im Bayerischen Landtag zur Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes

    MÜNCHEN (DTZ/pi). Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes, der heute in der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags angenommen wurde, tritt am 1. August 2009 in Kraft und trifft in Teilen auf Zustimmung des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK).

    In der 27. Plenarsitzung des Bayerischen Landtags am 15. Juli 2009 stand unter anderem die Zweite Lesung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes der Staatsregierung, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FW auf der Tagesordnung. Nach den Ausführungen der einzelnen Fraktionen wurde in der abschließenden Abstimmung der Gesetzentwurf der Staatsregierung angenommen und tritt somit am 1. August 2009 in Kraft. Der Landesvorsitzende des VEBWK, Franz Bergmüller, ist in Teilen zufrieden mit diesem Ergebnis, bemängelt aber, dass eine echte Chance vergeben wurde, um eine klare und praktikable Lösung zu erzielen. „Wir haben mit diesem Abstimmungsergebnis ein erstes Etappenziel erreicht.“ Das geänderte Gesetz sei aber in einigen Punkten zu bürokratisch und insbesondere drei Punkte enthielten Konfliktstoff für den VEBWK:

    [bul] Dass lediglich ein Nebenraum in Gaststätten als Raucherraum genutzt werden könne, bringe den Stammtischen in Bayern keinen Frieden. „Die Schankregelung gehört entfernt“, ist Bergmüller überzeugt.

    [bul] Die Innovationsklausel gehöre mit Leben erfüllt. Das Ministerium müsse endlich Standards erlassen, um die hohen Kosten der Gastronomen zu legitimieren.

    [bul] Echte geschlossene Gesellschaften sollten nicht auf Hochzeiten und Geburtstagsfeiern beschränkt werden. Auch geschlossene Vereinssitzungen sollten unter diese Ausnahmeregelung fallen. Der VEBWK behalte sich diesbezüglich rechtliche Schritte vor, erläutert Bergmüller.

    (DTZ 30/09)

  • Bayern lockert das strenge Rauchverbot

    [head]Bayern lockert das strenge Rauchverbot[/head]

    MÜNCHEN (DTZ/red). Am 15. Juli hat der bayerischen Landtag mit 100 zu 73 Stimmen für die Lockerung des Rauchverbots votiert. Damit kann die von der CSU/FDP-Koalition beschlossene Gesetzesnovelle zum 1. August 2009 in Kraft treten.

    Ab dann ist das Rauchen in Bierzelten und in kleinen Kneipen (bis 75 qm) wieder erlaubt, wenn sie als Raucherlokal gekennzeichnet sind. In größeren Gaststätten kann ein Nebenraum zum Raucherbereich gemacht werden. Kinder und Jugendliche haben keinen Zutritt zu Rauchereinrichtungen. Raucherclubs sollen nicht mehr gestattet sein.

    (DTZ 29/09)

  • Gesundheitsrat will Rauchverbot erhalten

    MÜNCHEN (DTZ/red). Der bayrische Landesgesundheitsrat hat der Staatsregierung in München von einer Lockerung des Rauchverbots abgeraten.

    Das Gremium aus zehn Abgeordneten und 20 Vertretern der Ärzte und Gesundheitsverbände ist ein vom Landtag und Staatsregierung eingesetztes beratendes Organ.

    Die einstimmig verabschiedete Resolution läuft jedoch dem Koalitionsvertrag mit der FDP zuwider, die eine Lockerung des Rauchverbotes vorsieht. Zwei Mitglieder, die Ärzte Thomas Zimmermann (CSU) und Otto Bertermann (FDP) stimmten dem Vorschlag des Landesgesundheitsrates trotzdem zu.

    (DTZ 28/09)