LUXEMBURG (DTZ/pnf). Jetzt steht das Datum für die Urteilsverkündung im Rechtsstreit über die Vereinbarkeit eines nationalen Sportwettenmonopols mit dem Europarecht (Rs. C-42/07) vor dem Europäischen Gerichtshof fest.
Am 8. September 2009 wird das Luxemburger Gericht das Urteil in der Rechtssache „Liga Portuguesa“ verkünden. Dabei geht es um die Klage der portugiesischen Fußballliga sowie eines zu bwin, Sitz Gibraltar, gehörenden Buchmacherunternehmens gegen die zuständige portugiesische Behörde, die das Sportwettenangebot ausschließlich dem staatlich autorisierten Anbieter Santa Casa gestattet und gegen die Privatanbieter wegen Verstößen gegen dieses Monopol Bußgelder verhängt hatte.
Die europäische Wettbranche erwartet aus dem Urteil Auswirkungen auf die gesamte EU. In Deutschland könnte dies Folgen für die Zukunft des Glücksspielstaatsvertrags haben. Allerdings beobachten Experten mit großem Interesse, ob das Urteil nur unter formalen Gesichtspunkten gefällt wird, oder ob es dabei auch auf die inhaltlichen Aspekte der Rechtsfrage eingehen wird, auf die sich dann auch die anderen EU-Länder einstellen müssten.
(DTZ 30/2009)