Autor: admin

  • Lekkerland legt Bilanz vor

    KÖLN // Die Lekkerland-Gruppe blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2016 zurück. Das teilte das Unternehmen bei der Vorlage der Bilanz mit.

    Die in den Vorjahren eingeleiteten Maßnahmen zeigten positive Effekte, hieß es. In einem dynamischen, wettbewerbsintensiven Marktumfeld hat die Lekkerland-Gruppe den Umsatz um 4,2 Prozent auf 13 Milliarden Euro gesteigert. Der Rohertrag wuchs um 24,7 Millionen auf 620,5 Millionen Euro. Bedingt durch Geschäftsausweitungen und Sparmaßnahmen verbesserte Lekkerland das operative Ergebnis um 28,0 Prozent auf 85,4 Millionen Euro. „Lekkerland ist insgesamt gut aufgestellt, das zeigen auch die Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres“, resümiert Patrick Steppe, der Vorstandsvorsitzender der Lekkerland-Gruppe.

    Dabei haben alle Bereiche zugelegt: Im Segment Deutschland stieg der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozent auf 7,7 Milliarden Euro.

    Auch die drei Sortimentsbereiche von Lekkerland weisen positive Umsatzentwicklungen auf: Die Warengruppe „Tabakwaren“ legte um 4,7 Prozent auf 10,4 Milliarden Euro zu, im höhermargigen Sortiment „Food / Non-Food“ stieg der Umsatz um 1,9 Prozent auf knapp 2,5 Milliarden Euro.

    Nach Vertriebslinien ergab sich folgende Aufteilung: Der Umsatz mit Systemkunden wuchs mit 7,6 Prozent auf 4,4 Milliarden Euro am stärksten, die Vertriebslinie Regionalkunden erhöhte ihren Umsatz um 4,4 Prozent auf 2,1 Milliarden Euro und das Tankstellen-Geschäft legte um 1,9 Prozent auf 6,5 Milliarden Euro zu.

    Laut Lekkerland wird das Jahr 2017 von verschiedenen Entwicklungen beeinflusst: Dazu gehört unter anderem die mengenmäßig rückläufige Marktentwicklung bei Tabakwaren in den Kernmärkten. Vor diesem Hintergrund erwartet Lekkerland für das laufende Geschäftsjahr Umsatzerlöse und ein operatives Ergebnis auf dem Niveau des Vorjahres.

    pi

    (DTZ 19/17)

  • E-Studie aus Italien

    ROM // Eine [link|https://goo.gl/bkjDDT] Kohortenstudie [/link]aus Italien hat das Verhalten von Tabakrauchern und E-Zigarettennutzern über zwei Jahre hinweg analysiert. Die Wissenschaftler befragten 1598 Teilnehmer im Alter von 30 bis 75 Jahren.

    Ergebnisse:
    [bul]61,1 Prozent der ausschließlichen Nutzer von E-Zigaretten hörten mit dem Rauchen auf.
    [bul]23,1 Prozent der Tabakraucher gelang der Rauchstopp.
    [bul]Bei „Dual Usern“ waren es 26,1 Prozent.

    red

    (DTZ 18/17)

  • Gummibärchen und E-Liquids

    HAMM // Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass der Verkauf von nikotinfreien Aromastoffen für E-Zigaretten und E-Shishas im Online-Handel ohne Altersbeschränkungen zulässig ist.

    Damit hat das OLG ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Bochum bestätigt.
    Ein Unternehmen aus Lünen hatte gegen eine Firma aus Bünde geklagt. Beide betreiben einen Online-Handel unter anderem mit Liquids und Aromen für E-Zigaretten. Stein des Anstoßes ist ein nikotinfreies „Aroma Gummibärchen“, das die beklagte Firma im Angebot hat.

    Laut Artikelbeschreibung ist das Aroma nicht nur zum Kochen oder Backen, sondern auch zur Aromatisierung von E-Liquids geeignet. Diese Aromastoffe wurden ohne Altersverifikation verschickt, was die Klägerin bei einem Testkauf herausfand. Ihrer Ansicht zufolge verstieß das Angebot damit gegen das Jugendschutzgesetz.

    Die beklagte Firma wiederum war der Ansicht, ein handelsübliches Lebensmittelaroma zu vertreiben, das ohne Altersbeschränkung verkauft werden darf. Das OLG gab jetzt der beklagten Firma in Bünde recht: Angebot und Versand von Aromastoffen für E-Zigaretten werden nicht durch das Jugendschutzgesetz eingeschränkt (siehe auch www.goo.gl/z8Fynl).

    Der unsachgemäße Gebrauch der Aromastoffe durch Minderjährige werde dadurch verhindert, dass Kinder und Jugendliche die Geräte wie E-Zigarette oder Shisha durch die Altersbeschränkung nicht kaufen können.

    Das[link|http://www.goo.gl/z8Fynl] Urteil[/link] ist nicht rechtskräftig. Die Klägerseite kann noch in Revision gehen.

    pi/red

    (DTZ 18/17)

  • Werbung raus aus Youtube

    BRÜSSEL // Jetzt macht das Europäische Parlament in Sachen Werbung im Internet ernst. Künftig sollen Netflix, Youtube und Co. strengere Vorschriften befolgen.

    Der Kultur- und Medienausschuss des Euroäischen Parlaments hat einen Erlass beschlossen, mit dem die Behörden gegen verdeckte Reklame im Netz vorgehen können. Damit dürften etwa für Youtuber bald dieselben Vorschriften gelten wie für Fernsehsender.

    Wer künftig Web-Videos produziert und ins Netz stellt, der wird gesetzlich verpflichtet, explizit auf Produktplatzierungen und erfolgte Sponsoring-Maßnahmen hinzuweisen. Das soll für jede Form von Bewegtbild gelten. Bislang gibt es nur wenige Video-Produzenten, die in den sozialen Netzwerken darauf hinweisen, ob sie von Unternehmen unterstützt wurden.

    Bislang gibt es keine allgemeingültigen Regeln – was es für Konsumenten schwierig macht, die Aussagekraft solcher Sendungen zu bewerten. Die neue EU-Richtlinie zu audiovisuellen Mediendiensten schreibt vor, dass wahrheitsgetreu auf solche Werbeinhalte hingewiesen werden muss. Petra Kammerevert (SPD, S & D), Vorsitzende des Ausschusses, erklärte in der „NZZ“ dazu: „Videos, die massenhaft Produktplatzierungen enthalten und deren Ersteller damit viel Geld verdienen, sollen nicht so tun, als würden sie ein objektives Bildungsangebot machen.“

    Noch gravierender für die Tabakbranche ist ein paralleler Vorstoß des Gremiums, mit dem Web-Film-Anbietern verboten werden soll, Reklame für Zigaretten und andere Tabakwaren – sowie für alkoholische Getränke – zu verbreiten. Das betrifft ausdrücklich auch Online-Videotheken wie Netflix.

    Lobbyisten der privaten Sender fordern bereits seit einiger Zeit, für Online-Dienste müssten die gleichen Werbevorgaben gelten wie fürs TV.

    Und noch einen Bereich wollen die europäischen Parlamentarier stärker regulieren. Dabei geht es um eine Quote für europäische Produktionen. Anbieter wie Amazon Prime Video oder Netflix sollen dazu verdonnert werden, bestimmte Mindestanteile ihres Film- oder Serienangebots im EU-Raum herstellen zu lassen. Die Rede war von 30 Prozent. Damit müssten sich die Internet-Dienstleister auch stärker als bisher an der Filmförderung der EU-Mitgliedsstaaten beteiligen.

    In „Werben & Verkaufen“ bezog Marco Zingler, Vizepräsident im Bundesverband Digitale Wirtschaft, Stellung: „Die Angebotsvielfalt einzuschränken, wie vom Kulturausschuss des EU-Parlaments gefordert, ist der falsche Weg. Entscheidend für den Verbraucher ist die Frage nach der Qualität des Angebots. Dass die amerikanischen Anbieter dabei einen Vorsprung haben, kann man ihnen in einem freien Markt nicht vorwerfen.“

    max

    (DTZ 18/17)

  • Schiebur verlässt Lekkerland

    FRECHEN // Kay Schiebur, Chief Supply Chain Officer (CSCO) der Lekkerland AG & Co. KG, hat sich nach fünfzehn Jahren, davon neun als Vorstand für den Bereich Logistik und vier für den Einkauf, entschieden, seinen Vertrag mit Lekkerland nicht zu verlängern. „Dieser Schritt ist keine Entscheidung gegen Lekkerland, aber für mich ist es nun die richtige Zeit für eine berufliche Neuorientierung“, so Schiebur.

    Der 48-Jährige hat die Logistik des Unternehmens seit 2002 maßgeblich gestaltet und entwickelt. Unter seiner Führung wurden die strategische Ausrichtung der europäischen Standortstruktur vorangetrieben und die Beschaffungs- und Kontraktlogistik implementiert. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren die Digitalisierung der Wertschöpfungskette von der Warendisposition bis zur papierlosen Auslieferung und die Einführung der innovativen Multitemperatur-Logistik. In den Jahren, in denen er als Vorstandsmitglied auch den Einkauf mitverantwortete, legte er den Schwerpunkt auf die Neuausrichtung des Eigenmarkensortiments.

    „Der Aufsichtsrat und die Gesellschafter bedauern und respektieren die Entscheidung von Kay Schiebur“, so Lorenz Bresser, Vorsitzender des Aufsichtsrats, „wir bedanken uns bei ihm für die langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute.“

    Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger ist bereits gestartet. Bis dieser gefunden ist, wird Schiebur weiter als Vorstand für die Lekkerland Gruppe tätig sein.

    pi

    (DTZ 18/17)

  • E-Kontroverse nur Erfindung

    GRAZ // Der Toxikologe Bernhard-Michael Mayer von der Karl-Franzens-Universität im österreichischen Graz sagt: Das Verteufeln der E-Zigarette durch offizielle Stellen ist ein „gesundheitspolitischer Skandal“.

    Der Toxikologe macht deutlich, dass es „wunderschöne Publikationen“ gebe, denen zufolge giftige Stoffe im Blut von Rauchern vor und nach dem Umstieg aufs Dampfen gemessen wurden. „Innerhalb weniger Wochen waren die auf dem selben Niveau wie Nichtraucher“, so Mayer gegenüber „steiermark.orf.at“.

    Laut Mayer ist die Kontroverse um die E-Zigarette eine Erfindung von Pharma-Branche und Politik: „Es ist natürlich so, dass die Pharma-Industrie sehr viel Geld mit Nikotinersatz-Produkten macht.“ Zudem entfalle so die Tabaksteuer. Mayer: „Dadurch verlieren die nationalen Regierungen massiv Steuergeld.“

    Ähnlich beurteilt auch der Frankfurter Suchtforscher Heino Stöver die E-Zigarette. Er ist Herausgeber eines entsprechenden Buches.

    red

    (DTZ 18/17)

  • EuGH soll klären

    BERLIN // Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) soll nach einem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin klären, ob einzelne Bestimmungen der Richtlinie 2014/40/EU (Tabakrichtlinie) mit höherrangigem EU-Recht vereinbar sind.

    Die Klägerin ist ein in Berlin ansässiges Familienunternehmen, das Tabakprodukte herstellt und vertreibt. Seit vielen Jahren lag ihr Produktionsschwerpunkt in der Herstellung von aromatisierten Tabaken zum Selbstdrehen (sogenannter Feinschnitt) sowie aromatisierten Pfeifentabaken und Zigaretten.

    Das Unternehmen will erreichen, dass einzelne Vorschriften des Gesetzes und der darauf basierenden Tabakerzeugnisverordnung auf sie keine Anwendung finden. Insbesondere verstoße das Fehlen von Übergangsfristen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Klägerin habe nicht genügend Zeit gehabt, um ihre Produktionsanlagen auf die neuen Verpackungsvorgaben umzustellen. Insbesondere geht es um das „Aromaverbot“ und das „Aromawerbeverbot“.

    Das Gericht hat ebenfalls Zweifel an der Vereinbarkeit der den deutschen Regelungen zugrunde liegenden Bestimmungen der Tabakrichtlinie mit primärem EU-Recht. Ferner will es wissen, wie einzelne Bestimmungen der Tabakrichtlinie auszulegen sind.

    red

    (DTZ 18/17)

  • „Lichtblick der Vernunft“

    BERLIN // Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) begrüßt die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes, Fragen zur EU-Tabakrichtlinie dem Europäischen Gerichtshof EuGH vorzulegen.

    Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des VdR, sagte gegenüber DTZ: „Das Berliner Verwaltungsgericht hat damit klar gestellt, dass EU-Grundrechte auch für Tabakhersteller gelten! Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts ist ein Lichtblick der Vernunft und ein erster Schritt für mehr Rechtssicherheit gerade für kleinere und mittlere Tabakhersteller, die existenziell bedroht sind.“

    Das Berliner Verwaltungsgericht hat erhebliche Zweifel daran, dass einzelne Regelungen der EU-Tabakrichtlinie mit den EU-Grundsätzen der Rechtssicherheit, dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Schutz des Eigentums vereinbar sind.

    von Foerster: „Die gesamte Tabakbranche leidet unter der mangelnden Rechtssicherheit. Dies widerspricht eklatant sowohl rechtsstaatlichen als auch wirtschaftspolitischen Prinzipien. Insbesondere kleine und mittelständische Tabakhersteller haben durch begrenzte Ressourcen nicht genügend Zeit gehabt, um ihre Produktionsanlagen auf die neuen Verpackungsvorgaben umzustellen und alle Markennamen abzuschaffen oder zu ändern, die einen Hinweis auf eine Aromatisierung enthielten. Auch können infolge des ‚Aromawerbeverbots‘ viele ihre im Markenregister eingetragenen Marken überhaupt nicht mehr verwenden. Das kommt einer Enteignung gleich.“

    Wir freuen uns sehr, dass das Berliner Verwaltungsgericht dem europäischen und nationalen Gesetzgeber endlich deutlich macht, dass der politische Wille nicht über dem Recht steht. Nun liegt es am EuGH, klar zu machen, dass EU-Grundrechte auch für Tabakhersteller gelten“, so von Foerster weiter.

    pi

    (DTZ 18/17)

  • Aus für Produktkarten?

    BERLIN // Es ist nur eine kleine Änderung, aber sie kann für den Handel gravierende Folgen haben. Am 12. Mai entscheidet der Bundesrat über die „Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung“.

    Darin heißt es unter Punkt 1: „In Paragraph 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 erster Halbsatz werden nach dem Wort ‚Inverkehrbringens‘ die Wörter ‚einschließlich des Anbietens zum Verkauf‘ eingefügt.“ Dabei geht es um die sogenannten gesundheitsbezogenen Warnhinweise sowie die Maßnahme des Handels, vor die Packungen Produktkarten zur schnelleren Orientierung im Regal zu stecken.

    Der Bundestag hatte dazu im März eine Ausarbeitung (Aktenzeichen PE 6-3000-15/17) durch die Unterabteilung Europa erstellen lassen. Darin wurden insbesondere die Begriffe „Verdeckung“ und „in Verkehr bringen“ analysiert. Folgerung der Verfasser: Es spräche die überwiegenden Argumente dafür, dass mit dem Inverkehrbringen nicht erst die Abgabe an den Verbraucher durch den Einzelhandel gemeint sei. Vielmehr beziehe sich der Gesetzestext auch „auf das Vorhalten von Tabakprodukten in Verkaufsstellen einschließlich des Anbietens zum Verkauf“.

    Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates empfehlen der Ländervertretung in einer aktuellen Vorlage (Drucksache 221/1/17 vom 2. Mai 2017), die Tabakerzeugnisverordnung entsprechend zu ändern. Der Bundesrat hat diese Punkte für den 12. Mai auf seine Tagesordnung gesetzt. In der Empfehlung heißt es, die vorgeschlagene Änderung sei erforderlich, „um Probleme in der Tabaküberwachung abzuwenden und die Handlungsfähigkeit des Vollzuges zu gewährleisten“.

    Bei den betroffenen Verbänden gibt man sich vergleichsweise gelassen. Bereits im Januar hatten der Deutsche Zigarettenverband (DZV) und der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) in einer gemeinsamen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass Produktkarten „eindeutig rechtskonform“ seien. Unter anderem, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke, falle der stationäre Handel aufgrund des fehlenden grenzüberschreitenden Sachverhaltes nicht in den Regelungsbereich der EU-Richtlinie. Tatsächlich heißt es im Erwägungsgrund 48, mit der Richtlinie würden keine Vorschriften über „heimische Verkaufsmodalitäten“ harmonisiert. Damit, so Mücke, fehle der Bundesregierung die sogenannte Verordnungsermächtigung – selbst wenn der Bundesrat die Änderung beschließen sollte. Zudem verwies Mücke darauf, dass Berlin stets erklärt habe, die TPD 2 eins zu eins umzusetzen. Die nun angestrebte Anpassung sei nur mit einem neuen Gesetz realisierbar.

    In der aktuellen Beschlussvorlage geht es außerdem um das Verbot von Zusatzstoffen, um das Mentholverbot für Liquids für E-Zigaretten sowie um angemessene Übergangsfristen beim Umstellen der Produktion.

    max

    (DTZ 18/17)

  • Neue Formate

    BASEL // Davidoff hat seine klassischen Core-Linien – auch als „White Label“ bekannt – neu konzipiert, um Verkauf und Navigation im Fachgeschäft zu erleichtern und den aktuellen Präferenzen der Aficionados für bestimmte Formate und Anlässe entgegenzukommen.

    „Der neue Look und die innovative Markenarchitektur bringen frische Energie in unser erfolgreiches Kerngeschäft. Die Qual der Wahl macht es vielen Aficionados beim Zigarrenkauf nicht leicht. Ihnen die Unterschiede zwischen den einzelnen Marken und Linien nahezubringen, kann für den Händler eine Herausforderung sein. Deswegen haben wir die Kernfamilie unseres Zigarrenangebots bereinigt und ihr eine transparente, leicht nachvollziehbare Struktur gegeben, ohne unsere preisgekrönten Blends anzutasten. Um den aktuellen Ansprüchen der Aficionados gerecht zu werden, haben wir zudem unsere Signature- und Grand-Cru-Linien mit neuen Formaten erweitert“, so Charles Awad, Chief Marketing Officer bei der Oettinger Davidoff AG.

    Die wichtigsten Veränderungen:
    [bul]Frisches, neues Verpackungsdesign als Navigationshilfe.
    [bul]Umstrukturierung des Angebots in die vier Kernlinien Signature, Grand Cru, Aniversario und Millennium mit der weißen Davidoff-Bauchbinde.
    [bul]Die bisherigen Serien Mille und Classic verschmelzen zur neuen Signature-Linie. Die Special Series wird mit der Aniversario zur erweiterten Aniversario-Linie zusammengefasst.
    [bul]Eine zweite Bauchbinde mit dem neuen Namen der Linien hilft beim Unterscheiden der Einzelzigarren im Humidor.
    [bul]Erweiterung mit neuen Formaten: Petit Corona und Toro ergänzen die Signature-Linie.

    pi

    (DTZ 17/17)