Autor: admin

  • 20. Mai rückt näher

    FORT MILL // Der US-Computerkonzern Honeywell hat ein Track-&-Trace-System vorgestellt, das jetzt von einem Beratungsunternehmen im Auftrag der Tabakhersteller BAT, Imperial, JTI und Philip Morris als geeignet gemäß der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) nominiert wurde.

    Die initialen Aufwände für das Gesamtpaket von Software-Lizenzen und Hardware ist mit der Tabakindustrie abgestimmt, so dass eine Erstattung notwendiger Investitionen gewährleistet wird.

    Die EU-Richtlinie verpflichtet die beteiligten Wirtschaftsakteure der Tabakindustrie, die gesamte Kontrollkette von der Herstellung bis zum Verkauf auf Verpackungsebene zu identifizieren und rückzuverfolgen. Die Frist für diese Wirtschaftsakteure zur Implementierung der Track-and-Trace-Systeme ist der 20. Mai 2019.

    Die von Honeywell angebotenen Track-&-Trace-Lösungen werden unter anderem in der Pharma-, Automobil- und Sprengstoffindustrie eingesetzt.

    pi

    (DTZ 07/19)

  • Werbeverbote: neuer Anlauf

    BERLIN // Die zuständigen Fachpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben Eckpunkte für einen Kompromiss zum Thema Tabakwerbeverbote vorgelegt.

    Grundlage dafür ist der nicht vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung aus dem Jahr 2016. Dieser sah über bereits bestehende Beschränkungen hinaus folgende Maßnahmen vor: Verbot der Außenwerbung mit Ausnahme der Geschäftsräume ab 2020; Beschränkung der Kinowerbung auf Filme ab 18 Jahren; ein Abgabeverbot von gewerbsmäßigen kostenlosen Warenproben bei Zigaretten, Feinschnitt und Shishatabak sowie eine Beschränkung der kostenlose Abgabe anderer Tabakprodukte (etwa E-Zigaretten und Tabakerhitzer) nur auf Geschäftsräume des Fachhandels.

    Außerdem sollten bestehende und neue Werbebeschränkungen auf E-Zigaretten und E-Shishas übertragen werden. Bei diesem Punkt verweisen die Fachpolitiker nun auf die WHO-Tabakrahmenkonvention, die ausschließlich Tabakprodukte erfasst. Tabakfreie E-Zigaretten und tabakfreie Nachfüllbehälter wären demnach ausgenommen.

    Die Fachpolitiker der Union unterstreichen darüber hinaus den Vertrauensschutz für bestehende Public-Private-Partnership-Finanzierungsmodelle für die Kommunen (zum Beispiel an Bushaltehäuschen), bei denen die Werbung einen nennenswerten Anteil ausmacht. Denn fünf bis zehn Prozent des Gesamtumsatzes der Außenwerbung entfallen auf die Tabakwerbung. Bestehende Werbeverträge sollen deshalb einem Bestandsschutz unterliegen, allerdings längstens bis 2024.

    red

    (DTZ 07/19)

  • Markt für E-Zigaretten wächst

    BERLIN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im neuen Jahr zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im sechsten Teil der DTZ-Serie kommt Michal Dobrajc, Vorsitzender beim Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH), zu Wort.

    Als ältester und mitgliederstärkster Branchenverband Deutschlands rechnen wir weiterhin mit stark steigenden Marktanteilen der E-Zigarette. Und zwar weil es nicht nur die wesentlich weniger schädliche, sondern auch geschmacklich vielfältigere und für Mitmenschen angenehmere Alternative zum Rauchen ist. Die Wachstumsraten der vergangenen Jahre waren bereits überdurchschnittlich hoch, ein Einbruch ist nicht erkennbar. Dies liegt vor allem an der steigenden Akzeptanz des Produktes, wie auch am Markteintritt finanzstarker Anbieter. Das Produkt „E-Zigarette“ ist allgegenwärtig, steht im Einzelhandel gleichberechtigt neben Zigarettenschachteln und nimmt dort aufgrund der wachsenden Nachfrage immer mehr Platz ein. Auch die Bekanntheit bei den Verbrauchern hat zugenommen.

    Verdrängungsmarkt

    Noch befinden wir uns in einem ausgesprochenen Wachstumsmarkt, es sind aber erste Anzeichen hin zu einem Verdrängungsmarkt erkennbar. Die Dichte von Vape-Shops hat im vergangenen Jahr enorm zugenommen, und auch die Zahl der Web-Shops wächst weiter. Dabei geht einzelnen, weniger professionell aufgestellten Händlern in unserer Branche die Luft aus. Es wird verstärkt zu Konsolidierungen und Übernahmen kommen, ein weiterer Baustein und Folge der voranschreitenden Professionalisierung unserer Branche.

    Belastbares Zahlenmaterial liegt nicht vor, daher basieren unsere Erwartungen eines Jahresumsatzes mit E-Zigaretten und Zubehör im Jahr 2019 im Bereich von 750 bis 900 Millionen Euro auf Schätzungen und Hochrechnungen.

    Der Anteil von E-Zigaretten und Verbrauchsprodukten am Tabakwarenmarkt wird analog zu den steigenden Umsatzzahlen stetig größer. Dies liegt insbesondere daran, dass neue Kundschaft aus der Zielgruppe der Raucher rekrutiert und nachweislich nicht bei Nichtrauchern generiert wird.

    Wir erhoffen uns gesetzliche Regulierungen mit Augenmaß, dafür ist die Aufklärung der Entscheider in der Politik essenziell. Den verantwortlichen Entscheidungsträgern muss bewusst werden, dass E-Zigaretten ein deutlich geringeres Risikopotenzial als herkömmliche Tabakwaren haben und sich dies unbedingt in der Regulierung widerspiegeln muss. Es gilt, die mittlerweile auch von früheren Kritikern wie dem DKFZ nicht mehr bestrittene Harm-Reduction-Argumentation bei allen künftigen Entscheidungen zu berücksichtigen.

    Lockerung der Regulierung

    In einigen Bereichen ist sogar eine Lockerung der Regulierung geboten, insbesondere die sechsmonatige Stillhaltefrist gehört dringend auf den Prüfstand. Sie hat mitnichten für höhere Produktsicherheit und verbesserten Verbraucherschutz gesorgt, sondern bewirkt vielmehr das Gegenteil. Der Markt wird, sechs Monate bevor die deutschen Händler ihre ordnungsgemäß angemeldete und versteuerte Ware verkaufen dürfen, von ausländischen Anbietern illegal geflutet. Der VdeH ist diesbezüglich inzwischen auch juristisch aktiv geworden, um für die Einhaltung geltenden Rechts zu sorgen und so die inländischen Händler zu schützen.

    Bei der Besteuerung begrüßen wir, dass die Bundesregierung keinen Alleingang plant und auf eine europäische Lösung setzt. Angesichts des deutlich geringeren Risikopotenzials sehen wir als Verband keine Notwendigkeit für eine E-Zigaretten-Steuer. Gerade deshalb sollte die junge Branche nicht durch eine steuerliche Bürde in ihrer Innovationskraft gebremst, sondern vielmehr darin unterstützt werden, Raucher auf die mit deutlich weniger Risiken behafteten Produkte aufmerksam zu machen und einen Wechsel attraktiv zu gestalten und zu erleichtern. Eine potenzielle, unverhältnismäßige Steuerlast kann auch den legalen Markt gefährden und die Gefahr eines weiter ausufernden Schwarzmarktes erhöhen. Hierdurch würde der Verbraucherschutz erneut konterkariert werden – wie es beispielsweise in Italien der Fall ist und weshalb man dort erst kürzlich die Steuerlast wieder auf ein Zehntel des bisher Gültigen reduziert hat.

    Größere, leistungsstärkere Geräte
    Lange Zeit gab es einen Trend zu immer größeren, leistungsstärkeren Geräten, die immer größere Dampfwolken produzierten, um noch intensiveren Geschmack zu transportieren. Viele Händler haben sich auf diese Nische fokussiert und dabei die eigentliche Zielgruppe aus den Augen verloren: den umsteigewilligen Raucher, der einfach nur einen belastungsärmeren und komfortablen Ersatz zur Tabakzigarette sucht. Der Trend kehrt sich nunmehr um – es kommen immer mehr kompakte Geräte, sogenannte Pod-Systeme, auf den Markt, die bei moderater Dampfentwicklung den Nikotinbedarf des Rauchers decken und trotzdem ausgezeichnet schmecken. Besonders einfach in der Handhabung sind dabei vorbefüllte Systeme, deren Benutzung nicht komplizierter ist, als eine neue Schachtel Zigaretten zu öffnen.

    vi

    Lesen Sie den vollständigen Artikel in unserer Printausgabe DTZ 07/19 auf den Seiten 1 und 4.

  • Förderliche Diskussion

    BERLIN // Der Markt für E-Zigaretten und Liquids ist in Bewegung. DTZ fragte beim VdeH-Vorsitzenden Michal Dobrajc nach.

    Bringt der Juul-Start in Deutschland einen Marketing-Schub?
    Michal Dobrajc: Der Markteintritt von Juul in Deutschland wurde wie zuvor bereits in der Schweiz von professioneller Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Das große Medienecho hat auch positive Effekte für unsere E-Branche, denn die Aufmerksamkeit von umstiegswilligen Rauchern wird damit auf das Produkt E-Zigarette als Alternative zum Tabakrauchen gelenkt. Zwar steht Juul aktuell in Amerika stark in der Kritik, da die Firma in den USA Liquid-Pods mit 50 Milligramm Nikotinsalz je Milliliter verwenden darf. In Europa ist eine so hohe Dosierung nicht erlaubt. Hier liegt die Obergrenze bei 20 Milligramm Nikotin je Milliliter. Allerdings fördert diese Diskussion grundsätzlich die Wahrnehmung unserer Produktgruppe in der Öffentlichkeit.


    Welchen aktuellen Stand gibt es bei selbstgemischten Liquids?

    Dobrajc: Hocharomatisierte, nikotinfreie Liquids, die man bei Bedarf mit Nikotin-Shots anreichert, sogenannte Shake & Vape-Produkte, sind seit etwa zwei Jahren marktbestimmend. Aus der Not wurde ein neues Marktsegment, das sich wegen des guten Preis-Leistungs-Verhältnisses durchgesetzt hat. Es kommen ständig neue Geschmackskreationen in den Handel, da die als nikotinfrei verkauften Liquids keiner Registrierungspflicht unterliegen. Konsumenten freuen sich, aber Fachhändler ächzen, denn sie stehen permanent unter Druck, ihr Sortiment zu erneuern. Etwas mehr Beständigkeit wird der Wertschöpfungskette guttun, bei absolut ausreichender Sortimentsvielfalt.

    Der Stand bei Nikotinsalz-Liquids?
    Dobrajc: Diese Entwicklung zeichnet sich im Angebot der „Nicsalt“-Liquids ebenfalls ab. Besonders in Kombination mit Pod-Systemen zeichnet sich eine wachsende Nachfrage ab, da sie ausreichend Genuss, einfache Bedienung und ein ansprechendes Äußeres vereinen. Die Auswahl an Liquids mit Nikotinsalzen wächst derzeit überproportional. Auch das Produkt wird vom Markt äußerst gut angenommen.

    E-Zigaretten verkaufen sich nicht von selbst. Wie lange sollte ein gutes Beratungsgespräch dauern?
    Dobrajc: Wenn der Umstieg von der Tabakzigarette auf die wesentlich weniger schädliche E-Zigarette gelingen soll, müssen wechselwillige Raucher intensiv beraten werden. Das kann bis zu einer halben Stunde in Anspruch nehmen. Nur eine gute Erstberatung bewahrt Ex-Raucher vor Frustration und einem Rückfall. Bei Kapselsystemen, die einfacher zu handhaben sind, ist der Beratungsaufwand aber wesentlich geringer. Grundsätzlich sollten Umsteiger mit einer E-Zigarette anfangen, die die bisherigen Gewohnheiten sofort befriedigend ersetzen.

    Was muss berücksichtigt werden?
    Dobrajc: Die Bedienung des Geräts muss unkompliziert sein und es sollten Liquids mit ausreichend Nikotin empfohlen werden, um den ohnehin eintretenden Entzug von den Verbrennungsgiften einer Tabakzigarette abzufedern. Danach kann der Verbraucher den Nikotingehalt selbstständig reduzieren. Einige Dampfer bevorzugen extrem hochwertig verarbeitet Geräte, zum Beispiel die Lost Vape Paranormal mit DNA Chip.

    Wählen Frauen eigentlich andere Zigarettenmodelle als Männer
    Dobrajc: Nicht unbedingt. Zwar darf es bei Frauen elegant sein, zum Beispiel wirkt die MiPod von Smoking Vapor wie ein Mode-Accessoire. Aber das Angebot ist inzwischen so vielfältig, dass nahezu jeder Geschmack bedient wird. Für den Umstieg eignen sich derzeit die bereits genannten Pod-Systeme, die klein, effektiv und in schickem Design den Markt erobern.

    schu

    Lesen Sie mehr im E-Zigaretten-Spezial in der Printausgabe DTZ 06/19.

    (DTZ 06/19)

  • „Wachstum bringt viele Herausforderungen mit sich“

    MÜNCHEN // Die E-Zigarettenunternehmen sind in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich gewachsen. Für das laufende Jahr rechnet Dustin Dahlmann, Vorstandsvorsitzender des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG), mit einem Marktvolumen von 500 Millionen Euro. Auf die Branche warten aber die unterschiedlichsten Herausforderungen. Welche das sind, erklärt der BfTG-Chef.

    Dahlmann erwartet, dass der Markt sukzessiv kleinteiliger wird, da vor dem Hintergrund steigender Nachfrage immer mehr vielversprechende Neugründungen hinzukommen. Ein Zentrieren auf große Konzerne befürchtet Dahlmann weniger, da aus seiner Sicht die Zielgruppe zu verschieden ist und die kleinen und mittelständischen Unternehmen, in Verbänden organisiert, mittlerweile eine starke Lobby haben.


    Wachstum in Deutschland

    Im Vergleich mit Ländern wie Frankreich oder Großbritannien, in denen die Märkte etwas älter und auch stärker fragmentiert sind, wächst der Markt in Deutschland bisher in extrem großen Schritten. Es ist nach Verbandsangaben damit zu rechnen, das sich das Marktvolumen in einigen Jahren auf einem hohen Niveau einpendeln und es in Deutschland dann um Marktanteile als um -zuwächse gehen wird.

    Die E-Branche bietet aufgrund nationaler Regulierungen aber noch einiges Potenzial. Zum Beispiel setzt sich das BfTG mit viel Engagement für ein Abschaffen der Sechs-Monats-Frist in Deutschland ein. Kürzlich hat der Verband gemeinsam mit der FDP eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung initiiert, die die Stillhaltefrist zwischen Markteinführung und Verkaufsstart für deutsche E-Zigarettenhändler infrage stellt (DTZ berichtete). Die Frist benachteiligt laut BfTG den deutschen Handel im Vergleich zum EU-Ausland ohne Stillhaltefrist enorm. „Wenn wir das stoppen können, steht der hiesigen Branche ein weiterer Aufwärtssprung bevor.“


    Steuer im Blick

    Andererseits könnte durch eine überzogene Steuer aufs Dampfen die Entwicklung ins Stocken geraten. „Generell muss mit einer Besteuerung in den nächsten Jahren gerechnet werden. Hier engagieren wir uns als tabakfreier Branchenverband, um dafür sorgen, dass die Höhe der Besteuerung nicht analog zur Tabakzigarette ist“, sagt Dahlmann.

    Das BfTG bringt sich auf EU- sowie auf Bundesebene ein und steht unter anderem im Dialog mit der Arbeitsgruppe der Generaldirektion für Steuern und Zollunion (DG Taxud), die den Verband um fachlichen Rat gebeten hat. Sollte eine Steuer kommen, dürfe das laut BfTG nicht den Erfolg des Produkts finanzpolitisch ausbremsen.

    Anfang 2018 hatte sich Brüssel gegen eine Steuer ausgesprochen. In diesem Jahr wird sich die EU wieder damit befassen. Jedoch steht 2019 einen Europawahl, die Einfluss auf den Zeitplan haben kann, an. Ebenso sind nach Verbandsangaben theoretisch auch nationale Alleingänge zu einer Besteuerung möglich.

    Aufklärung und Transparenz
    Und dem Markpotenzial steht noch etwas anderes im Weg: fehlinformierte Verbraucher beziehungsweise Wissensdefizite. Der Dampf von E-Zigaretten ist um 95 Prozent weniger schädlich als der Rauch von Tabakzigaretten – das wurde in Studien bereits mehrfach bestätigt. Aber wissen Raucher davon? Kürzlich belegte eine unabhängige Studie aus Großbritannien, dass das über 40 Prozent der Raucher nicht wissen. Die Wissenslücke schwächt die Motivation eines wechselwilligen Rauchers zusätzlich, E-Zigaretten zu testen und blockiert damit den Weg zum erfolgreichen Rauchstopp.

    Auch in den deutschen Medien vermisst Dahlmann häufig eine neutrale Berichterstattung zur E-Zigarette als Tabakalternative: „Die meisten Beiträge sind negativ bis bedrohlich gehalten. Das schreckt Raucher vom Umstieg auf das weit weniger schädliche Produkt ab. Der Verband arbeitet mit Interviews in der Presse, Expertendiskussionen und öffentlichen politischen Debatten an einer breiten Aufklärung“. Zudem pflegten die Verantwortlichen den Kontakt zur Forschung, denn die Fakten sprächen seit Jahren eine klare Sprache: Deutlich reduzierte Schädlichkeit des E-Zigarettendampfs im Vergleich zum Tabakrauch.

    Die – wenngleich tendenziöse – Berichterstattung ist aber auch ein Zeichen dafür, dass E-Zigaretten und Liquids mittlerweile ihre Nische verlassen haben. Die tabakfreie Branche, die das Dampfen in Deutschland groß gemacht hat, profitiert trotz des wachsenden Engagements der Tabakkonzerne von der steigenden Zahl derer, die mit der E-Zigarette den Tabakstopp schaffen wollten. Zwar gibt es unter Konsumenten auch Einsteiger, die ein beliebiges Gerät an der Tankstelle kaufen, aber die deutlich größere Kundengruppe bevorzugt den Fachhandel wegen der Produktauswahl und der technischen Expertise. Zudem steigen die meisten Nutzer mittelfristig von sehr einfachen Geräten auf komplexere Modelle, die technisch mehr Möglichkeiten bieten, um, und stärken ebenfalls die Nachfrage im Fachhandel.

    Beratungskompetenz der Händler
    Und hier kommt die Beratungskompetenz der Händler ins Spiel, denn wie etwa im Markt für Unterhaltungselektronik oder Telekommunikation werden auch im E-Zigarettenmarkt die Innovationszyklen immer kürzer. Innerhalb von wenigen Jahren haben sich die technischen Spezifikationen und das Aussehen der E-Zigarette deutlich verändert: Von einer einfachen Cig-a-like der ersten Generation zu einem leistungsstarken Modell in Mod-Box-Optik mit vielfältigen individuellen Einstellmöglichkeiten.

    Und spannende neue Entwicklungen wie Ultraschall-Technologie, minutenschnell ladende Akkus und Pod-Systeme mit verbesserter Leistung werden den E-Zigarettenmarkt von morgen bereichern. Bei den Liquids könnte sich ein Trend verstärken, den man im BfTG bereits seit geraumer Zeit beobachtet: Kombinierte Aromen, auch als Shot im Eigen-Mix, werden in der Dampferszene beliebter. Ebenfalls im Trend: Aromen aus natürlichen pflanzlichen Essenzen ohne künstliche Zusatzstoffe oder Geschmacksverstärker.

    Allerdings bringen schnelle Produktwechsel und Liquid-Trends dem Handel auch Probleme, zum Beispiel Lücken im Regal, dem „Out of Stock“. Wie stemmen die europäischen Großhändler die steigende Nachfrage? „So ein Wachstum bringt viele Herausforderungen mit sich, die der überwiegende Teil der Großhändler in Europa aber vorbildlich meistert. Auch die chinesischen Hersteller haben sich stark professionalisiert, man hat insgesamt gelernt, mit den strengen Regularien und damit zusammenhängenden Herausforderungen umzugehen“, sagt Dahlmann.

    Seriöser Service
    Zudem seien deutsche Anbieter gut vernetzt. „Es spricht sich nicht nur über den Branchenverband herum, wer– was mittlerweile bei der absolut überwiegenden Mehrheit der Unternehmen der Fall ist – seriösen Service bietet – und bei wem das nicht der Fall ist.“

    „Out of Stock“ kann laut BfTG einerseits mit den Kapazitäten des Zolls zusammenhängen, bei dem es vorkommt, dass Waren tatsächlich regelrecht „festhängen“. Andererseits spielt die Schnelllebigkeit des Produkts eine Rolle. „Es gibt wahre Hypes, sogar auf eher unspektakuläre Artikel wie Liquid-Flaschen, die jede Lagerlogistik strapazieren“, verrät Dahlmann. Daher seien das langfristige Vorbestellen von Waren und das „Drop shipping“ populärer geworden, weil Händler kleinerer Firmen weniger finanzielle Risiken eingehen wollen. Beim Drop shipping kaufen Einzelhändler die Ware erst dann beim Großhändler ein, wenn Kunden ein entsprechendes Produkt bestellt und bezahlt haben. Anstatt auf eigenes Risiko in große Warenbestände zu investieren und sie einzulagern, verbleiben alle angebotenen Artikel beim Großhändler.

    Außerdem müssen Händler nicht jeden Produkttrend mitgehen. Viele Geschäftsleute können inzwischen gut abschätzen, welches Sortiment an E-Zigaretten und Liquids sie vorrätig haben müssen, damit ihre Kunden zufrieden sind. Schwierigkeiten bereitet der Branche die oben genannte Sechs-Monatsfrist. Dampfer, die nicht ein halbes Jahr auf ihr neues Modell warten wollen, bestellen im Nachbarland, wo es diese Frist nicht gibt, oder sie ordern direkt aus China. „Das BfTG bohrt hier sicherlich ein dickes Brett, aber es zeigt sich in fast jedem Segment der Branche in Deutschland, dass wir als unabhängiger Verband mit allen Mitteln gegen die Stillhaltefrist kämpfen müssen, um den Fachhandel zu schützen“, betont Dahlmann.

    vi

    Lesen Sie mehr im E-Zigaretten-Spezial in der Printausgabe DTZ 06/19.

    (DTZ 06/19)

  • Verbände für Werbeverbot

    BERLIN // Ein Bündnis von 13 Verbänden und Organisationen fordert ein umfassendes Werbeverbot für Tabakprodukte und E-Zigaretten.

    In einem gemeinsamen Appell an die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD sprechen sich die Gesundheits-, Verbraucherschutz- und Kinderrechtsorganisationen dafür aus, über die bereits bestehenden Tabakwerbeverbote hinaus ein Tabakaußenwerbeverbot, ein Werbeverbot im Kino sowie ein Promotion- und Sponsoringverbot für Tabakprodukte und E-Zigaretten gesetzlich abzusichern.

    Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk, der Deutschen Krebshilfe, dem Deutschen Krebsforschungszentrum, dem IFT Nord und der Deutschen Allianz Nichtübertragbarer Krankheiten haben unter anderem das Netzwerk Rauchfrei Plus, die Fachstelle für Suchtprävention Berlin, der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit, die Verbraucherorganisation Sum-OfUs und das Projekt Unfairtobacco den Appell unterzeichnet.

    Tabakwerbung und die Werbung für E-Zigaretten seien insbesondere für Jugendliche und Kinder attraktiv und machten ein umfassendes Verbot unumgänglich. Zur Unterstützung des Appells überreichte die Organisation SumOfUs mehr als 50 000 Unterschriften an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler.

    vi

    (DTZ 06/19)

  • Niederlage für Planta

    LUXEMBURG // Der Europäische Gerichtshof hat vor wenigen Tagen entschieden: Das EU-Verbot von aromatisierten Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen ist rechtmäßig.

    Das Berliner Unternehmen Planta hatte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt, weil es in unterschiedlichen Fristen – Produkte mit einem Marktanteil von mehr als drei Prozent müssen erst 2020 endgültig vom Markt genommen werden, alle anderen sind bereits seit 2016 verboten – eine Ungleichbehandlung sah. Die Berliner Richter hatten den Fall nach Luxemburg verwiesen.

    Die Juristen stellten fest, dass eine Unterscheidung nach Verkaufsmengen zulässig sei. Der Unionsgeber sei berechtigt gewesen, schrittweise vorzugehen, „um den Verbrauchern von Erzeugnissen mit hohen Verkaufsmengen ausreichend Zeit zu geben, zu anderen Erzeugnissen zu wechseln“, hieß es. Das fragliche Verbot stelle zudem zwar eine Beschränkung des freien Warenverkehrs dar; diese sei jedoch gerechtfertigt, da sie Folge des Abwägens der wirtschaftlichen Auswirkungen gegen das Erfordernis, die menschliche Gesundheit zu schützen, sei.

    Außerdem könnten sowohl alle Informationen über Geschmack und Geruch sowie gegebenenfalls das Aufbringen von aromabezogenen Marken durch die EU-Staaten verboten werden.


    red

    (DTZ 06/19)

  • „Wachstum von 25 Prozent“

    BERLIN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im neuen Jahr zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im fünften Teil der DTZ-Serie kommt Dustin Dahlmann, Vorsitzender beim Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG), zu Wort.

    2018 ist der E-Zigarettenmarkt um 40 Prozent gewachsen. Und für 2019 rechnet die Branche mit einem Wachstum von mindestens 25 Prozent. Dies sind Ergebnisse einer Umfrage, die das BfTG vor kurzem durchgeführt hat. Voraussetzung für diese Entwicklung sind die politischen Rahmenbedingungen, unter denen sich der innovative und junge E-Zigarettenmarkt entwickeln kann.


    Anteil der Online-Händler sinkt

    Der größte Teil der E-Zigaretten-Unternehmen vertreibt seine Produkte ausschließlich über den stationären Handel (42 Prozent). Der Anteil der reinen Online-Händler hat sich damit in den letzten Jahren deutlich verringert. Mittlerweile bietet nur noch etwa ein Fünftel der Unternehmen Geräte, Komponenten oder Liquids ausschließlich über das Internet an, während 37 Prozent der Händler zweigleisig ausgerichtet sind und ihre Produkte sowohl online als auch stationär vertreiben. Diese Tendenz wird sich 2019 verstärken. Der Fachhandel bietet für umstiegswillige Raucher die beste Beratungskompetenz und liefert einen guten Produkt-Überblick für Einsteiger und fortgeschrittene Nutzer.

    Das BfTG ist Gründungsmitglied des unabhängigen europäischen E-Zigarettenverbands IEVA (Independent European Vape Alliance) und übernimmt den Vorstandsvorsitz sowie die Geschäftsführung. Der Verband wurde 2018 mit dem Ziel gegründet, eine gemeinsame europäische Plattform unabhängiger E-Zigarettenverbände zu schaffen, um so geeint für die Interessen der Industrie und des Handels einzutreten und hinsichtlich der Regulierung mit einer Sprache zu sprechen. 2019 wird der Verband weiter wachsen und damit die Voraussetzungen für eine einheitliche und bessere Ansprache der Gesetzgeber erweitern.

    Wichtige Themen
    Wichtige Themen für unsere Mitglieder sind auch 2019 die politischen Debatten über eine mögliche Verschärfung der Regulierung in Deutschland. Die E-Zigarette besitzt ein großes Gesundheits- und Wirtschaftspotenzial. Andere europäische Staaten wie Großbritannien, die Niederlande und Belgien haben dies erkannt und fördern die E-Zigarette als Alternative zum Tabakkonsum. Politische Entscheider in Deutschland setzen die E-Zigarette jedoch in wichtigen Regulierungsfragen mit der Tabakzigarette gleich, also mit einem Produkt, gegenüber dem die E-Zigarette eine deutlich risikoärmere Alternative darstellt. Dies ist nicht sinnvoll, und wir werden auch 2019 weiter intensiv daran arbeiten, Vorurteile durch Fakten zu ersetzen.

    Ein Beispiel für Fehlregulierung, das die Branche belastet, ist die Sechs-Monats-Frist. Händler, die neue E-Zigaretten in die EU einführen wollen, müssen nach der Anmeldung der Produkte sechs Monate warten, bevor sie diese verkaufen können. Doch der Kundenmarkt wartet nicht. Zahlreiche Privatimporte einzelner Geräte – vorbei am Zoll – sind die Realität. Unternehmen in Drittstaaten bieten die Neuerscheinungen direkt nach dem Launch an. Hier ist ein fluktuierender Nebenmarkt entstanden, der diesen Aspekt der Regulierung obsolet macht und die deutsche E-Zigarettenbranche erheblich benachteiligt. 2019 werden wir uns für die Abschaffung dieser Regelung stark machen.


    Rund die Hälfte der Umsteiger dampft Menthol oder Süßaromen

    Aromen sind wichtig für den Umstieg auf die E-Zigarette. Nach einer Umfrage des Bundesgesundheitsministeriums konsumieren 81 Prozent der Ex-Raucher Fruchtliquids. Rund die Hälfte der Umsteiger dampft Menthol oder Süßaromen wie Kuchen oder Gebäck. Bei längerer Nutzung entdecken die Dampfer den besseren Geschmack des E-Zigarettendampfs im Vergleich zu Tabakrauch und werden so in ihrem Willen zum Tabakstopp bestärkt. Diese Fakten zeigen, wie wichtig aromatisierte Liquids für den Handel sind. Das BfTG wird in der Debatte um Aromen weiter Gewicht darauf legen, möglichen Gesetzesänderungen hin zu einem Aromenverbot entschieden entgegenzutreten.

    E-Zigarettenwerbung ist aktuell bereits erheblich eingeschränkt. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen des BfTG leiden darunter, da sie kaum noch Möglichkeiten haben, auf ihr Geschäft aufmerksam zu machen. Doch selbst diese Einschränkung geht einigen politischen Vertretern noch nicht weit genug. Analog zum Tabak wird auch bei E-Zigaretten ein komplettes Werbeverbot diskutiert. Dies hemmt die wirtschaftliche Entwicklung der jungen Branche. Darüber hinaus sorgt ein Werbeverbot dafür, dass weniger Raucher von der weniger schädlichen Alternative erfahren und umsteigen. Wir plädieren bei dieser und allen weiteren Debatten für eine explizite Entkopplung der Tabak- und E-Zigarettenthemen in der politischen Regulierung.

    Nur neun EU-Staaten besteuern aktuell E-Zigaretten. Folge: Die Verbraucher wechseln von national besteuerten Händlern zu ausländischen, unbesteuerten Anbietern. Denn Steuern machen E-Zigaretten für den Verbraucher teurer. Mit einer E-Zigaretten-Steuer in Deutschland würde sich ein klarer Wettbewerbsnachteil für die kleinen und mittelständischen E-Zigaretten-Unternehmen ergeben. Deshalb werden wir uns auch 2019 dafür einsetzen, dass E-Zigaretten und Liquids nicht besteuert werden.
    6. Das BfTG setzt sich auch 2019 für die Interessen der Branche ein. Mit der Unterstützung weiterer Unternehmen, die von einer Förderung der E-Zigarette profitieren, können wir noch mehr erreichen.

    vi

    (DTZ 06/19)

  • Ahnungsloses Berlin

    BERLIN // Auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Gero Hocker hat die Fraktion der FDP eine sogenannte Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Dabei ging es um die praktische Umsetzung der Meldepflicht für E-Zigaretten. Nun liegen die Antworten des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vor.

    Von echten Antworten allerdings kann kaum die Rede sein, denn immer wieder tauchen Aussagen auf wie: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Informationen vor“ oder „Im Übrigen geht die Bundesregierung davon aus, dass (…) die Behörden der Länder auf Grund der dort vorhandenen sachlichen und personellen Kompetenz zu einer sachgerechten und effizienten Handhabung der neuen tabakrechtlichen Vorschriften in der Lage sind.“ Fazit: Die Bundesregierung weiß nicht, was in Sachen Meldepflicht für E-Zigaretten in den Bundesländern und in anderen EU-Staaten vorgeht.

    Der Branchenverband Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) stellt dennoch fest, mit der Anfrage sei ein erster wichtiger Schritt dahingehend erfolgt, dass untersucht werde, wie effizient und praxisfest die europaweit geltende Stillhaltefrist wirklich sei. Das BfTG führt aus, die Antworten auf die einzelnen Fragen zeigten die Notwendigkeit zur Aufklärung hinsichtlich eines wichtigen Themas für einen stark wachsenden deutschen Wirtschaftszweig.

    Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG, erklärte dazu: „Das Ziel der Anfrage der FDP bestand darin, Aufmerksamkeit für ein Thema zu erzielen, das der Branche seit Jahren schwer zu schaffen macht. Dies hat funktioniert, denn die Wahrnehmung für die Sinnlosigkeit der Sechsmonatsfrist wurde erhöht. Das ist ein Erfolg, auf dem wir in der gezielten Ansprache aufbauen können. Wir werden alles dafür tun, dass diese Form der Fehlregulierung beendet wird.“

    pi

    (DTZ 05/19)

  • Stabiler Markt für Zigarren

    BERLIN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im neuen Jahr zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im vierten Teil der DTZ-Serie kommt Bodo Mehrlein, Geschäftsführer beim Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ), zu Wort.

    Auch wenn es mehr als schwierig ist, die Marktentwicklung für das Jahr 2019 vorauszusehen, geht der BdZ für Zigarren und Zigarillos von einem stabilen bis leicht rückläufigen Markt für diese Produktgruppe aus. Eine ähnliche Entwicklung hatte es schon im Jahr 2018 gegeben. Das Statistische Bundesamt hatte zwar einen Zuwachs von 6,5 Prozent für Zigarren und Zigarillos ausgewiesen. Der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) betont aber, dass es sich bei diesen Zahlen nur um den Bezug von Steuerzeichen handelt, der eben nicht den langfristigen, tatsächlichen Absatz widerspiegelt.

    Positive Entwicklung
    Gerade bei einem kleinen Nischenmarkt wie dem der Zigarre beeinflussen kurzfristig Entwicklungen überproportional die Statistik. Die positive Entwicklung bei den Versteuerungszahlen ist unter anderem auf zwei größere Neueinführungen zurückzuführen. Diese haben zu einem anfänglichen starken Bezug an Steuerzeichen geführt; der BdZ geht aber in den kommenden Monaten davon aus, dass sich die Bezüge von Steuerzeichen wieder auf ein normales Niveau reduzieren werden.

    In diesem Zusammenhang weist der BdZ auf die langfristige Entwicklung der Versteuerungszahlen hin, die zeigt, dass sich seit über zehn Jahren der Absatz von Zigarren und Zigarillos einschließlich der niedrigpreisigen Ecozigarillos durch verschiedene finanzpolitische Maßnahmen deutlich reduziert. Dazu gehören Maßnahmen wie die Einführung beziehungsweise Erhöhung der Mindeststeuer und die Änderung der Produktdefinition. Die Absatzzahlen aus dem Jahre 2007 haben sich durch die Reduzierung der Ecozigarillos mehr als halbiert. Der traditionelle Markt verbleibt dagegen seit vielen Jahren in einem stabilen beziehungsweise leicht rückläufigen Zustand.

    Nischenprodukte mit Potenzial
    Obwohl Zigarren und Zigarillos als reine Genussartikel nur eine kleine Nische im Tabakmarkt darstellen, sehen sich die mittelständischen Familienunternehmen immer wieder mit neuen Herausforderungen konfrontiert. In diesem Zusammenhang muss häufig festgestellt werden, dass solche Regulierungsmaßnahmen besonders für die mittelständische Zigarrenindustrie vollkommen unverhältnismäßig und wirtschaftlich kaum umzusetzen sind. Als aktuelles Beispiel mit besonderer Brisanz ist hierbei die Etablierung eines Systems der Rückverfolgbarkeit zu nennen. Der eigentliche Ansatz zur Bekämpfung von Tabakschmuggel erscheint zwar nachvollziehbar, trifft aber auf Zigarren und Zigarillos nicht zu, da es bei diesen Produkten keinerlei Schmuggel gibt. Außerdem wurde durch die fehlende Harmonisierung bei den Durchführungsrechtsakten und den jetzt folgenden nationalen Umsetzungen gänzlich das immer wieder von der EU postulierte Gebot der Harmonisierung verletzt, so dass letztlich für die mittelständischen Unternehmen ein gravierendes Handelshemmnis bei der Verbringung von Waren in andere Mitgliedstaaten aufgebaut wurde. Dies trifft die deutsche Zigarrenindustrie besonders stark, da diese sehr exportorientiert ist – so geht mittlerweile jede zweite in Deutschland hergestellte Zigarre ins Ausland.

    Übergangsfrist für Track & Trace
    In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass das System für Track & Trace bei Zigarren und Zigarillos erst im Jahr 2024 greift und die Abverkaufszeit für Altware zwei Jahre beträgt. Somit hat die Zigarrenindustrie eine längere Übergangsfrist, was allerdings die eigentliche Problematik der Umsetzung nicht relativiert.

    Eine weiteres Thema sind die immer wieder neu aufflammenden Diskussionen um ein Tabakwerbeverbot. Auch wenn die Mitgliedsfirmen des Zigarrenverbandes keine Außenwerbung betreiben, setzt sich der BdZ aus rein ordnungspolitischen Erwägungsgründen für eine Beibehaltung der aktuellen Regelungen ein, da ein Verbot von Werbung immer auch einen Eingriff in den freien Wettbewerb darstellt. In diesem Zusammenhang betont der BdZ die Bedeutung der kostenlosen Abgabe von Rauchproben für seine Mitgliedsfirmen, da es absolut nachvollziehbar ist, dass Konsumenten vor dem Kauf eines hochwertigen Produktes dieses auch probieren möchten. Da Zigarren und Zigarillos nicht von Jugendlichen geraucht werden, stellt die Abgabe von Rauchproben kein Risiko für die Einhaltung des Jugendschutzes dar.

    Der Bundesverband der Zigarrenindustrie vertritt als einer der ältesten Verbände in der Tabakbranche die Interessen der meist mittelständischen familiengeführten Unternehmen der Zigarrenindustrie; Mitgliedsfirmen sind Hersteller, aber auch Importeure oder Vertriebsgesellschaften. Der BdZ betont in all seinen politischen Kommunikationen, dass Zigarren und Zigarillos reine Genussartikel sind, die – so belegen es Statistiken – meist von Männern gehobenen Alters und auch nur gelegentlich geraucht werden. Die fehlende Jugendschutzproblematik und die Besonderheiten einer von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägten Zigarrenindustrie sollten die Grundlage für Ausnahmen bei der Regulierung bilden.

    Daher legt der BdZ Wert darauf, dass die Interessen für Zigarren und Zigarillos auch nur durch ihn vertreten und nicht durch andere Verbände oder angedachte Verbandskonstruktionen verwässert werden. Firmen, die noch nicht Mitglied im Bundesverband der Zigarrenindustrie sind, sind eingeladen, die Tätigkeiten des Verbandes zu unterstützen.

    vi

    (DTZ 05/19)