Schlagwort: Werbeverbote

  • „Nichts ist süßer als die Freiheit“

    BERLIN // Tempolimit, Verbrennungsmotoren, Kurzstreckenflüge, Einfamilienhäuser, Öl- und Gasheizungen, Feuerwerk und jetzt auch noch Süßigkeiten-Werbung – die Liste der Verbote und Einschränkungen, die die grünen Sittenwächter immer wieder ins Gespräch bringen, ist lang und wird immer länger. Der grüne Angriff auf das Süße ist aktueller Ausdruck eines Kulturkampfs, in dessen Kern es um staatliche Bevormundung geht. Wie viel Paternalismus will die Gesellschaft akzeptieren? Antworten gibt Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer beim [link|https://www.verband-rauchtabak.de/]Verband der Rauchtabakindustrie[/link], in diesem Gastbeitrag.

    Freie Entschdungen
    In den vergangenen Tagen konnte man wieder einmal bestaunen, welches Menschenbild in der grünen Avantgarde vorherrscht. Den Bürger scheint man dort als unmündiges Wesen zu betrachten, den man vor sich selbst schützen muss, da er selbst nicht in der Lage ist, freie Entscheidungen zu treffen. Für die eigenen Kinder wohl auch nicht.

    So kommt es, dass der grüne Ernährungsminister Cem Özdemir nun Süßigkeiten-Werbung verbieten will, die sich an Kinder richtet. Der Staat weiß es wieder einmal besser – und der grüne Bundesminister sowieso. Die grüne Bevormundungspolitik treibt hier neue Blüten.

    Damit wird das Problem übergewichtiger Kinder, das Özdemir angehen will, jedoch nicht gelöst. Kindliches Übergewicht, das in der Tat ein Problem ist, hängt vor allem mit dem fehlenden Bewusstsein für gesunde Ernährung und Bewegung zusammen. Es ist nahezu naiv zu glauben, dass ein Werbeverbot für Schokolade, Chips und Eis das Problem der ungesunden Ernährung lösen könnte.


    Staatliche Werbeverbote

    Kinder an eine gesunde und vernünftige Ernährung heranzuführen, gehört vor allem in die Verantwortung der Eltern. Staatliche Werbeverbote mögen für Grüne schlüssig klingen, zeigen aber vor allem, dass man den Menschen im Land keinerlei Eigenverantwortung zutraut. Es muss jedoch genau andersherum laufen: Aus unmündigen Kindern müssen mündige Bürger werden.

    Auch an einer anderen Front zeigt sich, wie wenig Verantwortungsbewusstsein man den Deutschen zutraut. Das Dauerthema Tempolimit wabert bei jeder Gelegenheit durch die Meinungsspalten deutscher Medienerzeugnisse.

    Tempolimit-Fans ziehen im Wochenrhythmus einen neuen Vorwand aus dem Hut, um die freie Fahrt einzuschränken. In erster Linie wird damit hier der Wunsch einer Klientel nach einem Staat bedient, der sie alle an und alles in die Hand nimmt und sie sicher durch die Gefahren des Lebens leitet. Ein weiteres Puzzleteil auf dem Weg zur vollkommenen Entmündigung der Bürger, zu einem betreuten grünen Leben.

    Moralgetriebene Verbotspolitik
    Wo führt diese moralgetriebene Verbotspolitik hin? Zum Nanny-Staat, in dem Politiker den Menschen bis ins kleinste Detail vorschreiben, wie sie zu leben haben. Der Schutz endet aber nicht beim Tempolimit oder diversen Werbeverboten, denn man versucht uns unter anderem vor zuckerhaltigen Getränken, dem gelegentlichen Genuss von Tabakwaren, oder zu hohem Fleischkonsum zu schützen.

    Wer als Reaktion auf diesen exzessiven Verbotismus aber von Bevormundung spricht, ist mindestens ein Spielverderber oder direkt ein „Leugner“ der jeweiligen Gefahr. Mit Blick auf die Klimakrise wird man im Diskurs unter Umständen zum ökologischen Barbaren erklärt.

    Dabei gilt nach wie vor: Freiheitsrechte müssen ihr Dasein nicht rechtfertigen, sondern der Staat muss sehr genau begründen, weshalb er in die Freiheit eingreift. Aber die grün-moralische Gestaltungs‧instanz löst dieses freiheitliche Prinzip schleichend auf.

    Für einen Teil der Gesellschaft scheint es unverständlich, weshalb Werbeverbote oder ein Tempolimit so massive Einschnitte in die Freiheit sein sollen. Es geht hier um das Gesamtbild. Denn beide Beispiele zeigen, wie gefährlich das blinde Vertrauen in die Politik für unsere Freiheit ist. Der Staat eröffnet sich immer weitere Möglichkeiten, auf den Bürger, seine Werteurteile und damit auch auf seine Mündigkeit einzuwirken.

    Freiheit und Eigenverantwortung
    Das sich ausbreitende Misstrauen gegenüber Freiheit und Eigenverantwortung ist gefährlich. Es mag also bei einem kleinen, für viele nicht so entscheidenden Verbot wie dem Tempolimit anfangen, geht nun auf Essgewohnheiten über und wird sich weiter ausbreiten. Die Gesinnung dahinter ist brandgefährlich und muss im Keim bekämpft werden.

    Der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Haben wir uns erst an die eigene Unmündigkeit gewöhnt, wird das Gefühl und die Vorzüge der Freiheit nur allzu schnell in Vergessenheit geraten. Am Ende bedient der Paternalismus eben unseren Wunsch nach Bequemlichkeit. Gegen diese Art der sozialen Erwünschtheit, also dem Wunsch, dass durch ein Verbot alles besser wird, müssen wir Bürger uns mit Vehemenz stemmen und uns nicht in unserem Tempo limitieren lassen. Denn nichts ist so süß wie die Freiheit – noch nicht einmal Zucker.

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  • Werbeverbot in der Kritik

    BERLIN // Der Bundestag hat kürzlich in erster Lesung über die Neufassung des Tabakerzeugnisgesetzes diskutiert. Ein wesentlicher Punkt darin ist die erhebliche Ausweitung der bestehenden Werbeverbote, die zeitlich gestaffelt künftig nicht nur Tabakerzeugnisse, sondern auch neuartige Produktalternativen umfassen sollen.

    Massiver Eingriff
    Dazu erklärte Reemtsma-Chef Michael Kaib: „Die geplanten Verschärfungen in Bezug auf Tabakwerbung sind insbesondere mit Blick auf Werbeverbote für weniger gesundheitsschädliche Produkte eine herbe Enttäuschung. Aus unserer Sicht zementiert ein so massiver Eingriff den bestehenden Tabakkonsum und untergräbt berechtigte Ziele des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Wir kennen die Raucher gut. Die Vorstellung, mit undifferenzierten Verboten Verbraucherverhalten kurzfristig ändern zu können, ist aus gesundheitspolitischer Sicht sehr bedauerlich. Ohne verantwortungsbewusste Aufklärung – auch durch Werbung – bleiben erwachsenen Rauchern die anerkannten Vorteile vorhandener sowie zukünftiger Produktalternativen mit deutlich geringeren gesundheitlichen Risiken komplett verschlossen.“

    Wissenschaftliche Ergebnisse berücksichtigen
    Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH), ergänzte: „Die Politik berücksichtigt die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht genügend. E-Zigaretten sind viel weniger schädlich als herkömmliche Verbrennungszigaretten. Sie sind vor allem für langjährige Raucher eine gute Möglichkeit, den Glimmstängel hinter sich zu lassen. Es ist breiter Konsens in der Wissenschaft, dass Raucher durch den Umstieg auf E-Zigaretten die Aufnahme schädlicher Substanzen um bis zu 95 Prozent senken können.“

    red

  • Meinung: „Ich lehne ein Verbot ab“

    BERLIN // Unter der Überschrift „Neue Tabakwerbeverbote verhindern!“ hat sich der Bundestagsabgeordnete Albert Weiler (CDU) an seine Kollegen der CDU / CSU-Fraktion gewendet. DTZ veröffentlicht Auszüge aus diesem Schreiben:

    „Angesichts des geplanten Gesetzes- und Maßnahmenpaketes zur Beschränkung der Tabakwerbung („Tabakwerbeverbot“) und zur Stärkung des Verbraucher- und Jungendschutzes bei E-Zigaretten setze ich mich gegen eine Verschärfung der bestehenden Werbeverbote ein und werbe dabei um Ihre Unterstützung. Bereits heute gelten umfangreiche Verbote in Printmedien und Fernsehen. Auch Tabakwerbung, die sich an Kinder und Jugendliche richtet, ist per Gesetz untersagt. Ein Totalwerbeverbot, das Außen- und Kinowerbung einschließt, halte ich für verfassungswidrig und lehne ich daher ab.

    Keine Verbotspartei
    Die Union ist für mich keine Verbotspartei, sondern eine Partei, die den mündigen Bürgern auch noch freie Entscheidungen lässt. Wenn es um Jugendschutz geht, halte ich strenge gesetzliche Regelungen beim Thema Tabak für absolut richtig. Aber ich als erwachsener Mensch möchte schon selbstständig bestimmen, wie ich mich beim Thema Rauchen verhalte. Daher sollten wir in diesem Fall unseren ordnungspolitischen Grundsatz nicht aufgeben, dass für ein legales Produkt auch legal geworben werden darf.

    Gerade das Rauchen von Pfeife und Zigarre hat aus meiner Sicht seinen festen Platz in der Gesellschaft. Deshalb plädiere ich für einen verantwortungsvollen Tabakkonsum. Es obliegt der Selbstverantwortung jedes Einzelnen, sich um seine eigene Gesundheit zu kümmern und das richtige Maß für sich einzuschätzen. Der Staat darf an dieser Stelle niemanden bevormunden.

    Politik lebt von Kompromissen
    Politik lebt von Kompromissen, aber wir dürfen uns bei diesem Thema nicht von unserem Koalitionspartner über den Tisch ziehen lassen. Der Koalitionsvertrag sieht kein Tabakwerbeverbot vor. Warum also einknicken? Viel zu oft diktiert die SPD ihre politischen Ziele in unsere Agenda. Jetzt müssen wir Stärke zeigen und unserem Koalitionspartner deutlich machen, wo unsere Grenzen liegen. Werbeverbote für legale Produkte gehören aus meiner Sicht nicht zu unserer politischen Überzeugung. Deshalb lehne ich zusätzliche Tabakwerbeverbote grundsätzlich ab.“

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    (DTZ 46/19)

  • Voraussetzungen haben sich verändert

    MAINZ // Mit Arnold André, Bera Drees und der Planta Tabakmanufaktur bleiben dieses Jahr drei namhafte und langjährige Aussteller der InterTabac fern. DTZ hat mit ihnen gesprochen.

    Der Zigarrenhersteller Arnold André hatte bereits im Februar seine Entscheidung publik gemacht (siehe DTZ 9/19). Darin begründet Rainer Göhner, Vorsitzender der Geschäftsführung, die Entscheidung damit, dass die für Arnold André relevanten Produktgruppen Zigarre, Zigarillo, Pfeifentabak und Raucherbedarfsartikel an Bedeutung verloren hätten. Als Folge sei die Besucherzahl im Genusssegment rückläufig, so Göhner.

    Ähnlich kritisch sehen es Ulrich und Sebastian Drees von Bera Drees. Der Charakter der Messe habe sich verändert. „Wir mussten feststellen, dass das Angebot der vielen internationalen Aussteller unseren Kundenstamm immer weniger anspricht und uninteressant geworden ist“, sagen sie. Der RBA-Anbieter, der als Gründungsmitglied seit 40 Jahren auf der InterTabac präsent war, will sich nun verstärkt auf Hausmessen am Firmensitz in Haltern am See konzentrieren. Auch die Planta Tabakmanufaktur und POS Tuning sucht man dieses Jahr vergeblich im Ausstellerverzeichnis der internationalen Fachmesse. Bereits seit 2018 ist zudem der Zigarrenanbieter Dannemann aus Lübbecke nicht mehr vor Ort vertreten.

    „Messebesuch ist enorm wichtig"
    Wie ordnet die Messe diese Entscheidungen ein? „Selbstverständlich bedauern wir, wenn einzelne Unternehmen in diesem Jahr nicht an der InterTabac teilnehmen können“, sagt Robin Uhlenbruch, Sprecher der Westfalenhallen Unternehmensgruppe gegenüber DTZ. Die Tabakbranche stehe vor großen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund habe sich die Situation für einige Hersteller verändert. Uhlenbruch nennt in diesem Zusammenhang unter anderem Werbeverbote und stagnierende Verkäufe.

    Die InterTabac habe sich auf die neuen Bedingungen eingestellt: „Erneut überschreitet sie die 500-Aussteller-Marke, belegt insgesamt neun Hallen und liefert dem Tabakwarenhandel auf rund 40.000 Quadratmetern tiefe Einblicke in neue Produkte und Trends“, so Uhlenbruch. „Ein Messebesuch ist enorm wichtig für den Einzelhandel, um den wachsenden Markt überblicken zu können. Das bestätigt etwa auch der Bundesverband des Tabakwareneinzelhandels“, betont er.

    kes

    (DTZ 35/19)

  • DTZ-Team wünscht frohe Weihnachten

    MAINZ // Die Tabakwarenhersteller und -händler blicken zurück auf ein ereignisreiches Jahr. Kernthemen wie Track & Trace, Werbeverbote und elektronische Alternativprodukte werden uns im kommenden Jahr weiter beschäftigen. Der positive Ausgang der InterTabac hat aber gezeigt, dass die Tabakbranche geschlossen und zuversichtlich nach vorne blickt.

    Mit dieser Gewissheit wünscht Ihnen, liebe Leser, das DTZ-Team besinnliche und ruhige Weihnachtsfeiertage.

    (DTZ 51/17)

  • Werbeverbot rechtswidrig?

    BERLIN // Der Verfassungsrechtler Christof Degenhart von der Universität Leipzig hält die von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) geplanten neuen Tabakwerbeverbote für verfassungswidrig.

    Vor dem Hintergrund der ohnehin bestehenden intensiven Regulierung für Tabakprodukte wären weitere Beschränkungen nach Ansicht des angesehenen Leipziger Juristen verfassungswidrig. Dies gelte insbesondere für die Außenwerbung, die Kinowerbung, die Werbung an und in der Verkaufsstelle und für die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen zu Werbezwecken, das sogenannte Sampling. Zudem wäre ein Verbot der Außenwerbung durch Bundesgesetz kompetenzwidrig.

    Degenhart betont in seinem Gutachten, dass die Wirtschaftswerbung den Schutz der Meinungsfreiheit des Artikels 5 des Grundgesetzes genießt. Zudem falle die Werbung in den Schutzbereich des Artikels 12 des Grundgesetzes, der Berufsfreiheit.

    Das vorgesehene Verbot der Außenwerbung sei unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Weder könne der Jugendschutz einen generellen Vorrang vor anderen Rechtsgütern beanspruchen, noch erforderten völkerrechtliche Verpflichtungen im Rahmen des Tabakkontrollprotokolls der Weltgesundheitsorganisation WHO ein Verbot der Außenwerbung.

    Zudem fehle es dem Gesetzentwurf wegen nicht erwiesener Wirkungszusammenhänge zwischen der Außenwerbung und der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen an der Geeignetheit. Unverhältnismäßig sei auch ein generelles Verbot der Kinowerbung, weil die bestehenden zeitlichen Beschränkungen genügen. Für ein Verbot des Samplings, der Abgabe von Zigarettenkostproben, gebe es keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung.

    Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) forderte Schmidt auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. DZV-Geschäftsführer Jan Mücke erklärte, die Bundesregierung könne nicht einen offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzentwurf beschließen. Dies wäre eine eklatante Verletzung des Rechtsstaatsprinzips des Grundgesetzes. Mücke: „Der Neopuritanismus dieser Bundesregierung findet seine Grenzen in den Grundrechten unserer Verfassung.“
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    (DTZ 16/16)

  • Aigner-Vorstoß umstritten

    STUTTGART (DTZ/red). Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat mit ihrem Vorschlag Plakatwerbung für Zigaretten im kommenden Jahr zu verbieten heftige Reaktionen ausgelöst, auch in der Koalition.


    Das Bundeswirtschaftsministerium lehnt den Aigner-Vorstoß Medienberichten zufolge ab.
    „Es muss der Grundsatz gelten, dass legale Produkte auch beworben werden können“, zitieren die „Stuttgarter Nachtrichten“ den Parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium,
    Ernst Burgbacher (FDP). Das Thema sei im Koalitionsvertrag geregelt.

    Darin heißt es: „Eine politische Steuerung des Konsums und Bevormundung der Verbraucher durch Werbeverbote und Strafsteuer für vermeintlich ungesunde Lebensmittel lehnen wir ab“, schreibt die Tageszeitung.
    Das sieht die Gewerkschaft Nahrung, Gaststätten, Genuss (NGG) ähnlich: „Die Tabakbranche darf nicht kriminalisiert werden“, zitieren die Stuttgarter Nachrichten den NGG-Vorsitzenden Franz-Josef Möllenberg.

    (DTZ 51/11)

  • Protest gegen Bückware

    WORMS (DTZ/red). Die potenziellen Auswirkungen einer verschärften EU-Tabak-Produktrichtlinie (TPD2) lösen allgemeines Kopfschütteln seitens der Betroffenen aus. Auch beim Netzwerk Rauchen stoßen die EU-Vorschläge nach eigenen Angaben auf erbitterte Kritik. Die Vereinigung, die sich gegen die Diskriminierung des Rauchens einsetzt, sieht darin auch eine „tiefgreifende Verzerrung des Wettbewerbs“.

    Darüber hinaus entsprächen die EU-Pläne; die Tabakwaren unter der Ladentheke zu platzieren, der so genannten Bückware zusammen mit dem Plain Packaging (dt. Einheitspackung) einer „Burkapflicht für Tabakwaren“, kritisiert Michael Löb, Bundesvorsitzender Netzwerk Rauchen. Und Werbeverbote zementierten den Tabakwarenmarkt. Darüber hinaus ruft die Vereinigung zur Teilnahme an der Abstimmung zur EU-Tabak-Produktrichtlinie auf, die noch bis zum 17. Dezember im Internet laufe.

    (DTZ 48/10)