Blog

  • Weniger freie Jobs

    NÜRNBERG // Im vierten Quartal 2020 gab es bundesweit knapp 1,2 Millionen offene Stellen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Gegenüber dem Vorjahresniveau vom vierten Quartal 2019 sank die Zahl der offenen Stellen damit um 231 000.


    Offene Stellen

    Das entspricht einem Rückgang von rund 16 Prozent. Gegenüber dem dritten Quartal 2020 stieg die Zahl der offenen Stellen jedoch um 250 000 oder 27 Prozent. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    Viertes Quartal
    „Die Zahlen bilden das Stellenniveau über das gesamte vierte Quartal ab“, erklärt IAB-Arbeitsmarktforscher Alexander Kubis. Bis Mitte Dezember waren zunächst nur bestimmte Branchen wie Gastronomie sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen vom Lockdown direkt betroffen. „Dadurch sehen wir für weite Teile der Wirtschaft noch die Fortsetzung der aufgehellten Entwicklung des dritten Quartals“, sagt Kubis.


    Nach dem Lockdown

    Ein deutlicher Stellenanstieg gegenüber dem dritten Quartal war bei den Betrieben im Verarbeitenden Gewerbe zu beobachten. Hier stieg die Zahl der offenen Stellen im vierten Quartal 2020 auf 119 000 und lag damit 60 Prozent über dem Wert des dritten Quartals. „Auch wenn die pandemiebedingten Einschränkungen deutliche Spuren in fast allen Sektoren am Arbeitsmarkt hinterlassen, macht die Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe Hoffnung auf einen dynamischen Aufwärtstrend nach dem Lockdown“, betont Kubis.

    Zudem war gegenüber dem Vorjahresquartal ein Einbruch bei unternehmensnahen Dienstleistungen und sonstigen Dienstleistungen, etwa dem Gastgewerbe, zu beobachten.

    pi

  • „Wir werden keine E-Zigarren auf die Märkte bringen“

    WALDSHUT-TIENGEN //E-Zigaretten erfreuen sich in Deutschland seit mehreren Jahren einer steigenden Beliebtheit. Elektronische Zigarren hingegen führen ein Schattendasein. Beim Zigarrenhersteller Villiger Söhne stößt die elektronische Variante zum Rauchgenuss auf wenig Gegenliebe. Zum Thema E-Zigarren hat man in dem Familienunternehmen einen klaren Standpunkt.

    Zigarre ist ein Naturprodukt
    „Zigarren, einmal unabhängig vom Ursprungsland des verarbeiteten Tabaks, sind seit Jahrhunderten Naturprodukte. Und das wollen wir auch so belassen“, heißt es bei Villiger. Eine gute Zigarre zu rauchen sei für Kenner und Liebhaber ein Genuss. Es gebe das Aroma und den Geschmack – holzige, herzhafte Aromen, Leder, Kaffee. Jede Zigarre verwöhne den Gaumen des Rauchers mit einer faszinierenden Auswahl an Geschmacksrichtungen, die auf völlig neue Weise erlebt würden. Das Vergnügen beginne bereits bei den Ritualen rund um den Zigarrengenuss: Zwischen dem Schneiden, dem Toasten, dem Anzünden und dem Auspusten des Rauchs kann das Genießen einer Zigarre eine symbolische, individuelle Bedeutung annehmen. Egal, ob die Zigarre ein ruhiges Nachdenken, ein Fest oder eine schöne Zeit mit Freunden darstelle – der Prozess des Rauchens werde zu einem Ritual, das so individuell sei wie der jeweilige Zigarrenraucher.

    Keine Zusatzstoffe
    Handgerollte Premiumzigarren enthalten keine Zusatzstoffe, keine künstlichen Aromen, sie entfalten, nach dem entsprechend sorgfältig durchgeführten Reifeprozess des Tabaks, der sachgemäßen Rollung sowie der artgerechten und zeitlich notwendigen Lagerung das, was der Aficionado sowie der Einsteiger sucht: „Entspannung, reinen Tabakgenuss sowie Lebensfreude pur“, betont man in Waldshut-Tiengen. Lese man hingegen die Beschreibung einer E-Zigarre, könnte es sich dabei auch um ein technisches Gerät mit Geruch handeln. Die Technik, das Künstliche überwiege, der Konsum werde erzeugt durch künstliche Aromen, der Rauch werde dem Nutzer technisch vorgegaukelt und am Ende müsse dieses technische Konstrukt auch noch wieder aufgeladen werden.

    Positive Perspektive
    „Wir als ein Zigarrenhersteller seit nunmehr 133 Jahren halten von dieser ,Innovation’ überhaupt nichts und werden auch keine E-Zigarren auf die Märkte bringen“, unterstreicht man bei Villiger. Und abschließend heißt es: „Im Gegenteil, wir denken, wenn es vielleicht in 30 Jahren keine Zigaretten mehr geben sollte, werden Zigarren als Naturprodukte alle Krisen, auch alle Bestrebungen der WHO überleben und weiter genauso wie ein guter Rum, ein alter Cognac oder Single Malt Whisky die Liebhaber dieses Genusses weltweit begleiten können.“

    E-Zigarren
    Über E-Zigarren: Elektronische Zigaretten und Elektro-Zigarren funktionieren auf gleiche Weise. Unterschiedlich ist das Aussehen, denn die Elektro-Zigarre ähnelt in Größe und Gewicht der Tabak-Zigarre. Wie bei der E-Zigarette wird auch bei der E-Zigarre eine Flüssigkeit (Liquid) verdampft, die Nikotin enthält oder auch ohne auskommt. Den Dampf erzeugt eine Kartusche mit Propylenglykol, das mit Aromen, zum Beispiel Vanille, angereichert wird. Die Verdampfung des Liquids im Gerät übernimmt eine Heizspirale, die durch einen Akku mit Strom versorgt wird. Bei hochwertigen Geräten kann der Luftströmungskanal verstellt und so der Zugwiderstand verändert werden.

    mb

  • Diamantenfieber bei Sachsenlotto

    LEIPZIG // Der Diamant gehört zu den wertvollsten und begehrtesten Edelsteinen der Welt. Jetzt können die edlen Steine auch bei Sachsenlotto zum wertvollen Gewinn führen: Mit der „Diamant 7“, dem hochkarätigen Neuzugang bei den Rubbellosen.

    „Der Höchstgewinn von einer Million Euro macht die ‚Diamant 7‘ in Sachsen einzigartig“, sagt Frank Schwarz, der Geschäftsführer von Sachsenlotto. Und er fügt hinzu: „Mit ihrer äußerst hochwertigen Gestaltung und dem großen Format ist sie das neue Premium-Los für besondere Momente.“

    Extra-Chance auf Sofortgewinn
    Auf dem Los können 20 „Diamanten“ freigerubbelt werden. Erscheint unter einem Rubbelfeld die Glückszahl 7, wird der nebenstehende Betrag gewonnen. Bei einer 77 wird der nebenstehende Betrag doppelt gewonnen. Auf jedem Los gibt es eine Extra-Chance mit einem möglichen Sofortgewinn von 50 Euro. Der Lospreis beträgt 20 Euro.

    „Wer ein besonderes Geschenk sucht, ist mit der ‚Diamant 7‘ gut beraten. In den Sachsenlotto-Annahmestellen sind jetzt auch die passenden Geschenkhüllen vorrätig“, erklärt Frank Schwarz.

    Die „Diamant 7“ auf einen Blick:
    [bul]Spitzengewinn: 1 Million Euro (Chance 1 : 750 000)
    [bul]21 Gewinnchancen auf einem Los
    [bul]Mehrfachgewinne sind möglich
    [bul]Erstes 20 Euro-Los in Sachsen
    [bul]Erhältlich in 1200 Sachsenlotto-Annahmestellen inklusive der Rubbellos-Automaten sowie auf [link|http://www.sachsenlotto.de]www.sachsenlotto.de[/link] und in der App.

    Rubbellose gehören zu den Sachsenlotto-Produkten, die seit Jahren am stärksten nachgefragt werden. Die Losauswahl umfasst Preisgruppen von ein Euro bis zu 20 Euro. Darunter sind besondere Lose: „2500 Euro monatlich – fünf Jahre lang“, mit der Chance auf eine monatliche Gewinnauszahlung oder die beliebte „7er-Reihe“ mit dem Zwei-Euro-Los „Heiße 7“, dem Fünf-Euro-Los „Goldene 7“, dem Zehn-Euro-Los „Platin 7“ und dem neuen 20-Euro-Premium-Los „Diamant 7“.

    Wie bei allen Sachsenlotto-Rubbellosen können Gewinne bis einschließlich 1000 Euro in jeder sächsischen Lotto-Annahmestelle ausgezahlt werden. Größere Gewinne werden durch die staatliche Lotteriegesellschaft überwiesen.

    pi

  • Lockerungen verfassungsrechtlich zwingend geboten

    MAINZ // Nachdem in Rheinland-Pfalz die landesweite Inzidenz der nachgewiesenen Corona-Neuinfektionen, also der Infektionen je 100 000 Einwohner der vergangenen sieben Tage, seit mehreren Tagen in Folge unter dem Wert von 50 liegt, mahnt der rheinland-pfälzische Justizminister und FDP-Politiker Herbert Mertin baldige Rücknahmen der derzeitigen Grundrechtseingriffe aufgrund der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes an.

    Infektionsschutzgesetz des Bundes
    „Das Infektionsschutzgesetz des Bundes ist im vergangenen Jahr eigens angepasst worden und sieht inzwischen ausdrücklich eine Inzidenz von 50 vor, damit ‚umfassende Schutzmaßnahmen‘ zur Eindämmung der Pandemie ergriffen werden dürfen. Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 erlaubt das Gesetz dagegen nur ‚breit angelegte‘ Schutzmaßnahmen, unterhalb der Inzidenz von 35 sogar nur ‚unterstützende Schutzmaßnahmen‘. Zwischen den verschiedenen Inzidenzen besteht damit ein klar definiertes Stufenverhältnis“, unterstreicht Herbert Mertin.

    Verfassungsrechtlich zwingend
    Es sei daher verfassungsrechtlich zwingend, dass bereits bei einem stabilen Unterschreiten der Schwelle von 50 substanzielle Öffnungsschritte eingeleitet werden müssten. Dieser Schwellenwert stehe auch nicht im Belieben der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten. „Wenn aufgrund der Mutationen des Virus und einer damit verbundenen erhöhten Gefährlichkeit die Inzidenzwerte angepasst werden müssen, dann muss hierzu das Infektionsschutzgesetz des Bundes erneut geändert werden“, sagt Mertin weiter. Der Bundestag habe im vergangenen Jahr mehrfach demonstriert, dass das notfalls auch in wenigen Tagen möglich sei.

    „Die Politik erwartet von den Bürgern, dass diese die gesetzlichen Bestimmungen einhalten – und setzt das auch notfalls mit hohen Bußgeldern durch. Dann dürfen die Bürger umgekehrt von den Politikern auch erwarten, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes von der Politik eingehalten werden“, betont der rheinland-pfälzische Justizminister.


    Flut von Insolvenzverfahren

    Herbert Mertin sieht die Gefahr einer bisher nicht gekannten Flut von Insolvenzverfahren. Das gelte es zu verhindern. „Die bereits Ende Oktober von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Wirtschaftshilfen müssen jetzt ohne weitere Verzögerungen fließen.“ Vor diesem Hintergrund habe die Landesregierung die weitere Aussetzung der an sich bestehenden Pflicht für überschuldete Firmen, einen Insolvenzantrag zu stellen, im Bundesrat mitgetragen. Bis zum 30. April bleibe die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Mertin befürchtet eine Pleitewelle. Umso dringender sei jetzt die Auszahlung – niemandem sei geholfen, wenn zu späte Hilfszahlungen nur noch die „Beerdigungskosten eines Insolvenzverfahrens decken.“

    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    es tut mir leid, aber ich werde Sie heute wieder verstärkt mit dem Thema Corona traktieren.


    Unverständnis in der Wirtschaft

    Neben der sich langsam wandelnden Haltung einiger Politiker und einiger sogenannter Mainstream-Medien nimmt das Unverständnis insbesondere in der Wirtschaft gegenüber der anhaltend harten Linie der Bundesregierung immer weiter zu. Rund ein Drittel der Erwerbstätigen in Deutschland ist direkt oder indirekt für den Staat tätig. Die Existenzängste sind für diese Bevölkerungsgruppe überschaubar. Dass es für viele Unternehmen insbesondere aus dem Handel längst nach und nicht mehr kurz vor 12 Uhr ist, scheint gerade in der Bundespolitik noch nicht recht angekommen zu sein. Beobachter bescheinigen Kanzlerin Angela Merkel inzwischen gar ein Kuba-Syndrom, weil sie sich ausnahmslos von Hofschranzen beraten lässt.

    Dabei kann ja nicht viel schief gehen. Nachdem die Inzidenzwerte rapide abwärts marschiert sind, ist es vor allem Bayerns Ministerpräsident Markus Söders beherztem Einschreiten an den Grenzen zu verdanken, dass dieser Trend gestoppt werden konnte. Oder? Wie hat sich die Zahl der Tests entwickelt?

    Corona-Patienten
    Wenden wir uns lieber Zahlen vor, die bereits auf dem Tisch liegen. Haben Sie gesehen, dass laut der Wochenzeitung „Die Zeit“ 20 bis 30 Prozent der Corona-Krankenhauspatienten nicht wegen des Virus‘ in ärztlicher Behandlung waren, sondern nur zufällig? Dass das Robert Koch Institut etwa zehn Prozent der gemeldeten Intensivfälle laut Divi fälschlicherweise die Diagnose Covid zugeordnet hat? Dass das passieren kann, ist klar. Dass es in solchen Dimensionen passiert, ist schwer nachvollziehbar.

    Spannend ist auch: Wenn jetzt Menschen in den Pflegeheimen nach einer Corona-Impfung sterben, heißt es, in dem Alter seien tägliche Todesfälle ohnehin zu erwarten. Nach Infektionen mit dem Virus dagegen wurden nach offizieller Lesart auch Höchstbetagten auf Palliativ-Stationen jede Menge Lebensjahre durch das Virus geraubt.

    Gefährliche Varianten
    Und dann sind da noch die wirklich gefährlichen Varianten… So richtig kann niemand bislang erklären, warum etwa in Großbritannien seit 9. Januar Tag für Tag die Zahl der Neuinfektionen sinkt. Und in Südafrika sieht es kaum anders aus. Ist es möglich, dass das Virus in seiner Verbreitung eben nicht den zahlreichen Modellen folgt, sondern sich wie ein klassisches Virus saisonal verhält? Und wollen wir wetten, dass die anstehenden Landtagswahlen – je nach Ausgang und schon kurz vor dem eigentlichen Urnengang – das Infektionsgeschehen beeinflussen?

    Ich weiß, es klingt nahezu zynisch, aber ich wünsche Ihnen ein wunderbares Wochenende. Schalten Sie einfach mal ab!

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Tabaksteuer soll deutlich steigen

    BERLIN // Nachdem DTZ in der vergangenen Ausgabe einen ersten – teilweise durch Fachabteilungen redigierten – Entwurf eines neuen Tabaksteuermodells vorgestellt hatte, liegt nun ein überarbeiteter Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) vor. Das „Tabaksteuermodernisierungsgesetz“ soll bereits zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

    Vor der Sommerpause
    Dabei ist es das Ziel der Bundesregierung, die neuen Vorschriften noch vor der Sommerpause auf den Weg zu bringen. Laut Zeitplan soll es am 24. März einen Kabinettsbeschluss zu der Gesetzesänderung geben. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 22. April vorgesehen.

    Eines der Ziele, die mit der Reform verfolgt werden sollen: „Erreichen eines Gleichgewichts zwischen dem Ziel konstanter Steuereinnahmen und den Zielen der öffentlichen Gesundheit.“ Ob diese konkurrierenden Größen tatsächlich erreicht werden können, ist jedoch fraglich. Zudem geht das BMF davon aus, dass einerseits zum Beispiel bereits im ersten Jahr des neuen Steuermodells 2022 Mehreinnahmen von 8,8 Prozent auf insgesamt knapp 15,4 Milliarden Euro erzielt werden können. In der Endstufe 2026 könnte der Fiskus dann gut 17,3 Milliarden Euro erzielen – gegenüber der noch gültigen Schätzung ohne Gesetzesänderung ein Plus von 25,7 Prozent.

    E-Zigaretten im Fokus
    Abschöpfen will der Bund dabei vor allem bei E-Zigaretten. In zwei Stufen soll das in den Liquids enthaltene Nikotin künftig besteuert werden: ab 1. Juli 2022 mit zwei Cent je Milligramm, ab 2024 mit vier Cent je Milligramm. Der Fiskus kalkuliert dabei mit einem Steueraufkommen von 135 Millionen Euro im Rumpfjahr 2022, 2023 mit 311 Millionen, 2024 mit 708 Millionen und schließlich 2026 mit 896 Millionen Euro. Diese Beträge werden die Hersteller und Händler auf die Konsumenten umlegen.

    Zehn-Milliliter-Fläschchen
    Das bedeutet, dass etwa ein Liquid im Zehn-Milliliter-Fläschchen mit einem durchschnittlichen Nikotingehalt von zwölf Milligramm im ersten Schritt bereits 2,40 Euro teurer wird, ab 2024 dann sogar 4,80 Euro. Unterm Strich bedeutet das innerhalb von eineinhalb Jahren nahezu eine Verdoppelung des Preises von – beispielhaft – 5,00 Euro auf dann 9,80 Euro. Und bei 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter stiege der Preis sogar von 5,00 auf dann 13,00 Euro. Angesichts der Tatsache, dass zahlreiche Wissenschaftler immer wieder die Bedeutung der E-Zigarette als Ausstiegshilfe aus dem Tabakrauchen hervorheben, dürfte das weniger ein gesundheitspolitischer als vielmehr ein rein fiskalischer Schritt sein.

    Kein Wunder, dass etwa das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) warnt: „Die Mehrkosten für Nutzer der E-Zigarette sind enorm hoch, wenn man die Liquids mit den Preisen für Feinschnitttabak vergleicht.“ Zudem bestehe „kein Handlungszwang, jetzt eine E-Zigarettensteuer einzuführen“. Denn die EU arbeite derzeit an einer Novelle der Tabaksteuerrichtlinie – inklusive E-Zigarettensteuer. Es spreche nichts dagegen, die Ergebnisse abzuwarten.

    Tabakerhitzer neu besteuert
    Teurer wird es auch für die ebenfalls deutlich risikoreduzierten Tabakerhitzer. Hier soll nach den Vorstellungen des BMF die Steuer an die von Zigaretten angeglichen werden. Bislang werden Heat-not-burn-Produkte wie Pfeifentabak besteuert. Bei einem Preis von 6,00 Euro pro 20 Stück werden zusätzlich zu der bisherigen Steuer von 88 Cent ab 2022 251 Cent, insgesamt also 339 Cent erhoben. Im Jahr 2026 werden es nach dem Entwurf insgesamt 376 Cent pro Packung sein. Nach Berechnungen des BMF führt das zu Mehreinnahmen von letztlich 525 Millionen Euro.

    Maßvoll mit Zigaretten und Feinschnitt
    Etwas maßvoller will der Fiskus bei Zigaretten und Feinschnitt kassieren: Bei Zigaretten liegt die durchschnittliche Steuererhöhung zwischen 2022 und 2026 bei 2,32 Prozent, das sind pro Jahr zwischen acht und neun Cent, bezogen auf eine Kleinverkaufspackung mit einem Inhalt von 20 Stück. Bei Feinschnitt soll die Steuer demzufolge in jährlichen Schritten um jeweils durchschnittlich knapp 14,5 Cent pro 40-Gramm-Pouch klettern.

    DZV warnt vor Steuerschock
    Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) bezog klar Stellung und warnte vor einer Verschiebung zu nicht in Deutschland versteuerten Tabakwaren: „Deutschland hat mit Steuerschocks bei der Tabaksteuer sehr schlechte Erfahrungen machen müssen. Für die Jahre 2002 bis 2005 beschloss die damalige Bundesregierung mehrere drastische Steuererhöhungen. Damit sollten deutliche Mehreinnahmen durch die Tabaksteuer zur Terrorbekämpfung generiert werden. Damals lagen die Prognosen der Bundesregierung bei zehn Milliarden Euro Mehreinnahmen bis 2007. Diese Hoffnung erfüllte sich nicht, stattdessen gingen die Einnahmen aus der Tabaksteuer sogar zurück. Der Absatz von Zigaretten fiel.“

    Umstieg gefährdet
    Der DZV kritisierte die Pläne, denen zufolge E-Zigaretten und Tabakerhitzer, deren Konsum mit deutlich geringeren gesundheitlichen Gefahren verbunden sei, deutlich höher als bisher besteuert werden sollen. DZV-Geschäftsführer Jan Mücke mahnte zu einer maßvollen und bürokratiearmen Besteuerung unter Einbeziehung gesundheitspolitischer Erwägungen. Mücke: „Eine Gleichsetzung von Tabakerhitzern und E-Zigaretten mit Tabakzigaretten würde den Umstieg auf diese Produkte mit potenziell geringerem Gesundheitsrisiko verhindern und gleichzeitig dem illegalen Handel eine Sonderkonjunktur bescheren. Dieser Schritt wäre finanzpolitisch riskant und gesundheitspolitisch widersinnig.“

    max

  • Totalversagen der Politik

    MÜNCHEN //Nach der erneuten Verlängerung des Lockdowns erklärt der Handelsverband Bayern (HBE): Die Beschlüsse zur erneuten Verlängerung des Lockdowns sind eine Bankrotterklärung der Politik.

    "Es ist das bis zum Abwinken bekannte Spiel: Man tagt stundenlang, um dann in geübter Manier das Mindesthaltbarkeitsdatum des Lockdowns einfach zu verlängern. Und nicht zu vergessen: Eine sichere und faire Öffnungsstrategie ist immer noch nicht in Sicht. Kein Einzelhändler könnte mit solch einer Perspektiv- und Mutlosigkeit sein Geschäft führen", kommentiert der HBE.

    Ohne Rücksicht
    Als Krönung sei jetzt noch handstreichartig der monatelang heruntergebetete Inzidenzwert, bei dem es endlich Lockerungen gibt, von 50 auf 35 korrigiert worden. Damit habe die Politik ohne mit der Wimper zu zucken eiskalt und ohne Rücksicht ein Versprechen gebrochen.
    „Wir sind nicht nur enttäuscht, sondern empört über diese beispiellose Dreistigkeit. Wann in Bayern ein Inzidenzwert von 35 erreicht wird, steht in den Sternen. Dies ist das Gegenteil einer echten Öffnungsstrategie und nicht die Spur verlässlich“, so der Verband.
    Voraussetzung für einen Inzidenzwert von 35 wäre eine hohe Impfrate, die aber erst in ein paar Monaten erreicht sein wird, da die Politik bei der Besorgung des Impfstoffes versagt habe. Ohne effizientes Impfen und ausreichende Tests sei der Wert 35 pure Utopie.

    Kampf um das Überleben
    Augenmaß und Realitätssinn habe die Politik außerdem bei der Regelung zu den Friseuren vermissen lassen. Auch der Handel kämpfe um das Überleben. Einem Buchhändler oder Floristen könne aber nicht nachvollziehbar erklärt werden, warum man sich zwar im Friseursalon zwei Stunden lang eine neue Dauerwelle legen lassen könne, die Händler aber wegen angeblich hoher Infektionsgefahr geschlossen bleiben müssen.

    Der Handel wolle den Friseuren gleichgestellt werden. „Wir wollen keine Extrawurst, sondern nur Chancengleichheit.“ Der Handelsverband werde deshalb die Regelungen gerichtlich überprüfen.

    pnf

  • BLD will in Hameln tagen

    FRANKFURT AM MAIN // Der Bundesverband der Lotto- und Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD) lädt am 27. und 28. März zur Mitgliederversammlung nach Hameln ein. Dort soll ein neuer Vorsitzender gewählt werden.

    Präsenzveranstaltung
    Die Tagung ist als Präsenzveranstaltung unter Beachtung der dann geltenden Corona-Vorschriften geplant. „Sollte die Versammlung wegen weiter einschneidender Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht stattfinden können, wird sie auf einen späteren Zeitpunkt verschoben“, berichtet Günther Kraus, der seit fast 14 Jahren Geschäftsführer des BLD ist. Welches Datum dann angestrebt werde, hänge von den weiteren Entscheidungen von Bundesregierung und Länderchefs im Hinblick auf die Entwicklung der Corona-Pandemie ab.

    Auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung in Hameln steht turnusgemäß die Wahl des ersten Vorsitzenden und des Schatzmeisters an. Bis Ende 2020 war Tobias Fraas BLD-Vorsitzender.


    Tabakwaren- und Lottogeschäft

    Fraas betreut zudem als Außendienstmitarbeiter von Ilo-Profit, einem Tochterunternehmen von Lotteriegesellschaften, die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern. Da Fraas im Dezember vergangenen Jahres sein Tabakwaren- und Lottogeschäft in Heppenheim an der Bergstraße, das von seinem Sohn geführt wurde, an eine Fachhandelskollegin verkauft hatte, konnte er sein Amt nicht mehr ausüben. Denn die Statuten des BLD schreiben vor, dass nur Lotto-Annahmestellenleiter Vorstände des Verbandes sein können.

    Den BLD führt derzeit kommissarisch der stellvertretende Verbandsvorsitzende Andreas Greim. Vorstandsmitglieder sind außerdem Annemarie Jach und Patricia Keske als Beisitzer, Alexander Kleiber (Schatzmeister) und Günther Kraus als Geschäftsführendes Vorstandsmitglied.

    Landesverbände
    Der BLD ist die Interessenvertretung der über 20.000 stationären Lottoverkaufsstellen in Deutschland mit ihren rund 100.000 Mitarbeitern. „Mit dieser Position der Stärke können wir gebündelt an Lottogesellschaften, Behörden und Unternehmen herantreten, um das Beste für unsere Mitglieder herauszuholen und unsere Interessen zu positionieren“, heißt es auf der Homepage des Bundesverbandes, der aus den ihm angeschlossenen Landesverbänden der einzelnen Bundesländer besteht. Die meisten Landesverbände sind im BLD vertreten; nicht dabei sind Berlin / Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.

    Tobias Fraas, der seit April 2016 an der Spitze des BLD stand, ist auch nicht mehr Vorsitzender des Hessischen Lottoverbands (HLTV). Dieser Landesverband wird nun von Lottoverkaufsstellenleiter Thomas Krause aus Frankfurt geführt.

    da

  • „Historische Chance vertan“

    BERLIN / BRÜSSEL // Die Kommission der Europäischen Union hat kürzlich einen Plan zur Krebsbekämpfung in Europa vorgelegt (DTZ berichtete). Er umfasst in 42 Punkten den gesamten Krankheitspfad von der Vorsorge über die Diagnostik und Behandlung bis hin zur Förderung der Lebensqualität von Krebskranken und -genesenen.


    Vier Hauptaktionen

    Der Plan gliedert sich in vier Hauptaktionen mit zehn Leitinitiativen und zahlreichen Fördermaßnahmen.
    Die offenbar wichtigste und erste Hauptaktion ist die Prävention. So soll bis zum Jahr 2040 erreicht werden, dass weniger als fünf Prozent der Bevölkerung Tabak konsumieren. Tabak ist nach Angaben der EU-Kommission für 15 bis 20 Prozent aller Krebserkrankungen in der EU verantwortlich. Ziel des neuen Maßnahmenbündels sei eine „tabakfreie Generation“. Konkret will die Kommission im Kampf gegen das Rauchen bei Tabak Produktstandards verschärfen, die Mindestbesteuerung anpassen und gegen Tabakwerbung in sozialen Medien und beim Sponsoring vorgehen.

    Raucherprävalenz
    Dazu teilt der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) mit, der „Plan zur Bekämpfung von Krebs“ der EU-Kommission sei nicht dazu geeignet, die Raucherprävalenz nachhaltig zu senken. Die Gleichstellung der E-Zigarette mit der Tabakzigarette sowie überzogene Forderungen gäben hingegen großen Anlass zur Sorge und könnten sogar einen kontraproduktiven Effekt haben.


    Tabakkonsum

    Ziel des „Europe’s Beating Cancer Plan“ ist es demnach, durch eine Eliminierung des Tabakkonsums bis zu 90 Prozent der Lungenkrebserkrankungen zu vermeiden. Dazu soll zunächst der Tabakkonsum bis 2025 um 30 Prozent im Vergleich zu 2010 reduziert und bis 2040 die bereits erwähnte „tabakfreie Generation“ geschaffen werden.

    E-Zigaretten
    Michal Dobrajc, Vorsitzender VdeH kritisiert: „E-Zigaretten sind wesentlich weniger schädlich als herkömmliche Tabakzigaretten, das ist inzwischen wissenschaftlicher Konsens. Sie sind außerdem hervorragend dazu geeignet, um erfolgreich mit dem Rauchen aufzuhören. E-Zigaretten könnten daher bei der Reduzierung der Raucherzahlen einen sinnvollen Beitrag leisten. Stattdessen aber werden diese wissenschaftlichen Erkenntnisse vollständig von der EU-Kommission ignoriert.“

    Plan der EU-Kommission
    Der Plan der EU-Kommission sieht eine nahezu vollständige Gleichstellung der E-Zigarette mit der Tabak-Zigarette vor. Dazu zählen unter anderem Verbote von Aromen sowie eine zusätzliche Besteuerung. Somit wird nicht nur eine historische Chance vertan, der Plan ist hinsichtlich der Schadensminimierung durch E-Zigaretten sogar kontraproduktiv.
    Der VdeH kritisiert, dass das Potenzial der E-Zigarette als Mittel zur Schadensminimierung (Harm Reduction) beim Europe’s Beating Cancer Plan nicht berücksichtigt und somit ein falsches Signal an die Konsumenten gesendet wird.

    Wissenschaftliche Fakten
    Der Plan versäume es, E-Zigaretten in ihrer Attraktivität gegenüber den Tabakzigaretten deutlich aufzuwerten und Raucher zu einem Umstieg zu motivieren. Eine öffentliche Informationspolitik, die auf wissenschaftlichen Fakten statt auf Ideologien basiere, der Verzicht auf eine zusätzliche Besteuerung sowie die Möglichkeit weiter für ein legales und wesentlich weniger schädliches Produkt werben zu können, wären laut VdeH der richtige Ansatz gewesen.

    IEVA begrüßt EU-PLan
    Das sieht die Independent European Vape Alliance (IEVA) ähnlich. Sie begrüßt den von der Europäischen Kommission vorgelegten Plan, der von großer Bedeutung sei, um die Zahl krebsbedingter Todesfälle erheblich zu verringern. Auch die IEVA verweist allerdings darauf, dass die neue EU-Strategie ein wichtiges Instrument für die öffentliche Gesundheit vernachlässige: die auch vom VdeH angesprochene Schadensminderung.

    Harm Reduction
    Fast ein Drittel der Krebsfälle in Europa wird laut offiziellen Angaben durch Rauchen verursacht: „Der Tabakkonsum ist nach wie vor die häufigste vermeidbare Krebsursache. Etwa 27 Prozent aller Erkrankungen sind auf den Tabakkonsum zurückzuführen.“ Es sei daher notwendig, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um die Raucherquote zu minimieren. Harm Reduction wird wissenschaftlich als ein sehr wichtiges Instrument angesehen, um die Anzahl der Raucher signifikant zu reduzieren.


    Suchtpolitik

    Aus diesem Grund müsse das Konzept als Teil eines wirksamen EU-Plans zur Bekämpfung von Krebs aufgenommen werden: „Erneut konzentriert sich die EU-Kommission beim Thema Tabakentwöhnung auf den ‚Quit or die‘-Ansatz, statt eine realitätsnahe Suchtpolitik zu gestalten“, sagt etwa Heino Stöver vom Frankfurter Institut für Suchtforschung. Und weiter: „Großbritannien, Neuseeland und Kanada setzen die E-Zigarette als ein Hauptinstrument im Kampf gegen den Tabakkonsum ein und sind damit nachweislich sehr erfolgreich.“

    Großbritannien
    In Bezug auf die Schadensminderung zeigt Großbritannien laut IEVA eine bessere und effektivere Strategie zur Verringerung der Raucherquote. Mit einer umfassenden Aufklärung über schadensminimierende Alternativen habe die britische Gesundheitspolitik die Raucherquote innerhalb weniger Jahre deutlich gesenkt. Im Jahr 2011 rauchten noch 20 Prozent der Briten, 2019 waren es rund 14 Prozent.

    Im Jahr 2018 veröffentlichte die Regierungsbehörde Public Health England (PHE) einen Bericht mit Daten zur E-Zigarette. Laut PHE haben E-Zigarettennutzer ein um 99,5 Prozent geringeres Krebsrisiko als Raucher. Insgesamt schätzt PHE, dass Dampfen mindestens 95 Prozent weniger schädlich sei als Rauchen.

    Präventive Maßnahmen
    Dustin Dahlmann, Vorsitzender der IEVA: „Eine Strategie zur Krebsbekämpfung muss alle verfügbaren Mittel berücksichtigen, um die Belastung durch krebsbedingte Risiken zu verringern: Die E-Zigarette als schadensminimierendes Produkt könnte Millionen von Rauchern beim Ausstieg helfen. Der EU-Plan sollte dies dringend anerkennen. Es ist von größter Bedeutung, dass präventive Maßnahmen das Harm-Reduction-Konzept berücksichtigen. Der Entwurf der EU setzt allerdings E-Zigaretten und Tabakprodukte gleich und stellt zum Beispiel die wichtige Bedeutung der Aromen für erwachsene Raucher und Dampfer in Frage. Dies ist ein folgenschwerer Fehler.“

    Wirksames Instrument
    Der EU-Plan, der DTZ vorliegt, sieht unter anderem vor, Regulierungsinstrumente auf EU-Ebene nachzuschärfen. Eines der wirksamsten Instrumente zur Bekämpfung des Tabakkonsums sei die Tabaksteuer, weil sie vor allem junge Menschen davon abhalte, mit dem Rauchen zu beginnen. Neben höheren Steuern stehen konkret eine neutrale Einheitsverpackung und ein Komplettverbot von Aromen auf der Agenda. Die bestehenden EU-Agenturen sollen für eine bessere Bewertung von Inhaltsstoffen eingesetzt werden, die Besteuerung soll künftig zudem auch neuartige Tabakerzeugnisse erfassen. Schließlich soll verstärkt gegen Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring für Tabak im Internet und in den sozialen Medien vorgegangen werden.

    max