Schlagwort: Zigaretten

  • BAT in England Erster mit der E-Zigarette

    LONDON (DTZ/red). Als größtes Zigarettenunternehmen in Großbritannien will BAT die E-Zigarette „Vype“ auf den Markt bringen und ist damit erster im Königreich. Bislang wurde der Markt von kleineren Privatunternehmen beliefert, doch BAT und Reynolds haben starkes Interesse an diesem Marktsegment.[p][/p] Aktuell liegt der Marktanteil der E-Zigarette laut „Financial Times“ in Großbritannien bei etwa einem Prozent; aufgrund der spürbar geringeren Kosten gegenüber dem Zigarettenkonsum werden der elektronischen Alternative jedoch große Wachstumschancen zugesprochen. Laut Presseinformationen hat BAT im vergangenen Jahr rund 40 Millionen Pfund (46,6 Millionen Euro) in die E-Zigaretten-Firma „CN Creatives“ in Manchester investiert: „Wir wollen Marktführer werden“, wird BAT-Board-Director Kingsley Wheaton zitiert.[p][/p]

    DTZ 31/13

  • Krise verändert Italiens Tabakmarkt

    MAILAND (DTZ/mar). Die Schuldenkrise macht Italien schwer zu schaffen: 2013 wird die Wirtschaft des Landes zum zweiten Mal in Folge schrumpfen, und die Prognose der Zentralbank ist für 2014 zwar positiv, jedoch bescheiden. Demnach soll das Bruttoinlandsprodukt im nächsten Jahr um magere 0,7 Prozent wachsen.[p][/p]
    Das hat auch Auswirkungen auf den italienischen Tabakwarenmarkt: Wegen der gesunkenen Kaufkraft greifen die Raucher in Bella Italia zunehmend zu günstigen Produkten. Der Anteil von Billigzigaretten – in Italien sind das jene, die sich in der Preislage im unteren Drittel des Marktes befinden – erreichte 2012 nahezu 50 Prozent und dürfte Beobachtern zufolge 2013 weiter wachsen. [p][/p]82 Prozent der Raucher kaufen Päckchen in der Preislage von 3,80 bis 4,90 Euro, während 13 Prozent zwischen 5 und 6,50 Euro bezahlen. Nur eine kleine Minderheit liegt mit ihren Durchschnittsausgaben pro Packung darüber. Das zeigt eine Umfrage des „Istituto Superiore di Sanità“, des amtlichen Gesundheitsinstituts.[p][/p]
    DTZ 31/13

  • Rauchen auf dem Balkon in Gefahr?

    PREMNITZ (DTZ/red). Zuerst das Flugzeug, dann das Bahnabteil und der Arbeitsplatz, zuletzt die Gastronomie: Das letzte Refugium des Rauchers neben seinen eigenen vier Wänden ist die frische Luft. Und da Mieter in Brandenburg gerade diese durch den Tabakgenuss anderer gefährdet sehen, verklagen sie ihren Nachbarn, da diese auf ihrem Balkon rauchen. Die Kläger wollen damit ein Verbot erwirken. [p][/p]Laut einer Meldung des „Berliner Kuriers“ ist der Tabakkonsum der Beklagten mit „acht bis zwölf Zigaretten am Tag“ jedoch keinesfalls so hoch, dass sich die Aufregung lohnt. Dennoch soll sich jetzt der Richter am Amtsgericht mit dem Thema befassen und ein Verbot für das Rauchen auf dem Balkon verhängen: „zwischen 7 und 8 Uhr, 10 und 11 Uhr, 13 und 15 Uhr, 17 und 19 Uhr sowie 20 und 23 Uhr“, zitiert das Blatt das Begehren der sich olfaktorisch belästigt fühlenden Brandenburger; außerdem „soll das Badezimmerfenster unter Androhung von Ordnungshaft zwischen 23 und 7 Uhr geschlossen bleiben“.[p][/p] Der Zeitung liegen darüber hinaus Protokolle der Kläger vor, in denen jede Zigarette mit Uhrzeit notiert ist und Fotos „vom gefüllten Aschenbecher“ enthalten sind. Die derart ins Visier Genommenen fühlen sich ihrerseits durch diese Art der Beobachtung belästigt: „Das ist bitter, unbemerkt so ausspioniert zu werden“, wird Tabakgenießerin Ursula S. zitiert.[p][/p]DTZ 31/13

  • EP-Umweltausschuss auf Anti-Tabak-Kurs

    BRÜSSEL (DTZ/pnf). Der Umwelt-und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments, der in Sachen Tabak-Produktrichtlinie federführend unter den EP-Ausschüssen ist, hat am Mittwoch vergangener Woche ein aus Sicht der Tabakbranche und der Markenartikelindustrie enttäuschendes Votum abgegeben.

    Darin fordert der Ausschuss nicht nur wie der Rat ein Verbot von Zusatzstoffen für Zigaretten und Feinschnitt, die ein eigenes Aroma hinzufügen, wie Menthol, sondern weitergehend auch ein Verbot von Slim-Zigaretten. Außerdem plädiert der Ausschuss für die Einführung von Bild- und Textwarnhinweisen, die 75 Prozent der Packungsvorder- und -rückseiten ausmachen sollen. Dies entspricht dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag, während der Ministerrat zwischenzeitlich schon für eine Reduktion auf 65 Prozent der Fläche stimmte. Die ohnehin bereits heute umfassende Meldepflicht für alle Inhaltsstoffe soll nach dem Willen des Ausschusses ohne erkennbaren Nutzen für Verbraucher und Behörden weiter verschärft werden. Beim Feinschnitt sollen die Verpackungsformate auf würfelförmige oder zylindrische Formen bzw. rechteckige Pouches reduziert werden.

    Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie beklagt darüber hinaus, dass der Umweltausschuss sich sogar für ein Verbot von Hinweisen auf geschmackliche Eigenschaften des Produkts, wie z.B. Fruchtaromen bei Pfeifentabak oder spezielle Tabakmischungen, einsetzt. Auch die Forderung nach einer Verschärfung der ohnehin extrem hohen Belastungen des Mittelstandes aus dem Antischmuggelprotokolls laufe auf einen extremen bürokratischen Aufwand hinaus. VdR-Geschäftsführer Franz Peter Marx blickt deshalb mit Sorge auf die Abstimmung des EP-Plenums im Herbst: „Die jüngsten Beschlüsse aus dem Parlament bedeuten insbesondere für die mittelständischen Unternehmen der Tabakwirtschaft einen weiteren massiven Einschnitt in die unternehmerische Freiheit. Wir appellieren daher dringend an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, im Herbst auch diejenigen Änderungsanträge zu unterstützen, die die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen mit Blick auf mittelständische Unternehmen angemessen berücksichtigen.“

    (DTZ 29/13)

  • Größere Warnhinweise und weniger Zusatzstoffe

    BRÜSSEL (DTZ/red). In der Europäischen Union werden Zigarettenpackungen zu mindestens 75 Prozent mit Warnhinweisen und abschreckenden Bildern bedeckt sein. Dies ist nur eine Maßnahme, die die EU-Abgeordneten am Mittwoch (10. Juli) im ENVI-Ausschuss beschlossen haben, um junge Menschen vom Rauchen abzuhalten.

    Der ständige Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des EU-Parlaments (ENVI) hat sich Medieninformationen zufolge auch auf eine strengere Regelung der derzeit bis zu 700 Zusatzstoffe in Zigaretten verständigt. So sollen Geschmacksstoffe wie „Schoko-Taste“ aus Zigaretten verschwinden, wird der SPD-Abgeordnete und ENVI-Vorsitzende Matthias Groote zitiert. Etwa 50 besonders gefährliche Zusatzstoffe werden künftig verboten. So sollen Aromastoffen wie Menthol zwar verboten werden, was aber nicht für ihren Einsatz bei Zigarren- und Tabakprodukten wie Kau- und Schnupftabak gilt, da es sich bei diesen nicht um Produkte handele, die typischerweise von jungen Konsumenten benutzt würden, so die Begründung.

    Darüber hinaus werde es eine „Positiv-Liste“ für erlaubte Zusatzstoffe geben, kündigt der CDU-Abgeordnete Karl-Heinz Florenz an, der sich gegen die Einheitspackung ausgesprochen hatte.

    Die standardisierte Verpackung wird es so wohl auch nicht geben. Diese Forderung wurde vom Gesundheitsausschuss abgelehnt, heißt es.

    Die neuen Vorgaben treten erst in Kraft, wenn sich EU-Parlament und Ministerrat auf eine gemeinsame Linie geeinigt haben und das Plenum im Herbst darüber abgestimmt hat. Eine Abschwächung der bisherigen Forderungen sei daher durchaus möglich.

    (DTZ 28/13)

  • Beunruhigende Ergebnisse der EU-Ministerratstagung

    LUXEMBURG (DTZ/pnf/fok). Die Tagung der EU-Verbraucherschutzminister am Freitag vergangener Woche in Luxemburg, die unter anderem der Findung einer gemeinsamen Position zu dem Entwurf der EU-Kommission für eine neue Tabakproduktrichtlinie diente, ist mit Ergebnissen zu Ende gegangen, die aus Sicht der moderateren deutschen Position enttäuschend ausfällt. So weit bisher bekannt geworden ist, sprachen sich die Minister dafür aus, künftig großflächig Bild- und Textwarnhinweise vorzuschreiben, die 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Zigarettenpackungen einnehmen.

    Das ist zwar etwas weniger als die zunächst von der Kommission vorgeschlagenen 75 Prozent, aber dennoch so viel, dass es den Herstellern kaum noch möglich sein wird, auf der verbleibenden Packungsfläche die Markencharakteristik und Wiedererkennbarkeit der Marke ausreichend zu realisieren.[p][/p]

    Auch der Zusatz von Aromastoffen, die dem Tabak eine eigene Geschmackscharakteristik hinzufügen, wie z.B. Menthol, sollen nach der Position des Ministerrats künftig (mit Übergangszeiten) verboten werden. Bei Schnupftabak und Snus (der wohl auch künftig innerhalb der EU nur in Schweden verkauft werden darf) sollen dagegen Aromazusätze erlaubt bleiben. Die von der Kommission geplanten engen Vorgaben für das Zigarettendesign wurden dagegen verworfen, so dass zumindest für die nähere Zukunft Slim-Zigaretten erlaubt sein würden. Hinsichtlich E-Zigaretten merkt man der Ministerratsposition die Handschrift der Pharma-Lobby an: Nur bis 1mg Nikotin pro Einheit sollen die Produkte frei verkäuflich sein, darüber hinaus müssten sie die medizinischen Zulassungsverfahren durchlaufen.. Positionsdetails zu weiteren wichtigen Inhalten des Richtlinienentwurfs, wie Vorgaben für die Rückverfolgbarkeit der Waren oder zu Delegierten Rechtsakten waren zum Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Möglicherweise wurden sie im Rahmen der Ministerratstagung auch noch nicht abschließend behandelt, weil die Meinungen hier auseinander gingen. [p][/p]

    Bei dem Treffen wurde kein Beschluss im engeren, rechtlich bindenden Sinne, aber doch eine gemeinsame Ausrichtung vereinbart, mit der der Rat sich legitimiert für die nun folgenden Gespräche mit dem europäischen Parlament. Dort rechnet man mit der Vorlage eines Vorschlags durch den federführenden Verbraucherschutzausschuss voraussichtlich am 10./11. Juli.[p][/p]

    Seitens der Tabakbranche äußerte man ich sehr enttäuscht über die sich jetzt abzeichnende Position des Ministerrats. Offensichtlich war auch die Haltung der deutschen Delegation wesentlich kompromissbereiter als dies in internen Vorabstimmungen z.B. auf Fraktionsebene zunächst vereinbart worden war, ist aus dem politischen Raum zu hören.[p][/p]

    Seitens der Tabakbranche wird deutliche Kritik an den Verhandlungsergebnissen des Ministerrats geäußert. So bezeichnet der Deutsche Zigarettenverband (DZV) die getroffene Einigung zu Warnhinweisen als maßlos überzogen und in ihrer Wirkung zudem höchst zweifelhaft. De facto würden über Jahrzehnte aufgebaute Marken zerstört. Die vorgesehene Regelung schränke die Unterscheidbarkeit der Marken stark ein. Stattdessen werde der Wettbewerb ausschließlich auf den Preis verlagert und zudem Schmuggel und Fälschungen gefördert. Die Richtlinie verletze verfassungsrechtlich geschützte Rechte der Zigarettenhersteller, ohne den Gesundheitsschutz zu stärken. Auf die negativen gesamtwirtschaftlichen Folgen – Verlust von Arbeitsplätzen, Steuerausfälle und Schmuggel – werde ebenfalls keine Rücksicht genommen.[p][/p]
    DTZ 26/13

  • Landgericht: E-Zigaretten sind keine Medikamente

    FRANKFURT (DTZ/fok). In einem viel beachtete Urteil hat das Landgericht Frankfurt eine Entscheidung in Sachen E-Zigaretten getroffen, die schon fast ein bisschen kurios erscheint. Denn der angeklagte Geschäftsmann, der versucht hatte, nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten aus China einzuführen, wurde zwar zu einer Geldstrafe von 8100 Euro verurteilt. Doch dies erfolgte nicht wegen des von der Staatsanwaltschaft vermuteten „illegalen Handels mit einem nicht zugelassenen Arzneimittel“, sondern weil das Gericht einen Verstoß gegen das Tabakgesetz sah. [p][/p]Grundsätzlich seien nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten Tabakerzeugnisse, weil ihre Wirkstoffe einem Gutachten zufolge aus der Tabakpflanze stammten und nicht synthetisch hergestellt worden waren. Der Handel mit diesen Produkten sei aber deshalb nicht erlaubt, weil sie unzulässige Zusatzstoffe enthielten. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatanwaltschaft als auch der beklagte Händler erwägen, ob sie gegen das Urteil in Revision vor den Bundesgerichtshof gehen.[p][/p]
    DTZ 26/13

  • Landgericht Frankfurt verhandelt über E-Zigaretten

    FRANKFURT (DTZ/red). Am Landgericht Frankfurt wird seit Anfang der Woche die Frage verhandelt, ob elektronische Zigaretten ein freies Genussmittel sind, oder unter das Arzneimittelgesetz fallen.

    Im vorliegenden Fall ist Medienberichten zufolge ein 46-jähriger Geschäftsmann wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt. Er hat im nordrhein-westfälischen Schwelm einen Online-Handel mit E-Zigaretten und Liquids betrieben. Der Zoll hatte 2012 die elektrisch betriebenen Inhalationsgeräte und rund 15.000 Patronen, die mit Nikotin und Aromastoffen gefüllt waren, beschlagnahmt.

    In der juristischen Auseinandersetzung steht die Frage im Mittelpunkt, ob für den Import und Vertrieb dieser Produkte eine behördliche Genehmigung notwendig ist.

    Für die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat der Prozess „Pilotcharakter“, schreibt die „Frankfurter Neue Presse“. Noch nie sei grundsätzlich über E-Zigaretten entschieden worden, heißt es. Deshalb habe man die Angelegenheit auch in erster Instanz beim Landgericht angeklagt, um sie später vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu bringen.

    (DTZ 25/13)

  • Schockbilder und Menthol im Visier der Minister

    LUXEMBURG (DTZ/red). Mit Schockbildern und Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen beschäftigen sich am Freitag, dem 21. Juni, die EU-Verbraucher- und Gesundheitsminister im Kirchberg Konferenzzentrum in der Stadt Luxemburg.

    Im Rahmen des vierteljährlichen Treffens des EPSCO-Rates (Rat für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz) steht auf der Agenda auch die Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie (TPD2).

    (DTZ 25/13)

  • DZV erweitert Geschäftsführung

    BERLIN (DTZ/vi). Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hat zum 1. Juni 2013 seine Geschäftsführung erweitert.

    Neben Dr. Dirk Pangritz wird Henning Finck (38) den DZV führen. Der Jurist Finck kommt von der Handelskammer Hamburg, für die er zuletzt die Berliner Vertretung als stellvertretender Geschäftsführer leitete. Gleichzeitig war Finck Hauptstadtrepräsentant des Hafen Hamburg Marketing e.V. Von 2004 bis 2008 war er Abgeordneter der CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft.

    (DTZ 24/13)