PREMNITZ (DTZ/red). Zuerst das Flugzeug, dann das Bahnabteil und der Arbeitsplatz, zuletzt die Gastronomie: Das letzte Refugium des Rauchers neben seinen eigenen vier Wänden ist die frische Luft. Und da Mieter in Brandenburg gerade diese durch den Tabakgenuss anderer gefährdet sehen, verklagen sie ihren Nachbarn, da diese auf ihrem Balkon rauchen. Die Kläger wollen damit ein Verbot erwirken. [p][/p]Laut einer Meldung des „Berliner Kuriers“ ist der Tabakkonsum der Beklagten mit „acht bis zwölf Zigaretten am Tag“ jedoch keinesfalls so hoch, dass sich die Aufregung lohnt. Dennoch soll sich jetzt der Richter am Amtsgericht mit dem Thema befassen und ein Verbot für das Rauchen auf dem Balkon verhängen: „zwischen 7 und 8 Uhr, 10 und 11 Uhr, 13 und 15 Uhr, 17 und 19 Uhr sowie 20 und 23 Uhr“, zitiert das Blatt das Begehren der sich olfaktorisch belästigt fühlenden Brandenburger; außerdem „soll das Badezimmerfenster unter Androhung von Ordnungshaft zwischen 23 und 7 Uhr geschlossen bleiben“.[p][/p] Der Zeitung liegen darüber hinaus Protokolle der Kläger vor, in denen jede Zigarette mit Uhrzeit notiert ist und Fotos „vom gefüllten Aschenbecher“ enthalten sind. Die derart ins Visier Genommenen fühlen sich ihrerseits durch diese Art der Beobachtung belästigt: „Das ist bitter, unbemerkt so ausspioniert zu werden“, wird Tabakgenießerin Ursula S. zitiert.[p][/p]DTZ 31/13
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