Schlagwort: Zigarrenindustrie

  • TPD 2 schießt am Ziel vorbei

    KÖLN // Die geplante Verschärfung der EU-Tabakproduktrichtlinie sorgt für absolutes Unverständnis in der Branche. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) fordert eine Nachbesserung des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

    Obwohl die Tabakproduktrichtlinie den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gebe Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake von Bildwarnhinweisen auszunehmen, setzte der vorgelegte Gesetzestext den Artikel 11 der Richtlinie nicht um, so der BTWE.
    Darin regle die Tabakproduktrichtlinie die Warnhinweise für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak und verzichte bei diesen Produkten auf Bildwarnhinweise. Für diese Regulierungsmöglichkeit gebe es in Erwägungsgrund 26 der Richtlinie einen eindeutigen Beleg, schreibt der BTWE in seinem Kommentar.

    „Es sollte weiterhin möglich sein, Rauchtabakerzeugnisse, mit Ausnahme von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, die hauptsächlich von älteren Verbrauchern und kleinen Bevölkerungsgruppen konsumiert werden, von bestimmten Kennzeichnungsbestimmungen auszunehmen, solange es keine wesentliche Änderung der Umstände bezüglich der Verkaufsmengen oder der Konsumgewohnheiten bei jungen Menschen gibt. Für die Kennzeichnung dieser anderen Tabakerzeugnisse sollten eigene Regeln gelten“, zitiert der Verband aus der Richtlinie.

    Aus Sicht des tabakführenden Facheinzelhandels ist eine extensive Ausweitung von Warnhinweisen weder gesundheits- noch wirtschaftspolitisch zielführend. Eine derartige Maßnahme würde einen staatlichen Eingriff in bestehende Marktstrukturen darstellen. Im Ergebnis würde dies zu einer Sortimentsverarmung im Handel zulasten des Endverbrauchers führen.
    Deshalb fordert der BTWE die Möglichkeiten des Artikels 11 anzupassen. Eine solche Regelung ist vor dem Hintergrund der Vielzahl an Verpackungsformaten in der mittelständischen Zigarrenindustrie wirtschaftlich nicht umzusetzen. Sie verletzte das Gebot der Verhältnismäßigkeit.

    Die Ausweitung der Warnhinweise sei nicht zielführend und stelle einen staatlichen Eingriff in bestehende Marktstrukturen dar.

    Hinzukomme, dass die Abverkaufsfrist von nur einem Jahr für Produkte wie zum Beispiel „langsamdrehenden“ Zigarren, Pfeifentabak etc. nicht umsetzbar sei. Der BTWE fordert daher eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
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    (DTZ 28/15)

  • Ernährungsministerium will EU-Monster TPD füttern

    BERLIN // Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat aktuell einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) in deutsches Recht vorgelegt. Entgegen den bisherigen Ankündigungen soll die Richtlinie nicht eins zu eins übernommen, sondern verschärft werden.

    [pic|375|l|||Das Bundesernährungsministerium schießt über die EU-Vorgaben hinaus und will unter anderem die Kino- und Außenwerbung verbieten.|max||]

    Dies betrifft drei Punkte: Zum einen sollen die kombinierten Text- und Bildwarnhinweise außen auf den Packungen nicht nur für Zigaretten und Feinschnitt gelten, sondern auch für Pfeifentabak sowie für Zigarren und Zigarillos. Zum zweiten soll es ein Verbot von Außen- und Kinowerbung sowie von Samplings bei Promotions geben. Und zum dritten soll die in der EU-Richtlinie vorgesehene Übergangsfrist für das Verbot von Menthol-Produkten wegfallen und diese Erzeugnisse bereits ab 20. Mai nächsten Jahres nicht mehr erlaubt sein dürfen.

    Anders als bei Zigaretten und Feinschnitt schreibt die EU-Richtlinie bei Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos nicht zwingend Warnhinweise außen auf der Packung vor, sondern lässt diese im Inneren zu. Von dieser Möglichkeit will das BMEL jedoch keinen Gebrauch machen und begründet dies damit, dass in Deutschland hinsichtlich der Kennzeichnungsvorschriften bislang nicht zwischen den verschiedenen Rauchtabakerzeugnissen differenziert worden sei. „Eine Fortführung der Gleichbehandlung aller Rauchtabakerzeugnisse ist damit zu rechtfertigen, dass es sich um gleichermaßen gesundheitsgefährdende Erzeugnisse handelt. Diese Verordnung schreibt folglich die kombinierten Text- und Bildwarnhinweise für alle Rauchtabakerzeugnisse verpflichtend vor“, heißt es im Gesetzentwurf.

    Völliges Unverständnis

    Bei der Zigarrenbranche und den Pfeifentabak-Anbieter, die von der Verschärfung der TPD völlig überrascht wurden, herrscht absolutes Unverständnis über die Vorlage des BMEL. Die Richtlinie gebe den nationalen Regierungen das Recht, auf Bildwarnhinweise für Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake zu verzichten. Warum das Ministerium entgegen der eigenen Ankündigung einen anderen Weg einschlage, sei nicht nachzuvollziehen. „Man hat jetzt ein Regelwerk in die Ressortabstimmung gegeben, welches eine Vernichtung der mittelständischen Familienunternehmen der Zigarrenindustrie bedeutet“, stellt Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie (BdZ), fest. Bei Zigarren und Zigarillos handele es sich um Produkte, die nur gelegentlich von meist männlichen Konsumenten gehobenen Alters genossen würden, ein Jugendschutzproblem liege nicht vor. Außerdem seien sie zusammen mit einem Marktanteil von nur einem Prozent reine Nischenprodukte im Tabakmarkt. Aus diesem Grunde habe die EU für Zigarren und Zigarillos diese Ausnahme vorgesehen.

    Um auf die Problematik aufmerksam zu machen, hat der BdZ die Veranstaltung des Parlamentskreises Mittelstand am 30. Juni für eine außergewöhnliche Protestmaßnahme genutzt. Statt Zigarren – wie in den Vorjahren – gab es einen Stand mit einem Trauerflor, der auf die verzweifelte Situation der Branche hinweist.

    Man hofft nun, das Blatt durch politische Überzeugungsarbeit noch wenden zu können. Denn schon die anderen Maßnahmen der Tabakproduktrichtlinie seien für die mittelständischen Unternehmen finanziell kaum zu stemmen.

    Eklatanter Eingriff

    Scharfe Kritik kommt auch vom Deutschen Zigarettenverband (DZV). Der Entwurf sehe ein komplettes Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse vor. Dies stelle einen eklatanten Bruch des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD dar. Denn die Koalitionsvereinbarung schreibe grundsätzlich eine 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben vor, um die deutsche Wirtschaft nicht mit weitergehenden Vorschriften zu belasten. „Sollte der Entwurf Gesetz werden, wäre dies ein wirtschaftspolitischer Dammbruch“, so DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. Und er fährt fort: „Erstmals dürfte damit in Deutschland für ein legales Produkt nicht mehr geworben werden. Damit würde für eine ganze Branche künftig eine beispiellose Wettbewerbsbeschränkung in Kraft treten, die in absehbarer Zeit auch auf andere kritisierte Konsumgüter wie Alkohol oder zucker- oder fettreiche Lebensmittel ausgeweitet werden dürfte.“
    Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) lehnt den Referentenentwurf ebenfalls ab, und zwar nicht nur wegen der neu ins Spiel gebrachten kombinierten Bild- und Textwarnhinweise auch für Pfeifentabak außen auf den Packungen, sondern wegen des geplanten vollständigen Werbeverbots. Darin sieht Michael von Foerster, neuer Hauptgeschäftsführer des VdR, einen massiven Eingriff in den freien Wettbewerb und in die Kommunikationsmöglichkeit für ein legales Produkt. Er betont: „Unsere Konsumenten sind zum Großteil über 30 Jahre alt. Die Tabakwerbung hierfür dient nicht dazu, neue Raucher zu gewinnen, sondern dazu, bestehende Raucher für andere Marken zu interessieren. In einer freien Gesellschaft sollte dies aus grundsätzlichen Erwägungen weiterhin möglich sein.“

    Als Bevormundung und Absage an die Souveränität der Bürger bezeichnet der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW die Pläne des BMEL, ein Totalverbot der Tabakwerbung in Deutschland einzuführen. Die noch verbliebenen Kommunikationsmöglichkeiten der Branche auf Plakaten und Kino zu untersagen, würde die Grundregeln freier Märkte außer Kraft setzen. „Tabakunternehmen produzieren und vertreiben legale Erzeugnisse. Eine vollständige Kappung des werblichen Kontakts zum erwachsenen Kunden stellt die Branche außerhalb des Systems der Marktwirtschaft“, warnt ZAW-Hauptgeschäftsführer Manfred Parteina. Ein Totalverbot der Tabakwerbung wäre ein Eingriff in den Werbemarkt von bislang nicht gekannter Tiefe, dem keine verbraucherschützenden Wirkungen gegenüberstünden. Eine solche Regelung entbehre jeglicher Rechtfertigung. Der ZAW appelliert deshalb an die Politik, derartige Pläne fallen zu lassen.
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    (DTZ 27/15)

  • BdZ-Ausblick 2015

    Bonn // Die mittelständischen, familiengeführten Unternehmen der Zigarrenindustrie müssen sich – wie auch schon in der Vergangenheit – immer wieder neuen Herausforderungen stellen, die sowohl durch die Entwicklungen am Markt als auch durch die schärfer werdenden Regulierungsmaßnahmen bestimmt werden.

    Markt 2014 rückläufig

    Auch wenn die letzte Berichtszahl des Statistischen Bundesamtes für Zigarren / Zigarillos für das Kalenderjahr 2014 einen Anstieg von 8,4 Prozent auf 3,9 Mrd. Stück ausweist, stellt sich die Absatzsituation für Zigarren und Zigarillos ganz anders da. In der Presserklärung des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie weißt Herr Mehrlein – Geschäftsführer BdZ – darauf hin, dass die Versteuerungsstatistik maßgeblich dadurch beeinflusst worden ist, dass zum 01.01.2015 eine EU-Definition umgesetzt werden musste, die dazu führt, dass die sogenannten ECO-Zigarillos (niedrigpreisige Zigarillos mit homogenisiertem Deckblatt) in Zukunft als Zigaretten versteuert werden müssen. Um auch noch in den ersten Monaten 2015 diese Produkte anbieten zu können, haben die Hersteller im Kalenderjahr 2014 ECO-Zigarillos vorproduziert und die entsprechenden Steuerzeichen bezogen.

    Laut Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des BdZ, geht der Verband nach eigenen Schätzungen davon aus, dass der Markt für traditionelle Zigarren/Zigarillos ca 1.1 Mrd. Stück beträgt. Im Jahre 2014 ist der Absatz der BdZ-Mitglieder um 1,6% zurückgegangen. „Von einem boomenden Markt zu reden, ist somit definitiv eine falsche Aussage“, so Bodo Mehrlein.

    Laut BdZ ist die Versteuerungsstatistik seit vielen Jahren durch die sogenannten ECO-Zigarillos verfälscht worden. Der Verband begrüßt ausdrücklich die Definitionsänderung für Zigarren, die dazu führen wird, dass sich der Markt für Zigarren und Zigarillos in den nächsten Monaten wieder auf ein wesentlich niedrigeres Volumen reduzieren wird.


    Positive Exportentwicklung

    Positiv ist aus Sicht der BdZ-Mitglieder die Exportentwicklung; die von den BdZ-Mitgliedern hergestellten Zigarren und Zigarillos erfreuen sich zunehmend auch im Ausland großer Beliebtheit, so dass der Export im Kalenderjahr 2014 fast um sechs Prozent gestiegen ist und somit jedes zweite hergestellte Produkt im Ausland genossen wird.

    Wie sich der Markt im Jahre 2015 entwickeln wird, ist aktuell schwer abzuschätzen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass gerade der Konsum von Zigarren und Zigarillos sehr stark abhängig ist vom Wetter. Dieser Effekt wird durch die zunehmenden Rauchverbote weiter verstärkt. Die Branche zeigt sich trotzdem zuversichtlich, dass auch in Zukunft Zigarren und Zigarillos eine wesentliche Rolle als Genussartikel für die Aficionados spielen wird.

    Herausforderungen für 2015

    Das laufende Kalenderjahr wird ebenso wie die darauffolgenden Jahre große Herausforderungen für die Zigarrenindustrie beinhalten. Schon in der Vergangenheit war der Tabakmarkt durch strengere Regulierungsmaßnahmen geprägte. Allerdings sind die Maßnahmen, die durch die sogenannte Tababakproduktrichtlinie angestoßen werden, von gravierender Auswirkung für die gesamte Branche. Vom BdZ wurde immer positiv bewertet, dass der Focus der EU-Kommission bzw. der Tabakproduktrichtlinie nicht auf Zigarren und Zigarillos lag, da diese Produkte nicht attraktiv für jugendliche Konsumenten sind. Vielmehr handelt es sich bei Zigarren und Zigarillos um Genussartikel die meist nur gelegentlich von Männern gehobenen Alters geraucht werden. Dies und die Tatsache, dass es sich bei den meisten Herstellern um mittelständische Familienunternehmen handelt, hat dazu geführt, dass Zigarren und Zigarillos von einigen Regulierungsmaßnahmen ausgenommen worden sind, bzw.dass längere Umsetzungsfristen wie bei Track&Trace gelten.

    Handlungsbedarf für unternehmerisches Handeln
    Trotzdem wird die nationale Umsetzung der Richtlinie für die BdZ-Mitglieder zu einer praktisch unmöglichen Herausforderung werden, was in dem zeitlichen Ablauf der Übergangsfristen begründet ist. Nach jetzigem Stand ist davon auszugehen, dass das im Rahmen der nationale Umsetzung beschlossene Gesetz erst im März 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlich werden wird und somit auch erst zu diesem Zeitpunkt durch seine Rechtsverbindlichkeit den Unternehmen Planungssicherheit für die zu tätigenden Investitionen gibt. Vor dem Hintergrund, dass ab Mai 2016 nur noch gesetzeskonforme Verpackungen hergestellt werden dürfen, wird deutlich, dass eine Umstellung bzw. Anpassung der Produktion und der Verpackungen bis Mai 2016 nicht umsetzbar ist. Hier sieht der BdZ sehr starken Handlungsbedarf um den verfassungsrechtlich garantierten Rahmen für das unternehmerische Handeln nicht zu gefährden. Erstaunlich mutet in diesem Zusammenhang an, dass gerade die EU-Kommission durch das langwierige Verfahren der Bearbeitung nachgelagerter Rechtsakte die Umsetzung der Richtlinie weiter verzögert.

    Auch wenn Zigarren und Zigarillos für die Umsetzung eines Track&Trace Verfahrens eine Übergangsfrist von zehn Jahren gewährt wird, so werden die Rahmenbedingungen für dieses Verfahren schon in den nächsten Monaten festgelegt werden. Es ist im gemeinsamen Interesse für Zigarrenindustrie und Handel, dass ein System etabliert wird, welches auch für kleine und mittelständische Unternehmen umsetzbar ist. Es mutet fast schon absurd an, dass gerade die Zigarrenbranche ein so aufwendiges System zur Verhinderung von Schmuggel etablieren muss, obwohl es nachweislich gar keinen Schmuggel in diesem Produktsegment gibt. Besonders vor diesem Hintergrund ist darauf zu achten, dass die Branche nicht durch extreme Bürokratiekosten aus dem Markt gedrängt wird.

    E-Produkte Sicherlich ist das Thema e-Zigarette in aller Munde und die Produkte stellen möglicherweise eine interessante Alternative dar. Der BdZ ist sich allerdings sicher, dass es zwischen diesen e-Produkten und der Zigarre keinerlei Substituierung geben wird. Der Genießer von Zigarren und Zigarillos liebt die Geschichten rund um die Tabake, die Herstellung und verschiedenen Herstellungsländer – diese Geschichten und der einzigartige Geschmack kann nur durch die Zigarren und Zigarillos geliefert und nicht durch e-Produkte simuliert werden.
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    (DTZ 06/15)

  • Verbände kommentieren

    WIESBADEN // 14,623 Milliarden Euro hat der deutsche Fiskus im vergangenen Jahr von Tabakkonsumenten kassiert. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Zuwachs um gut 0,94 Prozent. Dabei hat zwar die Menge der verkauften Zigaretten abgenommen, wirklich unzufrieden kann die Branche jedoch nicht sein.

    Das bestätigt – mit Blick auf den Feinschnitt – Franz Peter Marx, Geschäftsführer des Verbands der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR): „Wir freuen uns, dass das Volumen bei Feinschnitttabaken trotz steuerbedingt gestiegener Preise im Wesentlichen demjenigen des Vorjahres entspricht.“ Demnach habe sich auch 2014 gezeigt, dass maßvolle Steuerschritte dem Fiskus echte Mehreinnahmen bescheren können, sofern sie in kleinen Schritten und über mehrere Jahre erfolgen.

    Kostspielige Umsetzung
    Der VdR weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Tabaksteuer zum 1. Januar turnusmäßig erneut angehoben wurde. Welche Auswirkungen dieser Steuerschritt haben werde, bleibe „vor dem Hintergrund der kostspieligen Umsetzungsarbeiten der Tabakwirtschaft zur Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie ungewiss“. Im Klartext: Die Unternehmen könnten zumindest einen Teil ihrer Aufwendungen zusätzlich zur Steuer auf die Kleinverkaufspreise aufschlagen. Bisher haben sich jedoch vor allem die Großen der Branche nicht zu Preisschritten geäußert.

    Pfeifentabak
    Nicht ganz so rosig wie die Situation beim Feinschnitt beurteilt Marx die Lage beim Pfeifentabak. Der verzeichnete zwar ein um 13,2 Prozent auf 1359 Tonnen erhöhtes Absatzvolumen, aber: „Es handelt sich hierbei ausschließlich um ein Wachstum bei Wasserpfeifentabaken. Klassische Pfeifentabake sind leider erneut rückläufig.“
    Während der VdR die Entwicklung gelassen kommentiert, zeigt sich der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) gereizt. Der Verband, der die Interessen der mittelständisch strukturierten Hersteller und Importeure von Zigarren und Zigarillos vertritt, macht deutlich, dass die Steuerstatistik seiner Auffassung nach die reale Entwicklung „in keiner Weise widerspiegelt“. Vielmehr seien die Daten maßgeblich dadurch beeinflusst worden, dass zum 1. Januar 2015 eine EU-Definition umgesetzt werden musste, derzufolge die sogenannten Eco-Zigarillos seither als Zigaretten versteuert werden müssen. Um zumindest in den ersten Monaten des laufenden Jahres noch die günstigeren Eco-Produkte anbieten zu können, habe die Industrie entsprechende Zigarillos vorproduziert und die entsprechenden Steuerzeichen bezogen.

    Zigarren und Zigarillos
    „Von einem boomenden Markt zu reden, ist somit eine definitiv falsche Aussage“, wettert Bodo Mehrlein, BdZ-Geschäftsführer. Die Wiesbadener Statistiker hatten einen Mengenzuwachs von 8,4 Prozent auf knapp 3,86 Milliarden Stück ausgewiesen, beim Kleinverkaufswert wurde ein Plus von 8,3 Prozent auf 773,3 Millionen Euro verbucht. Demgegenüber beziffert der BdZ den Markt für klassische Zigarren und Zigarillos mit nur rund 1,1 Milliarden Euro. Im Jahr 2014 sei der Absatz der BdZ-Mitglieder um 1,6 Prozent zurückgegangen.

    Fazit
    Mehrleins Fazit: Die Versteuerungsstatistik sei seit vielen Jahren durch die sogenannten Eco-Zigarillos verfälscht worden. Der Verband begrüße ausdrücklich die Definitionsänderung für Zigarren. Diese werde dazu führen, dass sich der Markt für Zigarren und Zigarillos in den nächsten Monaten auf ein wesentlich niedrigeres Volumen reduzieren werde,
    Das Statistische Bundesamt hatte zudem mitgeteilt, dass im Jahr 2014 in Deutschland 79,5 Milliarden Zigaretten versteuert worden seien – und damit die geringste Menge seit der Wiedervereinigung im Jahr 1991, als die Hersteller und Importeure Steuerzeichen für 146,5 Milliarden Stück bezogen hatten. Einen Teil des jüngsten Rückgangs führen die Statistiker auf die Steueranhebung zum 1. Januar 2014 zurück. Rauchtabak-Kritiker fordern noch höhere Aufschläge, da die volkswirtschaftlichen Kosten des Rauchens höher lägen. Bislang war aus Berlin jedoch noch nichts darüber zu hören, ob und in welchem Umfang die Tabaksteuer auch im Jahr 2016 angehoben werden soll.

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    (DTZ 05/15)

  • Bodo Mehrlein: „E-Zigarren können Genuss nicht simulieren“

    BONN (DTZ/vi/da). Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie (BdZ), kann sich nicht vorstellen, dass die Genießer von Zigarren und Zigarillos auf elektronische Zigarren ausweichen.

    „Für die Aficionados ist es von großer Bedeutung den Tabak als solches zu spüren und zu schmecken“, sagt er im DTZ-Interview. Mehrlein zufolge repräsentieren die BdZ-Mitglieder über 85 Prozent des Marktes an klassischen Zigarren und Zigarillos.

    Für die ersten fünf Monate des laufenden Jahres berichtet er von einem über zweiprozentigen Absatzrückgang gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Zum Thema Jugendschutz erklärt Mehrlein: „Auch wenn der BdZ selbstredend das Thema Jugendschutz unterstützt, müssen wir aber auch unterstreichen, dass beim Genuss von Zigarren und Zigarillos kein Jugendschutzproblem vorliegt. Bei einem Zigarren- und Zigarilloraucher handelt es sich um einen meist männlichen Konsumenten gehobenen Alters, der auch nur gelegentlich die Produkte raucht. Die Tatsache, dass es bei Zigarren und Zigarillos kein Jugendschutzproblem gibt, war mit ein Argument, dass man Zigarren und Zigarillos im Rahmen der Tabakproduktrichtlinie einige Ausnahmen gewährt hat.“

    (DTZ 27/14)

  • „Wirtschaftsfeindlich, Schikane, Besserwisserei“

    MAINZ (DTZ/max). Nun also ist sie weitgehend beschlossene Sache, die neue Tabakproduktrichtlinie, kurz TPD 2. Die EU-Parlamentarier jedenfalls votierten überwiegend (siehe Grafik Seite 2) für die Vorlage, jetzt muss der EU-Ministerrat – voraussichtlich noch im März – ebenfalls zustimmen. Das ist voraussichtlich nur eine Formsache.

    Die Branche zeigt sich frustriert, nachdem die monatelang versucht hatte, die Politiker mit Argumenten davon zu überzeugen, zumindest einige der geplanten Verbote und Vorschriften abzumildern. Entsprechend deutliche Worte fand denn auch Dirk Pangritz, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbands (DZV): „ Die zehn Gebote haben 279 Wörter, die Verfassung der USA hat 4 440, die Vorgänger-Richtlinie rund 5 000 und die neue Tabakproduktrichtlinie bringt es auf etwa 18 000. Mündige Bürger und die Wirtschaft brauchen so viele Vorschriften wie nötig, nicht wie möglich.“ Es zeigt sich, dass die neue Richtlinie ein wahres Bürokratiemonster ist.

    Konsument gegängeltGanz ähnlich beurteilt Bas Tonnaer, Leiter Industriepolitik bei BAT, die Lage: „Die TPD 2 greift massiv in die unternehmerische Gestaltungsfreiheit ein und ist von einem Verbraucherleitbild durchdrungen, das von Bevormundung, Gängelung und staatlicher Besserwisserei geprägt ist statt von Mündigkeit, Information und Aufklärung des Verbrauchers.“ Der Vorwurf des Niederländers an die Entscheider in Brüssel: Mit der TPD 2 hätten sie sich von der Produktregulierung basierend auf wissenschaftlich gewonnen Erkenntnissen verabschiedet und einem weltanschaulich geprägten Verständnis von Politikgestaltung zugewandt, das weit über die Tabakbranche hinausgreife.

    Branche extrem belastet
    Wenn die Tabakproduktrichtlinie laut Zeitplan (siehe Grafik) in Kraft tritt, muss sie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Das sei nicht machbar, wettert Pangritz, schon deshalb, weil die „hoch spezialisierten Maschinenhersteller doch nicht quasi über Nacht Maschinen für europaweit über 400 Produktionslinien neu entwickeln, produzieren und einbauen“ könnten. Die knappe Umsetzungsfrist sei daher ein „Ausweis eklatanter Realitätsverweigerung und Wirtschaftsfeindlichkeit“.

    Und nicht nur die Zigarettenindustrie ist betroffen. Auch für die mittelständische Zigarrenindustrie stellt die TPD 2 eine „extreme Belastung“ dar, wie Bodo Mehrlein, Geschäftsführer beim Bundesverband der Zigarrenindustrie ausführt: „Verschärfte Meldeverfahren für Zusatzstoffe, eine aufwändiges Track &Trace-System, obwohl es keinen Schmuggel bei Zigarren gibt, und deutlich rigidere Vorgaben für das Anbringen von Warnhinweisen stellen die Hersteller von Zigarren und Zigarillos vor große Herausforderungen, ohne dass dem eigentlichen Ziel des Jugendschutzes durch solche Maßnahmen gedient ist.“

    (DTZ 10/14)

  • Villiger behauptet sich im globalen Kampf der WHO gegen den Tabak

    PFEFFIKON (DTZ/pnf). Die Villiger Gruppe mit Stammsitz in Pfeffikon, Schweiz, schließt das Jahr 2013 mit einem leichten Absatzplus von ein Prozent ab.

    „Dieses Ergebnis ist unter den gegebenen Umständen erfreulich, doch die Aussichten sind getrübt“, heißt es bei dem Familienunternehmen. Die Steuererhöhungen der letzten 24 Monate im Segment der preiswerten Zigarillos führten in den Kernmärkten Deutschland und Frankreich zu deutlichen Absatzrückgängen, und auch das wichtigste Exportland Spanien zeigt seit der zweiten Jahreshälfte 2013 einen ersten rückläufigen Trend. Aber auch die konventionellen Zigarren verzeichnen ein Minus, das unter anderem auf die vielerorts eingeführten Rauchverbote in der Gastronomie zurückgeführt wird. Nur durch Intensivierung des Exports und neue Produkte im Zigarillosegment konnte der Absatzrückgang in der Villiger Gruppe kompensiert werden.

    Im deutschen Markt beurteilt Villiger die Entwicklung mit gemischten Gefühlen. Zwar schloss das Unternehmen besser ab als der im einstelligen Prozentbereich rückläufige Gesamtmarkt und konnte seinen Marktanteil nach eigenen Angaben sogar leicht auf 23,6 Prozent (plus 0,5 Prozent) ausbauen, dennoch ist man sehr besorgt über die aktuelle Marktentwicklung. Das „ECO“-Segment (steht für economy = günstiges Zigarillo-) weist bei einigen Industrie-Marken ein zweistelliges Minus auf, was auf die Einführung der Mindeststeuer in den letzten beiden Jahren zurückzuführen ist, welche die Konsumentenpreise um 30 bis 40 Prozent in die Höhe steigen ließen.

    Es gebe aber auch erfreuliche Entwicklungen im Hause Villiger. So wachse das Longfiller-Segment um 14 Prozent, allen voran durch die Marken „Villiger 1888“, „Hommage 1492“ und „Dominico“ sowie durch die Lancierung einiger neuer Produkte. Im einem laut Nielsen-Marktforschungsinstitute mit minus zehn Prozent zum Vorjahr stark rückläufigen Segment für Large Cigars zeigen die „Villiger Original Krummen“ (plus 19 Prozent) und die „Villiger Tubes“ (plus fünf Prozent) eine sehr erfreuliche gegenläufige Entwicklung.

    Bei den konventionellen Zigarillos haben die „Villiger Black“ und „Red Mini“ nach Unternehmensangaben die im Markt beste Absatzentwicklung (im dreistelligen Prozentbereich) und steuerten von einem Absatzrekord zum nächsten. Auch die „Villiger Premium Sweets“ verzeichne mit einem Absatzplus von 64 Prozent ein hervorragendes Ergebnis.

    Trotzdem kommt nicht wirklich Freude im Hause Villiger auf. Neben den Steuererhöhungen drohen mit der zweiten Tabakproduktrichtlinie der EU (kurz TPD 2) und dem erwarteten revidierten Schweizer Tabakgesetz weitere erhebliche Einschränkungen. „Was hier aus Brüssel auf uns zukommt, hat schon existenzbedrohende Ausmaße“, erklärt Villiger-Geschäftsführer Peter Witzke. Aufgrund der Packungsvielfalt in der Zigarrenindustrie sind die Forderungen nach noch größeren und nun sogar auf der Innenseite der Kappenschachteln und Zigarrenkistendeckeln anzubringenden Warnhinweisen „bürokratischer Unsinn“ und „reine Kostentreiber“ für den Mittelstand.

    Zur Bekämpfung des Zigarettenschmuggels soll auch die Zigarrenindustrie ein sogenanntes „Track & Trace“ (Warenrückverfolgungssystem) bis zum letzten Einzelhändler umsetzen. Dazu erklärt Witzke: „Zigarren werden nicht geschmuggelt! Aber hier werden alle Tabakprodukte über einen Kamm geschert, ohne dabei die wirklichen Probleme zu lösen. Dadurch entstehen unverhältnismäßig hohe Kosten, die für den Mittelstand schlichtweg existenzbedrohend sind.“

    (DTZ 09/14)

  • TPD hat 2014 noch keine Auswirkungen auf den Markt

    BONN (DTZ/red). „Auch wenn das Jahr 2013 von eher negativen Absatzentwicklungen und unerfreulichen Ereignissen rund um die EU-Tabakproduktrichtlinie geprägt waren, schauen der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) und seine Mitglieder vorsichtig optimistisch in das Jahr 2014“, sagt Bodo Mehrlein.

    Der BdZ-Geschäftsführer wagt einen Ausblick auf das, was auf die Branche im neuen Jahr zukommen kann.

    Die Tätigkeiten des BdZ waren in zurückliegenden Jahren und besonders im Jahr 2013 durch das Gesetzgebungsverfahren rund um die EU-Tabakproduktrichtlinie geprägt. Welche Auswirkungen dieser Gesetzestext auf die Branche der Zigarrenindustrie und auch auf das zukünftige Angebot für die Konsumenten haben wird, kann erst bewertet werden, wenn der endgültige Text der Richtlinie und auch deren nationale Umsetzung in deutsches Recht vorliegen. „Aufgrund der Umsetzungs- und Übergangsfristen wird die Tabakproduktrichtlinie im Jahr 2014 noch keinen Einfluss auf den Tabakmarkt haben“, ist Mehrlein überzeugt. Für die weitere Zukunft sei allerdings sicher, dass diese Richtlinie einen großen Einfluss auf die mittelständischen Unternehmen der Zigarrenindustrie haben werde, da diese durch die hohen finanziellen Belastungen aus den Regelungen rund um die Rückverfolgbarkeit der Produkte und für die Analyse der Inhaltsstoffe und Emissionen überproportional belastet würden.

    Im Hinblick auf die Nachfrage nach Zigarren und Zigarillos erklärt Mehrlein: „Nachdem das Jahr 2013 für Großteile der Tabakbranche, aber auch für die Zigarrenindustrie ein eher schlechtes Absatzjahr war, gehen wir für das Jahr 2014 von einer stabilen Entwicklung aus. Das Jahr 2013 war durch eine längere Grippewelle, schlechtes Wetter im Frühling und das neue, absolute Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen geprägt. Es ist unsere Erfahrung, dass Rauchverbote in der Gastronomie meist zu negativen Absatzentwicklungen bei Zigarren führen, da der Genießer von Zigarren diese nicht, mal eben vor der Türe’ raucht.“

    Wie der BdZ-Geschäftsführer weiter ausführt, müssen die Ziele des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie für das Kalenderjahr 2014 nicht neu formuliert werden. Mehrlein: „Wir sehen unsere Aufgabe darin, die besondere Position des Nischen- und Genussproduktes Zigarre im Dialog mit der Öffentlichkeit zu erklären. Bei Zigarren und Zigarillos handelt es sich um Produkte die von älteren meist männlichen Konsumenten gelegentlich oder nur zu besonderen Anlässen genossen werden. Dieses Argument, welches sich auch statistisch belegen lässt, wurde auch zuletzt von der EU-Kommission bei der Erstellung der Tabakproduktrichtlinie so gesehen.“

    Abschließend erklärt der BdZ-Geschäftsführer: „Natürlich ist es uns nicht möglich, die exakte Entwicklung für das Kalenderjahr 2014 vorherzusagen, aber wir sind davon überzeugt, dass es immer einen Kreis von Konsumenten geben wird, für den der Moment der Ruhe und des Genusses auch von einer Zigarre oder von einem Zigarillo begleitet wird.“

    (DTZ 02/14)

  • Zigarrenindustrie und NGG einigten sich bei Tarifverhandlungen

    PORTA WESTFALICA (DTZ/da). Die Tarifkommissionen der Zigarrenindustrie und der Gewerkschaft Nahrung – Genuss -Gaststätten (NGG) haben sich in der Nacht vom 5. auf den 6. November in Porta Westfalica in der dritten Verhandlungsrunde auf einen neuen Entgelttarifabschluss geeinigt.

    Demnach erhöhen sich die Entgelte für die rund 1.300 Beschäftigten in der Zigarrenbranche rückwirkend ab 1. November 2013 um 2,2 Prozent. Für Vollzeitbeschäftigte im gewerblichen Bereich (Tarifgruppe 1 und 2) steigen die Löhne um mindestens 50 Euro im Monat. Auszubildende erhalten 20 Euro mehr. Ab 1. Juli 2014 gehen die Vergütungen nochmals um die gleichen Summen nach oben.

    Die Gehaltstarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2015. Auch die Manteltarifverträge wurden bis zum 30. Juni 2015 verlängert.

    Beide Seiten einigten sich erst nach einer Marathonsitzung, die am 5. November um 10 Uhr begann und bis 1.30 Uhr am 6. November dauerte. Anschließend rauchten die Teilnehmer eine „Friedenszigarre“.

    Vorausgegangen waren einstündige Warnstreiks in Betrieben von Arnold André, Dannemann und Villiger. Hieran beteiligten sich insgesamt mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Das hatten wir schon lange nicht mehr“, berichtet Rainer Göhner, einer der beiden Geschäftsführer von Arnold André. Er ist Vorsitzender der Tarifkommission des Bundesverbands der Zigarrenindustrie. Neben ihm gehören diesem Gremium Jan Busmann (Dannemann), Anja Depping (Arnold André), Bodo Mehrlein (Bundesverband der Zigarrenindustrie) und Martin Schuster (Cigarrenfabrik August Schuster) an. Verhandlungsführer für die Arbeitnehmerseite war Michael Bergstreser, zuständiger Referatsleiter bei der NGG.

    (DTZ 46/13)

  • EU schadet Zigarrenindustrie

    BÜNDE/RÖDINGHAUSEN (DTZ/red). Die deutschen Zigarrenhersteller kritisieren die EU-Pläne zur Tabakproduktrichlinie (TPD 2).

    Die „Regulierungswut“ der EU, sei in diesen mittelständischen Familienunternehmen „nicht umsetzbar“, zitiert das „Westfalen Blatt“ den Vorsitzenden des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie (BdZ), Peter Wörmann. Der Verband vertritt Hersteller, Handel und Importeure, die eigenen Angaben zufolge mehr als 80 Prozent des Absatzes ausmachen.

    Die geplanten Reglementierungen in der Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) treffen nicht auf die Produkte zu. Die Zigarre sei kein Produkt, das Jugendliche rauchen, daher laufe die Jugendschutz-Diskussion hier ins Leere. Das habe die EU-Kommission auch anerkannt, so der BdZ.

    In der Region beschäftigt die Tabakindustrie rund 1.500 Arbeitnehmer, davon allein 1.000 Menschen in Bünde, Rödinghausen und im Kreis Minden Lübbecke. „Die Beschäftigten und ihre Familien beobachten die Entwicklung in Brüssel mit großer Unruhe“, sagt Wörmann.

    Wie letzte Woche bekannt wurde, hat die EU die Debatte zur Verschärfung Richtlinie auf den 8. Oktober verschoben.

    (DTZ 37/13)