Schlagwort: Krise

  • Machen Sie das Beste aus der Situation

    FRANKFURT AM MAIN // Der Handel ist durch die Corona-Krise besonders stark betroffen. Ein Großteil der Geschäfte ist geschlossen, viele Dinge müssen nun geregelt werden, um Ihre Kosten zu minimieren. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt/Main [link|http://www.frankfurt-main.ihk.de]Industrie- und Handelskammer Frankfurt/Main[/link] zeigt wie.

    Die folgenden Ideen können Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, Ihre Liquidität zu sichern und Ihre Mitarbeiter und Kunden in diesen Zeiten zu binden. Ob und welche der Maßnahmen sich für Ihr Unternehmen eignen, liegt selbstverständlich in Ihrem Ermessen.

    Kurzarbeitergeld für Mitarbeiter
    Mitarbeiter:
    Beantragen Sie für Ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld über die Bundesagenturen für Arbeit. Momentan geht eine telefonische Abwicklung am schnellsten.

    Ihre Mitarbeiter können trotz Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit ausüben. Diese muss zwar versteuert werden, erhöht aber insgesamt das Einkommen des Mitarbeiters. Wenn die Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgeführt wurde, ergeben sich keine Auswirkungen, erfolgt also keine Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld. Nehmen Beschäftigte während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit auf, wird das daraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

    Kontakt mit Lieferanten
    Nehmen Sie Kontakt mit Ihren Lieferanten auf und versuchen Sie, keine beziehungsweise wenig Ware anzunehmen. Bei der Übergabe sind die Hygieneregeln zu beachten.

    Möglicherweise können Sie Waren retournieren, um das Einkaufslimit bei einem Lieferanten zurückzuerhalten.

    Versuchen Sie, mit Ihren Lieferanten Valuta zu vereinbaren und erhalten Sie so einen Zeitplan für Ihre finanziellen Belastungen.

    Wenn Sie ein Warenmanagement für Lieferanten nutzen, sollten Sie verhindern, dass ungefragt Ware nachgeliefert wird.

    Ordern Sie vorausschauend für die zweite Jahreshälfte. Berücksichtigen Sie mögliche Lieferengpässe. Zu geringe Bestellungen könnten dazu führen, dass Sie zu wenig Ware haben.

    Finanzplan aufstellen
    Kosten:
    Gehen Sie die Kosten anhand Ihres Finanzplans durch und schauen Sie nach Möglichkeiten, Kosten einzusparen. Renovierungen, verschiebbare Instandhaltungsmaßnahmen und so fort.

    Miete: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter, um nach einer Stundung oder gar Reduzierung der Miete zu fragen. Sonderregelungen zu Mietverhältnissen während der Zeit der Corona-Pandemie werden gerade auf Bundesebene verhandelt. Für Mietverhältnisse wird das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt im Gegenzug im Grundsatz bestehen.


    Nebenkosten:
    Reduzieren Sie laufende Nebenkosten so weit wie möglich.

    GEZ: Fragen Sie an, ob Ihre Quartalszahlung ausgesetzt werden kann.

    Valuta nutzen: Rechnungen sollten Sie mit Valuta versehen. Versuchen Sie, auch mit Ihren Geschäftspartnern fair und verantwortungsbewusst umzugehen, da auch diese auf Zahlungsströme angewiesen sind. Bleiben Sie mit Ihren Kunden in Kontakt.

    Kunden informieren über Erreichbarkeit
    Information zur Erreichbarkeit sind wichtig:
    Informieren Sie Ihre Kunden, wie Sie weiterhin für sie erreichbar bleiben (Aushang im Schaufenster, Information auf der Webseite und in den sozialen Medien). Vielleicht bietet sich auch in Ihrer Gemeinde ein gemeinschaftlicher Auftritt beziehungsweise eine Auflistung aller geöffneten Betriebe an.

    Online-Marktplätze nutzen
    Lokale Online-Marktplätze: Der gemeinsame Auftritt der Gewerbetreibenden vor Ort kann auch mit einem Online-Marktplatz verknüpft sein. Teilweise gibt es in Ihren Gemeinden bereits Möglichkeiten oder Ansätze dafür. Sprechen Sie hierfür mit dem Gewerbeverein oder der Wirtschaftsförderung.

    Das Bieg Hessen, das Unternehmen rund um die Themen Internet und Digitalisierung unterstützt, hat einen übersichtlichen „E-Commerce-Umsetzungs-Leitfaden“ entwickelt. In fünf Schritten erfahren Sie, wie das Internet in der Corona-Krise eine Chance für Sie sein kann.

    Die Pro-Bono-Initiative „Händler helfen Händlern“ arbeitet zusammen mit ihren Partnern mit Hochdruck an einer Lösung, wie Händler innerhalb von 14 Tagen eine Verkaufsplattform aufbauen und einen zusätzlichen Verkaufskanal schaffen können, um Umsatzausfälle zu kompensieren. (DTZ berichtete).

    Auslieferung
    Versand und Lieferung: Sie können Ihre Waren per Messenger anbieten und entweder per Paketzusteller versenden, in einem bestimmten Radius selbst ausliefern oder eine Kooperation mit Lieferdiensten oder Taxiunternehmern eingehen. Die Auslieferung kann auch gemeinschaftlich mit den Betrieben vor Ort organisiert werden.

    Netzwerken
    Pakete schnüren: Stellen Sie Ihrem Kunden Pakete zusammen.

    Gutscheine: Kunden können über Ihre Webseite oder telefonisch Gutscheine bestellen. Diese können den Kunden nach Zahlungseingang postalisch zugesendet werden.

    Social Media: Bauen Sie Ihre Social-Media-Kanäle aus und werden Sie zum Experten oder Unterhalter in einer Nische.

    Onlineshop: Wenn Sie überlegen, einen Onlineshop zu eröffnen, müssen Sie die Regelungen zum Fernabsatz beachten (Informationen der IHK Darmstadt).

    pi

  • Bundes-Soforthilfen stehen bereit

    BERLIN // Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Die Anträge [lpdf|102](Musterantrag/Pdf)[/lpdf] können ab sofort abgerufen werden.

    Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt [lpdf|104](Verwaltungsvereinbarung/Pdf)[/lpdf].

    Damit können in den nächsten Tagen die Anträge auf Sofort-Hilfe (Pdf 102)bei den unten genannten Ansprechpartnern in den Ländern gestellt werden. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen. Hier geht es zu den Anträgen.

    Das Bundeskabinett hatte vor kurzem Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler und Landwirte in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro verabschiedet.

    Eine Übersicht über die zuständigen Stellen in den Ländern finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

    Ebenfalls finden Sie nachfolgend einen Kurzüberblick mit den wichtigsten Fragen, z.B. wer einen Antrag stellen kann und welche Angaben für die Antragstellung erforderlich sind.

    Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?
    Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann und welche Nachweise erforderlich sind. Nachfolgend ein Überblick.

    Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.[lpdf|103](Soforthilfe/Leistungsempfänger/Pdf)[/lpdf].

    Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

    Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

    Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie[link|https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-29-PM-Verwaltungsvereinbarung-Soforthilfe-Anlage.pdf;jsessionid=26BD2A68206EBA6BEAB298526D4AA1F6.delivery2-replication?__blob=publicationFile&v=7] hier[/link].

    Unbürokratisches Antragsverfahren. Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein – Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.

    Antrags- und Auszahlungsfrist. Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

    Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    In einem Newsletter las ich gestern diese Zeilen: „Die Menschen verlieren die Kontrolle und beginnen Ängste (…) zu entwickeln. Und weil sie es nie gelernt haben oder lernen mussten, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen, beginnen sie, sich absolut indifferent zu verhalten. Die Orientierungslosigkeit steigt von Tag zu Tag!“ Das klingt zunächst einleuchtend. Beim zweiten Lesen jedoch habe ich mich gefragt, ob der Verfasser nicht daneben liegt.

    Phase der Umorientierung
    Natürlich gibt es derzeit viele Ängste – und vor allem die ökonomisch begründeten sind real und meist gerechtfertigt. Aber sind wir wirklich nach einer Woche schon orientierungslos? Ich glaube, so weit ist es noch lange nicht. Vielmehr befinden wir uns in einer Phase der Umorientierung. Und ich glaube nicht, dass – ein einigermaßen rasches Ende der derzeitigen Maßnahmen vorausgesetzt – sich unser Leben nachhaltig verändern wird. Wir werden sehen.

    Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen
    Die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen in dieser Krise hat die Ökonomin Birgit Felden im Interview mit dem Berliner „Tagesspiegel“ sehr schön auf den Punkt gebracht: „Finanzielle Sicherheit!“ Und sie hat noch einmal die vier Instrumente aufgezählt, mit denen sich betroffene Firmen Liquidität verschaffen können: Zuschüsse vom Bund, Umsatzsteuerstundung bis Ende des Jahres, Kurzarbeitergeld und die Corona-Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bitte denken Sie daran: Unternehmen und Selbstständige, die in Schieflage geraten, sollten schnell handeln. Schon jetzt ist der Ansturm insbesondere bei der KfW enorm.


    Corona-Schnelltest

    Vielleicht haben Sie es auch gesehen? Der Konzern Bosch hat innerhalb weniger Wochen einen Corona-Schnelltest entwickelt, mit dem Menschen innerhalb von zweieinhalb Stunden auf den Befall mit diesen Viren geprüft werden können. Was zunächst wie eine typische Unternehmensmeldung klingt, ist tatsächlich ein Lichtblick. So könnten Einreisende – so viel Geduld ist jedem in diesen Zeiten zumutbar – noch an der Grenze oder am Flughafen gecheckt werden. Das wäre ein wichtiger Schritt hin zur Normalisierung: Außenhandel, Messetätigkeit etc. würden zügig wiederbelebt.

    Mit diesem erfreulichen Gedanken verabschieden wir uns bis Montag von Ihnen. Machen Sie das Beste aus dem Wochenende und bleiben Sie gesund.

    Herzlich Ihr
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Mietern wird geholfen

    MAINZ // Wegen der Corona-Schutzmaßnahmen bleiben in Deutschland viele Geschäfte teilweise oder komplett geschlossen. Selbstständige beklagen Verluste durch die Zwangsschließungen. Was passiert, wenn man aufgrund der ausbleibenden Einkünfte die Miete nicht mehr zahlen kann?

    Was ist mit meiner Miete?
    Mit diesem Thema haben sich in den vergangenen, durch das Coronavirus geprägten Wochen leider auch viele Tabakfachhändler auseinandersetzen müssen. Sie fragten sich etwa: Was ist mit meiner Miete? Schulde ich den Mietzins, auch wenn ich die Räumlichkeiten gar nicht benutzen kann? Habe ich zumindest Anrecht auf eine Mietzinsreduktion oder könnte ich allenfalls – wenn ich auch nach der Krise keine Perspektiven mehr für diesen Standort sehe – vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen? Und falls sich herausstellt, dass ich weiter zahlen muss: Kann ich beim Vermieter auf Kulanz hoffen? Oder gibt es sogar die Möglichkeit, dass der Staat für meine Miete aufkommt, wenn ich es vorübergehend selbst nicht kann?

    Schutz vor Kündigungen
    Dazu hat nun die Bundesregierung etwas erlassen. Der Deutsche Mieterbund begrüßt und unterstützt den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, mit dem Mieter vor Kündigungen in Folge der Covid-19-Pandemie geschützt werden sollen.

    Vorgesehen ist, dass Mietern, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise ihre Miete im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 2020, also sechs Monate lang, ganz oder teilweise nicht zahlen können, nicht gekündigt werden darf. Der Mieter hat bis Ende September 2022 Zeit, die in diesem Zeitraum nicht gezahlte Miete nachzuzahlen. Der sechsmonatige Zahlungsrückstand kann also bis Oktober 2022 nicht zur Kündigung des Mieters führen. Dies bedeutet schnellen und unbürokratischen Schutz für die Mieter.

    Gespräch suchen
    Wichtig ist, darin sind sich alle Experten einig, das Gespräch mit seinem Vermieter zu suchen. Nicht ratsam ist es, die Miete ohne vorangegangenes Gespräch nicht zu zahlen. Das nicht nur, weil ein kooperativer Weg in jedem Fall die bessere Lösung ist: Der Mieter riskiert damit, eine Abmahnung. Aber: Der Konkurs eines Mieters bedeutet für den Vermieter nicht nur, dass keine Mietzinsen mehr fließen. Die Lokalität steht ihm auch für längere Zeit nicht zur Verfügung, denn die amtlichen Verfahren können Monate in Anspruch nehmen. Auch Nachmieter werden sich derzeit kaum schnell finden lassen.

    Gemeinsam Lösungen finden
    Mieter und Vermieter sitzen weitgehend im selben Boot. Dies macht die Frage nach der geltenden rechtlichen Situation zwar nicht überflüssig, aber es entschärft sie doch deutlich. Der Schaden für alle kann am ehesten in Grenzen gehalten werden, wenn Mieter und Vermieter die Situation gemeinsam regeln.

    kh

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    manchmal bin ich dieser Tage genervt. Genervt vom täglichen Blick auf die Zahlen, von dem auch ich mich nur schwer freimachen kann. Wo gab es die größten Fallzunahmen? Welches Land hat die mieseste Sterbestatistik wegen Corona? Dabei vergessen wir häufig, dass gerade hinter den Verstorbenen meist nicht nur berührende Einzelschicksale stehen, sondern auch Angehörige und Freunde, die trauern. Vielleicht sollten wir ab und zu innehalten und an diese Menschen denken.

    Schiefes Bild
    Was mich ebenfalls nervt: der derzeitige Hang, Begriffe (wieder) einzuführen. Wer hat sich bloß diesen Schwachsinn mit der „Bazooka“ ausgedacht?! Nicht nur, dass es sich um einen unangebrachten militärischen Begriff handelt – es wird auch noch ein schiefes Bild benutzt. Passender wäre wohl eher etwas wie die (finanzielle) „Streubombe“. Aber das scheint dann doch wieder zu negativ belastet… Und warum sprechen wir plötzlich vom „Social Distancing“? Wieso wird die verschleiernde „Triage“ wieder ausgegraben? Es gibt eine ganze Reihe weiterer Beispiele.

    Unbürokratische Hochform
    Die Politik ist kein Unternehmer. Auch wenn aktuell viele Menschen das gerne so hätten. Die Verantwortung für die eigene Firma bleibt jedoch beim Inhaber. Und diese – zumindest diejenigen, mit denen ich in den vergangenen Tagen gesprochen habe – finden das auch gut so. Die Aufgabe der Politik und insbesondere der Verwaltung ist es, den Unternehmern gerade in der Krise zur Seite zu stehen. Dass da auch Ämter zur unbürokratischen Hochform auflaufen können, ist mehr als erfreulich. So berichtet ein Unternehmer aus Berlin, er habe seine kleine Firma unkompliziert und schnell am Telefon beim Arbeitsamt registrieren lassen können. Und der Mitarbeiter sei obendrein noch sehr freundlich gewesen. Und det in Balin!

    Wechsel der Maxime
    Gestern hatte ich ein längeres Gespräch mit einem führenden Vertreter unserer Branche. Er mahnte, auch in Deutschland müssten wir uns Gedanken machen, wie lange der unbedingte Schutz des menschlichen Lebens Vorrang vor dem ökonomischen Überleben eines ganzen Landes bestehen bleiben könne. Ethiker, Politiker, Mediziner und viele andere diskutieren das bereits. Ein Wechsel der Maxime wäre ein gigantischer Schritt. Andere Nationen sind da viel weiter. In Frankreich etwa werden Corona-Kranke über 80 Jahre nicht mehr beatmet.

    Die Bundesregierung hat spät, aber womöglich nicht zu spät gehandelt. Deshalb könnte uns dieser absolute soziale Katastrophenfall erspart bleiben.

    Und um sie nicht mit so schwarzen Gedanken in den Tag zu entlassen: Öffnen Sie zwischendurch einfach mal ein Fenster und lauschen Sie ins Freie. Der Verkehrslärm hat deutlich abgenommen, das Zwitschern der Vögel untermalt das kalte, aber sonnige Frühlingswetter. Grundsätzlich ist das Leben schön!

    Lassen wir uns nicht unterkriegen.

    Herzlich
    Marc Reisner
    Chefredakteur DTZ

  • Rheinland-Pfalz sagt Milliardenhilfe zu

    MAINZ // Rheinland-Pfalz bringt wegen der Corona-Krise finanzielle Unterstützung auf den Weg. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am Dienstag den Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. Das Landeskabinett habe sich mit dem „Schutzschild für Rheinland-Pfalz“ auf einen sehr hohen Nachtragshaushalt geeinigt.

    Die Landesregierung werde für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen 3,3 Milliarden Euro in einer Kombination aus Bürgschaften, Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen bereitstellen und am Freitag in den Landtag einbringen. In den 3,3 Milliarden Euro sind 800 Millionen Euro enthalten für die aktuelle Krisenbewältigung, um die Menschen zu schützen und bestmöglich zu versorgen.

    Soforthilfeprogramm für Wirtschaft und Arbeit
    „Viele Menschen fürchten um ihre Existenz. Deswegen haben wir zuallererst eine Milliarde Euro für ein Soforthilfeprogramm für Wirtschaft und Arbeit vorgesehen. Die kleinen und mittleren Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle in unserer Wirtschaft. Sie sind unser Rückgrat für Arbeit und Beschäftigung. Ihnen gilt unser Schutz“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Nachtragshaushalt diene aber zuallererst dazu, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Strukturen in der Gesundheitsversorgung einsatz- und leistungsfähig zu halten und auszubauen. Die Barmittel, die im Nachtrag für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Bewältigung ihrer Folgen bereitgestellt werden, betragen rund eine Milliarde Euro.

    Konkret sehen die Soforthilfen von Bund und Land folgendes vor:

    Selbstständige und Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten:
    [bul]9000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    [bul]10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf. Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.

    Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
    [bul]15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    [bul]10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.

    Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:
    [bul]Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 Euro.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Logistikzentren sollen 24 Stunden öffnen

    BERLIN // Um Engpässe in der Corona-Krise zu verhindern, will Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) Logistikzentren länger offen halten, meldet die „Lebensmittel Praxis“. Diese sollten 24 Stunden lang aufbleiben können. Dazu sollen flexiblere Arbeitszeiten eingeräumt werden, heißt es weiter. Scheuer rede auch mit Kommunalverbänden darüber, die Nachtzulieferung von 22 Uhr bis 6 Uhr zu lockern.

    In diesem Zusammenhang war bereits das Sonntags-Fahrverbot für Lastwagen von Ländern gelockert worden. Der Handel sieht die Versorgung generell als gesichert an, dennoch führen Hamsterkäufe immer wieder zu Leerständen.

    Probleme im Lieferverkehr
    Hinzu kamen Probleme im Lieferverkehr. Infolge der neuen Grenzkontrollen in Europa war es zu einem Megastau etwa an der deutsch-polnischen Grenze gekommen, der sich bis zum Freitag vorerst aufgelöst hatte. Scheuer habe sich eingeschaltet, um den Stau zu beenden und viele Gesprächen mit der polnischen Regierung geführt, hieß es.

    red

    (DTZ 14/20)

  • Philip Morris: Warenversorgung hat Vorrang

    GRÄFELFING // Angesichts der aktuellen Situation betont Philip Morris Deutschland seine Verantwortung gegenüber seinen Handels-und Geschäftspartnern: Die Gesundheit und Sicherheit aller habe in Zeiten der Corona-Krise oberste Priorität, teilt das Unternehmen mit.

    Über konkrete Sicherheitsvorkehrungen hinaus tue Philip Morris alles dafür, dass die Versorgung mit Zigaretten, Feinschnitt und den Iqos-Tabaksticks Heets weiterhin gewährleistet sei. Man arbeite mit Hochdruck daran, die Warenversorgung aufrecht zu erhalten – auch, um auf eine erhöhte Konsumenten-Bevorratung reagieren zu können und so Engpässe in der Versorgung mit Tabakwaren zu vermeiden. Im Fokus stünden alle relevanten Kanäle wie Lebensmittelhandel, Tankstellen, Automaten und Fachhandel. Aktuell funktioniere die Versorgung von der Produktion bis zur Logistik durchgehend reibungslos.

    Schließung aller Iqos-Stores bundesweit
    Philip Morris Deutschland hat seine Iqos-Stores bereits am 17. März bis auf weiteres geschlossen. Man entspreche damit auch der zwischenzeitlich getroffenen Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Bundesländern zum Schutz der Bevölkerung, die die Schließung weiter Teile des Einzelhandels vorsieht.

    Der Online-Shop www.iqos.com [link|http://www.iqos.com] www.iqos.com[/link] bleibt demnach geöffnet.

    pi

  • Wirtschaft braucht jetzt 500 Milliarden

    HAMBURG // Die Corona-Krise zeigt erste Turbulenzen in der Wirtschaft, die Politik verspricht großzügige Unterstützung. „Zu wenig, zu langsam“, sagt der Hamburger Wirtschafts- und Fördermittelexperte Kai Schimmelfeder. Er sieht einen Finanzbedarf von rund 500 Milliarden Euro für die deutsche Wirtschaft.

    „Dieses Geld muss der Staat als nicht-rückzahlbare Zuschüsse an die Unternehmen ausschütten“, so Schimmelfeder. Der aktuell politisch favorisierte Weg über Liquiditätshilfen in Form von rückzahlbaren Sonderkrediten sei falsch. „Es kann nur über geschenktes Geld laufen“, betont Schimmelfeder.

    Geld wird in jedem Fall fehlen
    „Die Höhe des Betrages mag gigantisch sein, wäre aber ein großer Wurf.“ Schimmelfeder ist sich sicher, dass es nur zwei Wege gibt: Jetzt das Geld an die Wirtschaft ausschütten und von erfolgreichen Unternehmen in Form von Steuerzahlungen in der Zukunft wieder zurückbekommen oder in der Zukunft mit Steuerausfällen, Insolvenzen und einer hohen Arbeitslosigkeit kämpfen. „Das Geld wird dem Staat in jedem Fall fehlen“, ist sich der Wirtschaftsexperte sicher.

    Er macht seine Einschätzung fest an Zahlen aus der Finanzkrise von 2008/2009: In deren Folge gingen 255.000 mehr Unternehmen in Insolvenz als normal. Bei durchschnittlich 5,5 Beschäftigten betraf das allein 1,4 Millionen Arbeitsplätze. Bei durchschnittlich ca. zwei Millionen Umsatz pro Unternehmen ergeben sich 511 Milliarden Umsatzausfall, also 511 Milliarden Kaufkraftverlust und 51 Milliarden Ausfall an Ertragssteuern. „Die Folgen für die Banken durch ausfallende Unternehmenskredite sind da noch gar nicht einmal berücksichtigt“, ergänzt Kai Schimmelfeder.

    Psychologischer Effekt

    Einen großen Vorteil im geschenkten Geld sieht er in der Ruhe, die dadurch schnell entsteht – sowohl in der Wirtschaft als auch in der Gesellschaft. Wer weiß, dass er abgesichert ist, werde auch alle Maßnahmen leichter über sich ergehen lassen. „Das ist ein psychologischer Effekt.“

    Wichtig sei aus seiner Sicht auch, die Unterstützung so unbürokratisch und schnell wie möglich zu machen. „Wir sehen bei vielen Fördermittelberatungen, dass Anforderungen zu hoch und Prozesse zu kompliziert sind. Viele Unternehmen steigen deshalb aus den Förderprogrammen aus und verlieren viel Geld, wenn sie nicht professionell unterstützt werden.“

    Unternehmer in der Pflicht
    Die Unternehmer sieht Kai Schimmelfeder allerdings auch in der Pflicht, jetzt zu handeln. Zum einen geht es um die schnelle und qualifizierte Aufbereitung der aktuellen Unternehmensdaten, damit Förderanträge schnell und unbürokratisch bearbeitet werden können, zum anderen um eine Planung für die Zukunft mit einer Überprüfung der Geschäftsmodelle, der Liquidität sowie einer Verstärkung der Innovation. „Wir dürfen jetzt nicht stehen bleiben wie die Kaninchen vor der Schlange“, rät Schimmelfeder, „sondern müssen uns Gedanken über die Zeit nach der Krise machen. Bis dahin sei allerdings die Politik gefordert.

    pi

    (DTZ 13/20)

  • Erste Hilfe für Firmen und Selbstständige

    MAINZ // Schulen, Kindergärten, Kinos, Ämter und Spielplätze bleiben geschlossen – Ausgangssperren sind möglich. Die Einschränkungen betreffen alle. Aber vor allem kleinere Fachgeschäfte kämpfen um ihr Überleben. Ein unvorhersehbares Ereignis wie die Corona-Pandemie kann Kurzarbeit in einigen Betrieben notwendig machen. Aber gilt das auch für Selbstständige? Welche Hilfen gibt es?

    Unterstützung für Handel
    Die Bundesregierung macht sich stark und will Unternehmern in der Corona-Krise unter die Arme greifen. Auf welche Unterstützung können auch kleine Unternehmer oder Einzelkämpfer hoffen? Und was können Arbeitnehmer erwarten?

    Am Freitag, 13. März, haben das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium ein Maßnahmenpaket zum Schutz der Wirtschaft beschlossen.

    Kurzarbeit
    Ein wichtiger Punkt ist die Erleichterung der Kurzarbeit: Zuvor wurde der Antrag auf Kurzarbeitergeld nur genehmigt, wenn mindestens ein Drittel der Beschäftigten keine Arbeit mehr hatte. Die jetzt vom Staat eingeläutete Erleichterung bedeutet eine Senkung dieser Zahl: Nun reicht es, wenn es um zehn Prozent der Beschäftigten geht (die von einer Kürzung von mindestens zehn Prozent des Bruttogehalts betroffen sein müssen), um den Zuschuss zu beantragen. Wichtig ist, dass es sich um eine vorübergehende und nicht vermeidbare Maßnahme handelt.

    Was ist zu beachten?
    Dabei ist zu beachten: Es muss in der betreffenden Firma einen erheblichen Arbeitsausfall geben. Der Betrieb muss mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen. Betroffenen Arbeitnehmern darf vor der Kurzarbeit nicht gekündigt worden sein. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsausfall im Lauf des Monats anzeigen, in dem die Kurzarbeit beginnt.

    Zunächst müssen auf jeden Fall Zeitguthaben, Überstunden oder ähnliches abgefeiert werden. Nach Experteneinschätzung kann es in einer Pandemie-Situation durchaus möglich sein, dass Arbeitnehmer die Hälfte ihres Urlaubsanspruchs einsetzen müssen.

    Selbstständige
    Dies gilt aber nicht für Selbstständige: Weil Selbstständige nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, haben sie auch keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

    Krisenmodus
    Bevor es zu staatlichen Hilfspaketen kommen muss, sollten Selbstständige und Unternehmer jedoch sowieso selbst auf den Krisenmodus umschwenken. Zwei Maßnahmen sind hierfür zentral:
    Einnahmen vorziehen: Wenn Sie noch offene Rechnungen haben, sollten Sie dafür sorgen, dass diese schnellstmöglich beglichen werden. Hierbei heißt es also, Kunden anzurufen und um Verständnis in Zeiten des Coronavirus zu bitten.

    Ausgaben zurückstellen: Für Sie als Unternehmer gilt das Gegenteil. Betriebsausgaben sollten verzögert und zurückgestellt werden. Außerdem sollten Sie in der Krise auf Skonti und Rabatte verzichten.

    kh

    (DTZ 13/20)