Schlagwort: Nichtraucherschutzgesetz

  • BdZ auf Facebook

    BONN (DTZ/red). Anlässlich der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen hat der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) eine Informations- und Diskussionsplattform auf Facebook gestartet. Unter „Zigarren-und Zigarillogenießer – gegen ein absolutes Rauchverbot in NRW“ wird für eine faire und sachgerechte Ausgestaltung des Nichtraucherschutzgesetzes in NRW geworben.[p][/p] Außerdem sollen verschiedene Aspekte von Genusskultur diskutiert und produktspezifische Besonderheiten der Zigarre kommuniziert werden.[p][/p]
    Die Seite bietet die Möglichkeit, bereits bestehenden Unmut über ein mögliches absolutes Rauchverbot zu bündeln. Außerdem soll die Thematik einem größeren Personenkreis näher gebracht werden. [p][/p]Landtagsabgeordnete sollen gezielt angesprochen und um Stellungnahmen gebeten werden. Vor der Wahl werden die auf der Seite öffentlich gemachten Sorgen und Nöte der Nutzer dann „in die Politik getragen“. [p][/p]

    Die Seite kann unter dieser Adresse besucht werden: www.facebook.com/zigarrengenuss (aus Jugendschutzgründen ist die Seite nur für eingeloggte Nutzer über 18 Jahren sichtbar).[p][/p]
    (DTZ 15/12)

  • Über 50000 fordern: „Kein neues Nichtraucherschutzgesetz in NRW“

    DÜSSELDORF (DTZ/vi). 51 176 Unterzeichner der BFT-Petition „Kein neues Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen“ haben ein Zeichen gesetzt.

    Die Ergebnisse der Petition wurden am 12. März 2012 an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft übermittelt. Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Steffens (Grüne) plant ab Sommer 2012 ein absolutes Rauchverbot ohne jede Ausnahme in der Gastronomie. Gegen dieses rigorose Vorhaben wendete sich diese Online-Petition, deren Ergebnis nun vorliegt: 51 176 Bürgerinnen und Bürger sind mit dem Plan der Ministerin nicht einverstanden und haben dies mit ihrer Unterzeichnung auch ganz klar dokumentiert. Sinnvoller Nichtraucherschutz wird von vielen begrüßt, aber das bestehende Angebot von rauchfreien Restaurants, Gaststätten mit getrennten Raucherräumen und Raucherkneipen bietet bereits eine gute Auswahl für alle Gäste.

    „Hier sehen wir die Spitze des Eisberges“, so Bodo Meinsen, Vorsitzender des Vereins BFT e.V. Bürger für Freiheit und Toleranz und Initiator der Petition. „Das Internet zählt zwar zu den wichtigsten Kommunikationskanälen unserer Zeit, aber es ist keineswegs selbstverständlich, dass sich Bürger mit ihrem Namen öffentlich im Netz eintragen. Deshalb ist das Ergebnis der Petition durchaus hoch zu bewerten.“ Dabei ist ein Trend zu erknnen. So sagt zum Beispiel ein Gast aus NRW: „Kein Mensch ist gezwungen in eine Gaststätte zu gehen, also muss auch niemand gesetzlich geschützt werden. Die Behauptung, dass andere durch den Rauch der Raucher gefährdet wären (Passivrauch), ist sehr umstritten, weshalb eine gesetzliche Regelung nicht notwendig ist. Der Angst vor dem Rauch der Raucher ist mit dem derzeitigen Nichtraucherschutzgesetz mehr als Genüge getan. Mit dem derzeitigen Status kann sich jeder gut arrangieren, wenn er will.“

    Ein weiterer Kommentar mit direktem Bezug zur Situation in der Gastronomie sagt: „Meine Mutter hat seit 42 Jahren eine Kneipe in Leverkusen, sie hat ihr Leben lang hart gearbeitet Mit solchen Gesetzen macht Ihr alles kaputt!!! Jeder Wirt sollte in seinem eigenen Lokal selbst entscheiden dürfen, ob Raucher oder Nichtraucherlokal, entsprechend der Gäste – bei uns sind zu 99% nur Raucher vertreten! Mit solchen Gesetzen gefährdet Ihr Existenzen, Arbeitsplätze! Meine Mutter selbst ist Nichtraucherin und es stört Sie nicht im geringsten ein Raucherlokal zu betreiben, es sollte ihre Entscheidung sein und bleiben!“

    Aus den Unterzeichnerkommentaren wird deutlich, dass auch viele liberale Nichtraucher eine Verschärfung des Gesetzes ablehnen. Man wünscht sich von der Politik eine vernünftige Lösung, die allen Beteiligten gerecht wird. Raucherlokale und Rauchernebenräume werden als machbarer Kompromiss gesehen.

    Die kompletten Daten samt über 24 000 Kommentare hat der Petent Bodo Meinsen an Ministerpräsidentin Kraft übermittelt. Die Ministerpräsidentin hat nun Gelegenheit, die Bürgermeinung zu sichten und die richtigen Schlüsse zu ziehen. Bodo Meinsen hofft indessen, dass die nordrhein-westfälische Politik „Ja zu einer fairen Lösung für alle“ sagt und die Bürger ernst genommen werden. Nicht zuletzt bewiesen bereits repräsentative Umfragen in NRW, dass 61 Prozent der Bevölkerung kein absolutes Rauchverbot wünscht (Umfragen von SAT1 regional NRW und BILD-NRW im Februar 2012).

    Cay Uwe Vinke, Geschäftsführer Ermuri und Mitglied des MUT-Vorstandes, kommentierte das Votum der Bürger: „Ich freue mich sehr, dass die BFT-Petition mit einem sehr beachtlichen Ergebnis abgeschlossen hat. MUT hat wiederholt seine Mitglieder aufgefordert, an der Abstimmung teilzunehmen und auch ihr soziales wie berufliches Umfeld zu sensibilisieren. Mein Dank an alle Ermuri-Händler, die mitgemacht haben. In Zeiten, wo die Politik derart unsinnige Gesetze erlassen möchte, ist es wichtig, dass der betroffene Bürger seine Stimme erhebt und für seine Interessen kämpft.“

    Neuwahlen in NRW

    Nach der Ablehnung des Haushalts der Landesregierung für den Bereich Inneres in der entscheidenden zweiten Lesung durch die knappe Mehrheit des NRW-Parlaments ist der gesamte Etat des Bundeslandes gescheitert. Für diesen Fall hatte die derzeitige Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) vorgezogene Neuwahlen angekündigt, die laut Verfassung innerhalb von 60 Tagen nach Auflösung des Parlaments abzuhalten sind.

    (DTZ 11/12)

  • Petition gegen totales Rauchverbot in NRW

    BONN (DTZ/vi). Die Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) arbeitet an einem Gesetzentwurf, der das NRW-Nichtraucherschutzgesetz deutlich verschärfen soll. Es ist geplant, ein absolutes Rauchverbot in der gesamten Gastronomie in NRW zu erlassen. Gegen diese Rauchverbots-Pläne regt sich der Widerstand.

    So läuft derzeit im Internet eine Petition, die man nicht nur online unterzeichnen kann, sondern auch ausdrucken und verteilen. Die Unterstützer dieser Petition fordern ein klares Votum gegen eine Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen.

    Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) unterstützt die Petition der Bürger für Freiheit und Toleranz (BFT) und bittet darum, sich an dieser Petition zu beteiligen. Die Online-Petition kann direkt im Internet unterzeichnet werden: [link|http://bit.ly/NRW-Petition]NRW-Petition [/link]. Fachhändler können aber auch Unterschriftenlisten in ihren Geschäften auslegen. Den Sammelbogen findet man im Internet unter: [link|http://bit.ly/NRW-Petition-Unterschriften]NRW-Petition-Unterschriften[/link].

    Das Formular kann in beliebiger Anzahl ausgedruckt und vor Ort verteilt werden. Alle ausgefüllten Unterschriftsbögen dann en bloc per Post schicken an: BFT e.V. Bürger für Freiheit und Toleranz, Chiemseering 11, 85551 Kirchheim bei München.

    An der Petition können sich Bürger aus allen Bundesländern beteiligen. Die Petition endet am 8. März 2012.

    (DTZ 04/12)

  • Online-Petition gegen totales Gastrorauchverbot in NRW

    DÜSSELDORF (DTZ/vi). Mit einer Online-Petition an die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) appelliert die Vereinigung „Bürger für Freiheit und Toleranz eV. (BFT)“ an die Politik, keine Verschärfung des derzeitigen Nichtraucherschutzgesetzes in NRW vorzunehmen.

    Das bestehende Gesetz, das Ausnahmen von dem Rauchverbot in der Gastronomie nur noch in kleinen Kneipen (unter 75 qm) und in Raucher-Nebenräumen zulässt, stößt nach Auffassung der BFT auf große Zufriedenheit der Bürger. Durch ein zwischenzeitlich ergangenes Gerichtsurteil, das Raucher-Clubs in der Gastronomie untersagt, ist auch das von Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) vorgebrachte Argument einer Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Gastronomie vom Tisch.

    Die von Steffens geforderte Verschärfung des Nichtraucherschutzes mache daher keinen Sinn. Einerseits sei ein weitgehender Nichtraucherschutz in der Gastronomie bereits heute garantiert. Andererseits würde ein generelles Gastrorauchverbot einen erheblichen Teil der Gesellschaft in NRW maßgeblich benachteiligen und ausgrenzen. Hinzu kämen die erheblichen wirtschaftlichen Nachteile für die Kleingastronomie. In diesem Zusammenhang weist die BFT darauf hin, dass eine repräsentative Stichprobe in Bayern eben diese umsatz- und arbeitsplatzvernichtende Wirkung genereller Gastrorauchverbote klar belegt.

    Die BFT, in der Bürger sowie etliche kleine und mittelständische Unternehmen der Gastronomie, Getränke- und Tabakbranche ihre Interessen bündeln, sieht in der Online-Petition eine ganz wichtige virtuelle Solidaritätskundgebung, die es durch hohe Beteiligung zu unterstützen gilt. BFT-Vorsitzender Bodo Meinsen: „ Wir wollen mit Volkes Stimme dokumentieren, dass die Bürger in NRW keine neuen, überzogenen Gastrorauchverbote haben wollen. Wir freuen uns über jeden, der die Petition auf unserer Seite „www.freiheit-toleranz.de“ unterzeichnet und zusätzlich auch Kunden, Freunde, Familie und Kollegen motiviert, sich an der Petition zu beteiligen.“

    Gestartet ist die Petition am 9. Dezember 2011; sie läuft insgesamt 90 Tage, also bis zum 8. März 2012. Voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt wird sich das Landesparlament in NRW mit dem Steffens-Gesetzentwurf intensiver befassen.

    (DTZ 51/11)

  • BdZ: „Gesellschaftlichen Konsens nicht zerstören“

    ESSEN (DTZ/fok). Die Grünen in NRW haben auf ihrem kleinen Landesparteitag den Leitantrag für ein neues Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Dabei hat die Partei sich das schärfste Nichtraucherschutzgesetz Deutschlands aus Bayern zum Vorbild genommen, welches in Zukunft ein absolutes Rauchverbot zur Folge hätte.

    Der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) zeigt sich erstaunt darüber, dass gerade eine Partei, die sich für die persönliche Freiheit und Selbstbestimmung einsetzt, so strenge Regelungen durchsetzten will. Nach Meinung von Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie, führt diese Regelung dazu, dass auch noch die letzten Freiräume für die Genießer von Zigarren und Zigarillos geschlossen werden. Obwohl das jetzt gültige Gesetz einen guten Kompromiss zwischen Rauchern und Nichtrauchern darstellt, wird dieses Modell aus rein ideologischen Gründen geopfert, worunter gerade die Gastronomie leiden wird.

    Laut Peter Wörmann, Zigarrenhersteller aus NRW und Vorsitzender des BdZ, werden diese Maßnahmen auch gravierende Auswirkungen auf die Zigarrenindustrie haben: „Zigarren und Zigarillos sind Genussartikel, die man nicht schnell vor der Tür rauchen kann. Durch diese Maßnahmen werden gerade Unternehmen der Zigarrenindustrie getroffen, die sehr viele Arbeitsplätze in NRW zur Verfügung stellen.

    Es ist auch nicht nachzuvollziehen, dass in Zukunft der Genuss von Zigarren in Zigarrenlounges oder abgeschlossenen Raucherräumen nicht mehr möglich sein soll. Gerade hier erhoffen wir uns von der Landesregierung mehr Augenmaß.“ Der BdZ hat sich immer für einen sinnvollen Nichtraucherschutz eingesetzt, bei dem die Belange von Nichtrauchern und Rauchern akzeptiert werden. Durch totale Rauchverbote in der Gastronomie wird der erreichte gesellschaftliche Konsens aber zerstört und die Bürger in ihren Freiheitsrechten beschnitten.

    (DTZ 41/11)

  • Rauchverbot II: NRW will Schlupflöcher stopfen

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Nach der Sommerpause plant die Landesregierung von Nordrhein-Westphalen offenbar, das bundesweit toleranteste Nichtraucherschutzgesetz drastisch zu verschärfen.

    Während die SPD darüber nachdenkt, den Tabakgenuss in Eckkneipen weiterhin zu dulden, fordert der grüne Koalitionspartner ein totales Rauchverbot in Kneipen.

    (DTZ 28/2011)

  • Durch alle juristischen Instanzen gehen

    AUGSBURG (DTZ/pi/red). Zum zweiten Mal kämpft ein Unternehmer aus dem Landkreis Neu-Ulm laut Presseberichten vor dem Verwaltungsgericht gegen ein Rauchverbot in seinen Spielhallen. Beim ersten Verfahren scheiterte er bereits. Es sei „unüblich“, dass derjenige, der Geburtstag hat, nicht an seiner Party teilnehme, sagte Nikolaus Müller, Vorsitzender der Ersten Kammer des Verwaltungsgerichts Augsburg, am 15. März.

    Dieser Hinweis galt dem Kläger: Der Betreiber von mehreren Spielhallen aus dem Kreis Neu-Ulm hatte an seinem Standort Mindelheim mehrfach „Geburtstagsfeiern“ veranstaltet, ohne, dass der angebliche Jubilar anwesend war. Der Hintergrund ist folgender: Private Feste gelten als geschlossene Gesellschaften; und die sind nicht vom für die Gastronomie geltenden Rauchverbot betroffen. „Aber wo kein Jubilar, da keine geschlossene Gesellschaft“, sagte das Landratsamt Unterallgäu und verbot das Rauchen. Der Mann klagte und verlor.

    Derzeit steht seine Frau vor Gericht, wobei es diesmal um zwei Spielhallen im Kreis Neu-Ulm geht, in denen das Unternehmer-Paar denselben Trick angewandt hatte. Immerhin gibt es einen abgetrennten Bereich in der Spielhalle; Zugang hat mit einer Chipkarte nur, wer vorher ein Formular ausfüllt. In diesem wird darauf hingewiesen, dass in dem Club-Raum geraucht werde und die Gefahr des Passivrauchens bestehe. Zusätzlich wird in einem Aushang informiert, in dem Raum finde eine „geschlossene Gesellschaft“ statt – ein Schlupfloch im bis Mitte 2010 in Bayern geltenden Nichtraucherschutzgesetz.

    Seit August gilt im Freistaat allerdings der bundesweit schärfste Nichtraucherschutz – und zwar auch für Spielhallen. Raucherclubs sind demnach nicht mehr erlaubt. So jedenfalls lautet die augenscheinlich einhellige Auffassung der Landratsämter. Auch im Kreis Neu-Ulm, erklärt Landratsamt-Juristin Karen Beth. Nachdem bei Kontrollen festgestellt worden war, dass in den Spielhallen des besagten Unternehmens das rauchen nicht unterbunden wurde, hatte die Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und Bußgelder verhängt.

    Damit war die rechtliche Vorgehensweise eine andere als die des Landratsamtes Unterallgäu, das mit einer Untersagungsverfügung, also einem Verbot des Raucherclubs, reagiert hatte. Im Kreis Neu-Ulm legte das Unternehmer-Paar Widerspruch gegen das Bußgeld ein, bezahlte also nicht, weshalb ein Verfahren vor dem Amtsgericht Neu-Ulm anhängig ist. Die Firma erhob sogar eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg mit dem Tenor, dass das Nichtraucherschutzgesetz auf Spielhallen nicht anwendbar sei.

    Das Landratsamt wäre in den Augen des Klägers also nicht berechtigt, zu kontrollieren, ob in den Räumen geraucht wird. Entsprechende Eilanträge hätten sowohl das VGA wie auch der bayerische Verwaltungsgerichtshof München bereits zurückgewiesen, so Karen Beth vom Landratsamt. Das Unternehmer-Paar wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Anzunehmen ist jedoch , dass die Argumentation dieselbe sein wird wie am 15. März. Damals hatte der Spielhallenbetreiber argumentiert, der Passus für Freizeiteinrichtungen im aktuellen Gesetz sei identisch mit dem, was vorher galt , wonach Clubs zulässig waren.

    Der Richter argumentierte jedoch, dass Spielhallen nicht explizit erwähnt werden, beweise nichts. Der Kläger betonte, er kämpfe für die Freiheit des Einzelnen, räumte auf Nachfrage des Richters aber auch ein, dass es ihm auch um wirtschaftliche Interessen geht: Besonders im Grenzbereich zu Baden-Württemberg, wo laxere Verbote gelten, sei der Umsatz massiv eingebrochen. Der Spielhallenbetreiber zeigt sich entschlossen, das Problem einmal durch alle Instanzen zu treiben.

    Zunächst wolle er die Zulassung der Berufung beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen. Letztlich müsse wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Beth will und kann ihm wenig Hoffnung machen, denn alle Urteile, die sie kenne, hätten gelautet: Das Nichtraucherschutzgesetz gilt auch für Spielhallen, ein Raucherclub ist keine echte geschlossene Gesellschaft. Bei der Organisation der bayerischen Spielhallenbetreiber, dem Automatenverband, begrüßt man den Kampf des Mitglieds, unterstreicht Vorsitzender Andy Meindl aus Gmund am Tegernsee. „Was er macht, ist völlig richtig. Der Verband sieht der Entscheidung mit Interesse entgegen.“

    (DTZ 18/11)

  • Absolutes Rauchverbot im Saarland rechtens

    SAARBRÜCKEN (DTZ/red). In allen Gaststätten des Saarlands gilt ab sofort ein absolutes Rauchverbot. Der saarländische Verfassungsgerichtshof erklärte zu Beginn dieser Woche das von der schwarz-gelb-grünen Regierungskoalition im Februar 2010 beschlossene Nichtraucherschutzgesetz für verfassungskonform und widersprach damit Verfassungsbeschwerden mehrere Gastwirte.

    Bis zum 1. Dezember dieses Jahres gilt allerdings noch eine Übergangsregelung für Gaststätten, die zwischen November 2007 und November 2009 entsprechende Nebenräume für Raucher eingerichtet hatten.

    Die Begründung der Richter für die Abweisung der Verfassungsbeschwerde fußt darauf, dass die Judikative den Gesundheitsschutz höher einschätzt als die Freiheitsrechte von Rauchern, meldete die „Süddeutsche Zeitung“. Somit gehört die saarländische Nichtraucherschutz-Gesetzgebung zu den schärfsten in der Bundesrepublik. Ursprünglich sollte es schon im Juli 2010 in Kraft treten; per Eilentscheid hatte der Verfassungsgerichtshof die Einführung aber gestoppt, um die Klage der Gastronomen zu verhandeln.

    Indessen sieht die Saar-SPD die Rauchverbotsdebatte noch nicht beendet. Zwar sei das Urteil nun zu akzeptieren, äußert sich SPD-Landeschef Heiko Maas, die Partei stehe aber weiterhin kritisch zum von der Landesregierung verschärften Nichtraucherschutzgesetz.

    (DTZ 13/11)

  • Tagung mit dem Motto: Mehr MUT zum Genuss

    FÜRTH (DTZ/fok). Mit deutlich über 30 Teilnehmern fand die diesjährige Tagung der Mittelständischen Unternehmen der Tabakwirtschaft (MUT) in Fürth Anfang dieser Woche eine rege Resonanz für ihre Zielsetzung, in einem regulatorisch geprägten Umfeld ihrer Kundschaft, nämlich den genussorientierten Rauchern, den Rücken zu stärken.

    Dabei ging der Blick nach vorn, und die schmerzhafte Niederlage der Toleranzbefürworter beim bayerischen Volksentscheid war für die Beteiligten Anlass, die Ursachen nüchtern zu analysieren und daraus neue Anregungen für künftige Aktivitäten zu entwickeln. Wie schwierig es weltweit geworden ist, den Genuss von hochwertigen Tabakprodukten wie Zigarren und die Freiheit ihrer Konsumenten zu verteidigen, machte Zigarren-Doyen Heinrich Villiger in einem sehr informativen und detaillierten Referat deutlich.

    Bei Gesprächen mit der Politik zeige sich sehr häufig weit gehendes Verständnis für die Belange der Genussraucher, aber wenig Bereitschaft, diese Erkenntnisse auch in die politische Praxis einfließen zu lassen. U.a. ging Villiger auf die drohenden Radikalvorschläge in Sachen Tabakproduktrichtlinie, wie Plain Packs, Werbe-/Präsentationsverbote am POS und großformatige Bildwarnhinweise ein, die nun auch andere Teile der Tabakbranche aus ihrer bisher eher zurückhaltenden Position aufgeschreckt habe.

    Es gelte hier mit guten sachlichen Argumenten die katastrophalen Folgen solcher nicht gerechtfertigten Maßnahmen zu verdeutlichen. So rechnet Villiger mit drastischen Folgen für die Arbeitsplätze, die z.B. bei den Premiumzigarren weltweit rund 30 000 Beschäftigte in der Produktion umfassen. Villiger appellierte an die Branche, politisch aktiver zu werden. Auch Rechtsberater Axel Heim empfahl verstärktes Engagement und betonte die Bedeutung von Allianzen. Weiter stellte er die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit bezüglich etlicher Pläne der EU, was mit einem Rechtsgutachten möglichst bald geklärt werden sollte, eine Aufgabe, der sich die Gesamtbranche stellen müsse. Mit Blick auf drohende Verschärfungen der Gastrorauchverbote sieht Heim die Aktivitäten von MUT vor allem auf Länderebene besonders gefordert.

    Dabei sollten die Mitglieder von MUT ihre Stärken nutzen: Der Fachhandel sei ortsverbunden, bodenständig und habe mit vielen seiner Kunden einen engen Kontakt, den es zu nutzen gelte. Konkret sprach er dabei die Situation in NRW an, wo die neue Regierung eine Überarbeitung des Nichtraucherschutzgesetzes eingeleitet hat und vor allem den Raucherclubs in der Gastronomie das Aus drohe. Hier skizzierte Heim strategische Ansätze für die Arbeit von MUT, wie er sie auch mit einem weiteren Zeithorizont für Aktivitäten in Richtung EU vorschlug. Weiter informierte Heim über aktuellen Stand und künftige strategische Ausrichtung beim Fachversand mit hochwertigen Tabakgenussprodukten. Breiten Raum nahm die Diskussion von Maßnahmen ein, mit denen man den Genussrauchern den Rücken stärken könne.

    So schlug Zigarrenhersteller Steffen Rinn vor, die Aufleger in Zigarrenkisten für diesbezügliche Botschaften zu nutzen, was von der Runde positiv aufgegriffen wurde. Im Rahmen der Regularien stand die Wiederwahl des MUT-Vorstandsvorsitzenden Oliver Kopp an. Dieser wurde von den Mitgliedern einstimmig wieder in den Vorstand gewählt und in seiner Vorsitzfunktion bestätigt.

    (DTZ 09/11)

  • Irritationen beim Thema Gastrorauchverbote

    DÜSSELDORF/BERLIN (DTZ/pnf). Die NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Die Grünen) hat das Angebot des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), sich aktiv an der angekündigten Diskussion mit Verbänden und Interessengruppen über des Novellierung des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes zu beteiligen, brüsk abgelehnt.

    Der DZV werde keine Einladung zum Gespräch erhalten, sagte Steffens, „es käme ja auch keiner auf die Idee, mit der Automobilindustrie über die Erweiterung von Fußgängerzonen zu reden“. Das Gespräch will sie mit direkt Betroffenen wie den Gastwirten führen. In einem Bericht an den Landtag hat Steffens sich in Bezug auf die bestehenden Regelungen zur Einschränkung des Rauchens in der Gastronomie dafür ausgesprochen, die Ausnahme vom Gastrorauchverbot für Raucherclubs, von denen es rund 4 900 in NRW gebe, aufzuheben.

    Als Argument führt sie vor allem Probleme mit der Kontrolle an. Auch die Ausnahme für Festzelte stellt sie in Frage. Die Ausnahmen für die Kleingastronomie will Steffens jedoch weiter bestehen lassen. Weiter plädiert die Ministerin dafür, die im bisherigen Gesetz genannte Möglichkeit des technischen Nichtraucherschutzes (Luftreinigungsanlagen) entfallen zu lassen.

    In ihrem Fazit erwähnt sie auch die Einführung eines totalen Gastrorauchverbots als Alternative. Auf Bundesebene zeigte sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen offen für die Prüfung eines fraktionsübergreifenden Vorstoßes von Bundestagsabgeordneten, ein totales Gastrorauchverbot über die Regelung des Arbeitsschutzes bundesweit durchzudrücken.

    (DTZ 07/11)