DÜSSELDORF (DTZ/vi). Mit einer Online-Petition an die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) appelliert die Vereinigung „Bürger für Freiheit und Toleranz eV. (BFT)“ an die Politik, keine Verschärfung des derzeitigen Nichtraucherschutzgesetzes in NRW vorzunehmen.
Das bestehende Gesetz, das Ausnahmen von dem Rauchverbot in der Gastronomie nur noch in kleinen Kneipen (unter 75 qm) und in Raucher-Nebenräumen zulässt, stößt nach Auffassung der BFT auf große Zufriedenheit der Bürger. Durch ein zwischenzeitlich ergangenes Gerichtsurteil, das Raucher-Clubs in der Gastronomie untersagt, ist auch das von Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) vorgebrachte Argument einer Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Gastronomie vom Tisch.
Die von Steffens geforderte Verschärfung des Nichtraucherschutzes mache daher keinen Sinn. Einerseits sei ein weitgehender Nichtraucherschutz in der Gastronomie bereits heute garantiert. Andererseits würde ein generelles Gastrorauchverbot einen erheblichen Teil der Gesellschaft in NRW maßgeblich benachteiligen und ausgrenzen. Hinzu kämen die erheblichen wirtschaftlichen Nachteile für die Kleingastronomie. In diesem Zusammenhang weist die BFT darauf hin, dass eine repräsentative Stichprobe in Bayern eben diese umsatz- und arbeitsplatzvernichtende Wirkung genereller Gastrorauchverbote klar belegt.
Die BFT, in der Bürger sowie etliche kleine und mittelständische Unternehmen der Gastronomie, Getränke- und Tabakbranche ihre Interessen bündeln, sieht in der Online-Petition eine ganz wichtige virtuelle Solidaritätskundgebung, die es durch hohe Beteiligung zu unterstützen gilt. BFT-Vorsitzender Bodo Meinsen: „ Wir wollen mit Volkes Stimme dokumentieren, dass die Bürger in NRW keine neuen, überzogenen Gastrorauchverbote haben wollen. Wir freuen uns über jeden, der die Petition auf unserer Seite „www.freiheit-toleranz.de“ unterzeichnet und zusätzlich auch Kunden, Freunde, Familie und Kollegen motiviert, sich an der Petition zu beteiligen.“
Gestartet ist die Petition am 9. Dezember 2011; sie läuft insgesamt 90 Tage, also bis zum 8. März 2012. Voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt wird sich das Landesparlament in NRW mit dem Steffens-Gesetzentwurf intensiver befassen.
(DTZ 51/11)
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