Schlagwort: Deutsch

  • Seit über 50 Jahren gute Taten

    KOBLENZ // Seit über 50 Jahren gibt es die Glücksspirale, die staatliche Soziallotterie der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks. Anlass genug für das Glücksspielunternehmen Lotto Rheinland-Pfalz, das Jubiläum – wenn auch durch die Corona-Pandemie zwei Jahre verspätet – angemessen zu feiern. Bei einer Jubiläumsveranstaltung im Kurfürstlichen Schloss Mainz war reichlich Prominenz aus Politik, Gesellschaft und Sport dabei, unter anderem Landtagspräsident Hendrik Hering und Kanu-Olympiasiegerin Ricarda Funk.

    „Die Lotterie, die Gutes tut“
    „Wir freuen uns, dass die Glücks‧spirale schon seit über 50 Jahren die Menschen glücklich macht“, sagte Lotto-Geschäftsführer Jürgen Häfner nicht ohne Stolz: „Die Glücksspirale ist eine erfolgreiche Lotterie mit einem breiten Spektrum an Begünstigten, den sogenannten Destinatären, aus der ganzen Gesellschaft und hat bundesweit über 2,4 Milliarden Euro für Sport, Wohlfahrt, Denkmalschutz und weitere Zwecke eingespielt.“

    Im Jahr 1970 wurde die Lotterie gegründet, um die Olympischen Spiele 1972 in München und Kiel mit zu finanzieren. Seitdem hat sie als Soziallotterie mit den höchsten Rentenzahlungen mit dem Slogan „Die Lotterie, die Gutes tut“ in über fünf Jahrzehnten in Rheinland-Pfalz über 145 Millionen Euro für die Destinatäre eingespielt. Die Glücksspirale gehört somit zu den wichtigsten und langjährigsten Förderern des Gemeinwohls in Deutschland.

    Nach ihrem Dasein als Olympialotterie von 1970 bis 1972 fungierte sie als WM-Lotterie, die für die Finanzierung der Fußball-Weltmeisterschaft 1974 in Deutschland wichtige Gelder erwirtschaftete. Danach wandelte sie sich zu einer umfassenden Soziallotterie: So kommen ihre Spieleinsätze heutzutage der gesamten Breite des gesellschaftlichen Lebens zugute.

    Lotto unterstützt die Wohlfahrtspflege
    Bundesweit unterstützt die Lotterie seit 1976 zusätzlich die Wohlfahrtspflege und seit 1991 auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz. In Rheinland-Pfalz profitieren zudem seit 1999 die landeseigene Stiftung Natur und Umwelt sowie seit 2004 der Landesmusikrat von den Spieleinsätzen.

    Mit ihren Zuwendungen in Höhe von insgesamt über 2,4 Milliarden Euro bundesweit hat die Glücksspirale seit ihrem Start vielen gemeinnützigen Vorhaben im Sport, in der Wohlfahrtspflege und beim Denkmalschutz finanziellen Rückhalt gegeben. Außerdem wurden durch die Zusatzlotterie „Die Sieger-Chance“ seit 2016 weitere 36 Millionen Euro für den deutschen Spitzensport erwirtschaftet. „Aber nicht nur die finanziellen Aspekte allein machen den Wert der Lotterie aus. Sie hat mit ihrer breiten Öffentlichkeitsarbeit auch viele Themen in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt“, betonte Anke Marzi, Vorsitzende der Liga der freien Wohlfahrtspflege und des Beirats der Destinatäre in Rheinland-Pfalz: „Die Glücksspirale hat sehr viel möglich gemacht, was ohne sie vielleicht selten oder gar nicht denkbar gewesen wäre.“

    Lotto-Geschäftsführer Jürgen Häfner ergänzte: „Mit den Geldern der Lotterie und den über fünf Milliarden Euro, die seit 1948 durch alle Spielangebote von Lotto Rheinland-Pfalz erwirtschaftet wurden, konnte in unserem Bundesland viel Gutes bewirkt werden.“ Das bestätigten auch die anwesenden Vertreter der fünf direkten Begünstigten der Glücksspirale, die bei der Veranstaltung einige ihrer Leuchtturmprojekte vorgestellt haben.

    So berichtete die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, dass allein in Rheinland-Pfalz bislang 237 Projekte mit über 18,8 Millionen Euro gefördert werden konnten, unter ihnen das Kurfürstliche Schloss in Mainz, der Kaiserdom in Speyer oder die sagenumwobene Burg Eltz.

    pi

  • Annahmestelle in Discounter

    MÜNSTER // Mit der NRW-weit ersten Annahmestelle in einem Discounter setzt Westlotto seine Strategie zur Stärkung des stationären Vertriebsnetzes fort. In Mönchengladbach eröffnete nun ein 70 Quadratmeter großer Lotto-Shop in der Vorkassenzone einer neu gebauten Lidl-Filiale.

    „Wir möchten dort sein, wo unsere Kunden sind. Eine Annahmestelle in einer Lidl-Filiale entspricht genau der Vorstellung und ermöglicht jetzt noch mehr Westlotto-Kunden ein modernes Lotto-Erlebnis direkt neben dem täglichen Einkauf“, sagt Westlotto-Vertriebschef Andreas Schmidt.

    Weiterer Baustein für eine erfolgreiche Zukunft
    Lotto-Annahmestellen in Vorkassenzonen großer Supermärkte haben neben den Einzelläden bereits Tradition, neu in Nordrhein-Westfalen ist die Präsenz bei einem Discounter. In Mönchengladbach ist das Westlotto-Terminal Teil des Shops unter der Leitung von Vertragspartner Kerem Fiskiran. „Der Shop in einem neuen Umfeld ist ein weiterer Baustein für eine erfolgreiche Zukunft unseres Vertriebsnetzes“, sagt Andreas Schmidt. Die neue Annahmestelle ist ein Hybrid-Store, in dem Lottospieler ihre Tippabgabe sowohl komplett digital an Touch-Terminals als auch klassisch mit Spielscheinen abwickeln können.

    Die Integration von digitalen Services in das stationäre Angebot ist auch Teil des im vergangenen Jahr aufgelegten Westlotto-Investitionspakets über 48 Millionen Euro. Dabei werden alle Annahmestellen mit einem modernen Ladenbau ausgestattet, der individuellen und höchsten digitalen Ansprüchen gerecht wird. Zudem fördert Deutschlands größter Lotterieanbieter die Serviceleistungen der Annahmestellen und investiert in ein zeitgemäßes Kundenerlebnis beim stationären Kauf der Westlotto-Produkte.

    pi

  • Westlotto ruft Wähler auf

    MÜNSTER // Kampagne Unter dem Motto [link|http://www.ich-wähle-nrw.de]„Ich bin NRWähler!“[/link] beziehungsweise unter „Ich bin NRWählerin!“ bekennen sich Westlotto, Landessportbund, Freie Wohlfahrtspflege, Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Der Paritätische, Diakonie, Landesverband der Jüdischen Gemeinden, Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege, Sportstiftung, Sportjugend, Behinderten- und Rehabilitationssportverband, Stiftung Umwelt und Entwicklung, Deutscher Galopp / Rennvereine (alle jeweils in Nordrhein-Westfalen) zu Demokratie und der Wichtigkeit des Wahlrechts.

    Appell an Wähler in NRW
    Die NRW-Organisationen appellieren in einem außergewöhnlichen Bündnis an alle wahlberechtigten Menschen in Nordrhein-Westfalen, am 15. Mai zur Wahl zu gehen. Initiiert wurde die Kampagne von Westlotto, dem staatlichen Lotterieveranstalter in Nordrhein-Westfalen, der mit allen teilnehmenden Organisationen über das Lottoprinzip verbunden ist. Dabei rufen Westlotto und alle Unterstützer nicht nur auf, ihre Stimme abzugeben, sondern sich auch als Wähler öffentlich zu bekennen und dadurch weitere Menschen für den Gang zur Wahl zu motivieren.

    Unter der unten stehenden Internetadresse können seit Mitte April an alle NRW-Wahlberechtigten ihr individuelles Bekennerbild in einem Bildgenerator für sich gestalten. Das eigens gestaltete Bild kann dann individuell in den sozialen Netzwerken gepostet und mit einer persönlichen Botschaft für die eigenen Follower versehen werden.

    Wahlrecht nutzen
    Die Hashtags für die Kampagne lauten „#ichbinnrwähler“ und „#ichbinnrwählerin“.
    „Unsere Demokratie benötigt Stabilität. Darauf vertrauen die Menschen. Das Wahlrecht zu nutzen, ist dafür ein Garant,“ sagt Westlotto-Geschäftsführer Andreas Kötter zur Frage, warum das staatliche Lotterieunternehmen sich dafür stark macht, zur Landtagswahl zu gehen. „Gemeinsam mit unseren Partnern im Lottoprinzip wünschen wir uns, dass so viele Menschen wie möglich in den Sozialen Medien sich als Wähler oder Wählerin outen und den Menschen in ihrem Umfeld zeigen – Leute, nutzt Euer Recht und geht zur Wahl, es ist wichtig,“ erklärt Kötter zum Kampagnenstart.

    fnf

  • Kritik an Ampel-Reform bei Mini- und Midijobs

    BERLIN // Die geplanten Reformen der Ampel-Koalition bei Mini- und Midijobs und der Einkommenssteuer werden in der Branche kritisch gesehen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die Pläne und warnt gleichzeitig vor neuen Beitragslasten für Arbeitgeber.

    Dass die Ampel-Koalition die Einkommensgrenze beim Minijob auf 520 Euro im Monat anheben und künftig auch entsprechend der Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns dynamisieren will, werde vom HDE begrüßt, heißt es aus Berlin. Gleichzeitig warnt der Verband vor einer folgenschweren Umverteilung der Beitragslast bei der Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) zulasten der Arbeitgeber.

    Das Kabinett hatte Ende Februar 2022 einen umfassenden Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Minijob) beschlossen. Es wird erwartet, dass das Gesetzgebungsverfahren zügig noch vor der Sommerpause abgeschlossen sein wird.

    „Nicht nachvollziehbar”
    „Mit der Anhebung und Dynamisierung der Entgeltgrenze beim Minijob wird eine seit Langem geäußerte Forderung des HDE umgesetzt. Das ist natürlich sehr erfreulich, dabei muss es aber auch bleiben“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. So sei insbesondere die im selben Gesetzentwurf vorgesehene Abkehr vom Grundsatz der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung im Übergangsbereich zwischen geringfügiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (Midijob) zulasten der Arbeitgeber überhaupt nicht nachvollziehbar.

    „Diese Regelung zu den Midijobs im Gesetzentwurf ist absolut inakzeptabel und zudem auch gar nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt“, betont Haarke. Es handle sich dabei letztlich um eine folgenschwere Umverteilung der Beitragslast beim Midijob, die die Arbeitgeber teuer zu stehen komme. „Damit sollen ganz gezielt große Arbeitgeber in Branchen mit einer typischerweise hohen Teilzeitquote wie dem Einzelhandel durch jährliche Zusatzkosten in Millionenhöhe sanktioniert werden“, so Haarke weiter.

    Zudem ist aus Sicht des HDE die in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Mindestlohnanhebung auf zwölf Euro pro Stunde als massiver Eingriff in die Tarifautonomie weiter strikt abzulehnen. „Auch wegen des Krieges in der Ukraine mit weiterhin völlig unabsehbaren humanitären und wirtschaftlichen Konsequenzen sowie einer fortdauernden Corona-Pandemie ist eine Neubewertung des Vorhabens jetzt dringend geboten“, so Haarke.

    Ifo-Wirtschaftsexperte sieht Teilzeitfalle
    Ähnlich äußert sich das Ifo Institut zu den geplanten Reformen. Darüber hinaus sehen die Wirtschaftsexperten aus München dadurch vor allem Frauen eine Verschlechterung.

    Bei Mini- und Midijobs und der Einkommensteuer verschärfe sich die Teilzeitfalle, von der vor allem Frauen als Zweitverdienerinnen betroffen seien, kritisieren die Münchener. Das zeigen eigene Berechnungen. „Zwar hätten die Reformen insgesamt eine positive Auswirkung auf die Arbeitsmarktbeteiligung, jedoch würden vor allem Männer ihre Arbeitszeit erhöhen. Frauen würden hingegen ihre Arbeitszeit verringern und noch häufiger in Teilzeit arbeiten“, sagt Ifo-Forscher Maximilian Blömer. Zudem würden die Reformen den Staat 6,5 Milliarden Euro kosten.

    red

  • Immer mehr Jobs

    NÜRNBERG // Für 2022 erwartet das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) eine weitere Erholung am Arbeitsmarkt – falls der Ukraine-Krieg nicht mit weiteren Eskalationen einhergeht.

    Die Forscher rechnen mit einer leichten Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in allen Bundesländern und einem Abbau der Arbeitslosigkeit. Die jetzt veröffentlichte regionale Arbeitsmarktprognose des IAB ist jedoch mit besonders großer Unsicherheit behaftet.

    „Der Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Monaten recht robust entwickelt, was tendenziell auch für das laufende Jahr erwartet wird. Dennoch wird die noch im Herbst erwartete wirtschaftliche Erholung durch den Krieg in der Ukraine deutlich ausgebremst“, berichtet IAB-Forscherin Anja Rossen. Für Ost- und Westdeutschland dürfte sich die Arbeitslosigkeit leicht unterschiedlich entwickeln. Für Westdeutschland prognostiziert die Studie im Jahresdurchschnitt 2022 einen etwas stärkeren Rückgang von 14,0 Prozent gegenüber 11,5 Prozent für Ostdeutschland.

    Aber, so das IAB: „Unter anderem aufgrund des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Unsicherheit bei der Rohstoff- und Energieversorgung sowie wegen des ungewissen Fortgangs der Covid-19-Pandemie sind die Prognosen für dieses Jahr mit besonders großer Unsicherheit behaftet.“

    pi

  • Immer mehr Posten unbesetzt

    NÜRNBERG // Im vierten Quartal 2021 gab es bundesweit knapp 1,7 Millionen offene Stellen. Das ist bei der seit 1989 durchgeführten Firmenbefragung der höchste je gemessene Wert. Gegenüber dem dritten Quartal 2021 stieg die Zahl der offenen Stellen um 303 000 oder rund 22 Prozent, im Vergleich zum vierten Quartal 2020 um 507 000 oder 43 Prozent. Das geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    Das Verhältnis von sofort zu besetzenden offenen Posten und der gesamten betrieblichen Nachfrage nach Personal, die so genannte Vakanzrate, beträgt im Bundesdurchschnitt 4,0 Prozent. Hierbei entspricht die gesamte betriebliche Personalnachfrage der Summe der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und der sofort zu besetzenden, offenen Stellen.

    Personalnachfrage deutlich gestiegen
    Auf 100 von den Unternehmen nachgefragten Angestellten kommen also vier offene Jobs. Im dritten Quartal 2021 waren es noch 3,2 unbesetzte Stellen, im vierten Quartal des Vorjahres 2,8. „Die Personalnachfrage ist somit deutlich gestiegen“, sagt Arbeitsmarktforscher Alexander Kubis, „mit 4,3 Prozent sofort zu besetzenden, offenen Stellen ist die Personalnachfrage im Osten höher als in Westdeutschland mit 3,9 Prozent.“ Insgesamt gab es im vierten Quartal 2021 in Westdeutschland rund 1,3 Millionen offene Jobs, in Ostdeutschland waren es 348 000.

    Etwa 215 000 der unbesetzten Stellen waren bei Großbetrieben mit mindestens 250 Beschäftigten zu besetzen. Mittlere Unternehmen mit 50 bis 249 Angestellten hatten rund 425 000 offene Stellen. Die Mehrheit der unbesetzten Posten gab es mit 671 000 bei kleineren Firmen mit zehn bis 49 Beschäftigten. Auf Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern entfielen 379 000 offene Stellen; dort lag der Anstieg bei 19 Prozent.

    pnf

  • Die Zukunft des stationären Handels

    BAMBERG // Die jährliche Ladenbautagung findet dieses Jahr am 12. und 13. Mai statt.

    Das teilt der Deutsche Ladenbauverband [link|http://www.ladenbauverband.de]DLV[/link] mit und lädt dazu in die Weltkulturerbe-Stadt Bamberg ein, wo zwei der Verbandsmitglieder, Wieland Electric und RZB-TDX Lighting, ihren Sitz haben. Eine Besichtigung beider Betriebe ist Teil des Programms.

    Das Thema in Bamberg wird die Zukunft des stationären Handels sein, informiert der Verband. Von dieser hänge es ab, wie sich die Branche in den nächsten Jahren entwickeln werde.

    red

  • Erleichterungen bei Gewerbemieten

    BERLIN // Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu gewerblichen Mietverhältnissen während der Corona-Pandemie (Az. XII ZR 8 / 21) begrüßt und sieht sich in seiner bisherigen Auffassung bestätigt.

    Der BGH hatte deutlich gemacht, dass die Belastungen durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen staatlichen Maßnahmen in gewerblichen Mietverhältnissen nicht von vornherein ausschließlich vom Einzelhändler als Mieter zu tragen sind. Richtigerweise sind die Risiken daher zwischen den Parteien in einem angemessenen Verhältnis und unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls zu teilen. Der HDE sieht das als klaren Hinweis, dass Vermieter und Mieter in ihrem Vertragsverhältnis eine faire, ausgewogene Lastenverteilung anstreben müssen.


    Staatlichen Corona-Restriktionen

    „Das BGH-Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung. Es ist ein wichtiger Schritt, dass nun auch höchstrichterlich verbrieft ist, dass die finanziellen Risiken in Verbindung mit der Pandemie nicht allein auf die Mieterseite abgewälzt werden dürfen. Damit ist der Weg für eine Anpassung der Mieten in den individuellen Vertragsverhältnissen endlich grundsätzlich frei“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Entscheidung hatten zahlreiche von den staatlichen Corona-Restriktionen betroffene Einzelhändler dringend erwartet.

    Einvernehmliche Einigung mit Vermieter
    Der HDE hatte seit Beginn der Corona-Krise die Auffassung vertreten, dass die Risiken im Zusammenhang mit der Pandemie in den Mietverhältnissen nicht einseitig bei den gewerblichen Mietern abgeladen werden dürften. In der Vergangenheit wurde in vielen Handelsbetriebe festgestellt, dass eine einvernehmliche Einigung mit dem Vermieter nicht möglich war. So haben nach einer HDE-Umfrage noch Anfang 2021 trotz einer bereits erfolgten gesetzlichen Klarstellung beispielsweise 60 Prozent der von den Geschäftsschließungen betroffenen Einzelhändler vergeblich auf ein Entgegenkommen des Immobilieneigentümers gewartet.

    Rechtssicherheit für Betroffene
    „Das Urteil wird es den von den Corona-Maßnahmen hart getroffenen Händlern deutlich erleichtern, mit ihren Vermietern eine Reduzierung der Miete zu erreichen“, betont Genth. Denn auch wenn es dabeibleibe, dass der Vertragsanpassungsanspruch von der spezifischen Situation im Einzelfall abhängig sei und pauschale Lösungen damit nicht in Betracht kämen, hätten die gewerblichen Mieter mit dieser Rechtsprechung wichtige Rechtssicherheit erhalten, die wegen der Blockade zahlreicher Vermieter in den Vertragsanpassungsverhandlungen dringend notwendig gewesen sei. „Wichtig ist, dass nach der Rechtsprechung bei der Einzelfallbetrachtung nur auf das konkrete Mietobjekt abzustellen ist“, so Genth weiter.

    vi

  • Schnelle Erholung

    NÜRNBERG // In den vergangenen 15 Jahren hat Deutschland zwei wirtschaftliche Krisen erlebt: Zuerst die Große Rezession 2008 / 2009 und nun die Rezession infolge der Corona-Pandemie. Der Arbeitsmarkt reagierte beide Male relativ robust. Trotz eines ähnlich starken Einbruchs des Bruttoinlandsprodukts unterscheidet sich die Reaktion auf dem Arbeitsmarkt in beiden Krisen deutlich. Das zeigt eine neue Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    Große Rezession
    Während etwa ausschließlich geringfügig Beschäftigte und Selbstständige in der Großen Rezession eine stabile Entwicklung aufwiesen, sank ihre Zahl während der Corona-Krise bisher deutlich. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ging in der Pandemie zwar schneller und stärker zurück als in der Großen Rezession, allerdings erholte sie sich auch rascher und kräftiger.

    Unterschiedliche Entwicklung
    Gründe für die unterschiedliche Entwicklung sind besonders in der unterschiedlichen Ausgangslage vor beiden Krisen zu sehen. „Durch institutionelle und strukturelle Veränderungen ging es ab Mitte der Nullerjahre am Arbeitsmarkt steil bergauf. Dieser Trend wurde in der Großen Rezession zwar gebremst, aber nicht gestoppt“, berichtet Enzo Weber vom IAB. In der aktuellen Krise lagen die Ausgangsbedingungen weniger günstig. „Der Trend steigender Beschäftigung schwächte sich schon 2019 ab, auch im Zuge der weltweiten Industrierezession“, so Weber. Die Pandemie traf also auf eine bereits schwache Konjunktur.

    Zahl der Arbeitslosen
    Auch die Zahl der Arbeitslosen stieg in der Corona-Krise deutlich stärker. Aber: „Der Prozess der Erholung setzte in der Pandemie weitaus schneller ein. Hier stieg die Arbeitslosigkeit zwar zunächst kräftiger, begann aber bereits vier Monate nach Krisenbeginn, sich wieder zu erholen.“

    pnf

  • Gesetznovelle liegt vor

    BERLIN // Jetzt liegt sie vor, die geplante Novellierung des Bundesinfektionsschutzgesetzes. In diesem Zusammenhang begrüßt der Handelsverband Deutschland (HDE) das vorgesehene Fragerecht für Arbeitgeber zur Kontrolle der 3 G-Regel im Grundsatz.

    Die geplante Verpflichtung für Arbeitgeber, die 3 G-Regel am Arbeitsplatz im Betrieb täglich zu überwachen und den ungeimpften Beschäftigten zudem unter Umständen auch noch zweimal in der Woche eine Testung abzunehmen, hält der HDE aber trotz der aktuell schwierigen Lage für nicht angemessen und vollkommen praxisfern.


    Geimpft, genesen oder getestet

    Laut dem Entwurf der möglichen Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP dürfen Arbeitgeber und Beschäftigte Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur geimpft, genesen oder getestet und unter Mitführung des entsprechenden Nachweises betreten. Arbeitgeber müssen die Einhaltung der Verpflichtungen täglich überwachen und regelmäßig dokumentieren. Soweit erforderlich, dürfen diese Daten dann auch zur Anpassung des betrieblichen Hygienekonzepts auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung verwendet werden.

    „Das Fragerecht für Arbeitgeber ist zwingend notwendig und längst überfällig. Nicht nachvollziehbar wäre jedoch, wenn Arbeitgeber den Status der Beschäftigten täglich kontrollieren sollen. Die meisten Beschäftigten sind doch ohnehin vollständig geimpft, deshalb ist eine tägliche Kontrolle übertrieben“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Vollkommen unverständlich sei aber vor allem die zuletzt in den Entwurf eingeflossene Änderung, nach der die Arbeitgeber den ungeimpften Beschäftigten in Präsenz unter Umständen zweimal pro Woche Tests durch entsprechend geschultes Personal abnehmen müssten. „Das ist in der Praxis kaum zu organisieren. Müssten die ungeimpften Beschäftigten alle ihre täglichen Tests stattdessen selbst organisieren und auch bezahlen, wäre der Impfdruck auf diese Personengruppe ungleich höher“, erklärt Genth.

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