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  • VdR tagt in Berlin-Mitte

    BERLIN // Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) hält am 30. Juni seine Mitgliederversammlung ab. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die (Nach-)Wahl neuer Vorstandsmitglieder, die aufgrund beruflicher Veränderungen einzelner Vorstandsmitglieder erforderlich geworden ist.

    Im Anschluss an das Mitgliedertreffen lädt der VdR um 12 Uhr unter dem Thema „Genuss – Askese – Moral“ zum politischen Diskurs mit Ulrike Ackermann. Die Publizistin, Buchautorin und Professorin für Politische Wissenschaften ist Gründerin und Leiterin des John Stuart Mill Instituts für Freiheitsforschung in Heidelberg.

    Der Diskurs mit Ulrike Ackermann findet im Hilton Berlin statt. Zugelassen sind nur geladene Gäste; Anmeldung erforderlich.

    red
    (DTZ 26/16)

  • Abschlagsätze für Inventurbewertung

    KÖLN // Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) hat die Abschlagsätze zur Bewertung der Warenvorräte für die Bestandsaufnahme per 31. Dezember 2015 veröffentlicht. Sie können als Richtwerte für die Erstellung des Jahresabschlusses genutzt werden.

    Für die Berechnung der durchschnittlichen Rohgewinne wurde der Absatz beziehungsweise Umsatz der Gesamtindustrie Tabakwaren im vierten Quartal 2015 zugrunde gelegt, und zwar – um valide Daten zu erhalten – über den Großhandel. Dies schlägt sich in den Zahlen sowohl produkt- als auch wettbewerbsspezifisch nieder.

    Berücksichtigung fanden insbesondere konsumbedingte Einflüsse, die sich wiederum regional differenziert auswirken können. Ebenso können Direktbezieher hier bessere Spannen erzielen: Firmen- und kundenspezifische Mengenrabatte blieben unberücksichtigt. Um diese muss der Nettonutzen jeweils vergrößert werden.

    Die Bewertungsansätze können Bestandteil des Jahresabschlusses werden. Der BTWE weist darauf hin, dass die Berechnungen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden; eine Verbindlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Richtwerte für die Bestandsaufnahme per 31. Dezember 2015 finden Sie hier [link|http://www.tabakwelt.de/cms/services/Downloads/Bewertung_Warenvorraete_31-12-2015.pdf]hier[/link].
    red

    (DTZ 26/16)

  • Neuzugang beim VdR

    BERLIN // Maximilian van Ackeren wechselt zum 1. Juli zum Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR). Seit 2013 war er Büroleiter des Landesvorsitzenden der CDU in Niedersachsen David McAllister.

    „Wir freuen uns sehr, mit Herr van Ackeren einen höchst kompetenten Referenten bei uns zu begrüßen“, sagt der Hauptgeschäftsführer des VdR, Michael von Foerster, „Herr van Ackeren ist bestens vernetzt in der deutschen Politik und in Brüssel und wird die Öffnung des Verbandes mit seiner Expertise weiter nach vorne bringen.

    Maximilian van Ackeren hat einen Abschluss der Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Georgen Frankfurt am Main und den Master in Management an der UCD Michael Smurfit Graduate Business School, bevor er 2011 als Praktikant in der niedersächsischen Staatskanzlei anfing. Ab 2012 arbeitete er als Referent bei der CDU Niedersachsen. Er spricht vier Sprachen.
    pi

    (DTZ 26/16

  • Schockbilder auf Zigarettenpackungen nutzlos

    HAMBURG // Schockbilder auf Zigarettenpackungen haben kaum Auswirkungen auf das Verhalten der Konsumenten.

    Das zeigt eine Forsa-Studie im Auftrag der Krankenkasse DAK. So bezweifeln 81 Prozent der Befragten, dass Raucher durch die Motive vom Rauchen abgehalten werden. Allerdings sprechen sich 69 Prozent für die Maßnahme aus.

    Knapp 60 Prozent der Befragten glauben, dass die abschreckenden Fotos auch bisherige Nichtraucher nicht davon abhalten, künftig zur Zigarette zu greifen. Bei den Rauchern sind sogar 66 Prozent davon überzeugt, dass die Schockbilder keine geeignete Präventionsmaßnahme darstellen.

    „Ob jemand zur Zigarette greift oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab“, sagt DAK-Suchtexperte Ralf Kremer. „Schockbilder auf Zigarettenpackungen sind nur ein Präventionsfaktor. Wir setzen auf Information und Aufklärung, die schon in den Schulen beginnt. Einen starken Einfluss hat auch, ob die Eltern rauchen oder wie stark Zigaretten im Freundeskreis akzeptiert sind.“

    Deutschland setzt mit den Schockbildern auf Zigarettenpackungen eine EU-Richtlinie für Tabakprodukte um. Ziel ist es, die Raucherquote von Jugendlichen und die Zahl vorzeitiger Todesfälle zu senken.
    red

    (DTZ 26/16)

  • Fehler im System

    BERLIN // Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf, für ein funktionsfähiges Meldesystem für Mitteilung über Verkaufsmengen von Tabakerzeugnissen zu sorgen.

    Die kürzlich erlassene Tabakerzeugnisverordnung verpflichtet die Hersteller zur Meldung dieser Daten bis zum 30. Juni. Das dafür vorgeschriebene Meldesystem EU CEG (EU Common Entry Gate) lässt separate Meldungen über Verkaufsmengen jedoch technisch nicht zu.

    Möglich ist die Meldung zu Verkaufsmengen über das System nur dann, wenn die Hersteller auch umfassende Daten zu Inhaltsstoffen und Emissionen von Tabakerzeugnissen zur Verfügung stellen, für die jedoch eine Meldung erst zum 20. November gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn die Hersteller ihrer Meldepflicht für Verkaufsmengen über das CEG nicht bis Monatsende nachkommen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

    „Die erneute Rechtsunsicherheit für die deutschen Tabakhersteller ist nicht hinnehmbar. Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss dafür Sorge tragen, dass die It-Systeme; deren Benutzung es zur Meldung von Daten gesetzlich vorschreibt, auch einwandfrei funktionieren. An diesem Beispiel zeigt sich erneut, dass die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie in Deutschland mit heißer Nadel gestrickt wurde“, sagt DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.

    Mücke kritisiert dabei auch die nunmehr schon zweite geplante Änderung der Tabakerzeugnisverordnung, die erste im Mai erlassen worden war. Der Entwurf sieht ein verfassungswidriges rückwirkendes Verbot bestimmte Zusatzstoffe vor. Der DZV hatte angekündigt, dass die Hersteller dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde erheben werden.
    red

    (DTZ 26/16)

  • Milliardenschäden durch Diebstähle im Handel

    KÖLN // Im deutschen Einzelhandel wurden 2015 Waren im Verkaufswert von rund 2,24 Milliarden Euro gestohlen. Tendenz steigend.

    Das ist ein Ergebnis einer Studie des Kölner Wirtschaftsforschungsinstituts EHI. Täter sind nach Ansicht von Sicherheitsexperten nicht nur Kleinkriminelle, sondern auch Stammkunden.

    Die Branche ist alarmiert und investierte allein im vergangenen Jahr knapp 1,3 Milliarden Euro in Technik und Personal zum Schutz vor Diebstählen.

    Im gesamten Einzelhandel betragen laut EHI die Inventurdifferenzen 2015 rund vier Milliarden Euro. Das entspräche etwa einem Prozent des Umsatzes. Der Studie zufolge werden im Lebensmittelhandel vor allem Parfüms und Kosmetika, Rasierklingen, Tabakwaren, Alkohol, aber auch Kaffee und Babynahrung gestohlen.

    Im Elektronikhandel stehen Tonträger, Smartphones, Speicherkarten, Druckerpatronen und Elektrokleingeräte auf der Liste der Diebe.
    red

    (DTZ 25/16)

  • Fremdkörper in tabakfreiem Schnupfpulver

    GEISENHAUSEN // Pöschl Tabak ruft vorsorglich das Produkt Schneeberg, ein tabakfreies Schnupfpulver (Pöschl´s Erfrischungsprise) mit den folgenden Chargennummern, die auf der Rückseite des Produktes zu finden sind, zurück: 7N44, 6UYY, 398F, 14HN.

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Chargen Glassplitter enthalten können, die während des Produktionsprozesses im Zusammenhang mit einem unbemerkten Glasbruch entstanden sind. Etwaige Glassplitter sollten mit dem bloßen Auge gut zu erkennen sein. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass einzelne Schnupfpulver der oben genannten Chargen auch kleinere Glassplitter enthalten können.

    Im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes und in enger Abstimmung mit den Behörden und dem Handel wurde die Rückholung sämtlicher oben genannter Chargen aus dem Handel veranlasst.

    Verbraucher, die Schnupfpulver der Marke Schneeberg mit den entsprechenden Chargennummern besitzen, werden gebeten, das Produkt nicht mehr zu verwenden.

    Kunden, die das entsprechende Produkt gekauft haben, können dieses auch ohne Vorlage des Kassenbons an Pöschl Tabak GmbH & Co. KG, Stichwort Schneeberg, Dieselstr. 1, 84144 Geisenhausen gegen entsprechende Ersatzleistung einsenden.

    Weitere Informationen, auch zur Rückgabe des Produkts, erhalten Sie unter der Pöschl Tabak Kundenservice-Nummer 0 87 43 97 10 (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr erreichbar).

    Weitere Informationen finden Sie auf der Firmen-Homepage unter [link|http://www.poeschl-tobacco.de]www.poeschl-tobacco.de[/link] oder schicken Sie eine Mail an poeschl@poeschl-tobacco.de.

    Es sind ausschließlich die Produkte mit den oben genannten Chargennummern von dem Rückruf betroffen. Alle anderen Chargen des genannten Produktes sowie alle weiteren Produkte aus dem Hause Pöschl Tabak sind von diesem Rückruf nicht betroffen und in der gewohnt hohen Qualität im Handel erhältlich.

    Für die entstehenden Unannehmlichkeiten entschuldigt sich Pöschl Tabak bei den Handelspartnern und Endverbrauchern.
    pi

    (DTZ 25/16)

  • Zusatzstoffe in Zigaretten rückwirkend verboten?

    BERLIN // Die Bundesregierung plant Medienberichten zufolge eine neue Verordnung, die bestimmte Tabakzusatzstoffe rückwirkend verbieten soll. Als Folge müssten Milliarden Zigaretten vernichtet werden.

    In der „Bild am Sonntag“ spricht Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV) von einem „ungeheuerlichen Vorgang“. Es handle sich um eine „klare Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien“, sagt Mücke. Der Branche drohe ein Schaden im dreistelligen Millionenbereich, möglicherweise sogar in Höhe von einer Milliarde Euro.

    Verantwortlich für die neue Verordnung sei das Bundeslandwirtschaftsministerium. Das habe eine zweiseitige Liste mit Tabakzusatzstoffen vorgelegt, die rückwirkend zum 20. Mai verboten werden sollen. Dazu zählen Zusatzstoffe wie Salbei, Thymian, Eukalyptus und Minze. „Wenn das kommt, müssen wir vor das Bundesverfassungsgericht ziehen“, sagt Mücke.

    Die Verordnung ist noch nicht rechtskräftig: Bundesrat und EU-Kommission müssen noch zustimmen.

    Das Bundeslandeswirtschaftsministerium weist die Kritik zurück. Man habe der Industrie bereits im November 2015 mitgeteilt, welche Stoffe auf die Liste sollen, heißt es.
    red

    (DTZ 25/16)

  • Lotto- und Toto-Verband NRW klagt gegen Westlotto

    MÜNSTER // Der Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (NRW) klagt vor dem Amtsgericht Münster. Grund ist der Streit mit der Westdeutschen Lotterie (Westlotto) um die Frage, wer die amtlichen Gebühren für den Betrieb einer Lottoannahmestelle zu tragen hat.

    Der Verband und Westlotto sind sich seit über einem Jahr nicht einig, wer letztlich die Genehmigungsgebühren für den Betrieb einer Lotto-Annahmestelle zu zahlen hat.

    Die zuständigen Behörden sehen den Glücksspielanbieter in der Pflicht, der wiederum lässt sich die Gebühren von den selbstständigen Annahmestellen erstatten. Im Raum steht eine Genehmigungsgebühr von 1.250 Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren. Da es die 3.500 Annahmestelle in NRW alle fünf Jahre betrifft, ist insgesamt allein bei der erstmaligen Erhebung ein Betrag von über vier Millionen Euro zu zahlen.

    „Verschiedene außergerichtliche Klärungsversuche sind gescheitert; weder mit Westlotto noch mit der Hauptgesellschafterin NRW.Bank noch mit NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans persönlich konnte eine für alle Seiten befriedigende Lösung gefunden werden“, sagt Tobias Buller, Geschäftsführer des Verbandes.

    Unter dem Aktenzeichen 3 C 1660/16 ist die Verbandsklage bei dem Amtsgericht Münster seit 16. Juni anhängig.
    pi

    (DTZ 25/16)

  • Was tun bei Hochwasserschäden?

    KÖLN // Die Unwetter in Deutschland haben auch Tabakwaren-Einzelhandelsunternehmen getroffen. Das Hochwasser hat zum Teil Warenbestände beschädigt oder vernichtet.

    Betroffenen Tabakwaren-Einzelhändlern empfiehlt der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) – nach Rücksprache mit der Steuerzeichenstelle in Bünde – die beschädigte Ware inklusive Steuerzeichen aufzubewahren und seinen Lieferanten zu melden.
    red

    (DTZ 24/16)