BERLIN // Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) fordert das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf, für ein funktionsfähiges Meldesystem für Mitteilung über Verkaufsmengen von Tabakerzeugnissen zu sorgen.
Die kürzlich erlassene Tabakerzeugnisverordnung verpflichtet die Hersteller zur Meldung dieser Daten bis zum 30. Juni. Das dafür vorgeschriebene Meldesystem EU CEG (EU Common Entry Gate) lässt separate Meldungen über Verkaufsmengen jedoch technisch nicht zu.
Möglich ist die Meldung zu Verkaufsmengen über das System nur dann, wenn die Hersteller auch umfassende Daten zu Inhaltsstoffen und Emissionen von Tabakerzeugnissen zur Verfügung stellen, für die jedoch eine Meldung erst zum 20. November gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn die Hersteller ihrer Meldepflicht für Verkaufsmengen über das CEG nicht bis Monatsende nachkommen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
„Die erneute Rechtsunsicherheit für die deutschen Tabakhersteller ist nicht hinnehmbar. Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss dafür Sorge tragen, dass die It-Systeme; deren Benutzung es zur Meldung von Daten gesetzlich vorschreibt, auch einwandfrei funktionieren. An diesem Beispiel zeigt sich erneut, dass die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie in Deutschland mit heißer Nadel gestrickt wurde“, sagt DZV-Geschäftsführer Jan Mücke.
Mücke kritisiert dabei auch die nunmehr schon zweite geplante Änderung der Tabakerzeugnisverordnung, die erste im Mai erlassen worden war. Der Entwurf sieht ein verfassungswidriges rückwirkendes Verbot bestimmte Zusatzstoffe vor. Der DZV hatte angekündigt, dass die Hersteller dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde erheben werden.
red
(DTZ 26/16)
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