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  • Warnhinweise auf Limonadenflaschen?

    AMSTERDAM (DTZ/red). „Zucker ist ein Suchtmittel“, sagt Paul van der Velpen. Deshalb muss der niederländische Verbraucher vor übermäßigem Konsum gewarnt werden, betont der Chef des Amsterdamer Gesundheitsamtes.

    Er plädiert für Warnhinweise auf Flaschen mit zuckerhaltigen Getränken. Darüber hinaus soll die Regierung über die Enführung einer Zuckersteuer nachdenken, zitieren die „DutchNews“ van der Velpen in ihrer Online-Ausgabe.

    Der Behördenchef geht noch weiter. Er erwägt gesetzliche Vorgaben wie viel Zucker der Verbraucher zu sich nehmen darf, ohne dass gesundheitliche Schäden entstehen. Parallel will er die Zuckermenge, die bei der Lebensmittelproduktion verwendet wird, genau überprüfen lassen.

    In Schulen soll der Verkauf zuckerhaltiger Getränke verboten werden, und Hersteller zuckerhaltiger Sportgetränke müssen für irreführende Anzeigen rechtlich belangt werden dürfen.

    In den Niederlanden gelten Medienangaben zufolge rund 40 Prozent der Bevölkerung als übergewichtig.

    (DTZ 38/13)

  • E-Zigaretten im britischen Fernsehen?

    LONDON (DTZ/red). Der E-Zigarettenmarkt in Großbritannien boomt. Entsprechend reagiert die Industrie und plant Werbe-Investitionen in Millionenhöhe – auch im Fernsehen.

    Seit 2009 hat die britische Zigarettenindustrie umgerechnet rund 71 Millionen Euro für Marketing-Maßnahmen von rauchfreien Produkte, darunter auch die elektronische Zigarette, ausgegeben, zitiert die „Times“ das Marktforschungsinstitut Nielsen.

    In den USA ist die TV-Präsenz bereits Realität. So sorgte der Zigarettenhersteller Lorillard (Newport, Mavericks) Medieninformationen zufolge mit einem TV-Sport seiner Blu e-cigarette, die von US-Schauspieler Stephen Dorff präsentiert wird, für eine breite Aufmerksamkeit.

    Und die Analysten rechnen den Angaben zufolge damit, dass die Rekordsumme von rund 17 Mio. Euro im vergangenen Jahr dieses Jahr sogar übertroffen wird. Zurzeit seien bereits 14 Mio. Euro in die Öffentlichkeitsarbeit der rauchfreien Produkte investiert worden.

    Alle großen Marktteilnehmer, wie Philip Morris, British American Tobacco und Imperial Tobacco haben ihre Produkt-Portfolios dahingehend erweitert und stehen vor einer Markteinführung, schreibt die „Times“. Das lukrative Geschäft verspricht weltweit ein Erfolgsmodell zu bleiben, prognostizieren Analysten der Investmentbank Canaccord Genuity. Sie rechnen damit, dass das internationale Geschäftsvolumen von zuletzt 1,5 Milliarden Euro auf 2,3 Mrd. Euro dieses Jahr ansteigen wird.

    Die Nachfrage in Großbritannien hat sich seit letztem Jahr nahezu verdoppelt. Von 700.000 Konsumenten in 2012 auf rund 1,3 Millionen Dampfer dieses Jahr, was einem Plus von 86 Prozent entspricht.

    Bleibt die Frage, wie E-Zigaretten vom Gesetzgeber eingeordnet werden. Trotz zahlreicher toxikologischen Untersuchungen konnte noch nicht zweifelsfrei geklärt werden, wie und ob das elektronische Dampfen schädlich für den Konsument und Dritte tatsächlich ist.

    In der Bundesrepublik ist der Konsum ist legal und laut einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 17. September, der Verkauf auch (Az 13 A 2448/12, 13 A 2541/12 und 13 A 1100/12).

    Der 13. Senat des OVG hat in drei Urteilen entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, keine Arzneimittel sind. Handel und Verkauf sind damit nicht strafbar.

    Handel und Verkauf sind damit nicht strafbar. In Kanada, Australien, Brasilien und Singapur herrschen strikte Rauchverbote auch für E-Zigaretten.

    (DTZ 38/13)

  • Nichtraucher-Demo in Dortmund

    DORTMUND (DTZ/red). Auch auf der diesjährigen Inter-tabac darf geraucht werden – trotz striktem NRW-Rauchverbot. Das stört Tabakgegner gewaltig.

    Das Forum Rauchfrei will am Samstag, den 21. September um 11 Uhr vor den Westfallenhallen gegen die internationale Fachmesse demonstrieren, berichtet „Der Westen“.

    Zuvor hatten die Rauch-Gegner an Dortmunds Bürgermeister Ullrich Sierau appelliert die Inter-tabac zu stoppen, schreibt die Tageszeitung.

    (DTZ 38/13)

  • Fachhändler freuen sich schon auf Dortmunder Inter-tabac

    DORTMUND (DTZ/fok). Wenn am 20. bis 22. September die Dortmunder Inter-tabac die Pforten öffnet, wird in den ausgebuchten Messehallen 4, 6, 7 und 8 die weltweit größte Fachausstellung rund um den Tabakgenuss stattfinden.

    Dank massiven Einsatzes von Messeleitung und Stadt Dortmund wird auch in diesem Jahr in den Messehallen und an den Ständen das aktive Verkosten der Tabakprodukte möglich sein, eine ganz wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung gerade bei besonders geschmacksorientierten Tabakprodukten wie Zigarren und Pfeifentabaken. Insgesamt stellen 380 Aussteller ihrer Produkte und Dienstleistungen vor, über die Hälfte der Firmen kommt aus dem Ausland.

    Die Fachhändler aus Deutschland werden wieder einen beachtlichen Teil der Besucher ausmachen. Viele fiebern dem Messeereignis schon seit Wochen entgegen, denn die Kundschaft erwartet von ihren Händlern immer wieder Neuheiten und interessante Angebote. Wie eine Umfrage der Tabak Zeitung zeigt, ist das unmittelbare In-Augenschein-nehmen und Ordern von Neuheiten und attraktiven Dauersortimente zwar der Hauptgrund für den Messebesuch. Aber die Möglichkeiten des persönlichen Kontaktes mit Herstellern, Importeuren und Großhändlern und der Meinungsaustausch mit Kollegen haben ebenfalls sehr hohen Stellenwert. Dabei wird auch hervorgehoben, dass die Messe ein Aushängeschild gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit ist, das den Zusammenhalt der Branchenunternehmen trotz heftiger Anfeindungen verdeutlicht.

    (DTZ 38/13)

  • E-Zigarette ist kein Arzneimittel

    MÜNSTER (DTZ/red). Der Handel mit E-Zigaretten ist straffrei. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt entschieden.

    Nikotinhaltige Flüssigkeiten, sogenannte Liquids, sind keine Arzneimittel sind, weil sie nicht zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten dienen, erläutert der 13. Senat des OVG hat in drei vorliegenden Fällen (Az 13 A 2448/12, 13 A 2541/12 und 13 A 1100/12).

    Die Liquids seien nicht dazu geeignet „einen dauerhaften Rauchstopp zu erzielen“, informiert das Gericht. Handel und Verkauf mit E-Zigaretten sind damit nicht strafbar.

    In diesem Zusammenhang wies das Gericht die Klagen der Stadt Wuppertal, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland zurück.

    In allen drei Fällen hat das Gericht Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

    (DTZ 38/13)

  • Entscheidung für Raucher

    RATHENOW (DTZ/red). Das Rauchen auf dem Balkon ist jetzt auch juristisch abgesichert. Im Amtsgericht Rathenow weist der Richter die Klage von Nichtrauchern zurück.

    Mieter müssen den Tabakkonsum ihrer Nachbarn auf dem Balkon akzeptieren, unabhängig davon, wie empfindlich sie auf die Geruchsbelästigung reagieren, berichtet die „Ärzte Zeitung“.

    Richter Peter Lanowski weist damit die Klage gegen ein Ehepaar zurück, das auf seinem Balkon „abwechselnd bis zu zwölf Zigaretten täglich“ raucht. Die Kläger hatte der Zigarettenrauch aus der Etage unter ihnen gestört. Das Rentnerehepaar wollte den Angaben zufolge erreichen, dass die anderen Mieter nur noch zu bestimmten Zeiten im Freien rauchen dürfen. Dafür sah der Richter keine rechtliche Grundlage.

    Medienangaben zufolge hatten die Kläger dem Gericht ein Protokoll und Fotos vorgelegt, die dokumentierte, wann und das die Nachbarn rauchen und zu welchen Zeiten. Gleichzeitig listen sie detaillierte Zeitfenster auf, in denen der Tabakkonsum verboten sein soll: zwischen 7 und 8 Uhr, 10 und 11 Uhr, 13 und 15 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr und 20 und 23 Uhr.

    Die Kläger kündigten Berufung an.

    (DTZ 37/13)

  • Volksbegehren gegen NRW-Rauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Das Bündnis „NRW genießt“ will das strikte Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen per Volksabstimmung kippen und den Status quo vor dem 1. Mai 2013 wieder herstellen.

    Der erste von insgesamt drei Schritten des Verfahrens ist erfolgreich abgeschlossen, verkündet Koordinator Detlef Petereit im Gespräch mit „Der Westen“. Dazu wurden für den „Antrag auf ein Volksbegehren“ die in NRW notwendigen 3.000 Unterschriften eingereicht. Diese werden zurzeit in den Wahlämtern der Städte wie Köln und Düsseldorf geprüft.

    Im Folgenden zweiten Schritt, dem Volksbegehren, müssen die Unterschriften von acht Prozent der Wahlberechtigten in NRW, das sind 1.060.000 Menschen, vorliegen, damit sich der Landtag erneut mit dem Thema Rauchverbot befasst. Petereit will das Volksbegehren Medienberichten zufolge nach der Bundestagswahl am 22. September starten.

    Falls die Entscheidung gegen eine Regelung mit Ausnahmen ausfällt, haben die Bürger die Möglichkeit in einem dritten Schritt einen Volksentscheid zu verlangen.
    (DTZ 37/13)

  • Tickets zur Inter-tabac jetzt auch online

    DORTMUND (DTZ/fok). Erstmals bietet die Dortmunder Fachmesse Inter-tabac (20. – 22. September 2013) die Eintrittstickets für Fachbesucher auch online zum Kauf an.

    Dabei entfällt für die Online-Käufer nicht nur der Zeitaufwand für das Anstehen an der Tageskasse, sondern zusätzlich gewährt die Messegesellschaft auch einen kleinen Preisvorteil für die Online-Bucher (15,00 Euro statt 15,50 Euro bei Tageskarten, 25,00 Euro statt 26,00 Euro bei Dauerkarten). Auch Gutscheine werden für die OnlineBuchung akzeptiert.

    Für den Kauf von Eintrittskarten ist (an der Tageskasse wie auch beim Online-Erwerb) eine Legitimation durch einen Fachbesuchernachweis zu erbringen (z.B. Kopie der Handelsregistereintragung, aktuelle Lieferantenrechnung oder anderes Schriftstück, aus der die Branchenzugehörigkeit hervorgeht; Details: www. inter-tabac.de unter Besucher-Infos/Eintrittskarten).

    Weiter macht die Messegesellschaft darauf aufmerksam, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. Auch Hunde erhalten keinen Einlass.

    (DTZ 37/13)

  • Zigaretten-und Feinschnittabsatz im August

    MAINZ (DTZ/fok). Sonne allein scheint auch keine zwingende Voraussetzung für gute Auslieferungszahlen bei Tabakerzeugnissen zu sein. Denn der August 2013 brachte zwar Sonne satt, hatte aber im Gegensatz zum ebenso sonnigen Juli schwächere Auslieferungszahlen als der Vergleichsmonat des Vorjahres aufzuweisen.

    Insgesamt wurden im August 2013 von der Herstellern 7,096 Mrd. Zigaretten an den Handel geliefert; das waren 7,1 Prozent weniger als im August 2012. Davon entfielen 6,238 Mrd. Stück auf Markenzigaretten (minus 7,4 Prozent) und ca. 859 Mio. Stück auf Handelsmarken (minus 4,7 Prozent).

    Kumuliert für die ersten acht Monate 2013 bezifferten sich die Auslieferungen an Fabrikzigaretten auf insgesamt 53,024 Md. Stück (minus 5,2 Prozent); davon waren 47,038 Mrd. Stück Markenzigaretten (minus 4,7 Prozent) und 5,987 Mrd. Stück Handelsbilligzigaretten (minus 8,7 Prozent). Branchenexperten sehen aktuell keine technischen Effekt, die den Monatsabsatz hätten verzerren können. Allerdings werden die Urlaubszeit mit vielen Auslandsreisen auch der rauchenden Bevölkerung sowie ein Abbau hoher Vorräte aus dem Juli beim Handel als mutmaßliche Gründe für die Absatzschwäche genannt. Außerdem erwartet man zum Quartals- und grundsätzlich auch zum Jahresende besonders starke verkaufsfördernden Aktivitäten der Hersteller Richtung Handel. Diese margenverbessernden Gelegenheiten werden möglicherweise von etlichen Händlern abgewartet, so dass diese im August eher auf Bestandsminimierung schauten, so die Vermutung einiger Experten.

    Beim Feinschnitt wurden im August 2013 insgesamt 2 309 Tonnen an den Handel geliefert. Das entsprach gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres einem Rückgang von 4,5 Prozent. Hiervon entfielen 1 182 Tonnen auf klassischen Feinschnitt (minus 5,3 Prozent). Schnittoptimierte Tabake wurden in einer Menge von 456 Tonnen an den Handel geliefert (minus 16,9 Prozent). Nur Volumentabake steigerten ihre Auslieferungsmenge um 8,1 Prozent auf 670 Tonnen.

    Kumuliert für den Zeitraum Januar bis August 2013 bezifferte sich die Absatzmenge des Feinschnittmarktes auf 17 788 Tonnen. Damit war dieser ebenfalls, wenn auch nur minimal um minus 0,3 Prozent, rückläufig. Im Acht-Monats-Zeitraum entfielen 8 924 Tonnen auf klassischen Feinschnitttabak (minus 4,4 Prozent), 3 873 Tonnen auf schnittoptimierte Tabake (minus 7,7 Prozent) und 4 991 Tonnen auf Volumentabak (plus 15,6 Prozent).

    Auf Handelsmarken entfielen beim Feinschnitt im August 649 Tonnen (minus 0,8 Prozent), im Acht-Monatszeitraum waren es 4 728 Tonnen (minus 4,3 Prozent).

    Der Absatz an Ecocigarillos bezifferte sich im August 2013 auf 213 Mio. Stück (minus 9,4 Prozent), von Januar bis August kumuliert waren es 1,561 Mrd. Stück (minus 11,5 Prozent).

    (DTZ 37/13)

  • EU-Parlament verschiebt Abstimmung über TPD

    BRÜSSEL (DTZ/pnf). Die Abstimmung des Europaparlaments über den Entwurf der geänderten Tabakproduktrichtlinie wird voraussichtlich erst am 8. Oktober stattfinden. Die Parlamentarier lehnten es mehrheitlich ab, an dem zunächst sehr kurzfristig vorgeschlagenen Abstimmungstermin Mitte der zweiten September-Woche festzuhalten.

    Es gebe angesichts der Vielzahl von Änderungsvorschlägen noch erheblichen Bedarf, die Gesetzesvorlage gründlich zu studieren, um eine sachlich fundierte Entscheidung treffen zu können, war vor allem aus Kreisen der Christdemokraten und der Liberalen und Konservativen zu hören.

    Änderungsbedarf sehen etliche Abgeordnete vor allem an der geplanten Einführung eines indirekten Plain Packagings durch übergroße Warnhinweise, an dem künftigen Ausschluss parlamentarischer Mitbestimmung durch Delegierte Rechtsakte und an einer bürokratischen Strangulierung durch weit überzogene Rückverfolgungsregeln.

    Die Verschiebung der Abstimmung hat bei Befürwortern und Gegnern des sehr restriktiven TPD-Entwurfs der EU-Kommission sehr unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. So erklärte Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), zur Verschiebung der Abstimmung über die Tabakprodukt-Richtlinie (TPD) auf Anfang Oktober: „Das ist ein wichtiges Signal aus Brüssel an alle, deren Existenz von dieser wichtigen Entscheidung abhängt. Diese Menschen und ihre Familien verlangen nicht mehr, als dass die Politik ihre Interessen sachlich diskutiert. Wir erwarten, dass die Volksvertreter im EU-Parlament die gewonnene Zeit als Nachdenkpause nutzen und die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Zigarettenindustrie und anderen betroffenen Branchen angemessen bei ihrer Kompromissentscheidung berücksichtigen. Die geplanten Maßnahmen sind unverhältnismäßig: Sie gefährden Arbeitsplätze sowie Steuereinnahmen und werden den illegalen Handel beflügeln. Gesundheits- und Verbraucherschutz auf der einen und die Sicherung von Arbeitsplätzen auf der anderen Seite schließen sich nicht aus. Deutschland stellt das durch eine gute Regulierung unter Beweis: Nicht sinnlose Vorschriften und Verbote, sondern Aufklärung und Prävention haben seit zehn Jahren zu einer sinkende Raucherquote unter Jugendlichen geführt.“

    Auf der anderen Seite fahren die Befürworter einer extrem weitgehenden Regulierung durch die TPD nun dicke Geschütze wegen der Verschiebung auf. Ging es ihnen doch darum, durch Abstimmungen im Eiltempo Diskussionen über die Sinnhaftigkeit und Praktikabilität der geplanten Maßnahmen möglichst zu verhindern. In Artikeln zum Beispiel im Spiegel und auch im Handelsblatt wird der Eindruck erweckt, die Parlamentsmehrheit habe sich mit der Verschiebung des Abstimmungstermins einem wild ausufernden Lobbyismus der Tabakindustrie gebeugt. Speziell Philip Morris wird unterstellt, mit einem Heer von Lobbyisten die Meinung der Abgeordneten zu beeinflussen. In einer offenen Entgegnung stellt Philip Morris u.a. klar: „Statt einer seriösen Bewertung über die Inhalte und wahrscheinlichen Auswirkungen der von der EU vorgeschlagenen Tabakprodukt-Richtlinie verlagert sich leider der Fokus der Diskussion auf unsere Bemühungen, unsere Ansichten zu diesem Vorschlag zum Ausdruck zu bringen. Dass wir still bleiben sollten angesichts eines Vorschlags, der uns unmittelbar betrifft und zu dem wir Fakten und Verbesserungsvorschläge mitzuteilen haben, ergibt keinen Sinn.

    Tatsächlich wäre es unverantwortlich von uns, EU-Entscheidungsträger nicht über die Konsequenzen eines Vorschlags für unser Geschäft, die Hunderttausenden an Beschäftigten in der gesamten Branche sowie die Regierungen und Steuerzahler der Mitgliedstaaten, die die Konsequenzen tragen müssen, zu informieren. Wir haben unsere Ansichten proaktiv und transparent zum Ausdruck gebracht und werden das auch weiterhin tun. Wie die EU selbst sagt, ist diese Art von Austausch gerechtfertigt und notwendig für demokratische Entscheidungsprozesse und eine angemessene Politikgestaltung.“

    (DTZ 37/13)