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  • TPD im EU-Parlament

    MAINZ (DTZ/max). Am 26. Februar, kurz nach halb zwölf, wird es soweit sein: Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmen in Straßburg über „Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen“ ab. Die Tobacco Products Directive (TPD) geht – nach der im Dezember im sogenannten Trilog erfolgten Einigung – in die Schlussabstimmung.

    Die meisten Branchenteilnehmer haben sich mittlerweile in das Unausweichliche gefügt und warten ab, wie die neuen Vorschriften in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Zum Beispiel Bas Tonnaer, Leiter Industriepolitik bei British American Tobacco Germany: „Die TPD 2 kommt. Doch bei Weitem nicht in dem Ausmaß, das zu Beginn der Debatte um TPD 2 vorgesehen war. Die beschriebenen Kernpunkte zeigen jedoch schon, dass sich das Bild von Tabakwaren verändern wird – wobei die Einführung der großen Bildwarnhinweise die auffälligste Änderung und – kurz- und mittelfristig – die wohl größte Herausforderung darstellt.“

    Unterdessen hat sich der Deutsche Zigarettenverband (DZV) den englischen Originaltext der TPD 2 sowie die offizielle Übersetzung ins Deutsche genauer angeschaut – und ist auf immerhin 33 Fehler gestoßen. Da werden „sticks“ zu „Stangen“ gemacht, obwohl es „Stück“ heißen müsste. Und wo es in der Vorlage mit Bezug auf geschmackliche Zusatzstoffe heißt „…‚characterising flavour‘ means a clearly noticeable smell or taste other than tobacco“ (Art. 2, Abs. 4) wird „…‚charakteristisches Aroma’ einen deutlich erkennbaren Geruch oder einen von Tabak unterscheidbaren Geschmack“. Damit könnten letztlich Tabakprodukte verboten werden, weil sie nach Tabak riechen. Gegenvorschlag des DZV: „…‚charakteristisches Aroma‘ einen von Tabak deutlich unterscheidbaren Geruch oder Geschmack“. Sogar Korrekturbedarf im englischen Original besteht, wie der DZV belegt. Viel Arbeit also noch vor der Umsetzung in deutsches Recht.

    Derweil ist immer noch nicht klar, wer denn in Berlin künftig die Tabakbranche beaufsichtigen wird. Aus dem Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung – weiter im Gespräch als zuständige Behörde – hieß es auf Anfrage der Tabak Zeitung: „Gespräche und Überlegungen zur Umstrukturierung sind noch nicht abgeschlossen.“

    (DTZ 07/14)

  • Erfolgreich mit Habanos

    WALDSHUT-TIENGEN (DTZ/pnf). Die Umsätze mit Habanos, den handgerollten Premiumzigarren aus Kuba, stiegen in Deutschland 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 7,4 Prozent; die Absätze legten um 5,4 Prozent zu. 5THAvenue, offizieller Alleinimporteur von Habanos mit Sitz in Walds-hut-Tiengen, erzielte so im Inland einen neuen Absatz- und Umsatzrekord. Auch im österreichischen Markt, der seit Mai 2012 zum Vertriebsgebiet von 5THAvenue gehört, stieg der Absatz von Habanos auf ein Allzeithoch.

    Wichtigster Absatzkanal war der gehobene Tabakwarenfachhandel. Überragend entwickelten sich die La Casas del Habano, von denen es derzeit acht in Deutschland gibt. Insgesamt stiegen die Umsätze mit diesen Geschäften um 89,7 Prozent. Besonders legten dort, aber auch in anderen Fachgeschäften die globalen Habanos-Marken zu. Spitzenreiter war die Marke „H. Upmann“ mit einem zweistelligen Zuwachs. Auch „Romeo y Julieta“, die meistverkaufte Habanos-Marke in Deutschland, stieg um 2,6 Prozent in Menge und 8,3 Prozent im Umsatz auf einen neuen Rekordwert. Die stärkste Nachfrage verzeichnete wie in den Vorjahren die „Romeo y Julieta Mille Fleur“, die ihre Position als gefragteste Habano im deutschen Markt verteidigte. Im Wert dominierte nach wie vor die Spitzenmarke „Cohiba“ mit einem Plus von drei Prozent.

    An dritter Stelle im Umsatz lag die Marke „Montecristo“, die 1,7 Prozent zulegte. Ein besonders starkes Wachstum zeigte sich bei der „Quintero“, deren Absätze sich mit einen Zuwachs von 87 Prozent fast verdoppelten. Der Grund dafür war das Angebot des neuen Formats Favoritos, das besonders von preissensiblen Konsumenten nachgefragt wurde. Auch im Fall der Marke „Rafael Gonzalez“ zeigte sich durch die Einführung eines neuen Formats ein starkes Wachstum – die „Perlas“ bescherten ein Plus von 115 Prozent in der Menge und 119 Prozent wertmäßig.

    Bei maschinell gefertigten kubani- schen Zigarillos, den Minis Cubanos, stieg der Umsatz um 6,5 Prozent, der Absatz kletterte um 7,6 Prozent. Getragen wurde dieses Wachstum wie bei den handgefertigten Premiumzigarren durch die globalen Marken. Überproportional legten mit zehn Prozent die Clubformate zu – auch wenn die Miniformate mit einem Absatzanteil von über 50 Prozent nach wie vor den größten Anteil bei den kubanischen Premium‧zigarillos ausmachen. Besonders erfolgreich war die Einführung der „Cohiba White“, die gut vom deutschen Fachhandel angenommen wurde und schnell Verwender gewann.

    (DTZ 07/14)

  • PMI verkauft weniger

    NEW YORK (DTZ/red). Philip Morris International (PMI) hat im vergangenen Jahr 880 Milliarden Zigaretten verkauft, was einem Rückgang von fünf Prozent entspricht.

    „Wir haben uns 2013 in einem sehr harten Umfeld befunden“, erklärte Firmenchef André Calantzopoulos. Durch Preiserhöhungen konnte das Unternehmen den Umsatz ohne Tabaksteuern jedoch bei 31,2 Milliarden Dollar annähernd stabil halten. Der Gewinn schmolz um drei Prozent auf unterm Strich 8,6 Milliarden Dollar.

    (DTZ 07/14)

  • Mehr Fachhändler auf der Frankfurter Messe

    FRANKFURT (DTZ/jgw). Frankfurt – die Messestadt zeigt sich im Frühjahr für die Tabakbranche seit Jahren in doppelter Form: Zum einen lädt die internationale Frühjahresmesse Ambiente, zum anderen die Hotelmesse im benachbarten Marriott ein, um Angebot und vor allem Neuheiten zu präsentieren.

    Zur Ambiente versammelten sich die Aussteller von A wie Akra bis Z wie Zippo im einstigen „Pipe-House“, wo es vor allem das klassische RBA-Sortiment an Feuerzeugen, Humidoren, Aschenbechern und anderen Accessoires war, was Interesse und Kaufbereitschaft der Besucher weckte. Da man auch hier das Rad nicht jedes Jahr neu erfinden kann, stachen hier und da originelle Ideen heraus.

    Gleiches gilt für den Bereich Pfeife, der sich im Marriott besichtigen ließ: Auch wenn sich die Aussteller über den erstmals nachlassenden ausländischen Besuch wunderten und sich noch immer einen stärkeren Besuch ihrer inländischen Kunden wünschten, war man unterm Strich mit dem Messeergebnis doch zufrieden. Allerdings ist eine Diskussion in Gang gekommen, die die Form zukünftiger Präsenz in Frankfurt zum Gegenstand hat.

    Für beide Messen gilt: Die präsentierten Neuheiten wurden vom Publikum stets goutiert, um für das Frühlingsgeschäft gerüstet zu sein.

    (DTZ 07/14)

  • Handel trifft sich in Düsseldorf

    DÜSSELDORF (DTZ/red/kes). Am 16. Februar öffnet die EuroShop 2014 ihre Pforten auf dem Düsseldorfer Messegelände.

    Auf über 115.000 Quadratmetern Ausstellungsfläche präsentieren bis zum 20. Februar rund 2.200 Ausstellern aus 57 Ländern ihre Angebote.

    Die EuroShop ist eigenen Angaben zufolge die weltweit größte Investitionsgütermesse für den Handel und seine Partner, als auch eine Plattform für Zukunftstrends, Visionen und Retail-Impressionen zum Anfassen.

    Die Fachmesse gliedert sich auf vier Bereichen in 16 Hallen:

    Der Bereich EuroConcept spannt einen weiten Bogen: von Ladenbau, Architektur und Store-Design über Beleuchtung bis hin zu Kühlmöbeln, innovativen Materialien und Bodenbelägen.

    EuroSales fokussiert auf das Erlebnis Einkauf und bespielt dabei am POS alle Sinne, sei es bei der Warenpräsentation, durch visuelles Marketing oder Merchandising.

    Das Segment EuroCIS zeigt neueste Retail Technology-Lösungen für Kundenservice, POS-Technologie und Mobile Shopping ebenso wie für ERP, Supply Chain Management und Loss-Prevention. Von zunehmender Bedeutung sind hierbei die Thema E-Commerce und Multichannel.

    Profis für Live-Marketing und Spezialisten für Kommunikation sind im Bereich EuroExpo goldrichtig. Sie kommen aus Handel, Industrie und Dienstleistung, auf der Suche nach neuen Ideen für Messebau, Design und Event.

    Die EuroShop arbeitet eignen Angaben zufolge ständig am Messekonzept. So wird 2014 dem wachsenden Bereich der Retail-Beleuchtung nicht nur eine eigene Halle gewidmet, sondern unter dem Namen „Lighting Designer´s Zone“ erstmals auch eine Sonderfläche speziell für Licht-Designer und Lichtplaner geschaffen. Im Visual Merchandising wird die Halle 4 all diejenigen inspirieren, die sich für Schaufensterfiguren und hochwertige Dekoration und Interior Design interessieren.

    Parallel zur EuroShop findet wieder die Retail Design Conference inklusive Verleihung des EuroShop Retail Design Awards statt, ebenso, wie die Verleihung der Retail Technology Awards Europe (reta).

    (DTZ 07/14)

  • Formfehler rettet Raucher

    DÜSSELDORF (DTZ/kes). Friedhelm Adolfs darf aller Voraussicht nach in seiner Wohnung bleiben. Das Landgericht Düsseldorf lehnte in der Berufung das Räumungsurteil des Amtsgerichts Düsseldorf wegen eines Formfehlers bei der Kündigung ab.

    In der mündlichen Verhandlung hat Richter Ralf Wernscheid eine fristlose Kündigung für unwirksam erklärt. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss ein Vermieter die Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist aussprechen. Im Fall Adolfs habe zwischen Abmahnung und fristloser Kündigung mehr als ein Jahr gelegen. Dies ist zu lang, informiert das Landgericht. Die Vermieterin und ihre Anwältin können innerhalb von drei Wochen in einem Schriftsatz auf Wernscheids Ausführungen reagieren.

    Vielleicht helfe eine „geringfügige Veränderung an der Wohnungstür“, um eine Geruchsbelästigung im Haus zu vermeiden, zitiert der „Kölner Stadtanzeiger“ Richter Wernscheid.

    Das Urteil soll am 13. März, 8:45 Uhr im Saal 2111 im Landgericht Düsseldorf verkündet werden.

    (DTZ 06/14)

  • Volksbegehren gegen NRW-Rauchverbot verschoben

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Das Volksbegehren „Nichtrauchen – Rauchen –Wahlfreiheit (NRW)“ wird verschoben. Bis zum Monatsende konnte das Aktionsbündnis „NRW genießt“ die Basisfinanzierung nicht sicherstellen.

    Der nächste Termin könnte im Sommer liegen. Bis dahin will die Initiative die „erforderlichen Geldmittel“ sammeln. „Dann wäre auch ein günstiger Zeitraum für die amtliche Listenauslegung und die freie Sammlung der Unterschriften“, sagt Christoph Lövenich, Vertrauensperson des Volksbegehrens.

    Für eine Verlegung spreche auch, so Lövenich, dass andernfalls die Unterschriftensammlung in die Sommerferien falle.

    Das Bündnis ruft weiter zur finanziellen Unterstützung für das erste Volksbegehren in NRW seit 35 Jahren auf. Inhalt der angestrebten Gesetzesänderung ist es, die von der rot-grünen Landesregierung zum 1. Mai 2013 eingeführte Verschärfung rückgängig zu machen und das alte Gesetz wieder in Kraft zu setzen.

    (DTZ 06/14)

  • „Auf Butterberge und Milchseen folgt die TPD“

    BERLIN (DTZ/vi/da). Nach den Butterbergen und Milchseen ist die EU nun dabei, mit der Tabakproduktrichtlinie (TPD) ein „Bürokratiemonster“ zu verabschieden.

    „Das ist ein Vorschriftenkatalog zu Lasten der Wirtschaft. Damit wird den Unternehmen der Tabakbranche massiv geschadet, ohne dass ein Mehrwert für den Gesundheitsschutz erkennbar ist“, kritisieren der Geschäftsführer und der Referent Industriepolitik des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), Dr. Dirk Pangritz und Matthias Heddenhausen, das EU-Vorhaben. Die Umsetzung der TPD in deutsches Recht werde die Branche über das Jahr 2014 hinaus begleiten.

    Insgesamt beinhalte der Richtlinientext so viele Widersprüche und komplizierte, kaum nachvollziehbare Regelungen für Industrie und Handel, dass man die kommenden Monate für eine erneute gründliche Analyse nutzen müsse. „Wir werden uns als Branche gemeinsam dafür einsetzen, dass im Zuge der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht zum einen eine operable Umstellung der Produktion für die Hersteller und ein reibungsloser Abverkauf im Handel gewährleistet wird. Zum anderen muss angesichts der absehbaren enormen Herausforderung für sämtliche Wirtschaftsteilnehmer nicht nur von weitergehenden Regelungen abgesehen, sondern vielmehr die verbleibenden Umsetzungsspielräume in der Richtlinie für wirtschafts- und verbraucherfreundliche Lösungen auf dem deutschen Markt genutzt werden“, sagt Pangritz.

    Wie schwierig dies werden dürfte, zeige ein Blick auf die Vorgaben der Richtlinie zu Umsetzungs- und Übergangsfristen. Diese verdeutlichten exemplarisch, von welch realitätsfernen Vorstellungen sich die Entscheidungsträger in Brüssel und Straßburg in ihren Beratungen über die TPD haben leiten lassen. Dazu erklärt Heddenhausen: „Sah die 2001 verabschiedete erste TPD noch eine Umsetzungsfrist in nationales Recht von zwei Jahren und eine zusätzliche Frist von ebenfalls zwei Jahren für die anschließende Umstellung der Produktion und die Marktbereinigung von Altware vor, so sind die Fristen diesmal viel kürzer. In den Verhandlungen über die neue, deutlich komplexere Richtlinie einigte man sich darauf, den Zeitraum für Produktionsanpassung und Abverkauf auf zwölf Monate zu halbieren. Die Herstellung von Waren mit den bislang vorgeschriebenen Warnhinweisen soll sogar nur in den ersten 24 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie möglich sein.“ Danach dürften ausschließlich Packungen mit den neuen großflächigen Bildwarnhinweisen produziert und in Verkehr gebracht werden.

    Praxis- und realitätsfernWelche Folgen dies in der Praxis haben wird, erläutert Dirk Pangritz: „Die Mitgliedsunternehmen des DZV sehen sich, genauso wie die übrigen Hersteller von Tabakerzeugnissen und deren Zulieferer, mit dem alles andere als unwahrscheinlichen Szenario konfrontiert, dass erst kurz vor Ablauf der zweijährigen Umsetzungsfrist vom Gesetzgeber Rechtssicherheit geschaffen wird.“ Erst dann sei mit präzisen und verlässlichen Regelungen – unter anderem zum künftigen Warnhinweisaufdruck – zu rechnen. Um nicht gegen die EU-Vorgaben zu verstoßen, müsste anschließend quasi „über Nacht“ die Produktion umgestellt werden. Das heißt konkret: Es müssen neue Maschinen beziehungsweise Maschinenkomponenten bestellt und installiert, vorhandene Maschinen modifiziert sowie die erforderlichen Materialien bereitgestellt werden. Man müsse nicht selbst in der Produktion arbeiten, um zu begreifen, dass ein solch weitreichender Eingriff in den Fertigungsprozess eine entsprechend lange Vorlaufzeit von mehreren Monaten erfordere.

    Dass Realitätsverweigerung und Wirtschaftsfeindlichkeit auch die inhaltlichen Regelungen des TPD-Kompromisses geprägt hätten, sei keine neue Erkenntnis. Bei der bald anstehenden Umsetzung dieser Inhalte in nationales Recht komme somit dem deutschen Gesetzgeber die besondere Verantwortung und Herausforderung zu, den „miserablen EU-Rechtsakt“ in ein operables Regelwerk für den deutschen Markt zu übertragen. „Hier wollen wir, die Verbände und Unternehmen der Tabakwirtschaft, der Politik und Verwaltung mit unserer Expertise beratend zur Seite stehen“, betont Pangritz, und er ergänzt: „Es ist jedoch allen Wirtschaftsteilnehmern bewusst, dass die Spielräume für die nationalen Gesetzgeber eng begrenzt sind. Die neue TPD wird die Herstellung und den Handel mit Tabakerzeugnissen nachhaltig verändern.“

    „Unterm Strich wird den Unternehmen der Tabakwirtschaft mit dem neuen Regelwerk massiv geschadet – ohne dass beim besten Willen ein Mehrwert für den Gesundheitsschutz erkennbar ist.“

    Die Branche erhalte mit der neuen TPD einen Regulierungsrahmen, der den Handel im EU-Binnenmarkt, eigentlich das primäre Ziel der Richtlinie, nicht fördere, sondern ganz eindeutig erschwere und zum Teil sogar gänzlich verhindern werde.

    Ausführlicher Bericht in der DTZ-Printausgabe 6/2014 vom 7. Februar.

    (DTZ 06/14)

  • „Die Zukunft der E-Zigarette“

    WIESBADEN (DTZ/wmc). Am 17. und 18. März findet der internationale Workshop „Die Zukunft der E-Zigarette“ im Dorint Hotel, Wiesbaden, statt. Dort werden unter anderem weltweit führende Unternehmen aus den Bereichen Qualitätskontrolle und Aroma-/Geschmacksstoffen das Thema Unbedenklichkeit der E-Zigarette diskutieren.

    Jedes Medikament, das weltweit in so kurzer Zeit so vielfach verwendet worden wäre, hätte bei dem bisherigen Sicherheitsprofil der E-Zigarette jeden Bedenklichkeitstest mit Bravour bestanden. Nikotinpflaster und Kaugummis waren anfangs rezeptpflichtig bis die Behörden zu dem Schluss kamen, dass Nikotin per se kaum gesundheitsgefährdend sei, insbesondere da man es ja auch mit mündigen Bürgern zu tun habe, so dass ein Missbrauch unwahrscheinlich sei.

    Ähnlich verhält sich die Lage bei Schmerzmitteln. So ist zum Beispiel Ibuprofen 800 Milligramm rezeptpflichtig, 400 Milligramm jedoch in der Apotheke frei verkäuflich. Auch hier wird auf den mündigen Bürger gesetzt, der ja schließlich auch mit zweimal 400 Milligramm selbst dosieren könnte. Am meisten profitierte dabei die Pharmaindustrie, die Umsätze stiegen sprunghaft. Und wenn man die Verrenkungen der jüngsten Zeit in Brüssel zum Thema Regulierung der E-Zigarette verfolgt, kann man schon den Eindruck gewinnen, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Umso wichtiger ist es, dass schnellstmöglich einheitliche und verbindliche Standards eingeführt werden um die Unbedenklichkeit zu untermauern. Auch das wird Thema auf dem internationalen E-Zigaretten-Workshop in Wiesbaden sein.

    (DTZ 05/14)

  • E-Paper sind auf dem Vormarsch

    BERLIN (DTZ/pi). Nach der aktuellen Auflagenerhebung der IVW müssen die Zeitungen und Zeitschriften am deutschen Medienmarkt auch zum Ende des vergangenen Jahres einen Rückgang ihrer Gesamtverkäufe hinnehmen.

    Dabei haben sich allerdings die Auflagenverluste für die Tageszeitungen im zurückliegenden Quartal gegenüber dem Vorjahr weiter abgeschwächt. Zudem verzeichnen die Abo-Verkäufe der Tages- und Wochenzeitungen im Vergleich mit dem Vorquartal leichte Zuwächse. Die Auflagenverluste der Publikumspresse sind dagegen stärker als im vorigen Quartal. Weiter positiv entwickeln sich die aktuell verkauften Gesamtauflagen digitaler Ausgaben (E-Paper) von Zeitungen, Publikums- und Fachzeitschriften.

    Tageszeitungen Von den deutschen Tageszeitungen wurden einschließlich der Sonntagsausgaben und aktuellen Sonntagszeitungen im vierten Quartal des zurückliegenden Jahres durchschnittlich pro Erscheinungstag 20,10 Mio. Exemplare verkauft. Die Tagespresse verliert damit gegenüber dem Vorjahr rund 3,53 Prozent ihrer verkauften Auflage (4/2012: 20,84 Mio. Exemplare). Im vorangegangenen Quartal lag dieser Rückgang noch bei 3,64 Prozent. Die Anzahl der E-Paper ist von rund 0,27 Millionen Stück in 4/2012 auf aktuell 0,46 Mio. Verkäufe gestiegen, was ein Plus von rund 72 Prozent bedeutet.

    Wochenzeitungen Die wöchentlich erscheinenden Zeitungen verlieren im direkten Jahresvergleich 1,05 Prozent ihrer Gesamtverkäufe und verzeichnen aktuell rund 1,75 Mio. Exemplare. Gegenüber dem Vorquartal (3/2013: rund 1,74 Mio. verkaufte Exemplare) bringt der Vergleich ein leichtes Plus von 0,59 Prozent.

    PublikumszeitschriftenIm aktuellen Berichtszeitraum erzielten die Publikumszeitschriften ein Gesamtergebnis von 104,54 Mio. verkauften Exemplaren (4/2012: 108,16 Mio. Stücke). Damit liegen die Verkäufe im vierten Quartal 2013 um 3,35 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Im dritten Quartal 2013 betrug der Verlust im Vorjahresvergleich noch 3,07 Prozent.

    FachzeitschriftenDie Fachpresse muss zum Jahresende 2013 abermals einen stärkeren Rückgang ihrer Gesamtverkäufe hinnehmen: Von den Fachzeitschriften wurden aktuell durchschnittlich 11,85 Mio. Stück und damit rund 2,54 Prozent weniger Exemplare als im Vorjahreszeitraum verkauft (4/2012: 12,16 Mio. Stück). Im gleichen Zeitraum sank die insgesamt verbreitete Auflage der Fachpresse um 1,78 Prozent auf aktuell 21,84 Mio. Exemplare.

    Kundenzeitschriften Für die Kundenzeitschriften sind die Verkäufe von Exemplaren zur Weitergabe an Kunden im vierten Quartal 2013 mit nunmehr 39,80 Mio. Stück um 6,24 Prozent gegenüber dem Vorjahr (4/2012: 42,44 Mio. Exemplare) deutlich stärker gesunken als im Vorquartal. Auch bei der Gesamtverbreitung verzeichnen die Kundenzeitschriften einen deutlich erhöhten Verlust von jetzt 4,69 Prozent (4/2013: 51,16 Mio. Stück gegenüber 53,68 Mio. Exemplare in 4/2012); im dritten Quartal 2013 betrug hier der Rückgang gegenüber dem Vorjahr 0,99 Prozent.

    (DTZ 05/14)