Schlagwort: Zigarettenautomaten

  • Sesselwechsel bei tobaccoland

    MÖNCHENGLADBACH // Der langjährige CEO und Geschäftsführer Paul Heinen ist seit 31. März im Ruhestand und hat das Ruder an seinen Nachfolger, Christoph Mempel, übergeben. Das meldet der Beirat der tobaccoland Automatengesellschaft.

    Heinen kam 1994 aus der Schifffahrt und Logistik zum Tabakwarengroßhandel. Der Diplom-Historiker und -Volkswirt durchlief in seinem Berufsleben Stationen in der ehemaligen DDR, Ungarn und Polen, bevor er 2004 seine Karriere bei der tobaccoland Automatengesellschaft fortführte.

    Erfolgreiches Wirken
    In Heinens erfolgreiches Wirken fielen unter anderem das Umsetzen des Jugendschutzes am Zigarettenautomaten 2007, die Einführung von SIPPs und der Aufbau des TPD 2-Prozesses von 2009 bis 2019. Heinen baute tobaccoland zum deutschen Markt- und Technologieführer bei Zigarettenautomaten um.

    Im Februar 2020 stieß Christoph Mempel als Co-Geschäftsführer und CFO zu tobaccoland. Der Betriebswirt sammelte seine Managementerfahrungen als Geschäftsführer, Leiter Finanzen und Projektleiter in verschiedenen Industrien, unter anderem war der Bayer zehn Jahre bei Scout24 beschäftigt.

    Als Digitalisierungsexperte mit langjähriger Erfahrung im Finanzsektor hat Mempel bei tobaccoland bereits im herausfordernden Jahr 2020 wertvolle Impulse setzen können.
    „Wir danken Paul Heinen für seine wertvollen Beiträge und für seinen unermüdlichen Einsatz zum Wohl des Unternehmens. Wie kein anderer hat er tobaccoland geprägt“, teilt der Beirat mit und freut sich auf die konstruktive Zusammenarbeit mit Christoph Mempel, dem man alles Gute und Fortune in seiner neuen Position wünscht. red

  • Kölner Kompetenz

    KÖLN // Die Kölner Großhandelsfirma Feu-Ki Paul Kirsch feiert dieses Jahr ihr 75-Jahre-Jubiläum. Im Gespräch mit DTZ erzählt Klaus Kirsch, Sohn des Firmengründers und jetziger Inhaber, vom Aufbau und der Führung des Unternehmens und warum ihm das Arbeiten als Rentner Freude macht.


    Eine Genussgroßhandlung

    „Wir sind eine Genussgroßhandlung“, sagt Klaus Kirsch. „Unser Sortiment ist breit aufgestellt. Dazu gehören zum Beispiel Tabak, Süß- und Papierwaren, Getränke sowie Spirituosen.“ Seit 1945 liefert Feu-Ki im Kölner Raum „alles, was ein Kiosk und Einzelhandel“ braucht. „Wir arbeiten in einem 50-Kilometer-Radius rund um den Dom“, fasst Kirsch zusammen. Ob in Bonn, Leverkusen, Grevenbroich oder in Dormagen – die Kölner sind vor Ort.

    Nach dem Zweiten Weltkrieg
    Bis heute erinnert die Firmenbezeichnung an den Vater und Firmengründer Paul Kirsch, der das Unternehmen direkt nach dem Zweiten Weltkrieg als „Feuerzeuge Kirsch“, kurz Feu-Ki, gegründet hatte. In der Nachkriegszeit war alles knapp. Vor allem Ersatzteile für Feuerzeuge. „Zufällig hatte mein Vater Feuersteine“, erzählt Kirsch. „Die nutzen sich bei Gebrauch schnell ab. Entsprechend groß war die Nachfrage.“ Zuerst konzentrierte sich Vater Kirsch als selbstständiger Großhändler auf die Reparatur von Feuerzeugen. Die Währungsreform 1948 änderte dies: „Jetzt hatten wir auch Tabakwaren im Sortiment.“ Das Fachwissen war bereits vorhanden. „Mein Vater hatte bei Pfeifen-Heinrichs in Köln eine Lehre gemacht.“ Darüber hinaus zählten anfangs auch 1000 Zigarettenautomaten zum Firmenportfolio. Diese wurden jedoch 2010 an Hall verkauft. „Das Automatengeschäft ist zeitintensiv. Sie brauchen Fachleute, die sich mit der Elektronik auskennen“, sagt Kirsch. Der Aufwand habe sich nicht mehr gerechnet. Heute beschäftigt das Familienunternehmen 20 Mitarbeiter in Voll- und Teilzeit. Zu den Standbeinen der Kölner zählen der Groß- und der Einzelhandel.

    Rauchen und Kommunikation
    Womit macht Feu-Ki heute in erster Linie Umsatz? „Nach wie vor mit Tabak“, sagt Kirsch. Produkte wie E-Zigaretten oder Tabakerhitzer ergänzen das Angebot. Es werden verstärkt Zigaretten nachgefragt. „Zigarren kann man heute kaum noch in der Öffentlichkeit rauchen“, betont er. Das habe sich bereits vor Corona abgezeichnet und werde jetzt durch die Einschränkungen in der Gastronomie verstärkt. „Rauchen ist eine Form der Kommunikation. Und diese fehlt zunehmend“, meint Kirsch. Mit Grußkarten setzt Feu-Ki aktuell wiederum auf eine eher traditionelle Kommunikationsform. „Wir testen das Angebot“, erläutert Kirsch. Er ist neugierig, wie es angenommen wird.

    „Ich bin 74 Jahre.“ Ans Aufhören denken er und seine Frau noch nicht. „Wir arbeiten heute weniger als früher. Aber nichts zu tun, wäre eine Strafe“, sagt er und ergänzt: „Das fände ich fürchterlich.“ Klaus Kirsch leitet gemeinsam mit Ehefrau Inge und Schwester Maritta Beck sowie seinen Söhnen Michael und Marcus das Unternehmen.

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  • Track & Trace hat belastet

    BERLIN // Welche Erwartungen hat die Branche? Und was kommt auf den Handel im neuen Jahr zu? Mit diesen Fragen setzen sich Branchenexperten auseinander und wagen den berühmten Blick in die Glaskugel. Im dritten Teil der DTZ-Serie kommt Andreas Landwehr, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA), zu Wort.

    Die Einführung des europaweiten Tabakkontrollsystems zur Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten (kurz: Track & Trace) gemäß der TPD II im Mai 2019, dem sich nicht nur die Hersteller der Tabakbranche, sondern auch die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) sowie alle weiteren Tabakwarengroßhändler unterziehen mussten, stellte den unbequemen Höhepunkt des Jahres 2019 dar. Über die Sinnhaftigkeit des Modells lässt sich bis heute trefflich streiten.

    Illegaler Zigaretten- und Tabakschmuggel
    Nicht nur die unverhältnismäßig kurze Frist, die den Branchenvertretern für die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen zur Verfügung gestellt wurde, brachte große Unruhe. Auch schien die von der EU gesetzte Frist ihr selbst zu kurzfristig gewesen zu sein. In der Folge war zu Beginn ein reibungsloses Funktionieren des Systems nicht möglich.

    Der eigentliche Dorn im Auge ist allerdings das Verfehlen des hauptsächlichen Ziels: das Bekämpfen des illegalen Zigaretten- und Tabakschmuggels. Die völlige überzogene Kontrolle der legalen Lieferkette vom Hersteller bis zum Einzelhändler kontrolliert nur legale Produkte und löst nicht einmal ansatzweise das Problem des illegalen Handels.

    Trotz der unangenehmen Umstände, die ihn dank des Track & Trace-Systems ständig begleitet haben, ist der BDTA mehr als zuversichtlich, dass seine Mitglieder bis zum einjährigen Geburtstag von Track & Trace am 20. Mai 2020 auf ruhigeren Gewässern fahren werden.

    Lob für beteiligte Verbände
    An dieser Stelle muss ausdrücklich die Zusammenarbeit der Verbände (DZV, BTWE und andere) gelobt werden, die sich geschlossen für die Anliegen ihrer Mitglieder im Bereich Track & Trace eingesetzt haben und auch weiterhin einsetzen werden. Daher hoffen wir, auch mit dem neugegründeten BVTE eine intensive Zusammenarbeit zu pflegen.

    Wenn Brüssel oder Berlin neue Hindernisse in den Weg stellen, weiß die Branche stets verlässlich den politischen Anforderungen gerecht zu werden. Auf das Konstrukt von Verlässlichkeit und Vertrauen müssen und werden wir auch in den nächsten Jahren bauen.

    Betrachtet man die Innovationen speziell der Automatenaufsteller, so werden permanent Fortschritte in der kontaktlosen Bezahlmethode an Zigarettenautomaten verzeichnet. Nach dem Pilotprojekt (Girocard Kontaktlos Terminal ohne Pin-Pad Topp) der Deutschen Kreditwirtschaft in Kassel und Dortmund, das unserer Branche wertvolle Informationen einbrachte, wird die Marktreife dieser Technologie aller Voraussicht nach 2020 erreicht werden, sodass kontaktloses Zahlen bundesweit an immer mehr Automaten verfügbar sein wird.

    Bezahlen per Smartphone
    Auch die Entwicklung der kontaktlosen Bezahlfunktion per Mobiltelefon treibt der Technische Automatenausschuss TAA unermüdlich voran. Im Zeitalter des Smartphones, das im Alltag der mündigen Bürger nicht mehr wegzudenken ist, ist es folgerichtig, die Bezahlmethode auch auf dieses Medium zu erweitern, um den Kunden ein einfaches, schnelles und sicheres Zahlen mit vorheriger Altersprüfung am Automaten zu garantieren.

    Die im BDTA organisierten überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen lassen sich auch im laufenden Jahr 2020 nicht von den regulatorischen Irrungen und Wirrungen der Politik unterkriegen und vermögen dank stetiger technologischer Entwicklungen, die Kundenbedürfnisse nach modernen Bezahlmethoden zu befriedigen. Mögen wir gemeinsam auf ein erfolgreiches Jahr 2020 blicken!

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    (DTZ 04/20)

  • „Der Branche fehlen Vorgaben“

    MÖNCHENGLADBACH // Seit 2011 lenken Michael Reisen und Paul Heinen gemeinsam die Geschicke des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA). Der BDTA vertritt die gemeinsamen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Interessen des Tabakwaren-Großhandels sowie des Zigarettenautomaten aufstellenden Handels in Deutschland. DTZ sprach mit Reisen und Heinen über die Situation der Branche und die Aussichten für die Zukunft.

    Herr Reisen, Herr Heinen, wie groß ist der BDTA eigentlich?
    Michael Reisen: Uns sind 100 Unternehmen – meist mittelständisch strukturierte und inhabergeführte Betriebe mit rund 4500 Beschäftigten – angeschlossen. Unsere Mitgliedsbetriebe vertreiben alle in Deutschland herstellerseitig gelisteten Tabakerzeugnisse, als Randsortiment auch Süßwaren, alkoholische Getränke und Hygieneartikel. Zu den belieferten Kunden zählen Tabakwarenfacheinzelhandelsgeschäfte, Kioske sowie Tankstellen. Derzeit gibt es in Deutschland etwa 95000 stationäre Verkaufspunkte für Tabakwaren und 330000 Zigarettenautomaten. Insgesamt 59 Prozent des Gesamtabsatzes von Tabakwaren werden durch den Tabakwaren-Großhandel und die Automatenbetriebe vertrieben.

    Und welche Themen bewegen Sie derzeit?
    Reisen: Zentrales Thema ist Track & Trace. Die Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit für Zigaretten und Tabak zum Selberdrehen gelten ab dem 20. Mai 2019, für übrige Tabakerzeugnisse fünf Jahre später. Dabei fehlen der Branche noch immer – zehn Monate vor dem Life-Start des Systems – hinreichende und bestimmte Vorgaben im technischen und im verfahrenstechnischen Bereich. Die Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte geben schlicht kein klares Bild, insbesondere nicht in technischen Detailfragen. Nach dem Zeitplan der Kommission verbleiben dem Handel schlussendlich lediglich fünf Monate zur Implementierung eines komplexen Systems, was natürlich die Aussicht auf Erfolg deutlich schmälert.

    Was kann die Branche tun?
    Reisen: Unter großem Aufwand haben die Unternehmen des deutschen Groß- und Einzelhandels gemeinsam mit der Industrie einen Arbeitskreis installiert, der durch ständige Interaktion mit den zuständigen Stellen auf EU- und Bundesebene das unvollständige Bild der auf uns zukommenden Regulierung zu komplettieren sucht. Der BDTA selbst hat zudem einen gesonderten Arbeitskreis zu den damit verbundenen Fragen der Informationstechnologie gebildet, in denen die beteiligten Unternehmen daran arbeiten, eine einheitliche Lösung für alle Mitglieder zu finden. Wir haben damit dem Wunsch nach einer möglichst einheitlichen Branchenlösung Rechnung getragen, die auch den Lebensmittelhandel umfasst.
    Paul Heinen: Mit dem angestrebten System der Rückverfolgung von Tabakwaren können lediglich legal hergestellte Tabakwaren in der legalen Lieferkette in der EU kontrolliert werden. Nach Einschätzung der Bundesregierung, die wir uneingeschränkt teilen, gibt es jedoch im legalen Handel in Deutschland keine illegalen Waren, was das Erreichen des Zwecks der Regulierung – nämlich den illegalen Handel zu bekämpfen – höchst unwahrscheinlich macht. Auch die engste Kontrolle der legalen Lieferwege wird die Kreise des illegalen Handels nicht stören. Es wirkt, als wolle man auf Eichen nach Äpfeln suchen.

    Da kommt natürlich die Frage auf, wer das bezahlen soll?
    Reisen: Die TPD 2 legt die Bereitstellung der Ausrüstung, die notwendig ist, Tabakerzeugnisse in bestimmten Zuständen zu erfassen, nämlich im Kauf, Verkauf, der Lagerung, dem Transport sowie bei unspezifizierten anderen Handhabungen, den Zigarettenherstellern auf.
    Heinen: Dabei muss gemäß TPD diese Ausrüstung in der Lage sein, die erfassten Daten elektronisch zu lesen und an die entsprechenden Datenspeicher zu melden. Um die Meldung ordnungsgemäß durchführen zu können, ist aber das Zuführen weiterer Daten aus anderen Systemen erforderlich.

    Zum Beispiel?
    Heinen: Das sind etwa die Bestell- und Zahlungsstromdaten aus dem Warenwirtschafts- beziehungsweise Finanzsystem. Zu diesem Zweck müssen Interfaces errichtet werden. Am Ende wird über die Prozesskosten zu sprechen sein, die notwendigerweise durch das Erfassen von Daten entstehen – hier handelt es sich um rund 400 Millionen Erfassungsvorgänge pro Jahr allein im Tabakwarengroßhandel.
    Reisen: Da es sich um Kosten handelt, die dem Produkt Tabakwaren zuzurechnen sind, werden die Zigarettenhersteller diese beim Festlegen des Kleinverkaufspreises, den ja allein sie bestimmen, entsprechend einpreisen müssen. In einem ersten Statement an den Großhandel per Rundschreiben wurde von vier Herstellern geäußert, dass man sich die Kostenübernahme für das Bereitstellen der Ausrüstung, die notwendig ist, um die Tabakerzeugnisse zu erfassen, vorstellt. Diese Interpretation – diese Eingrenzung der Kostenübernahme auf die für die unmittelbare Erfassung der Tabakprodukte erforderliche Ausrüstung – sehen wir nicht, sie lässt sich so auch nicht aus der Tabakdirektive ableiten. Die Tabakprodukthaftung – dazu gehört auch und in diesem Zusammenhang gerade die Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen im Sinne der TPD 2 – kann nicht auf den Handel delegiert werden.
    Heinen: Wobei es nicht trivial werden wird, zum Beispiel Kosten für Systemintegrationen und Interfaces zuzuordnen und zu bestimmen. Wir gehen indes davon aus, dass im Dialog zwischen den Herstellern von Tabakprodukten in Deutschland und den weiteren betroffenen Wirtschaftsteilnehmern in der Wertschöpfungskette Tabak eine sachgerechte Lösung gefunden wird.
    Zeichnet sich im Hinblick auf Track  &  Trace denn eine Lösung der übrigen offenen Baustellen ab?
    Heinen: Es gibt in der Tat noch eine Reihe von offenen Fragen, dies ist der Natur der Sache geschuldet. Der Zeitplan aus Brüssel erzwingt die parallele Bearbeitung von Sachverhalten, die voneinander abhängen und aufeinander aufbauen, also eigentlich und denklogisch nur nacheinander abgearbeitet werden können. In manchen Detailfragen wurden Fortschritte erzielt: So scheint es im Hinblick auf die KEP-Dienstleister…

    Also die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienste…
    Heinen: …Licht am Ende des Tunnels zu geben. Am 14. Juni hat der Dienstleister DHL gegenüber dem Arbeitskreis Handel / Industrie zum Thema Track & Trace in Aussicht gestellt, seine Paketdienstleistungen auch nach dem 20. Mai 2019 noch für betroffene Tabakerzeugnisse erbringen zu können. Die übrigen Dienstleister haben sich dazu noch nicht eingelassen.
    Reisen: Das ist natürlich zunächst eine gute Nachricht, insbesondere auch für die kleineren Mitgliedsunternehmen des BDTA – aber auch eine bedenkenswerte. Der BDTA wird nicht zulassen, dass es im Hinblick auf den Paketversand von Tabakprodukten zu einem Monopol kommt.

    Ich möchte noch zu etwas anderem kommen. In jüngerer Zeit gibt es Bestrebungen, einen Dachverband für die „Tabakfamilie“ zu gründen. BTWE-Präsident Rainer von Bötticher hat beim BTWE-Branchendialog in Rösrath geäußert, dass der BTWE diesen Weg nicht mitgehen wolle. Wie steht der BDTA dazu?
    Heinen: Wir beobachten diese Entwicklung durchaus mit Wohlwollen, jedoch auch mit einer gewissen Distanz. Es wird sich erweisen müssen, ob die Gründung eines Dachverbandes aus sich heraus geeignet ist, die divergierenden Interessen der unterschiedlichen Stakeholder zu einem einheitlichen Standpunkt zu verdichten. Ganz besonders die Hersteller der unterschiedlichen Tabakprodukte stehen hier zunächst und zuvörderst im Fokus. Die Handelsverbände BDTA und BTWE werden also voraussichtlich nicht zu den Gründungsmitgliedern eines Dachverbandes gehören.
    Reisen: Aber selbstverständlich nicht deshalb, weil wir uns einer konstruktiven Zusammenarbeit verschließen wollten. Die Kooperation mit den anderen Verbänden, also derzeit insbesondere mit DZV, IGT und VdR, ist uns nicht nur wichtig, sie ist für uns essenziell. Vielmehr sind wir der Auffassung, dass es – zumindest nach derzeitiger Lage – besser ist, getrennt zu marschieren und vereint zu schlagen. Aufgrund unserer stark mittelständischen und familiengeprägten Großhandelsstruktur mit regionaler Verwurzelung sind wir wesentlich stärker von regionalen Märkten als von weltweiten Börsenkursen abhängig und beeinflusst.

    Herr Reisen, Herr Heinen, ich bedanke mich für das Gespräch.

    Interview: Marc Reisner

    (DTZ31/18)

  • Wegweisendes Urteil

    MÜNCHEN // Das Münchner Landgericht hat ein Urteil mit Signalwirkung für Tabakindustrie und Einzelhandel gefällt: Supermärkte müssen die Schockbilder auf Zigarettenschachteln an der Ladenkasse nicht sämtlichen Kunden präsentieren, sondern dürfen die Bildwarnhinweise im Verkaufsautomaten verdecken.

    Der Grund: Die Produktpräsentation in den Automaten ist nicht Teil der Verkaufsverpackung. Das entschied die 17. Handelskammer in dem vor wenigen Tagen verkündeten Urteil. Verboten wäre es demnach nur, wenn die Bilder von Krebsgeschwüren und verfaulten Zähnen auf den Zigarettenschachteln abgeklebt würden. Die Tabakerzeugnisverordnung, die die Schockbilder vorschreibt, gilt nach Einschätzung der Richter aber nicht für die Verkaufsautomaten.

    Kläger Pro Rauchfrei
    Geklagt hatte die bayerische Nichtraucherinitiative Pro Rauchfrei, die zwei Edeka-Supermärkten gerichtlich untersagen lassen wollte, Tabak-Schockbilder auch in den Verkaufsautomaten an der Ladenkasse zu verdecken. Das Argument: Die Darstellung auf den Tabakautomaten sei eine Außenverpackung, die Tabakerzeugnisverordnung mithin anzuwenden.

    In dem Verfahren ging es um zwei Läden, die aufgrund einer einstweiligen Verfügung ihre Zigarettenautomaten bereits seit Monaten mit provisorischen Warnhinweisen beklebt hatten. Diese können die Betreiber nun wieder entfernen.


    Finale Kaufentscheidung

    Der Vorsitzende Richter Wolfgang Gawinski begründete sein Urteil damit, dass der Verbraucher seine finale Kaufentscheidung erst dann fälle, wenn er die Packung an der Kasse vorlegt – nicht schon dann, wenn er die entsprechende Taste am Automaten drücke. Damit könne er nach dem Erkennen der Schockbilder immer noch vom Kauf zurücktreten.

    Die Kläger hatten das Verfahren bereits im Vorfeld als Musterprozess bewertet. Daher kann davon ausgegangen werden, dass Pro Rauchfrei die mögliche Berufung vor der nächsten Instanz wahrnimmt. Letztlich könnte der Streit vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden werden.

    Hoffnung für Zigarettenautomaten-Betreiber
    Interessant wird die Entscheidung auch dadurch, als sich die Betreiber von Zigarettenautomaten nach Ansicht einiger Beobachter Hoffnung machen dürfen, ebenfalls vom Zeigen der Bildwarnhinweise befreit zu werden. Aufgrund der Urteilsbegründung dürfte dies jedoch nicht der Fall sein. Die rund 330 000 Automaten in Deutschland sind umstritten. Die Weltgesundheitsorganisation WHO fordert ein Verbot, da die Geräte ein Mittel der Verkaufsförderung darstellten. Auch die Drogenbeauftragte und andere Politiker bewerten die Situation kritisch. Derzeit werden die meisten Automaten mit einer Behelfslösung in Form zusätzlicher Aufkleber betrieben. red

    (DTZ 28/18)

  • Kontaktlos zahlen

    KÖLN // Der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) geht neue Wege. Die ersten Zigarettenautomaten eines BDTA-Mitglieds, an denen kontaktloses Bezahlen mit der Girocard möglich ist, wurden jetzt in Kassel in Betrieb genommen.

    Damit hält das in Deutschland am weitesten verbreitete elektronische Bezahlmittel Einzug am Zigarettenautomaten. In enger Zusammenarbeit mit der Card4Vend GmbH installieren die BDTA-Mitglieder Hall Tabakwaren, Tabakwaren Union Nörten-Hardenberg und tobaccoland rund 50 Terminals der Firma CCV zum kontaktlosen Bezahlen an Zigarettenautomaten in Kassel und Dortmund.

    Damit beteiligt sich auch der BDTA an dem Pilotprojekt „TOPP“ der Deutschen Kreditwirtschaft: An den umgerüsteten Zigarettenautomaten kommt ein neues, verschlanktes Terminal zum Einsatz, welches ohne PIN-Pad auskommt. Besonderer Vorteil: Einfach nur girocard auflegen – Bezahlen und Altersverifikation erfolgen in einem Schritt.

    Das sogenannte Terminal ohne PIN-Pad (TOPP) ermöglicht kontaktlose Zahlungen mit der physischen Girocard ebenso wie mit der digitalen Girocard im Smartphone für Beträge bis 25 Euro, bei denen in der Regel keine PIN-Eingabe nötig ist.

    pi

    (DTZ 27/18)

  • Phase der Überregulierung

    MAINZ // Wie schon in den vergangenen Jahren hat Die Tabak Zeitung Vertreter der wichtigen Branchenverbände gebeten, für unsere Leser einen Ausblick aufs Jahr 2018 zusammenzustellen. In dieser Ausgabe finden Sie den vierten Teil unserer kleinen Serie. Folge 4: der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA).

    Der Umgang mit Überregulierungen aus der EU, etwa das Thema Warenrückverfolgbarkeit (Tracking & Tracing), prägte das Jahr 2017. Dabei geht es nicht darum, eine Regulierung, die uns nicht gefällt, zu verhindern, sondern eine sinnfreie Regelung, die zur politischen Zielset-zung zur Verringerung des Schmuggels kaum etwas beiträgt, wenigstens praktikabel und pragmatisch zu halten. Für sachliche Argumente fand man in Brüssel und Berlin jedoch kaum Gehör. Der Anhörungsprozess ist abgeschlossen.

    Die finalen Entwürfe der Durchführungsrechtsakte (secondary legislation) zum Rückverfolgbarkeitssystem für Tabakwaren gemäß Richtlinie 2014/40/EU wurden am 16. November 2017 von der Europäischen Kommission veröffentlicht.

    Verband und Branche warten auf Post aus Brüssel
    Nach der Zustimmung der Mitgliedsstaaten hat die Europäische Kommission begonnen, die Rechtsakte in die verschiedenen Amtssprachen zu übersetzen und diese zu prüfen. Aktuell wartet der BDTA, wie die gesamte Branche, auf die Veröffentlichung der Rechtsakte im Europäischen Amtsblatt.

    Es müssen zwar noch etliche Punkte geklärt, genauer definiert und besprochen werden, wozu sich der BDTA bereits im Dialog mit der Europäischen Kommission und der deutschen Politik befindet. Dennoch ist das System prinzipiell umsetzbar und von den Großhändlern zu bewältigen.

    Jetzt ist die Branche gut beraten, sich nur noch mit der technischen Umsetzung bis zum 20. Mai 2019 zu beschäftigen. Der verbleibende Zeitraum für den technischen Roll-out sowie für alle weiteren internen technischen und organisatorischen Vorbereitungs- und Umsetzungsmaßnahmen in dem sehr heterogenen Gebilde der rund 4000 Großhandelsunternehmen in Europa ist auch ohne zusätzliches Taktieren der Marktteilnehmer sportlich bemessen.

    Der BDTA hat sich durch Gespräche mit Politik und in Arbeitskreisen des gesamten Handels eingebracht, um auf die nicht geklärten Fragen aufmerksam zu machen. Besonders zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die kooperative Zusammenarbeit mit dem BTWE und dem Handelsverband HDE. Auch im aktuellen Jahr wird die gemeinsame Arbeit und Abstimmung im Handelskreis wichtig für alle Beteiligten sein.

    Zusätzlich wird der Verband 2018 den Prozess der Umsetzung von Track and Trace bei den Tabakwarengroßhändlern und den Software-Häusern eng begleiten und unterstützend tätig sein, sodass möglichst alle Mitgliedsbetriebe diese Herausforderung meistern können.

    Verdecken von Bildwarnhinweisen
    Außerdem beschäftigte die Branche, jedoch ganz besonders den BDTA, 2017 das Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung am 20. Mai, die einen Tag vorher im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde. Thema war das „Verdecken von Bildwarnhinweisen“ am Automaten, demzufolge die „gesundheitsbezogenen Warnhinweise (…) zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens, einschließlich des Anbietens zum Verkauf, nicht teilweise oder vollständig verdeckt oder getrennt werden dürfen (…)“. Objektiv und nüchtern ist zu konstatieren, dass der Trend in der europäischen und nationalen Gesetzgebung sichtbar wird, Umsetzungs- und Übergangsfristen für die Wirtschaft auf kurze beziehungsweise zu kurze Zeiträume zu beschneiden.

    Schließlich haben wir mit einem Automatenaufkleber, der eine generische Zigarettenpackung mit den Warnhinweisen in Originalgröße abbildet branchenweit eine (Zwischen-) Lösung erreichen können. Die politischen Diskussionen dazu sind aber noch nicht abgeschlossen und werden uns auch im Jahr 2018 weiter beschäftigen. Umso wichtiger ist es, dass das Bekleben aller Zigarettenautomaten mit den Warnhinweisen, nicht nur bei unseren Mitgliedern, sondern bei allen Zigarettenbetreibern hervorragend umgesetzt wurde. Dadurch steigt die Glaubwürdigkeit des BDTA bei politischen Entscheidern, und der BDTA wird als Partner wahrgenommen, welcher nach sinnvollen Lösungen zur Umsetzung von Regulierungen sucht und diese auch ausführt.

    2018 wird der BDTA sich zusätzlich verstärkt mit neuen Bezahlformen am Zigarettenautomaten befassen. Zukünftig sollen Kunden mit der eigenen Bankkarte kontaktlos – ohne Pin-Eingabe – am Automaten Ware erhalten. Gleichzeitig wird über den Kontaktlosleser die Altersverifikation des Karteninhabers durchgeführt. Damit der Verband eigene Informationen zu diesem neuen Bezahlverfahren sammeln kann, werden einige Mitgliedsbetriebe an dem Pilotprojekt (Girocard Kontaktlos Terminal ohne Pin-Pad Topp) der Deutschen Kreditwirtschaft in Kassel teilnehmen.

    pi

    (DTZ 05/18)

  • Carsten Zenner verstorben

    DÜSSELDORF // Diplom-Volkswirt Carsten Zenner, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Tabakwarengroßhändler und Automatenaufsteller (BDTA) sowie Secretary General des Europäischen Tabakwaren-Großhandels-Verbandes (E.T.V.), ist am 30. Dezember 2017 im Alter von 52 Jahren verstorben.

    Zenner, 1965 in Düsseldorf geboren, studierte nach seiner Schulzeit in Düsseldorf an der Georg-August-Universität zu Göttingen Volkswirtschaftslehre. Im Oktober 1999 trat er, nach Tätigkeit bei der Industrie- und Handelskammer zu Köln, als Referent in den BDTA ein. Ab 2004 war er dort als Geschäftsführer tätig.

    Zu Beginn seiner Tätigkeit für den BDTA verantwortete Carsten Zenner zunächst als Referent die Koordinierung der Einführung des technischen Jugendschutzes an Zigarettenautomaten in Deutschland. 2004 wurde er zum Geschäftsführer des Verbandes ernannt und erweiterte sein Tätigkeitsspektrum um die zahlreichen regulatorischen Initiativen, die die Tabakbranche seit der Jahrtausendwende abzubilden hatte. Ab 2008 war Zenner alleiniger Geschäftsführer des BDTA, 2010 übernahm er zusätzlich die Position des Secretary General des Europäischen Tabakwaren-Großhandels-Verbandes (E.T.V.).

    Carsten Zenner vermochte durch seine ungemeine Sachkunde, seine sachliche und überzeugende Art, seine zahlreichen Gesprächspartner in Politik, Verwaltung und in Kollegen-Verbänden mitzunehmen und die wirtschaftlichen Belange der Mitgliedsunternehmen der Verbände sachgerecht und ausgewogen im Verhältnis zur gesellschaftlichen und politischen Diskussion um Tabakprodukte einzubringen.

    Carsten Zenner hat zur aufgeschlossenen Positionierung der Tabakbranche in Europa und in Deutschland hinsichtlich der Regulierung von Tabakprodukten seit der Jahrtausendwende einen erheblichen und gestalterischen Beitrag geleistet.

    Der BDTA wird Carsten Zenner ein ehrendes Angedenken bewahren. Redaktion und Mitarbeiter der Tabak Zeitung schließen sich an.

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    (DTZ 02/18)

  • Ostermeier expandiert weiter

    OTTOBRUNN // Cigaretten Ostermeier hat zum 31. Mai die Firma HIT aus Oberndorf am Lech übernommen. Damit setzt der Großhändler aus Ottobrunn seine erfolgreiche Geschäftsstrategie fort und investiert durch Firmenzukäufe in eine starke Marktpräsenz.

    Der HIT-Umsatz beläuft sich auf 2,4 Millionen Euro pro Jahr. Die 500 HIT-Zigarettenautomaten werden künftig von der Ostermeier-Niederlassung in Gersthofen (Kreis Augsburg) beliefert und gewartet.

    Von dort werden auch Kunden und Automaten betreut sowie die Arbeitsplätze der langjährigen Mitarbeiter integriert. Im vergangenen Jahr hat Ostermeier die Firmen Sperber & Groß, Kolbermoor, mit 200 Automaten, Liebl, Straubing, mit 400 Automaten und Wiendl, Bogen, mit 400 Automaten übernommen, zudem 2017 die Firma Selmer aus Landshut mit 30 Automaten.

    Ostermeier erzielte 2016 einen Gesamtumsatz in Höhe von 210 Millionen Euro und betreibt inklusive der Übernahmen 15.400 Automaten und beliefert rund 1400 Einzelhandelskunden in Bayern. „Als größter Automatenaufsteller Großhändler in Bayern sieht sich Cigaretten Ostermeier für die Zukunft weiterhin sehr gut aufgestellt“, informiert das Unternehmen.

    pi

    (DTZ 22/17)

  • Ärger aus den Ländern

    BERLIN / Köln // Die im Tabakwarenhandel verwendeten Produktkarten, die im Regal vor die Packungen mit den Schockfotos gesteckt werden, sind rechtskonform.

    Darauf haben der Deutsche Zigarettenverband (DZV) und der Bundesverband des Tabakwaren‐Einzelhandels (BTWE) hingewiesen. Vor dem Hintergrund von Presseberichten über eine Absprache der Verbraucherschutzministerien der Bundesländer, die bisherige Praxis im Handel als rechtswidrig zu bewerten, erklärte BTWE‐Geschäftsführer Willy Fischel, dass sich der Handel damit im Einklang mit europäischem und deutschem Recht befinde: „Für die Reglementierung der Warenpräsentation in den Tabakwarengeschäften fehlt der EU die Gesetzgebungskompetenz. Die EU-Tabakproduktrichtlinie macht hierzu, genauso wie die deutsche Umsetzungsverordnung, keine Vorgaben.“


    Handel setzt auf Übersichtlichkeit

    Um angesichts der großen Schockbilder den Überblick über das Sortiment im Warenregal zu behalten, setzen viele Händler auf Produktkarten, die die relevanten Informationen – Markenlogo und ‐name, Produktvariante und Preis – enthalten und vor den Warenschacht gesteckt werden. Diese Lösung der Tabakwarenhändler ist eindeutig rechtskonform.
    Grund: Die EU‐Tabakproduktrichtlinie ist keine Warenpräsentations‐, sondern eine Produktrichtlinie. „Die EU‐Richtlinie enthält produktbezogene Regelungen zur Verkehrsfähigkeit von Tabakprodukten und soll damit der Harmonisierung des EU‐Binnenmarktes dienen. Aufgrund des fehlenden grenzüberschreitenden Sachverhalts fällt der stationäre Handel nicht in den Regelungsbereich der EU‐Richtlinie“, stellte Jan Mücke, DZV‐Geschäftsführer fest. Auch das deutsche Recht, das die Richtlinie eins zu eins umsetzt, macht keine abweichenden Vorgaben zur Präsentation der Tabakprodukte im Handel.

    Zigarettenautomaten im Fokus
    Demnach dürfen die Warnhinweise auf der Packung zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht verdeckt werden. Tatsächlich erhält der Kunde im Geschäft eine rechtskonforme Packung der von ihm gewünschten Marke mit vollständig sicht‐ und lesbaren Warnhinweisen. Die Kennzeichnungs‐ und Verpackungsvorschriften werden somit eingehalten.
    Derweil sorgt eine Meldung für Unruhe, derzufolge die Fachministerien der Bundesländer ein Umrüsten der rund 380 000 Zigarettenautomaten in Deutschland fordern. Auch hier müssten Warnhinweise installiert werden. Das würde den Großhandel Millionen kosten.

    pi/red

    (DTZ 04/17)