BERLIN / Köln // Die im Tabakwarenhandel verwendeten Produktkarten, die im Regal vor die Packungen mit den Schockfotos gesteckt werden, sind rechtskonform.
Darauf haben der Deutsche Zigarettenverband (DZV) und der Bundesverband des Tabakwaren‐Einzelhandels (BTWE) hingewiesen. Vor dem Hintergrund von Presseberichten über eine Absprache der Verbraucherschutzministerien der Bundesländer, die bisherige Praxis im Handel als rechtswidrig zu bewerten, erklärte BTWE‐Geschäftsführer Willy Fischel, dass sich der Handel damit im Einklang mit europäischem und deutschem Recht befinde: „Für die Reglementierung der Warenpräsentation in den Tabakwarengeschäften fehlt der EU die Gesetzgebungskompetenz. Die EU-Tabakproduktrichtlinie macht hierzu, genauso wie die deutsche Umsetzungsverordnung, keine Vorgaben.“
Handel setzt auf Übersichtlichkeit
Um angesichts der großen Schockbilder den Überblick über das Sortiment im Warenregal zu behalten, setzen viele Händler auf Produktkarten, die die relevanten Informationen – Markenlogo und ‐name, Produktvariante und Preis – enthalten und vor den Warenschacht gesteckt werden. Diese Lösung der Tabakwarenhändler ist eindeutig rechtskonform.
Grund: Die EU‐Tabakproduktrichtlinie ist keine Warenpräsentations‐, sondern eine Produktrichtlinie. „Die EU‐Richtlinie enthält produktbezogene Regelungen zur Verkehrsfähigkeit von Tabakprodukten und soll damit der Harmonisierung des EU‐Binnenmarktes dienen. Aufgrund des fehlenden grenzüberschreitenden Sachverhalts fällt der stationäre Handel nicht in den Regelungsbereich der EU‐Richtlinie“, stellte Jan Mücke, DZV‐Geschäftsführer fest. Auch das deutsche Recht, das die Richtlinie eins zu eins umsetzt, macht keine abweichenden Vorgaben zur Präsentation der Tabakprodukte im Handel.
Zigarettenautomaten im Fokus
Demnach dürfen die Warnhinweise auf der Packung zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht verdeckt werden. Tatsächlich erhält der Kunde im Geschäft eine rechtskonforme Packung der von ihm gewünschten Marke mit vollständig sicht‐ und lesbaren Warnhinweisen. Die Kennzeichnungs‐ und Verpackungsvorschriften werden somit eingehalten.
Derweil sorgt eine Meldung für Unruhe, derzufolge die Fachministerien der Bundesländer ein Umrüsten der rund 380 000 Zigarettenautomaten in Deutschland fordern. Auch hier müssten Warnhinweise installiert werden. Das würde den Großhandel Millionen kosten.
pi/red
(DTZ 04/17)
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