Schlagwort: Verbraucherschutz

  • Schärfere Regeln für E-Zigaretten?

    BERLIN // Der E-Branche droht neuer Ärger durch die Politik. Nach DTZ-Informationen wird der Bundesrat auf Antrag Thüringens am 18. September voraussichtlich beschließen, schärfere Regelungen für E-Zigaretten anzustoßen.

    Begründung
    Die Bundesregierung soll demnach gebeten werden, bei einer nächsten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes „nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den Tabakerzeugnissen im Hinblick auf alle werblichen Einschränkungen gleichzustellen“. Das Bundesland begründet den Vorstoß damit, dass das Suchtpotenzial und die Toxizität von Nikotin denen herkömmlicher Tabakwaren entsprächen. Und aromatisierte Liquids könnten auch in nikotinfreien E-Zigaretten Giftstoffe freisetzen.

    Verbraucherschutz
    Der Antrag schließt: „Es ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar, warum bestimmte Erzeugnisse, und hiervon speziell nikotinfreie und nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, in bestimmten werblichen und Marketingaspekten gegenüber anderen Tabakerzeugnissen bessergestellt sein sollen. Eine perspektivische Gleichstellung aller Erzeugnisgruppen in diesen Punkten ist aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dringend geboten.“

    Geringere Belastung
    Immerhin konstatiert der Antrag, dass beim Konsum von E-Zigaretten die Belastung mit bestimmten, für den Konsum von Tabakprodukten typischen Verbrennungsprodukten geringer sei. Nach Information von DTZ sind die entsprechenden Abstimmungen in den Bundesrats-Ausschüssen bereits erfolgt. So hat der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz vor wenigen Tagen mit 16 Stimmen und ohne Gegenvoten für den Antrag gestimmt. Wie zu hören war, könnten sich auch andere Ausschüsse wie der für Familie und Gesundheit sowie der für Wirtschaft für den Antrag aussprechen.

    max

  • Werbeverbot in der Kritik

    BERLIN // Der Bundestag hat kürzlich in erster Lesung über die Neufassung des Tabakerzeugnisgesetzes diskutiert. Ein wesentlicher Punkt darin ist die erhebliche Ausweitung der bestehenden Werbeverbote, die zeitlich gestaffelt künftig nicht nur Tabakerzeugnisse, sondern auch neuartige Produktalternativen umfassen sollen.

    Massiver Eingriff
    Dazu erklärte Reemtsma-Chef Michael Kaib: „Die geplanten Verschärfungen in Bezug auf Tabakwerbung sind insbesondere mit Blick auf Werbeverbote für weniger gesundheitsschädliche Produkte eine herbe Enttäuschung. Aus unserer Sicht zementiert ein so massiver Eingriff den bestehenden Tabakkonsum und untergräbt berechtigte Ziele des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Wir kennen die Raucher gut. Die Vorstellung, mit undifferenzierten Verboten Verbraucherverhalten kurzfristig ändern zu können, ist aus gesundheitspolitischer Sicht sehr bedauerlich. Ohne verantwortungsbewusste Aufklärung – auch durch Werbung – bleiben erwachsenen Rauchern die anerkannten Vorteile vorhandener sowie zukünftiger Produktalternativen mit deutlich geringeren gesundheitlichen Risiken komplett verschlossen.“

    Wissenschaftliche Ergebnisse berücksichtigen
    Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH), ergänzte: „Die Politik berücksichtigt die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht genügend. E-Zigaretten sind viel weniger schädlich als herkömmliche Verbrennungszigaretten. Sie sind vor allem für langjährige Raucher eine gute Möglichkeit, den Glimmstängel hinter sich zu lassen. Es ist breiter Konsens in der Wissenschaft, dass Raucher durch den Umstieg auf E-Zigaretten die Aufnahme schädlicher Substanzen um bis zu 95 Prozent senken können.“

    red

  • Abmahnung gegen Amazon

    FRANKFURT // Das Landgericht Frankfurt am Main hat auf Antrag des Verbands des E-Zigarettenhandels (VdeH) eine einstweilige Verfügung gegen Amazon Services Europe erlassen (Az.: 3–06 O 103/18). Der Beschluss muss noch zugestellt werden. Das teilte der VdeH mit.

    Auf amazon.de finden sich zahlreiche ausländische Anbieter, die E-Zigaretten und Zubehör an Verbraucher in Deutschland verkaufen. Der Versand erfolgt dabei oft aus dem Ausland. Allerdings muss sich der ausländische Verkäufer für einen solchen grenzüberschreitenden Fernabsatz von E-Zigaretten bei der zuständigen Behörde registrieren. Der VdeH hatte Amazon auf mehrere Verstöße gegen diese Vorschrift hingewiesen und den Konzern deshalb verklagt.

    Das Gericht untersagte es Amazon, E-Händlern den grenzüberschreitenden Fernabsatz zu ermöglichen. Bei Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

    „Die mit dieser Verfügung endlich abgestellte Situation war untragbar. Wir begrüßen den Beschluss des Landgerichts als ersten Schritt zur Wiederherstellung eines fairen Wettbewerbs und Stärkung des Verbraucherschutzes“, erklärte der VdeH-Vorsitzende Michal Dobrajc.

    red

    (DTZ 02/19)

  • Ein Blick ins Netz lohnt sich

    MAINZ // Jetzt ist sie online: Die [link|http://t1p.de/b9vl]Liste der mitgeteilten Tabakerzeugnisse[/link] ist seit kurzem öffentlich zugänglich.

    Hersteller oder Importeure von Tabakerzeugnissen sind verpflichtet, im zentralen EU-Notifizierungsportal, dem „EU-CEG“ (EU Common Entry Gate), den zuständigen Behörden unter anderem Produkteigenschaften inklusive der Zusammensetzung sowie toxikologischen Daten und Verkaufszahlen mitzuteilen.

    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht die dort vorliegenden Daten entsprechend Paragraph 32 Tabakerzeugnisverordnung. Die dort aufgelisteten Angaben stehen im Netz, wie sie mitgeteilt wurden. Für die Richtigkeit der Informationen ist laut BVL der Übermittler verantwortlich. Die Übereinstimmung der Produkte mit den rechtlichen Anforderungen liegt in der Verantwortung des Herstellers oder Importeurs. Eine stichprobenartige Kontrolle erfolgt von den zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer.

    Da gegenwärtig dem BVL die Daten von Tabakerzeugnissen zu Zusatzstoffen und Emissionswerten noch nicht in einer weiter zu verarbeitenden Form vorliegen, werden derzeit nur Markenname und Produkttyp der im EU-CEG mitgeteilten Produkte veröffentlicht. Neuartige Tabakerzeugnisse brauchen in Deutschland eine Zulassung, daher sind in der Liste nur solche Tabakerzeugnisse enthalten die bereits zugelassen wurden. In Deutschland sind Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch nicht zugelassen, und werden daher nicht gelistet.

    Da bisher noch nicht alle Daten von E-Zigaretten und E-Liquids und anderen Inhaltsstoffen in einer weiter zu verarbeitenden Form vorliegen, werden nur Markenname, Name und Adresse des Herstellers oder Importeurs und Produkttyp der mitgeteilten Produkte veröffentlicht. Die Produkte müssen sechs Monate vor dem Inverkehrbringen mitgeteilt werden. Gelistet werden daher nur Produkte, deren Mitteilungsdatum bereits mindestens sechs Monate zurückliegt. Die Produkt-Daten bestätigen laut BVL nicht, dass die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Einhaltung der Vorgaben liegt beim Anbieter.

    pi

    (DTZ 44/18)

  • Umfangreiches Register

    BERLIN // Das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) hat sich die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) geführte Liste sämtlicher Registrierungen aus dem E-Zigarettensektor beschafft und sie seinen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Erzeugnisse – etwa die sogenannten Clearomizer und alle nikotinhaltigen Liquids – müssen sechs Monate, bevor sie auf den Markt gebracht werden, bei der Behörde registriert werden. Das betrifft auch Produkte, die im Ausland hergestellt werden.

    Eigentlich müssen diese Daten gemäß Tabakerzeugnisverordnung vom zuständigen Ministerium oder vom BVL veröffentlicht werden. Bislang jedoch gibt es keine Abrufmöglichkeit. Dabei sind die enthaltenen Informationen insbesondere für den Handel von großer Bedeutung. Grund: Nur Waren, die in die Liste aufgenommen wurden, dürfen auch verkauft werden. Derzeit müssen sich die Händler darauf verlassen, dass Produzenten oder Großhändler nur entsprechende Erzeugnisse zur Verfügung stellen. Bei Verstößen drohen laut BfTG einerseits Abmahnungen, andererseits Geldstrafen bis zu 5000 Euro.

    Die nun zugängliche Liste, die DTZ vorliegt, umfasst mehr als 113 300 Positionen. Zu allen werden das Datum der Registrierung, der Grund für den Antrag, Hersteller mit Adresse, Produktname sowie ein Identifizierungs-Code sowie eine Kurzbeschreibung genannt.

    Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG, warnt seine Mitglieder in diesem Zusammenhang: „Auf die von der Firma Posh Global GmbH importierten Produkte müssen wir aus aktuellem Anlass eine offizielle Warnung aussprechen. Posh Global GmbH wurde untersagt, Produkte in Verkehr zu bringen, ohne sechs Monate vorher die Mitteilung vorgenommen zu haben.“ In der Registrierungsdatenbank befinden sich nur 36 Einträge von Posh Global GmbH zu Liquids der Marke Prime. Dahlmann: „Anscheinend ist selbst die Registrierung für die E-Zigaretten, ihrer eigenen Marke ,beposh‘ ausgeblieben.“

    max

    (DTZ 19/18)

  • Änderung geändert

    BERLIN // Der Bundesrat hat in seiner turnusmäßigen Sitzung am 25. November der „Verordnung zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung“ zugestimmt.

    Hintergrund: Die europäische TPD 2 war als Tabakerzeugnisverordnung in deutsches Recht umgesetzt worden. Ende April gab es dann im Wesentlichen drei Änderungen an der ursprünglichen Verordnung, die die Zuständigkeit des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Gebrauchsanweisungen sowie Nachfüllmechanismen für E-Zigaretten betraf. Der Haken: Diese Änderung war aus Zeitgründen auf sechs Monate befristet. Mit der aktuellen Änderung (Drucksache 558/16) kann die erste Änderung auch über das eigentliche Ablaufdatum am 29. Dezember 2016 hinaus in Kraft bleiben.
    red

    (DTZ 48/16)

  • Regulierung schafft Trottel

    HAMBURG // Die Hamburger Gesundheits- und Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks, Alexander Neubacher, Redakteur „Der Spiegel“, und Alexander Dröge, Leiter Recht/Verbraucherpolitik des Markenverbandes, stellten beim Innovations Campus der Handelskammer Hamburg ihre Positionen zu aktuellen Entwicklungen im Verbraucherschutz und die Auswirkungen staatlicher Regulierung auf die verschiedenen Branchen dar.

    Prüfer-Storcks setzte sich für Regulierung ein. Verbraucherschutz müsse den mündigen Bürger informieren. Für sie ermöglicht Verbraucherschutz Kontrollen, Transparenz und Information. Besonderes Augenmerk legte sie auf die Regulierung von Tabakprodukten, wobei sie ihre Thesen mit Zahlen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) untermauerte.

    Alexander Neubacher steht überbordender, staatlicher Regulierung kritisch gegenüber. Er zeichnete das Bild vom „Trottelbürger“, dem eigenständiges Denken und Eigenverantwortung durch Überregulierung abgenommen werden sollten. Zudem, bezog der Nichtraucher Neubacher eindeutig Stellung gegen die Tabakproduktdirektive.

    Alexander Dröge vom Markenverband widmete sich den drei übergeordneten Themenfeldern Warnhinweise, Werbeverbot und zunehmenden Regulierungsbestrebungen der Weltgesundheitsorganisation WHO. Er stellte die Regulierungsfrage vor allem aus Sicht von Markenartiklern und juristischer Sicht in Frage. Die Tabakproduktdirektive sei eine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung und eine Einschränkung der Kommunikation zwischen Herstellern und Konsumenten. Das betreffe Tabakprodukte ebenso wie weitere, von der WHO als kritisch eingestufte Güter wie Alkohol oder Zucker.
    red

    (DTZ 30/15)

  • Gesundheitsschädliche Shisha-Tabake

    STUTTGART (DTZ/red). Shisha-Tabak liegt seit Jahren voll im Trend. Doch nicht alle am Markt angebotenen Produkte sind gesundheitlich unbedenklich. Das geht aus dem „Jahresbericht Lebensmittelüberwachung 2013“ hervor, den der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, Ende Juli vorstellte. 57 Prozent der Proben überschritten nach den Untersuchungen des CVUA Sigmaringen die gesetzlich zugelassene Höchstmenge zum Teil deutlich und waren damit nicht verkehrsfähig, da durch die Grenzwertüberschreitung gesundheitliche Risiken zu befürchten seien. Die beanstandete Ware wurde mit einem Verkaufsverbot belegt.[p][/p]

    „Baden-Württemberg ist mit seinen hochkarätigen Untersuchungsämtern mit EU-Referenzlaboren bestens aufgestellt. Das CVUA Sigmaringen untersucht die Inhaltsstoffe von Wasserpfeifenrauch. Es ist deutschlandweit das einzige Überwachungslabor, das mit Hilfe einer speziellen Abrauchmaschine verbrauchernahes Rauchen von Wasserpfeifentabak simuliert und so die toxischen Rauchinhaltsstoffe praxisnah messen kann“, sagte Bonde.[p][/p]

    DTZ 32/14

  • Unterschätze Gefahren durch Schmuggel

    BERLIN (DTZ/pi). Die Diskussion zur künftigen Europäischen Staatsanwaltschaft ist voll im Gange. Für das Nachrichtenportal und Veranstalter EurActiv.de der richtige Zeitpunkt, in einem Workshop zu diskutieren, in welchen Bereichen Staat und Wirtschaft einen alljährliche Schaden von vielen Milliarden Euro erleiden: Schmuggel von Alkohol, Zigaretten und Luxusgütern; Produktpiraterie und Medikamententfälschungen; Missbrauch von TÜV- und anderen Siegeln sowie massiver Mehrwertsteuerbetrug.
    Wo immer hoher Profit bei geringem Risiko winkt, etabliert sich rasch die Organisierte Kriminalität: Eine Gefahr nicht nur für Individuen, sondern auch für die ganze EU.

    Von Staat zu Staat verschiedenVon Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat kommen Experten zu unterschiedlichen Lageeinschätzungen, und je nach Land sind andere Reaktionen und andere Gegenmaßnahmen erforderlich. Auch nach Branchen gelten verschiedene Faktoren. Beispiel Tabakindustrie: Von Staat zu Staat ist es unterschiedlich, wie der illegale Zigarettenhandel in den legalen eingebettet ist. Auch die gesellschaftliche Toleranz ist unterschiedlich, die Prioritäten im Strafverfolgungsdruck sind es, die latente Nachfrage der Endverbraucher nach billigen Zigaretten, wobei wiederum große regionale Unterschiede auch im Qualitätsbewusstsein auffallen. Fazit: Die Suche nach Lösungen erfordert sehr differenzierte Herangehensweisen.

    Vernachlässigte Bereiche
    Schmuggel und Fälschung von Zigaretten, aber auch Alkohol und Medikamenten gehören nach Einschätzung der Konferenzteilnehmer zu den am meisten vernachlässigten Kriminalitätsbereichen. Nur der Finanzminister kümmert sich darum, da ihm viel entgeht. Bei Interpol-Konferenzen fällt kaum ein Wort darüber, man hat andere Probleme. Bei den internationalen Strafverfolgungsbehörden taucht das Thema nur hin und wieder auf. Auch in der Bevölkerung und in den Medien wird das Thema bestensfalls registriert, wenn „Vietnamesen-Morde“ vorkommen.

    Die Problematik sieht der Bürger gar nicht mehr als richtige Kriminalität an, sondern als Kavaliersdelikt. Hier warnen die Experten vor Werteverfall in der Gesellschaft, der durch die Globalisierung begünstigt wurde und wird, sowie vor Verharmlosung. Denn: Wo immer ein illegaler Markt entsteht, hängt sich sehr schnell Organisierte Kriminalität (OK) „in ihren schärfsten Formen“ dran, heißt es.
    Wo immer „High profit, low risk“ zu erwarten sei, bilde sich die OK. Beispielsweise sei bei den gefälschten Jin Ling Zigaretten mit einer Gewinnspanne von 900 Prozent zu rechnen. In gefälschten Zigaretten finden sich jedoch Pestizide, Schimmelpilze, sogar geschredderte CDs, zerkleinerter Schrott, gehäckselte Baumrinde.

    Keine Kavaliersdelikte
    Nach der jüngsten KPMG-Studie entstanden durch Zigarettenschmuggel 12,5 Milliarden Steuerschaden in den EU-Mitgliedsländern allein im Jahr 2012. Seit 2010 sind den EU-Ländern mehr als 34 Milliarden Euro an Steuergeldern entgangen. In Lettland ist beispielsweise jede dritte Zigarette nicht versteuert, in Deutschland genau jede fünfte. Im Dunstkreis von Produkt- und Markenpiraterie bewegen sich kriminelle Netzwerke jedenfalls nicht nur um die Handtasche von Louis Vuitton oder das Lacoste-T-Shirt, und es geht bei weitem nicht nur um Kavaliersdelikte. Das Problem: Sogar Staatsanwaltschaften zögern mit Strafverfolgung und sagen: „Ich mach mich doch nicht zum Büttel für die Unternehmen.“ Und das, obwohl Produkt- und Markenpiraten im Umsatz mehr verdienen als mit Drogenhandel.

    Mangelnde Rechtsdurchsetzung
    Schon jetzt mangelt es in vielen Bereichen an der Rechtsdurchsetzung. Zu Gammelfleisch- und andere Skandalen kommt es immer wieder, weil es nicht mehr genügend Personen zur Kontrolle vor Ort gibt.
    Besonders mit den Stichworten Verbraucherschutz und Umwelt oder auch Meinungsfreiheit im Netz könne man mit Behauptungen und Informationen die Leute erschlagen, da gebe es gar keine Diskussion mehr. Auch die Tabakproduktrichtlinie sei teilweise unter dem Stichwort Verbraucherschutz von Bevormundung geprägt, die Freiheit, Individualität, Kreativität und vor allem Eigenverantwortung ersticke und stigmatisiere.

    „Alles Gutmenschen“
    „Wenn irgendetwas passiert, wird sofort nach dem Staat gerufen. Das ist ein Grundübel“, warnt ein Experte mit jahrzehntelanger Brüssel-Erfahrung. „Die Beamten wollen ihr Gehalt rechtfertigen, und dann kommt beispielsweise eine Sonnenscheinrichtlinie heraus, wo wegen Hautkrebsgefahr keine Kellnerin und keine Handwerker draußen tätig sein sollten. Alles gut gemeint! Alles Gutmenschen!“

    Große Unterschiede in den EU-Staaten fallen bei den Zollaufgriffen auf. Der Zollerhebungsvergleich zeigt: Wenn alle so gut arbeiten würden wie Deutschland, hätten wir 5 Milliarden Euro Mehreinnahmen in Europa gehabt. In Deutschland wurden 146 Millionen Zigaretten beschlagnahmt (2012), das sind 32 Millionen Euro Schaden für den Fiskus.

    „Haben sie die Kompetenz?“
    Um die Probleme in den Griff zu bekommen, brauche es mehr Transparenz, verschärfte Kontrolle und Überwachungsmaßnahmen – und die von der EU-Kommission geplante Einführung des EU-Staatsanwalts, der diese Verbrechen auch verfolge, heißt es. Dazu brauche man flächendeckend die gleiche Rechtssetzung und die gleichen harten Strafen in allen Ländern.

    Nochmals am Beispiel Tabakproduktrichtlinie: „Wir haben ein großes Grundsatzproblem: Möchten wir, dass die Kommission in Europa über Produkte und Verpackungen entscheidet? Haben sie die Kompetenz? Wie kann man sich anmaßen, in jedem Bereich ein Experte zu sein?“, plädierte ein Experte, selbst leidenschaftlicher Nichtraucher, gegen undifferenzierte Rundumschläge aus Brüssel.

    Standardisierte Produkte könne jeder herstellen. Man dürfe nicht unter dem Deckmantel der Gesundheit weitere Kompetenzen nach Brüssel ziehen.

    (DTZ 23/13)

  • Niedersachsen: „Gesetz hat sich bewährt“

    HANNOVER (DTZ/TK). Die niedersächsische Landesregierung aus SPD und Grünen plant „zurzeit“ keine Änderungen am Nichtraucherschutzgesetz.

    Das geht aus der Antwort auf eine mündliche Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Petra Joumaah, Gudrun Pieper, Annette Schwarz, Dr. Max Matthiesen und Volker Meyer hervor. Aufhänger für die Anfrage war eine Stellungnahme der Grünen-Landtagsabgeordneten Miriam Staudte, die eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes angekündigt hatte. Dabei seien ähnlich strenge Bestimmungen wie in Nordrhein-Westfalen möglich, äußerte Frau Staudte. Sie ist stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie Sprecherin für Sozialpolitik, Verbraucherschutz und Atompolitik. Ferner sind nach Auffassung der Spitzen-Grünen in Lokalen konsequentere Kontrollen des Rauchverbots erforderlich.

    Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) ist laut Antwort der Auffassung, dass sich die Gesetzesregelungen grundsätzlich bewährt haben. Gravierende Kontrolldefizite seien nicht bekannt; neue Vorschriften müssten nicht eingeführt werden. Die Raucherinnen und Raucher würden keineswegs diskriminiert, aber der Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleistet. „Dieser Interessenausgleich im Rahmen des Möglichen ist ein wesentliches Anliegen der Landesregierung“, so die Ministerin.

    Zugleich betont Cornelia Rundt, die Landesregierung wolle den Nichtraucherschutz vor allem für Kinder und Jugendliche weiterentwickeln. Deshalb würden zum Beispiel die neuen europäischen Initiativen und Richtlinien etwa zur Aufmachung und zum Verkauf von Tabakerzeugnissen unterstützt.

    (DTZ 23/13)