Schlagwort: Shisha

  • Protest gegen Shisha-Regeln

    BERLIN // In Bezug auf die Tabaksteuer hat auch der Verband Deutscher Wasserpfeifentabak-Manufakturen und -Händler („Der Shisha-Verband“) eine Stellungnahme abgegeben.

    Der Verband kritisiert die vorgesehenen Höchstmengen von Wasserpfeifentabak je Packung auf 25 Gramm. Damit, so der Entwurf aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), solle die portionsweise Abgabe weitestgehend unterbunden werden. Das, so der Shisha-Verband, führe unter anderem dazu, dass Konsumenten unter Umständen mehr Tabak erwerben würden, als sie eigentlich brauchen. Zudem treffe das Argument der Steuerverkürzung nicht, da Wasserpfeifen vor allem im häuslichen Umfeld genossen würden. Und schließlich sei der finanzielle Aufwand für die Branche erheblich.

    Neuregelung umstritten
    Vor allem aber sei die Neuregelung nicht mit höherrangigem Unionsrecht vereinbar, heißt es weiter. Ziel der Tabakrichtlinie 2014 / 40 / EU sei es, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten einander anzugleichen. Ausgehend von einem Schutz der menschlichen Gesundheit, besonders für junge Menschen, solle das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für Tabakerzeugnisse erleichtert und die Verpflichtungen im Rahmen des WHO-Rahmenübereinkommens eingehalten werden.

    Schließlich weist der Shisha-Verband darauf hin, dass die geplante Größenbegrenzung von Verkaufspackungen von Wasserpfeifentabak auch den Zielen der Europäischen Union zur Eindämmung von Verpackungsmüll entgegenstehe. Damit falle nämlich mehr Müll an.

    vi

  • Strengere Regeln für Shisha-Bars in NRW

    DÜSSELDORF // In Nordrhein-Westfalen sind neue strenge Regeln für Shisha-Bars in Kraft getreten. Das berichtet die „Rheinische Post“. Demnach müssen die Betreiber „sichtbar und gut lesbar“ Schilder am Eingang aufhängen, die anzeigen, dass es sich bei dem Gastronomiebetrieb um eine Shisha-Bar handelt.

    Batterien wöchentlich kontrollieren
    Um die Kohlenmonoxid-Konzentration zu reduzieren, sind effiziente Lüftungsanlagen vorgeschrieben. Außerdem ist es Auflage, in den Gasträumen, auf den Fluren und in den Toiletten Kohlenmonoxid-Warngeräte zu installieren. Gäste müssen einen eventuellen Alarm hören und sehen können. Die Batterien müssen wöchentlich kontrolliert werden. Darüber hinaus muss jedes Gerät einen Speicher haben, der sich jeden Alarm merkt.

    pnf

  • „Steuerpolitisch bewährt“

    BERLIN // Die Bundesregierung hat keine Pläne, den Verpackungszwang für Tabakwaren in bestimmten Fällen aufzuweichen. Die bestehende Regelung habe sich aus „steuerpolitischen Gründen“ bewährt, schreibt sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Die Abgeordneten hatten darin den Verpackungszwang insbesondere mit Blick auf die Abgabe von losem Wasserpfeifentabak in Shisha-Bars thematisiert.

    Sicht der Bundesregierung
    Aus Sicht der Bundesregierung dient die Regelung der „Beweiskraftsicherung des Steuerzeichens, mit dem die Tabaksteuer entrichtet wird und das nur auf geschlossene und verkaufsfertige Kleinverkaufsverpackungen angebracht werden darf“.

    Die Bundesregierung stellt zudem klar, dass ein in der Anfrage angeführtes Geschäftsmodell, nach dem nur die Vorbereitung der rauchfertigen Wasserpfeife und deren Verleih an den Endkunden in Rechnung gestellt werden, die Abgabe des Tabaks aber unentgeltlich erfolgt, nicht statthaft ist. Die unentgeltliche Abgabe von Wasserpfeifentabak sei nur als Probe oder zu Werbezwecken gestattet.

    red

  • Anfrage der Grünen

    BERLIN // Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage die Besteuerung von Roh- und Wasserpfeifentabak.

    „Fragwürdige Regelungen“
    Nach ihrer Ansicht enthalte das Tabaksteuergesetz „fragwürdige Regelungen, die für den Betrieb von Raucher- und Shisha-Bars weder praktikabel noch wirtschaftlich sind“.

    Von der Bundesregierung will die Fraktion unter anderem Auskunft zu Daten rund um Rohtabak. Zudem interessiert sich die Fraktion für die Einschätzung zum Verpackungszwang insbesondere im Zusammenhang mit Wasserpfeifentabak.

    pi

  • Solange es Genuss gibt

    AUGSBURG // In der Meraner Straße 46 in Augsburg weht ein frischer Wind, das spürt und sieht jeder, der dort die Geschäftsräume der Hermann Hauser GmbH betritt.

    Zitronengelbe Stellwände strahlen in den umgestalteten Büroräumen, ein Mitarbeiter hat ein buntes Schild mit der Aufschrift „Good Vibes Only“ – übersetzt sinngemäß „Nur gute Schwingungen“ – aufgehängt. Der kleine Hund des Geschäftsführers Jörg Gerteisen dreht in den Räumen öfter seine Runden. Es wird gemunkelt, dass seither immer wieder Wurstbrote verschwinden.

    Wo heute ein modernes und prosperierendes Unternehmen steht, fing vor acht Jahrzehnten alles mit einem Ein-Mann-Betrieb an.

    Von der Handelsvertretung zum Großhandel
    Der Augsburger Großhändler Hermann Hauser wurde im Jahr 1940 zunächst als Handelsvertretung gegründet. Nach dem Zweiten Weltkrieg ist das Unternehme kontinuierlich gewachsen, so dass man im Jahr 1954 in ein neues Firmengebäude umziehen musste. In den folgenden sieben Jahren baute die Firma Stück für Stück einen Großhandel für Raucherbedarf auf. Bis 1992 entwickelte sich Hauser – mittlerweile unter Leitung der beiden Söhne, Karlheinz und Peter Hauser – zu einem der größten Händler für Raucherbedarf in Süddeutschland.

    Und heute? „Wir sind stärker aufgestellt und erfahrener als je zuvor: mit über 60 Mitarbeitern vor Ort, einer Lagerhalle mit 1200 Palettenstellplätzen und Handelspartnern in 51 Ländern bringen wir reichlich Elan und Neugier für die kommenden Jahre mit“, erklärt Geschäftsführer Jörg Gerteisen. Und auch, wenn Karlheinz Hauser bereits den wohlverdienten Ruhestand genießt und Peter Hauser sich aus der Unternehmensleitung zurückgezogen hat, so bleibt der Name der Firma erhalten und spiegelt den Geist und die Tatkraft der Gründer. „Wir verbessern Genussmomente – und das wollen wir auch morgen noch tun“, betont Gerteisen. Er fügt hinzu: „Für uns bedeutet das, unseren Kunden eine Bandbreite an Produktneuheiten bieten zu können. Egal ob Pfeife, Zigarre, Shisha, die herkömmliche Zigarette oder deren E-Variante – solange es Genuss gibt, wird es Hauser geben.“

    Kontinuität
    Entsprechend setzten die Augsburger auf Kontinuität. So wie das Unternehmen seit 80 Jahren mit Trends und Entwicklungen am Markt Schritt halte, wolle man auch in Zukunft sein Bestes geben, um zu verfeinern, begeistern und Genuss zu schenken. „Wir bedanken uns bei allen Kunden, Partnern und Wegbegleitern für die langjährige partnerschaftliche Zusammenarbeit, die uns dahin gebracht hat, wo wir heute sind. Zusammen mit Ihnen freuen wir uns auf viele weitere Jahre voller Genussmomente“, erklärt Geschäftsführer Jörg Gerteisen. red

    30.06.2020

  • Verbot ist „typisch deutsch“

    BERLIN // Noch knapp zwei Monate, dann tritt laut Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) am 20. Mai das Mentholverbot für Tabakprodukte in der EU in Kraft. Ab dem Stichtag ist der Verkauf verboten. Davon ist auch Shisha-Tabak betroffen. Das will Sven Plaeschke, Geschäftsführer vom [link|http://www.wpt-verband.de/]Verband Deutscher Wasserpfeifentabak-Manufakturen und -Händler[/link], kurz: Shisha-Verband, so nicht stehen lassen.

    Grundlage
    Grundlage für die Verbote ist das deutsche Tabakerzeugnisgesetz. „Die EU-Tabakproduktrichtlinie II schreibt jedoch keineswegs vor, dass Minze und Menthol nicht mehr in Shisha-Tabak verwendet werden dürfen“, erklärt Plaeschke im DTZ-Gespräch. „Wenn Sie sich in Europa umschauen, stellen Sie fest, dass die Gesetze zum Verbot von Minze und Menthol beispielsweise in Spanien, Italien oder Frankreich nur Feinschnitt-Tabak und Zigaretten, nicht etwa Shisha-Tabak betreffen“, betont Plaeschke.

    „Das Menthol-Minz-Verbot für Shisha-Tabak ist eine typisch deutsche Erfindung.“ Es stärke den Schwarzmarkt und behindere alle, die saubere legale Geschäfte mit Shisha-Tabak machen und den Menschen Genuss und Freude bereiten wollen.

    Abstimmung
    Vor diesem Hintergrund nutze der Shisha-Verband die Internet-Plattform [link|https://t1p.de/bkpi]„Openpetition“[/link] für eine Abstimmung. Parallel dazu sei der Fachhandel aufgerufen, entsprechende [link|https://t1p.de/6fuk]Unterschriftenlisten[/link], auszulegen. Dort will er die Konsumenten direkt ansprechen.

    Öffentliche Anhörung

    „Ziel des Quorums ist eine öffentliche Anhörung im Bundestag“, sagt Plaeschke. Er ist zuversichtlich, dass die erforderlichen 50 000 Unterschriften auch erreicht werden. „Nach nur drei Tagen hatte die Petition bereits 10 000 Unterstützer. Die rege Beteiligung zeigt, wie wichtig unser Anliegen vor allem den Konsumenten unserer Produkte ist“, berichtet Plaeschke. Vom Verbot seien in Deutschland schätzungsweise rund 40 bis 60 Prozent der Wasserpfeifentabaksorten und zirka 50 bis 70 Prozent der Absatzmenge betroffen.

    Europäischen Grundgedanken
    „Viele dieser traditionsreichen Sorten wird es nicht mehr oder – soweit überhaupt möglich – nur noch in stark abgeänderter Rezeptur geben“, informiert er. „Hintergrund ist das seit 2016 geltende Minzverbot und das ab dem 20. Mai 2020 vorgeschriebene Mentholverbot als Zusatzstoff für Wasserpfeifentabak“, erklärt er. Vom europäischen Grundgedanken der Harmonisierung des Binnenmarkts sei hier nichts übriggeblieben. Ganz im Gegenteil: „Wir deutschen Hersteller sehen uns massiv benachteiligt gegenüber unseren europäischen Marktbegleitern. Deshalb fordern wir: eine Ausnahme von Shisha-Tabak vom Verbot von Menthol und Minze und eine Gleichberechtigung deutscher Konsumenten gegenüber ihren europäischen Nachbarn“, so Plaeschke.

    kes

    DTZ (12/20)

  • Freude für den Fiskus

    MAINZ // Bundesfinanzminister Olaf Scholz (Bild) freut sich über steigende Tabaksteuereinnahmen. Zwar fiel das Plus mit 4,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat im Mai geringer aus als im April (plus 16,1 Prozent) und im März (plus 18,9 Prozent). Dennoch erwies sich der Mai mit einem absoluten Aufkommen von fast 1,333 Milliarden Euro als besonders ertragreich.

    Besonders gut entwickelte sich nach einem sehr schwachen Januar (minus 37,6 Prozent) das Segment Zigarette, in dem die Konsumenten im Wonnemonat gut 1,137 Milliarden Euro Tabaksteuer zahlten. Das waren zwar nur 2,9 Prozent mehr als im Vergleichsmonat 2018; mit dem sehr erfreulichen März (plus 22,5 Prozent) und dem kaum weniger starken April (plus 16,1 Prozent) ist der Rückgang zum Jahresauftakt jedoch bereits mehr als ausgeglichen.

    Gegen den Trend schwächelten Zigarren und Zigarillos. Das Steueraufkommen beim Feinschnitt zeigt sich mittlerweile wieder sehr positiv. Und beim Pfeifentabak steigt das Steueraufkommen seit Jahresbeginn kontinuierlich – im März sogar mit 107,7 Prozent. Allerdings ist die Statistik hier durch Shisha-Tabak verfälscht.

    Der vorlaufende Indikator „Netto-Bezug von Steuerzeichen“ deutet zudem auf einen weiteren Aufwärtstrend mit schwächerer Dynamik hin.

    red

    (DTZ 25/19)

  • Trend geht zur eigenen Wasserpfeife

    FRANKFURT // Während sich die RBA-Branche seit Jahren vom Messestandort Frankfurt zurückzieht und auf die InterTabac in Dortmund konzentriert, zeigt jetzt ein früheres Nischenprodukt am Main deutlich Präsenz: 300 Aussteller präsentierten auf 20.000 Quadratmetern Neues aus den Segmenten Wasserpfeife und Shisha-Tabak, wobei am letzten Tag auch Konsumenten die Ausstellung besuchen konnten. Veranstalter der Shisha-Messe ist das Unternehmen Projekt20drei10.

    Neue Tabaksorten und Shishas für den Outdoor-Gebrauch standen diesmal im Fokus der laut Veranstalter 25 000 Besucher in Halle 3 der Frankfurter Messe. Und obwohl immer mehr Sisha-Bars eröffnen, geht der Trend zur eigenen Wasserpfeife. Hierfür können die Konsumenten aus einer schier unüberschaubaren Zahl von verschiedenen Modellen auswählen.

    Nicht nur bei den Besuchern, sondern auch bei den Ausstellern kam die Shisha-Messe gut an. So wurde unter anderem gelobt, dass die Veranstaltung zu Beginn nur für Fachbesucher geöffnet hatte, wodurch die Attraktivität für die Anbieter gesteigert hatte werden können.
    Die Shisha-Messe diene für sein Unternehmen als Dreh- und Angelpunkt für den Erfahrungsaustausch sowie für die Kommunikation mit Privat- und Geschäftsleuten, auf die er einen besonderen Wert lege, betonte beispielsweise Arfianda Bachtiar als Geschäftsführer der Firma Cocogreen. red

    (DTZ 19/19)

  • Eine Tür geht zu, eine andere auf

    BERLIN // Der deutsche Tabakbau kann aufatmen – so scheint es. Nach dem Wegfall der EU Subventionen 2010 und dem Rückzug der Zigarettenindustrie 2017 sah es zunächst schlecht aus mit neuen Marktchancen. Doch dann kam der Shisha-Boom und mit ihm neue Geschäftspartner.

    Hat der Shisha-Konsum den deutschen Tabakanbau gerettet? Sven Plaeschke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Tabakpflanzer, zögert nur kurz, bevor er antwortet: „Ich hätte es anders formuliert, aber es stimmt, dass die wachsende Nachfrage nach Wasserpfeifentabak dem deutschen Rohtabakmarkt einen Aufschwung beschert hat.“ Fast 96 Prozent des deutschen Tabaks landeten früher oder später in einer Shisha, sagt Plaeschke.

    Was macht deutschen Tabak so begehrenswert? Den Pflanzern kommen dabei verschiedene Faktoren zugute, unter anderem der hohe Qualitätsstandard. „Unser Virgin ist der Mercedes unter den Shisha-Tabaken“, sagt Plaeschke. Die Blätter weisen einen niedrigeren Nikotingehalt aus, sind weniger durch Pflanzenschutzmittel belastet, haben einen hohen Zuckergehalt und eine goldgelbe Farbe. „Bei der Zugabe von Molasse gibt es keine Farbveränderung“, weiß er.


    Optimistische Stimmung

    Alles zusammen sind das gute Kriterien, um international zu agieren und die Marktteilnehmer zu überzeugen. Das haben die Pflanzer erkannt und treten entsprechend emanzipiert auf. „Wir haben ein eigenes Direktvermarktungssystem aufgebaut und vermarkten unseren Tabak direkt in alle Welt“, so Plae-schke. „Das unterstützt unsere Geschäftsbeziehungen zu Shisha-Produzenten in arabischen Staaten, in Indien, den USA, aber auch in Europa und Deutschland.“ Die Stimmung innerhalb der Branche sei entsprechend optimistisch.

    „Es hat sich eine neue Tür geöffnet, obwohl der deutsche Rohtabak ein hochpreisiges Produkt ist“, erinnert der Geschäftsführer mit Blick auf die weniger guten Jahre im Tabakbau. „Nach dem Wegfall der Subventionen und dem Rückzug der Industrie hatten wir Absatz- und Anbauprobleme. Diesen Trend konnten wir stoppen“, so Plaeschke, „das Geschäft mit den Shisha-Tabak-Produzenten kann uns tragen.“ Sven Plaeschke spricht in diesem Zusammenhang von einem Strukturwandel: „Was früher viele kleine Betriebe gemacht haben, machen heute wenige große.“ Heute produzieren noch rund 100 Tabakanbaubetriebe in Deutschland auf knapp 2000 Hektar. Für das laufende Jahr werden rund 5000 Tonnen Tabak Ernte erwartet. „Wir hatten einen Dürre-Sommer und nicht alle konnten ihre Felder bewässern“, so Plaeschke. Trotzdem: Die Qualität stimmt. Die Pflanzer haben keine Probleme, auf dem Weltmarkt für Shisha-Tabak mit anderen Mitbewerbern zu konkurrieren. International ist die Nachfrage da.

    Was bleibt sind die Kosten – ein entscheidender Faktor im Wettbewerb. „Wir können unseren Rohtabak absetzen“, sagt er. Allerdings muss sich auch der wirtschaftliche Nutzen für die Erzeuger einstellen. „Der gesetzliche Mindestlohn ist für die Betriebe eine große Herausforderung“, sagt Plaeschke.

    kes

    (DTZ 41/18)

  • Rauchverbot in Shisha-Bars?

    BERLIN // Berlins Gesundheitssenatorin Dilek Kolat will die Ausnahmeregelung für Shisha-Bars streichen. In einem Gesetzentwurf fordert die SPD-Politikerin strengere Regeln für die Lokale.

    Die Shisha-Bars sollen künftig unter den gleichen Bedingungen betrieben werden wie die übrige Hauptstadt-Gastronomie. Darüber hinaus sollen Rauchverbote auch bei E-Zigaretten, E-Wasserpfeifen und Tabakerhitzern greifen. Der Berliner Senat hat vor wenigen Tagen beschlossen, den Entwurf beim Abgeordnetenhaus einzubringen.

    Seit das Nichtraucherschutzgesetz vor zehn Jahren für Berlin verabschiedet wurde, profitieren die Shi-sha-Bar-Betreiber von einer Ausnahmeregelung. In ihren Lokalen dürfen auch Speisen serviert und verzehrt werden, ohne dass separate Raucherräume vorhanden sein müssen. Unabhängig vom Produkt gehe es um den allgemeinen Gesundheitsschutz, und der könne nicht nur das Tabakrauchen in Gaststätten betreffen, so Kolat. Was für Zigaretten, Pfeifen und Zigarren gilt, soll künftig auch für Shishas gelten, fordert sie.

    Das heißt: Lokale und Bars, in denen Wasserpfeifen konsumiert werden, müssen Raucher- und Nichtraucherbereiche ausweisen. Die Betreiber können ihre Gaststätte auch als Raucher-Lokal einrichten, dann fällt allerdings das Speisenangebot weg. Der Konsum von E-Produkten und Wasserpfeifen soll deshalb – unabhängig vom Nikotingehalt – in Nichtraucherzonen verboten werden, schreibt sie. Kolat geht sogar noch weiter. Ihr Vorschlag sieht auch Einschränkungen für E-Zigaretten und Tabakerhitzer vor, was die Senatorin „im Sinne eines präventiven Gesundheitsschutzes“ verstanden wissen will. Sie fordert Rauchverbote auch im Freien, etwa auf Spielplätzen oder vor Krankenhäusern.

    Bei Verstößen wird es laut Gesetzentwurf auch höhere Bußgelder geben: Statt bisher 100 bis 1000 Euro müssen künftig 500 bis 10 000 Euro gezahlt werden, falls das Gesetz entsprechend geändert wird.

    red

    (DTZ 37/18)