Schlagwort: Schockbilder

  • Richter geben grünes Licht für Schockbilder

    KARLSRUHE // Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die EU-Tabakrichtlinie (TPD 2) abgelehnt. Ein Hersteller hatte gegen eine Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt.

    Die Richtlinie sieht unter anderem sogenannte Schockbilder auf mindestens 65 Prozent der Vorder- und Rückseite von Zigarettenschachteln vor. Darüber hinaus verbietet das Gesetz ab 2020 den Zusatz bestimmter Aromen wie Menthol. Die Richter lehnten es ab, das Tabakerzeugnisgesetz außer Kraft zu setzen.

    Der Hersteller sah darin seine Unternehmens- und Meinungsfreiheit verletzt. Mit dem Eilantrag in Karlsruhe wollte er die Umsetzung stoppen. Die Richter begründen ihre Ablehnung damit, dass das neue Gesetz hilft, den EU-Binnenmarkt zu harmonisieren und den Abbau von Markthemmnissen abbaut. Ein weiteres Ziel sei der Gesundheitsschutz, „und damit ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel von Verfassungsrang“. Dadurch seien Eingriffe in die Rechte der Hersteller gerechtfertigt.

    Der Hersteller habe nicht darlegen können, dass ihm „nicht wieder gutzumachende und existenzbedrohende Schäden drohen“.

    In Großbritannien waren Philip Morris International (PMI), British American Tobacco (BAT), Imperial Tobacco und Japan Tobacco International (JTI) mit ihrem Antrag, die Umsetzung der TPD 2 zu stoppen, vor Gericht gescheitert. JTI kündigte Einspruch gegen die Gerichtsentscheidung an.
    red

    (DTZ 21/16)

  • Bundesrat stimmt Gruselbildern zu

    BERLIN // Der Bundesrat hat das vom Bundestag verabschiedete Tabakerzeugnisgesetz bestätigt. Das Gesetz sieht eine Reihe einschneidender Maßnahmen vor.

    So werden Raucher ab 20. Mai mit Horrobildern auf Zigarettenschachteln und Feinschnittpackungen konfrontiert. Die Schockbilder müssen zusammen mit schriftlichen Warnhinweisen 65 Prozent der Verpackung bedecken. Das Tabakerzeugnisgesetz sieht zudem unter anderem ein Verbot für Zigaretten und Feinschnitt mit einem so genannten charakteristischen Aroma vor.

    Erstmals wird auch das Inverkehrbringen nikotinhaltiger elektronischer Zigaretten und Nachfüllbehälter sowie Anforderungen an ihre Sicherheit geregelt. Für diese Artikel gelten künftig weitgehend die gleichen Werbebeschränkungen, wie sie für Tabakprodukte bereits bestehen.

    In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich gegenüber der EU-Kommission für angemessene Übergangsfristen zur Produktionsumstellung einzusetzen. In der Branche ist man eher skeptisch, dass sich hier noch etwas zum Positiven wendet, auch wenn das dringend notwendig sei.

    Mit dem Tabakerzeugnisgesetz wird die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und soll weitestgehend am 20. Mai in Kraft treten.

    Parallel zum Tabakerzeugnisgesetz hat der Bundesrat die Tabakerzeugnisverordnung verabschiedet.
    red

    (DTZ 12/16)

  • Bundesrat stimmt für Bildwarnhinweise

    BERLIN // Künftig sind auf Zigarettenschachteln Schockbilder neben den schriftlichen gesundheitsbezogenen Warnhinweisen abzubilden – sie müssen zusammen 65 Prozent der Verpackung bedecken. Dem entsprechenden Tabakerzeugnisgesetz stimmte der Bundesrat heute zu.

    Das Gesetz sieht zudem ein Verbot für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen mit einem so genannten charakteristischen Aroma vor. Davon erfasst werden Aromastoffe oder technische Merkmale, die Geruch, Geschmack oder Rauchintensität überdecken oder verändern. Die Stoffe stehen im Verdacht, den Einstieg in den Tabakkonsum zu erleichtern.

    Zulassungsverfahren für neue Produkte
    Neuartige Tabakprodukte müssen künftig ein Zulassungsverfahren durchlaufen – davor gilt für sie ein Verkaufsverbot. Erstmals wird auch das Inverkehrbringen nikotinhaltiger elektronischer Zigaretten und Nachfüllbehälter sowie Anforderungen an ihre Sicherheit geregelt. Für sie gelten künftig weitgehend die gleichen Werbebeschränkungen, wie sie für andere Tabakerzeugnisse bereits bestehen.

    Angemessene Umsetzungsfristen gefordert
    Der Bundesrat fordert die Bundesregierung darüber hinaus in einer begleitenden Entschließung auf, sich gegenüber der europäischen Kommission für angemessene Übergangsfristen zur Produktionsumstellungen der Hersteller einzusetzen.
    Mit dem Gesetz wird die EU-Tabakproduktrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und soll weitestgehend am 20. Mai in Kraft treten.

    Mit der begleitenden Entschließung wird sich die Bundesregierung in den nächsten Wochen befassen. red

    (DTZ 11/16)

  • DZV: Verbraucherschutzpolitik muss zurück zum mündigen Bürger

    BERLIN // Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) hat anlässlich des morgigen Verbraucherschutztages die Koalition aus CDU/CSU und SPD aufgefordert, den mündigen Bürger wieder in den Mittelpunkt der Verbraucherschutzpolitik zu stellen. Künftig müsse wieder das Prinzip „Informieren statt Schockieren“ gelten.

    Ende Februar hatten CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag die Einführung von Schockbildern auf Zigarettenschachteln und anderen Tabakverpackungen ab 20. Mai beschlossen. Das neue Tabakerzeugnisgesetz sieht außerdem ein Verbot des Abdrucks der Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidwerte vor.

    Diese sogenannten TNCO-Werte sind seit 2002 gesetzlich vorgeschrieben und werden seitdem auf jeder Zigarettenschachtel seitlich aufgedruckt. Rauchern ermöglicht diese Information bisher, eine vergleichbare Rangfolge der einzelnen Produkte im Hinblick auf deren geschmackliche Stärke aufzustellen. Begründet wurde die Verpflichtung zum Abdruck der Schadstoffwerte damals mit der Pflicht der Hersteller zur besseren Information der Verbraucher von Tabakerzeugnissen. Die auf den Packungen aufgedruckten Werte werden durch DIN ISO Normen ermittelt.

    Keine verlässliche Kennzeichnung
    „Jeder Joghurtbecher und jedes Frühstücksei werden ab 20. Mai für den Verbraucher besser gekennzeichnet sein als Tabakerzeugnisse“, kritisierte DZV-Geschäftsführer Jan Mücke. „Es ist ein unerklärlicher Widerspruch der Verbraucherschutzpolitik, wenn Raucher über die Abrauchwerte von Tabakerzeugnissen nun nicht mehr informiert werden dürfen. Was bisher zwingend gesetzlich vorgeschrieben war, wird künftig verboten sein. Das hat mit logischer Politik und verlässlicher Kennzeichnung von Produkten nichts zu tun. Das Leitmotiv einer Verbraucherschutzpolitik mit Augenmaß muss das Informieren und nicht das Schockieren sein“, sagte Mücke heute in Berlin.

    „Verbraucher sollen selbstbestimmt entscheiden können.“ Dieser Satz leitet die Vereinbarungen zwischen CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag von 2013 zum Verbraucherschutz ein. Grundvoraussetzung für selbstbestimmte Entscheidungen ist die Verfügbarkeit aller erforderlichen Informationen. Aus diesem Grund werden in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen, sei es im Lebensmittelsektor, im Finanzbereich oder in der digitalen Welt, verbesserte Produktkennzeichnungen und verbraucherfreundlichere Begleitinformationen gefordert. Das genaue Gegenteil wird gegenwärtig im Tabakbereich vollzogen.

    Stattdessen Schockbilder
    Künftig ist es zudem verboten, ökologische Tabakanbaumethoden, besonders umweltfreundliches Verpackungsmaterial oder die Verwendung zusatzstofffreien Tabaks durch Hinweise auf der Zigarettenschachtel auszuloben. Statt informierte Kaufentscheidungen treffen zu können, soll der erwachsene Konsument ab Mai mit großen Schockbildern abgeschreckt werden. Der DZV lehnt staatliche Konsumlenkung und Entmündigung des Verbrauchers strikt ab und erinnert an den Ursprungsgedanken des Weltverbrauchertags. vi

    (DTZ 11/16)

  • BTWE-Kampagne zur Tabakproduktrichtlinie

    KÖLN // Schon die Originalfassung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) stellt den Tabakwaren-Fachhandel vor enorme Herausforderungen. Doch das für die Umsetzung der TPD in deutsches Recht federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will noch darüber hinausgehen und stellt damit den Tabakwarenfacheinzelhandel vor existenzielle Probleme.

    Wie DTZ bereits berichtete, sind unter anderem folgende Verbote und Beschränkungen geplant:
    Bild-Warnhinweise auf Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak. Seitens der EU sind sie nur für Zigaretten und Feinschnitt vorgesehen.

    Verbot von Mentholzigaretten in Deutschland bereits ab Mai 2016. Die EU-Richtlinie sieht hingegen für das Verbot von Mentholzigaretten eine Übergangsfrist bis 2020 vor.

    Aktiv werden
    Dagegen wendet sich der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) mit einer Aktionskampagne. Er fordert deshalb Tabakwaren-Fachhändler auf, gegen TPD 2 aktiv zu werden: „Kontaktieren Sie Abgeordnete aus Ihrer Region und schreiben Sie den Mitgliedern des Ausschusses Ernährung und Landwirtschaft, was Sie von diesen Maßnahmen halten.“

    Wichtige Argumentationshilfe dazu gibt ein Anschreiben des BTWE-Präsidenten Rainer von Bötticher an Christian Schmidt, den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Diesen Brief und eine Liste der Mitglieder des Ausschusses Ernährung und Landwirtschaft finden Sie unten stehend. Abschließend bittet der BTWE die Tabakwarenhändler darum, ihm unter der E-Mail [link|mailto:btwe@einzelhandel.de ]btwe@einzelhandel.de [/link] ihre Aktivitäten mitzuteilen. red

    Die Mitglieder-Liste des Ausschusses Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages mit Anschrift des Büros im Bundestag und Wahlkreis finden Sie [lpdf|73]hier.[/lpdf]

    Offener Brief von Rainer von Bötticher

    Sehr geehrter Herr Minister Schmidt,
    mein Name ist Rainer von Bötticher, ich bin als Inhaber der Firma M. Niemeyer Cigarren geschäftsführend tätig und ehrenamtlich als Präsident des Bundesverbandes Tabakfacheinzelhandel (BTWE e.V.). In dieser Funktion richte ich diese Zeilen an Sie.

    Der BTWE vertritt 7000 Tabakwareneinzelhändler in Deutschland mit rd. 25.000 Arbeitsplätzen. Mit großer Besorgnis nehmen wir den Referenten-Entwurf zur EU-TPD 2 zur Kenntnis, in dem über die vorgelegte europäische Tabakproduktrichtlinie hinausgehend zusätzlich reguliert wird.

    Im Einzelnen schmerzen uns im Wesentlichen folgende Punkte:

    1. Unzureichende Umstellungsfristen für die Wirtschaft
    Die Frist zur Umsetzung der geänderten Regelungen ist für die Hersteller- wir wie hören – zu knapp bemessen und in der verfügbaren Zeit nicht zu bewältigen. Es ist somit zu befürchten, dass ab dem Stichtag zur Umstellung (20. Mai 2016) der Einzelhandel nicht in ausreichender Menge mit TPD-konformer Ware beliefert werden kann und es somit zu empfindlichen Umsatzeinbußen und damit zu Verlusten käme.

    2. Verbot von Marketing am Verkaufsort
    Hinsichtlich des§ 18 muss eine Klarstellung erfolgen. Es muss weiterhin möglich sein, dem Konsumenten, der über 18 Jahre und Raucher ist, mit Marketingmaßnahmen am Verkaufsort anzusprechen und ihn über Qualität und Eigenschaften des Produktes zu informieren. Ansonsten würde jede Differenzierung der Produkte am Markt unmöglich gemacht werden. Nur so wird gewährleistet, dass der Endverbraucher sich objektiv sachlich über die Produkteigenschaften informieren kann.

    3. Verbot der Außen- und Kinowerbung
    Ein solches Werbeverbot für legale Tabakerzeugnisse würde die Grundlagen der freien Marktwirtschaft außer Kraft setzen und den Wettbewerb der Tabakhersteller massiv beeinträchtigen.
    Der Fachhandel befürchtet, dass dann nur noch der Preis Marketinginstrument der Industrie ist, mit der Folge, dass Margenverluste zu erheblichen betriebswirtschaftlichen Problemen im Fachhandel führen und seine Existenz bedrohen.

    4. Einführung von Schockbildern auf Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak
    Wir sind gegen Schockbilder auch auf Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak, weil sie ein legales Genussmittel „für den älteren Herrn" unverhältnismäßig diskriminieren. Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabake werden nicht inhaliert und maßvoll von älteren Menschen genossen. Insofern ziehen bei dieser Produktgruppe Jugend- und Gesundheitsschutz-Argumente nicht. Unsere Läden, die sich über ein breites Sortiment mit hoher Beratungskompetenz definieren, würden gegenüber den Kunden und übrigens auch gegenüber den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Gruselkabinett mutieren. Schockbilder auch auf Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake würden an den Grundfesten des Anspruchs eines Tabakwarenfachgeschäftes als Genussoase rütteln und die Existenz tausender Fachhändler akut gefährden.

    5. Abverkaufsfristen für den Handel
    Es handelt sich bei Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak um ein sehr vielfältiges, breit sortiertes Sortiment mit vielen „Langsamdrehern". Wir kämen mit der Übergangsfrist von 1 Jahr nicht hin. Ware müsste zurückgenommen, vernichtet werden zu unübersehbaren hohen Kosten … Wir fordern für diesen Sortimentsbaustein einen unbefristeten Übergang.

    Sehr geehrter Herr Minister Schmidt, wir sind unbedingt für Gesundheits- und Jugendschutz und auch für die Regulierung eines risikobehafteten Produktes, aber bitte doch maßvoll, verhältnismäßig und verantwortungsvoll gegenüber der Tabakwirtschaft. Schon die Originalfassung der TPD 2 stellt uns vor enorme Herausforderungen, und ich hatte die bisherigen politischen Signale so verstanden, dass Deutschland 1 : 1 umsetzt. Der deutlich darüber hinausgehende Referentenentwurf stellt den Tabakwarenfacheinzelhandel vor existenzielle Probleme. Ich möchte Sie im Sinne unserer Mitglieder, häufig lange am Markt tätige Familienbetriebe, bitten, dieses zu berücksichtigen und zu korrigieren.

    Unseres Erachtens bedeuten die Referentenentwürfe zu TPD 2 Eingriffe des Staates in die Sortimentsstruktur einer ganzen Branche zum Nachteil der Endverbraucher. Unsere Einzelhandelsorganisationen HDE und BTWE haben in jüngster Vergangenheit bereits dezidierte Stellungnahmen zu allen relevanten TPD-Themen gegenüber BMWI und BMEL abgegeben. Es ist mir ein besonderes Anliegen, aus unternehmerischer Sicht meine extreme Besorgnis zum Ausdruck zu bringen: Ich betreibe „M. Niemeyer Cigarren" in 4. Generation mit aktuell 77 Filialen im nordwestdeutschen Raum. Wir haben 400 Mitarbeiter. Im letzten Jahr hatten wir unser 150. Firmenjubiläum. Mein ältester Sohn ist vor 2 Jahren ins Unternehmen eingestiegen mit dem Ziel, es erfolgreich weiterzuführen. Die Felssteine, die uns nunmehr in den Weg geworfen werden, lassen uns an unserer Zukunft zweifeln…

    Gern können Sie sich die Philosophie meines Unternehmens mittels des Imagefilms auf unserer Homepage einmal zu Gemüte führen.

    Ich erlaube mir, Ihnen beigefügt zwei Branchen-Genussmagazine zur Kenntnisnahme zu überreichen. Wie würde sich das Kulturgut Tabak mit Schockbildern auf Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak in unseren Geschäften, den Humidoren und Lounges darstellen? Ästhetisch der Super-Gau!

    Gern stehe ich für weitere Auskünfte, auch für ein persönliches Gespräch, zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rainer v. Bötticher
    M. Niemeyer Cigarren

    (DTZ 34/15)

  • „Existenzielle Probleme“

    BREMEN // Rainer von Bötticher, Inhaber der Firma Niemeyer Cigarren und Präsident des Bundesverbandes Tabakfacheinzelhandel (BTWE) hat sich jetzt in einem offenen Brief an Landwirtschaftsminister Christian Schmidt gewendet. Von Bötticher will den Sopitzenpolitiker damit auf die Nöte seiner Branche aufmerksam machen.

    Im Einzelnen führt von Bötticher in dem Schreiben, das DTZ vorliegt, folgende Punkte auf: Unzureichende Umstellungsfristen für die Wirtschaft: Die Zeit, in der insbesondere die Hersteller von Tabakwaren die Produkte an die TPD 2-Vorschriften anpassen müssten, sei zu knapp bemessen. NAch dem Stichtag am 20. Mai 2016 könne der Einzelhandel daher womöglich nicht in ausreichender Menge mit entsprechender Ware beliefert werden, empfindliche Umsatzeinbußen und Verluste wären die Folge.

    [bul]Verbot von Marketing am Verkaufsort:Von Bötticher fordert, es müsse möglich bleiben, volljährige, rauchende Konsumenten im Geschäft anzusprechen und ihn über Qualität und Eigenschaften der Produkte aufzuklären. Sonst würde jegliche Differenzierung der Produkte am Markt unmöglich. Von Bötticher: „Nur so wird gewährleistet, dass der Endverbraucher sich objektiv sachlich über die Produkteigenschaften informieren kann.“

    [bul]Verbot der Außen- und Kinowerbung: Ein solches Werbeverbot für legale Tabakerzeugnisse würde nach Auffassung des BTWE-Präsidenten die Grundlagen der freien Marktwirtschaft außer Kraft setzen und den Wettbewerb der Tabakhersteller massiv beeinträchtigen. Es bleibe letztlich nur noch der Preis als Marketinginstrument, Margenverluste für den Fachhandel wären die Folge.

    [bul]Einführung von Schockbildern auf Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak: Diese Produkte würden ganz überwiegend von älteren Menschen maßvoll genossen und nicht inhaliert. Daher könnten Jugendschutz- und Gesundheitsargumente auf diese Produktgruppen nicht angewendet werden. Zudem seien wahre Gruselkabinette die Folgen. „Diese Schockbilder würden an den Grundfesten des Anspruchs eines Tabakwarenfachgeschäftes als Genussoase rütteln und die Existenz tausender Fachhändler akut gefährden“, so von Bötticher.

    [bul]Abverkaufsfristen für den Handel: Eine Übergangsfrist von einem Jahr für den Abverkauf nicht TPD-konformer Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak sei zu knapp bemessen. Bei diesen Produkten handele es sich um Langsamdreher, für die es einen unbefristeten Übergang geben müsse.

    Von Bötticher appelliert an den Minister, die neue Tabakproduktrichtlinie maßvoll, verhältnismäßig und verantwortungsvoll gegenüber der Tabakwirtschaft umzusetzen. Der vorgelegte Referentenentwurf stelle den Fachhandel dagegen vor existenzielle Probleme. Und der Staat greife damit in die Sortimentsstruktur zum Nachteil der Verbraucher ein.
    red

    (DTZ 30/15)

  • Ein Jahr mit vielen Verlierern?

    KÖLN // In knapp anderthalb Jahren wird sich durch die Einführung übergroßer Schockbilder auf den Verpackungen die Optik der Tabakwarengeschäfte massiv negativ verändern.

    Die Schockbilder in der jetzt vorgesehenen Größe werden nicht nur die legalen Produkte, sondern auch die Kunden egal ob Raucher oder Nichtraucher sowie die Mitarbeiter diskriminieren, weil sie sich dann statt in einem breit sortierten, genussorientierten Tabakwaren-Geschäft in einem Grusel-Kabinett befinden werden. Das ist umso tragischer, weil Schockbilder in anderen Ländern die Ziele der Politik nicht erreicht haben.

    Praxistauglichkeit muss sich noch erweisen
    Ob die auf der vergangenen Inter-tabac vorgestellten ersten neuen Präsentationsregale richtlinienkonform, praxistauglich und finanzierbar sind und somit weite Teile der negativen Optik auf Dauer verhindern helfen, wird sich herausstellen. Wir sind zuversichtlich bei unserer Jahrestagung 2015 in Rösrath weitere Informationen zum Thema Warenpräsentation nach Inkrafttreten der Tabakproduktrichtlinie präsentieren zu können.

    Der BTWE ist grundsätzlich der Auffassung, dass diese neue Laden-Optik keinen wesentlichen Einfluss auf die Kauf- und Rauchentscheidungen der erwachsenen Genussraucher haben wird. Auch in Ländern mit vergleichbaren Regelungen wie beispielsweise Australien und Kanada existiert kein überzeugend belegter Wirkungszusammenhang zwischen Packungsdesign und der Entscheidung von Nichtrauchern, mit dem Rauchen zu beginnen oder von Konsumenten, das Rauchen aufzugeben.

    Der BTWE befürchtet aber, dass diese Einführung übergroßer Schockbilder, weil sie der Einführung von Einheitsverpackungen durch die Hintertür gleichkommt, ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt mit gefälschten Zigaretten eröffnet wird. Schon jetzt wird mehr als jede fünfte in Deutschland konsumierte Zigarette nicht mehr hierzulande versteuert. Jetzt muss davon ausgegangen werden, dass das Ende der Fahnenstange für nicht in Deutschland versteuerte Zigaretten noch nicht erreicht ist. Umsatzverluste im Fachhandel sind programmiert.

    Verlierer Jugendschutz
    Ein weiterer Verlierer wird der Jugendschutz sein. Nur durch den legalen Verkauf von Zigaretten kann der Jugendschutz in Deutschland effizient und flächendeckend gewährleistet werden. Auf dem Schwarzmarkt fragt niemand nach dem Ausweis.

    Für alle Konsumenten gilt zudem: Während die in Deutschland versteuerten Zigaretten einer strengen Regulierung mit gesetzlich festgelegten Höchstwerten an Teer, Nikotin, Kohlenmonoxid und anderer Inhaltsstoffe unterliegen, entziehen sich gefälschte und geschmuggelte Zigaretten jeglicher Kontrolle.

    Beratungskompetenz noch wichtiger
    Durch die Umsetzungen und Auswirkungen der EU-Tabakprodukt-Richtlinie wird es künftig noch mehr als bisher auf die Beratungskompetenz des Tabakwaren-Facheinzelhandel ankommen. Durch die großflächigen Schockbilder werden der Informationsgehalt der Verpackungen sowie der Wiedererkennungseffekt von Marken beträchtlich sinken. Diese Informationslücken wird dann der Fachhandel noch umfassender als bisher schließen.

    Hinzu kommen Merkwürdigkeiten in der Richtlinie, die ebenfalls eine noch intensivere fachkompetente Unterstützung und Beratung in den Fachgeschäften insbesondere für Pfeifenraucher und Schnupftabakliebhaber erforderlich machen. Beide Produktgruppen sind zwar vom sogenannten Aromenverbot ausgenommen, dürfen in Zukunft aber die Geschmacksrichtung nicht mehr auf der Packung nennen. Und genau hier ist die Beratungskompetenz des Fachhandels dann ebenfalls umfassender gefragt als bisher.

    BTWE-Brancheninitiative fällt Schlüsselrolle zu
    Im Zuge der Umsetzung der Brüsseler Richtlinie wird die BTWE-Brancheninitiative „Tabak Spezialist“ bereits in diesem Jahr nochmals einen Schwung bekommen. Mit dem Logo „Tabak Spezialist“ gibt der BTWE den Tabakwaren-Fachgeschäften die Möglichkeit, den Kunden die Vielfalt und die Qualität ihrer Angebote rund um das Kulturgut Tabak sowie ihre Kompetenz als qualifizierter Spezialist an ihren Standorten augenfällig zu präsentieren.

    Rund 600 Tabakfachgeschäfte haben dieses Logo bereits installiert. Nach BTWE-Schätzungen können rund 5000 Fachgeschäfte dieses Signet erhalten, weil sie die Vergabekriterien erfüllen. Da sich die Signet-Inhaber schriftlich auch zur Einhaltung aller branchenspezifischen Gesetze und Verordnungen verpflichten und vom BTWE aktuell über neue Bestimmungen informiert werden, steht das Logo „Tabak Spezialist“ für ein Gütesiegel der besonderen Art für den legalen Qualitätsvertrieb von Tabakwaren an erwachsene Genussraucher.

    Wir werden unserer Initiative „Tabak Spezialist“ in diesem Jahr einen zusätzlichen eigenständigen digitalen Auftritt geben. Unter www.tabak-spezialist.de werden wir ein neues Tabak-Genuss-Portal für Endkunden starten mit vielen Informationen, Tipps und Terminen rund um das Kulturgut Tabak. Ein klarer Themenschwerpunkt wird das genussorientierte Rauchen bilden, beim dem die Tabak-Spezialisten einen besonderen Kompetenzvorsprung haben.

    Kunden motivieren
    Kern dieses neuen Internet-Portals werden die Anschriften und Kontaktdaten aller Tabakwarengeschäfte sein, die bereits das Signet Tabak Spezialist erworben haben. Natürlich ist es auch unser Ziel, alle Besucher – also erwachsene Genussraucher – zum Einkaufsbesuch bei einem der Tabak Spezialisten zu motivieren.

    Händler, die dabei sein und das Signet Tabak Spezialist für Ihr Unternehmen beantragen wollen, surfen bei [linkn|http://www.tabakwelt.de/ ]www.tabakwelt.de [/link]vorbei, der offiziellen BTWE-Homepage. Dort finden Sie alle Informationen, Verträge und Angebote zur BTWE-Initiative „Tabak Spezialist“.

    Umso mehr Fachgeschäfte sich entschließen, mit diesem Signet in der Öffentlichkeit ein Zeichen zu setzen, desto eher wird es gelingen, das Kulturgut Tabak aus der sogenannten Schmuddelecke herauszuholen. vi

    (DTZ 02/15)

  • BTWE äußert sich enttäuscht über Beschluss des Europa-Parlaments

    KÖLN (DTZ/vi). BTWE-Präsident Rainer von Bötticher erklärte zu dem in der letzten Woche erfolgten Beschluss des Europäischen Paralaments zur TPD: „Wir sind sehr enttäuscht, dass das Europäische Parlament die einmonatige Verschiebung der Abstimmung über die Novelle der EU-Tabakproduktrichtlinie auf den 8.10.2013 doch nicht genutzt hat, um eine ausgewogene Regulierung zu finden, die dem Anliegen des Gesundheitsschutzes genauso wie den legitimen Interessen der Hersteller, des Handels und der Tabakbauern sowie der dort Beschäftigten Rechnung trägt.“

    Der BTWE vermisst weiterhin einen überzeugenden Nachweis, dass die Einführung von übergroßen Schockbildern mit 65 % auf der Vorder- und Rückseite die Entscheidung von Nichtrauchern, mit dem Rauchen zu beginnen oder von Konsumenten, das Rauchen aufzugeben, beeinflusst und zu einem Rückgang der Raucherquoten führt. Zugleich würde mit den Schockbildern das Geschäft in ein Gruselkabinett verwandelt. Die geplante Einführung von geschmacklichen „Einheitsprodukten“ durch das Verbot sämtlicher geschmacksbildender Aromen (u.a. bei Feinschnitt) und weitere Standardisierungsvorhaben würden zudem die Angebotsvielfalt ausdünnen. Auch die geplante Regelung zur Rück- und Nachverfolgbarkeit von Tabakprodukten ist nach BTWE-Einschätzung kontraproduktiv und gleicht einem Bürokratiemonster.

    „Dies wird vor allem für kleine und mittelständische Herstellerbetriebe, aber auch den mittelständischen Großhandel organisatorisch und finanziell nicht zu stemmen sein. Der damit programmierte Wegfall kleiner und regionaler Marken wird zudem die Sortimentsvielfalt im Tabakwaren-Facheinzelhandel extrem einschränken. Das kostet Umsatz und Ertrag. Somit wird die Existenz der rund 8 000 Fachhandelsgeschäfte mit ihren 25 000 Arbeitsplätzen massiv gefährdet,“ sagt BTWE-Präsident v. Bötticher.

    (DTZ 42/13)

  • Mobiler TPD-Aufklärer gegen Gruselkabinett

    MÜNCHEN/WIEN (DTZ/kes). Der Protest gegen eine verschärfte Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) der EU geht in die letzte Runde. In Deutschland und Österreich ist die Protestszene weiterhin aktiv.

    Grund ist die „Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen“, der erste Tagesordnungspunkt auf der Agenda des Europäischen Parlaments, wenn es am 9. September gegen 17 Uhr seine Sitzung eröffnet.

    Ein sperriger Titel, dessen tatsächliche Tragweite in der breiten Öffentlichkeit kaum beachtet oder bekannt ist, stellt Bodo Meinsen, Vorsitzender der Bürger für Freiheit und Toleranz (BfT) während einer aktuellen Protestkampagne fest.

    Auch aus diesem Grund tourte der BfT vom 26. bis 29. August durch München, Düsseldorf, Hamburg und Berlin. Vier Tage lang präsentierte er seinen „Intensivkurs“ (Meinsen) jeweils zwischen 10 und 15 Uhr auf stark frequentierten Plätzen der Städte.

    Die Passanten sahen sich mit zwei Meter hohen Schockbildern konfrontiert, was viele außer Fassung brachte. „Raucher und Nichtraucher“, betont der BfT-Vorsitzende. „Die Mehrheit hat die Bildwarnhinweise zum ersten Mal gesehen.“

    Den eindrucksvollen Schlusspunkt der Kampagne in der Hauptstadt setzte ein Doppeldeckerbus der Berliner Verkehrsbetriebe. Ausgestattet mit Musikapelle und entsprechendem Bildmaterial war der rollende TPD-Aufklärer Unter den Linden und auf dem Kurfürstendamm unterwegs.

    Bei einem weiteren Höhepunkt des österreichischen TPD 2-Protestes motivierte der Verband der Cigarren- und Pfeifenfachhändler Österreichs (VCPÖ) erneut die einheimischen Fachhändler: Für die Aktionstage unter dem Motto „Jetzt gemeinsam protestieren“ vom 2. bis 4. September verteilte der VCPÖ an „tausende Tabaktrafikanten vorab 1,7 Millionen Bildkarten mit den von der EU geplanten Schockbildern, hinter welchen die Zigarettenpackungen in den Verkaufsregalen versteckt werden.“ Unterstützt werden die Maßnahmen durch eine Protestkartenaktion an die österreichischen Politiker in Wien und Brüssel.

    „Es geht um viel mehr als überzogene Gruselbilder, nämlich auch um das unverhältnismäßige Verbot von Slim-Zigaretten und diverser Packungsformate. Sowie um das Verbot von Menthol, Vanille und anderen Aromastoffen“, betont Klaus W. Fischer, VCPÖ-Präsident und Tabakfachhändler aus Wien. Die Resonanz ist groß, die Fachhändler wollen nicht in einem „Gruselkabinett arbeiten“, bestätigt er auf DTZ-Anfrage.

    Die aktuelle VCPÖ-Aktion gegen Überregulierung und Bevormundung richte sich auch an die verantwortlichen Politiker vor der Abstimmung zur TPD 2. Wer die Aktion unterstützen will, kann dies auch online unter [link|http://www.eu-es-reicht.at]www.eu-es-reicht.at [/link]tun, bestätigt Fischer.

    (DTZ 36/13)

  • Rainer v. Bötticher appelliert an EU-Abgeordnete in Sachen TPD

    BREMEN / BRÜSSEL (DTZ/pnf). Rainer von Bötticher ist nicht nur Präsident des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels, sondern auch und vor allem mittelständischer Unternehmer. Als solcher kämpft er für den Erhalt von Rahmenbedingungen, die die Existenz seiner 72 Filialgeschäfte und die damit verknüpften mehrere hundert Arbeitsplätze auch künftig noch möglich machen.

    Drastische Gefahr droht diesen aber durch überzogene Regulierungen im Rahmen einer Änderung der Tabak-Produktrichtlinie, die die EU-Kommission auf den Weg gebracht hat. Eine der wenigen Möglichkeiten, hier existenzgefährdende Härten noch abzumildern, liegt in den Händen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die am 10. September über die Richtlinie abstimmen. Daher hat Rainer von Bötticher in einem Brief an die EU-Abgeordneten seiner Region den dringenden Appell gerichtet, sich bei ihrer Entscheidung gegen eine übertriebene Regulierung auszusprechen. DTZ veröffentlicht diesen Brief im folgenden im Wortlaut; er kann durchaus als Ermunterung und Anregung für die zahlreichen Fachhändler, Unternehmer und Mitarbeiter der Tabakbranche dienen, die EU-Abgeordneten ihrer Region persönlich anzusprechen. Eine unkomplizierte Möglichkeit, dies zu tun, zeigt die von Philip Morris initiierte Website [link|http://www.was-noch.eu] www.was-noch.eu.[/link]

    „Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
    sehr geehrter Herr Abgeordneter,

    in Kürze stehen die Beratungen und die Abstimmung über die vorgeschlagene EU-Tabakproduktrichtlinie Teil 2 (TPD 2) im Europäischen Parlament an. Als Bürger, Wähler und geschäftsführender persönlich haftender Gesellschafter eines in Norddeutschland mit 72 Filialen tätigen Traditionsunternehmens wende ich mich auf diesem Wege in größter Besorgnis an Sie. Die geplante TPD 2 würde, wenn sie wie vorgeschlagen durchkäme, mein Unternehmen existentiell bedrohen.

    Wir führen Tabakwaren, Presse, Lotto und z.T. hochwertige Spirituosen sowie Postdienstleistungen in unseren Filialen und sind ein reines Handelsunternehmen, welches an die Endverbraucher abgibt. Ich bin in vierter Generation tätig, mein Sohn ist zum 1. Juli dieses Jahres in unser Familienunternehmen eingetreten. Wir beschäftigen 380 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und begehen am 1. April 2014 unser 150-jähriges Firmenjubiläum.

    Insbesondere folgende Punkte aus dem TPD 2-Entwurf sehen wir extrem kritisch:

    1.) Überdimensional große Schockbilder, die die legale Marke enteignen, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Laden vor Ort in einem Gruselkabinett arbeiten lassen und über die nicht der wissenschaftliche Beweis erbracht ist, dass sie Menschen vom Rauchen abhalten.

    Die Schockbilder verdrängen das über Jahrzehnte aufgebaute Markenimage. Nicht mehr dieses steht dann zukünftig im Wettbewerb, sondern allein der Preis. Mit der Folge, dass es Preissenkungen geben wird, was im Sinne des Jugendschutzes nicht gewollt sein kann. Diese Preissenkungen gingen zudem zu Lasten unserer Marge und würden unsere Existenz bedrohen…

    2.) Verbot von Slim- und Mentholzigaretten, was uns als Fachhandel die Möglichkeit nimmt, uns mit Spezialitäten von anderen Vertriebskanälen, wie z.B. dem Lebensmittelhandel und der Tankstelle vom breiten Sortiment her gesehen abzugrenzen. Wir werden immer vergleichbarer und damit auch ersetzbarer. Dabei wollen die Konsumenten uns als Nahversorger.

    Kürzlich haben sich 210 000 Konsumenten (davon im übrigen 20 % Nichtraucher!) bundesweit durch ihre Unterschrift in Tabakwarenfachgeschäften gegen weitere Regulierungen ausgesprochen. Das legale Produkt Tabak ist nämlich bereits reguliert durch Warnhinweise, Werbeverbote und den sinnvollen und notwendigen Jugendschutz, den wir tagtäglich in unseren Filialen leben…

    3.) Delegierte Rechtsakte, die die EU-Kommission legitimiert, ohne Parlament und Rat mit einzubeziehen weitere Regulierungen einfach so strikt vorzunehmen. Das hat m.E. mit Demokratie nichts mehr zu tun, das hat eher diktatorische Tendenzen…

    Wenn TPD 2 wie vorgeschlagen durchkommt, sehen wir die ganz große Gefahr des Überlappens auf weitere Branchen und Gebiete des menschlichen Zusammenlebens. M.E, steht mit TPD 2 die Freiheit des mündigen Bürgers und damit ein ganzes Stück Demokratie auf dem Spiel.

    Als Mensch und Wähler möchte ich nicht in einem Staat oder einer Staatengemeinschaft leben, der oder die mir vorgibt, was ich zu tun oder zu lassen habe. Das möchte ich in einer Demokratie selbst entscheiden können. Ich hoffe auf eine liberale Gesellschaft, die von Aufklärung, Toleranz und Rücksichtnahme geprägt ist – und nicht von Ver- und Geboten – und gebe die Hoffnung nicht auf, dass wir uns dieses erhalten. Der TPD 2-Entwurf reguliert in unverhältnismäßiger und überzogener Weise ein legales Produkt in einem funktionierenden Markt.

    Ich erbitte Ihre Stimme gegen ein so übertriebenes „Regulierungswerk“.

    R.v.Bötticher"

    (DTZ 34/13)