Schlagwort: Handel

  • Bonpflicht – sehr viel Holz

    KÖLN // Die ab 1. Januar 2020 geltenden neuen Vorschriften für elektronische Registrierkassen zur Verhinderung von Manipulation stoßen auf Kritik. Während der Einzelhandel über noch mehr Bürokratie wettert, ist die mit den neuen Auflagen einhergehende Bonpflicht auch aus Umweltschutzgründen ein Unding. Denn der Verbrauch von Bonpapier wird sich erhöhen, weil ab nächstem Jahr, wie DTZ bereits berichtete, Händler ihren Kunden die Kassenbelege aushändigen müssen.

    Durch zusätzliche verpflichtende Informationen auf den Kassenzetteln wird jeder Bon deutlich länger, und zwar um durchschnittlich zwölf Zentimeter. Bei knapp 20 Milliarden Transaktionen im deutschen Handel bedeutet das pro Jahr knapp 2,4 Millionen Kilometer beziehungsweise 5,7 Millionen Kilogramm zusätzliches Kassenpapier, heißt es beim EHI Retail Institute in Köln. Zur Herstellung des Papiers werden dem EHI zufolge etwa 12,5 Millionen Kilogramm Holz verbraucht. Das entspricht pro Jahr zirka 8500 Fichten mit einer Höhe von 25 Metern und einem Durchmesser von 40 Zentimetern. Oder einem gefällten Baum pro Stunde.

    „Während der Handel über die Reduzierung von Papierbons nachdenkt, sorgt die Politik nun für noch mehr Müll“, kritisiert Michael Gerling, Geschäftsführer des EHI.

    pi

    (DTZ 52/19)

  • Stationärer Handel bleibt Spitze

    BERLIN // Läden sterben, Innenstädte veröden – und schuld ist das Internet. Seit Jahren warnen Handelsexperten vor den Folgen unseres digitaler werdenden Konsumverhaltens.

    Dabei sind klassische Einzelhändler noch klar im Vorteil: Für 262,78 Euro kaufen Verbraucher jeden Monat im klassischen Handel ein. Nur 93,83 Euro geben sie online aus. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage des Verbraucherforums „mydealz“. Grund zur Hoffnung haben klassische Händler dennoch wenig: Jeder fünfte Verbraucher lässt heute weniger Geld im klassischen Handel als noch vor einem Jahr.

    Klassischer Handel und Internet
    Für 298,07 Euro kaufen Verbraucher im Alter von 55 bis 64 Jahren jeden Monat im klassischen Handel ein. 104,05 Euro sind es für Bestellungen im Internet. Gemessen an ihren Ausgaben sind die zwischen 1955 und 1964 geborenen für klassische Händler damit so wichtig wie keine andere Altersgruppe. Und doch trügt der Schein: Verbraucher im Alter von 55 bis 64 Jahren wenden sich nämlich so stark vom sprichwörtlichen „Laden um die Ecke“ ab wie keine andere Altersgruppe: Nur knapp jeder zehnte von ihnen (9,8 Prozent) steigerte seine Ausgaben im klassischen Handel im Vergleich zum Vorjahr. Gut jeder vierte (25,6 Prozent) hat seine Ausgaben hingegen reduziert. Profiteur dieser Entwicklung ist der Online-Handel. Im Internet geben heute 26,3 Prozent der 55- bis 64-Jährigen nun mehr, nur 13,8 Prozent hingegen weniger Geld aus als noch im Vorjahr.

    Vergleicht man nur die Ausgaben, fällt es schwer, den Klagen des Einzelhandels zu folgen. Klassische Händler stehen nicht etwa schlechter da als ihre digitalen Konkurrenten, sondern deutlich besser: Für 356,61 Euro kaufen wir Deutschen jeden Monat ein; 262,78 Euro (73,7 Prozent) entfallen dabei auf terrestrische Geschäfte, aber nur 93,83 Euro (26,3 Prozent) auf Bestellungen im Internet.

    Nur jeder vierte Euro im Internet
    Sowohl Frauen und Männer als auch die einzelnen Altersgruppen gleichen sich zwar nicht in der Höhe ihrer Ausgaben. Sie gleichen sich aber darin, dass sie ihr Geld vor allem im klassischen Handel lassen und jeweils nur rund jeden vierten Euro im Internet.

    Wenig überraschend steht Verbrauchern im Alter von 45 bis 54 Jahren (404,33 Euro) und 55 bis 64 Jahren (402,12 Euro) monatlich deutlich mehr Geld für Konsumausgaben zur Verfügung als den 16- bis 24-Jährigen (212,66 Euro), 25- bis 34-Jährigen (328,88 Euro) und Konsumenten im Alter von 65 und mehr Jahren (356,95 Euro). Einzig die 35- bis 44-Jährigen verfügen mit 388,67 Euro über ein ähnlich hohes Budget.

    Je älter Verbraucher sind, desto stärker bevorzugen sie den klassischen Handel: 78,3 Prozent (279,62 Euro) ihres Budgets für Einkäufe von monatlich 356,95 Euro geben die über 65-Jährigen im Laden aus, aber nur 21,7 Prozent (77,33 Euro) online. Am stärksten bevorzugen die ganz jungen Verbraucher den Online-Handel: 31,5 Prozent (67,03 Euro) ihres monatlichen Etats entfallen auf Bestellungen im Internet. Allerdings lassen auch sie mit 145,63 Euro den größten Teil ihres Budgets (68,5 Prozent) im Laden.

    Diffizile Situation für Einzelhändler
    Wie diffizil die Situation für Einzelhändler ist, wird erst deutlich, wenn man sich ansieht, wie stark sich die Konsumausgaben verändert haben. 1000 Verbraucher hat Statista im Auftrag von mydealz in einer repräsentativen Umfrage befragt, ob sie im Vergleich zum Vorjahr für ihre Einkäufe nun weniger, mehr oder genauso viel ausgeben. Insgesamt fielen die Antworten positiv aus: Bei 23,3 Prozent der Verbraucher war es mehr Geld als im Vorjahr und nur bei 12,9 Prozent weniger, während sich die Ausgaben bei sechs von zehn Konsumenten (63,8 Prozent) nicht verändert haben.

    Während Online-Händler von dieser Entwicklung profitieren, stehen klassische Händler auf der Verliererseite. Online geben nun 27,5 Prozent der Verbraucher mehr und nur 15,6 Prozent weniger aus als noch vor einem Jahr. Im stationären Handel steigerten indes „nur“ 14,8 Prozent ihre Ausgaben. Vor allem ältere Verbraucher sind hier etwas zurückhaltender geworden und wenden sich allmählich stärker dem Online-Handel zu.

    Wichtig: Bequemlichkeit, Verfügbarkeit und Auswahl
    Fragt man Verbraucher, wieso sie im Internet bestellen, fallen vor allem drei Worte: Bequemlichkeit, Verfügbarkeit und Auswahl. 73,8 Prozent der Befragten erklärten, für sie sei die Bequemlichkeit das größte Plus beim Online-Shopping. Knapp sieben von zehn Konsumenten (68,3 Prozent) – Mehrfachantworten waren bei dieser Frage möglich – finden es vorteilhaft, dass sie keine Ladenöffnungszeiten beachten müssen, und 62,5 Prozent bestellen wegen der – im Vergleich zum klassischen Handel – „größeren Auswahl“ im Internet. Ähnlich viele Verbraucher, nämlich 60,5 Prozent, erklärten, die „besseren Vergleichsmöglichkeiten“ seien für sie ein Vorteil beim Online-Shopping. Und tatsächlich sucht knapp jeder zweite Verbraucher (49,2 Prozent) wenigstens einmal die Woche und 8,6 Prozent sogar jeden Tag im Internet nach Angeboten.

    Besonders jüngere Verbraucher nutzen das Internet dabei für die Suche nach Angeboten. Jeder neunte Verbraucher im Alter von 16 bis 24 Jahren (11,1 Prozent) und sogar jeder siebte 25- bis 34-Jährige (13,9 Prozent) sucht mindestens einmal pro Tag im Internet nach Angeboten. Weniger intensiv tun dies ältere Verbraucher.

    Dass die Service-Offensive mancher Einzelhändler ins Leere laufen könnte, macht ein anderer Teil der Umfrage deutlich. Denn an der fehlenden Beratung beim Online-Shopping störten sich nur 43,8 Prozent der Konsumenten. Sechs von zehn Verbrauchern (61,6 Prozent) erklärten, sie ärgerten sich über (hohe) Versandkosten, und 78,6 Prozent beklagten, sie könnten die Ware vor dem Kauf nicht an- beziehungsweise ausprobieren.

    pnf

    (DTZ 45/19)

  • „Keine Werbe-Post für illegalen Tabak“

    LONDON // Eine aktuelle Studie identifiziert eine neue Generation des Organisierten Verbrechens, die soziale Netzwerke und Paketzustelldienste ausnutzt, um sich durch illegalen Zigarettenhandel zu bereichern.

    Ausgehend von Untersuchungen in Großbritannien, Deutschland und Frankreich legt die Studie dar, dass im illegalen Zigarettenhandel tätige kriminelle Organisationen massiv vom wachsenden Online-Handel und vom starken Zuwachs an Dienstleistern im Bereich des Post- und Kleinpaketversand profitiert haben. Europaweit belegen die drei Länder Spitzenplätze beim Konsum illegaler Zigaretten und wurden daher genauer unter die Lupe genommen.

    „Der Trend, das Internet und Zustelldienste zum Verkauf und Transport illegaler Tabakwaren auszunutzen, wird sich in den kommenden Jahren weiter in Europa etablieren“, warnt die Studie.


    Rolle der sozialen Netzwerke
    Die Untersuchung zeigt, dass soziale Netzwerke eine besondere Rolle beim illegalen Online-Tabakhandel im großen Stil spielen. Im Vereinigten Königreich und Frankreich scheinen sie sich zum wichtigsten digitalen Marktplatz für den Verkauf illegaler Tabakprodukte entwickelt zu haben.

    Gleichzeitig hat sich die Organisierte Kriminalität den wachsenden Online-Handel zu Nutze gemacht, um illegale Lieferungen auf dem Postweg zu verschicken – offensichtlich und doch versteckt in einer Masse gleich aussehender Pakete.

    Ein verwandtes, dennoch eigenständiges Problem: Nicht alle illegalen Tabakwaren, die online bestellt werden, werden auf dem Postweg ver-sendet. Viele Lieferungen erfolgen auch persönlich. „Diese Agilität erschwert die Arbeit für Zoll- und Grenzschutzbeamte bei der Bekämpfung dieser Kriminalitätsform enorm.“

    Die Studie macht auch auf deutliche Unterschiede bei den Zustelldiensten aufmerksam. Die größten privaten Anbieter bieten erhöhte Sicherheitsvorkehrungen und End-to-End-Lösungen an und verringern damit ihre Anfälligkeit, für den illegalen Tabakhandel missbraucht zu werden. Auf der anderen Seite stehen kleinere Anbieter, mit günstigeren und stärker fragmentierten Leistungen.

    Insgesamt wird sichtbar, dass das massive Wachstum der Post- und Paketzustelldienstleistungen nicht nur der legalen Wirtschaft zugutegekommen ist, sondern auch kriminellen Akteuren – einschließlich der Zigarettenschmuggler. Ausgehend von der schieren Menge gerade kleinerer Pakete, die heutzutage täglich an den Zollstationen weltweit abgeladen werden, sind die Behörden nicht in der Lage, jede einzelne Sendung zu untersuchen. Stattdessen müssen sie sich auf risikobasiertes Profiling verlassen. Diese Anfälligkeit nutzt die Organisierte Kriminalität bewusst aus und setzt verstärkt auf Lieferungen mit geringem Umfang und hoher Frequenz, obgleich weiterhin Schmuggel mit großvolumigen Transportmitteln betrieben wird.

    Diese sich verändernden Methoden verlangen neue und innovative Antworten. Die Studie empfiehlt, dass „koordinierte Maßnahmen verfolgt werden, um die Importeure ins Visier zu nehmen, die illegale Tabakwaren in Großhandelsmengen ins Land bringen und gleichzeitig diejenigen verfolgt werden, die im Online-Handel tätig sind“.

    Online-Verkäufe unterbinden
    Allerdings scheinen die bisher existierenden Lösungsansätze nicht unbedingt passend, um diesen neuen Schmuggelmethoden zu begegnen und könnten durch eine Reihe von Maßnahmen verbessert werden.

    So sollten Internetunternehmen und besonders die Anbieter sozialer Netzwerke verstärkt mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, um den Verkauf illegaler Tabakwaren auf ihren Plattformen zu unterbinden. Konkret merkt die Studie an, dass „Vollstreckungsmaßnahmen gegen Online-Verkäufer gestärkt werden sollten. Strafverfolgungsbehörden, Anbieter sozialer Netzwerke sowie von Online-Marktplätzen sollen sicherstellen, dass diejenigen, die auf diesen Plattformen illegale Tabakwaren verkaufen, Konsequenzen fürchten und erfahren müssen, einschließlich entsprechender Disziplinarstrafen“. Gleichzeitig sollten algorithmische Content-Filter eingesetzt werden, die dafür sorgen, dass Werbe-Posts für illegalen Tabak aus dem Netz verschwinden.

    Zudem sei es unabdingbar, dem Missbrauch von Post- und Paketzustelldiensten entgegenzuwirken, indem der gegenseitige Austausch von Informationen zwischen den Zustellerfirmen und den Strafverfolgungsbehörden intensiviert wird. Die Studie benennt den Bedarf, „noch ausgeklügeltere und intelligenzbasierte Ansätze zur Risikobewertung zu entwickeln, zum Beispiel durch den Einsatz von Big Data zur Identifizierung von verdächtigen Lieferungen und Routenmustern“.

    Auch insgesamt braucht es einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden und weiteren Bereichen des privaten Sektors. Obwohl sich die Zusammenarbeit in den letzten Jahren deutlich verbessert hat, und die Privatwirtschaft eine große Menge verwertbarer Informationen in Bezug auf den illegalen Handel sammelt, nutzen die Behörden diese Informationen oftmals nicht.

    Initiiert wurde die Studie vom britischen Think Tank RUSI. 2017 wurden fast 45 Milliarden illegale Zigaretten in Europa konsumiert, trotz eines Rückgangs um 7,4 Prozent im Vorjahresvergleich.

    ps

    (DTZ 43/18)

  • Mittelstand profitiert nicht von guter Konjunktur

    BERLIN // Die Geschäftslage und die Erwartungen im Einzelhandel sind weiterhin positiv. Im Mittelstand allerdings ist die Situation deutlich schlechter. Insgesamt wird der Umsatz im Einzelhandel 2018 nach Prognose des HDE um zwei Prozent auf 523 Milliarden Euro steigen.

    Die HDE-Konjunkturumfrage unter 1.000 Unternehmen aller Standorte, Größen und Branchen zeigt, dass mehr als zwei Drittel der größeren Unternehmen (mehr als 100 Beschäftigte) mit einem Umsatzplus in 2018 rechnen. Händler mit weniger als fünf Beschäftigten dagegen kalkulieren mehrheitlich sogar mit einem Umsatzminus. „Zwischen kleinen und großen Handelsunternehmen geht die Schere auseinander“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

    Wachstumstreiber der Branche bleibt dagegen der Online-Handel, der um rund zehn Prozent auf 53,4 Milliarden Euro zulegen wird. Davon profitieren auch die Multichannel-Unternehmen, die auf die Kombination aus stationärem Geschäft und Online-Handel setzen. Hier erwarten 57 Prozent in 2018 bessere Geschäfte als noch im Vorjahr. Genth: „Der mittelständische Einzelhandel ist in dieser Zeit des Strukturwandels in der Branche mehr denn je auf die passenden politischen Rahmenbedingungen angewiesen.

    Die Bundesregierung muss deshalb die Kaufkraft der Verbraucher stärken und neue Belastungen für die Unternehmen vermeiden.“ Insbesondere müssten kleinere und mittlere Einkommen mutiger als bisher im Koalitionsvertrag vorgesehen entlastet werden. Entscheidend für den mittelständischen Handel ist auch, dass der Standort Innenstadt attraktiv und erreichbar für Kunden und Logistik bleibt. Fahrverbote sind kontraproduktiv.

    pi

    (DTZ 16/18)

  • Gummibärchen und E-Liquids

    HAMM // Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass der Verkauf von nikotinfreien Aromastoffen für E-Zigaretten und E-Shishas im Online-Handel ohne Altersbeschränkungen zulässig ist.

    Damit hat das OLG ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Bochum bestätigt.
    Ein Unternehmen aus Lünen hatte gegen eine Firma aus Bünde geklagt. Beide betreiben einen Online-Handel unter anderem mit Liquids und Aromen für E-Zigaretten. Stein des Anstoßes ist ein nikotinfreies „Aroma Gummibärchen“, das die beklagte Firma im Angebot hat.

    Laut Artikelbeschreibung ist das Aroma nicht nur zum Kochen oder Backen, sondern auch zur Aromatisierung von E-Liquids geeignet. Diese Aromastoffe wurden ohne Altersverifikation verschickt, was die Klägerin bei einem Testkauf herausfand. Ihrer Ansicht zufolge verstieß das Angebot damit gegen das Jugendschutzgesetz.

    Die beklagte Firma wiederum war der Ansicht, ein handelsübliches Lebensmittelaroma zu vertreiben, das ohne Altersbeschränkung verkauft werden darf. Das OLG gab jetzt der beklagten Firma in Bünde recht: Angebot und Versand von Aromastoffen für E-Zigaretten werden nicht durch das Jugendschutzgesetz eingeschränkt (siehe auch www.goo.gl/z8Fynl).

    Der unsachgemäße Gebrauch der Aromastoffe durch Minderjährige werde dadurch verhindert, dass Kinder und Jugendliche die Geräte wie E-Zigarette oder Shisha durch die Altersbeschränkung nicht kaufen können.

    Das[link|http://www.goo.gl/z8Fynl] Urteil[/link] ist nicht rechtskräftig. Die Klägerseite kann noch in Revision gehen.

    pi/red

    (DTZ 18/17)

  • Studie: E-Zigaretten sind immer bekannter

    MAINZ (DTZ/red). „Haben Sie schon gedampft?“ Diese Frage stellten Forscher im Rahmen einer breit angelegten Studie mehr als 26.000 Menschen im Alter von mindestens 15 Jahren in 27 EU-Ländern.

    Es ging darum, den Bekanntheitsgrad von E-Zigaretten zu ermitteln. Das Ergebnis: Rund 20 Prozent aller Befragten –europaweit immerhin gut 29 Millionen – haben bereits mindestens einmal zur E-Zigarette gegriffen, immerhin neun Prozent nutzen die Produkte inzwischen regelmäßig. Die Untersuchung belegt zudem die Vermutung, dass die E-Zigarette im Vergleich zur herkömmlichen Zigarette als gesünder wahrgenommen wird: Der Anteil der Dampfer an der rauchenden Bevölkerung war besonders hoch bei denen, die in den zurückliegenden zwölf Monaten versucht hatten, mit dem Rauchen aufzuhören.

    In der Vermarktung allerdings sind die Anbieter vom „Gesundheitsaspekt“ abgerückt. Vielmehr werden E-Zigaretten inzwischen überwiegend als eigenständige Produktklasse beworben, die aufgrund ihrer Vielfältigkeit (Geschmacksrichtungen, Nikotingehalt und so fort) attraktiv ist. Problem für den Handel: Die Produkte bergen zwar einen höheren Beratungsbedarf; dieser wird jedoch nur unzureichend gedeckt. Deshalb wandern Kunden häufig ins Internet ab: Die Hälfte aller Zigaretten wird übers World Wide Web bestellt.

    Die Studie wurde veröffentlicht im britischen Fachmagazin „Tobacco Control“. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2012.

    (DTZ 26/14)

  • Einkaufskooperation von Lekkerland und Valora

    MUTTENZ (DTZ/fnf). In der Schweiz wollen Lekkerland und Valora im, Einkauf kooperieren und haben beschlossen, dafür die gemeinsame Gesellschaft Emere AG zu gründen. Ziel der Zusammenarbeit sei es, die Wettbewerbsfähigkeit der beiden Unternehmen durch eine Bündelung der Einkaufsaktivitäten zu verbessern, melden die beiden Firmen.

    Dadurch wollen sie von Skaleneffekten profitieren, also Einkaufsvorteile durch größere Bestellmengen erringen, sowie der Einkauf weiter professionalisieren. Für Valora wird zudem eine Verlagerung des internen Fokus auf Category Management Funktionen erfolgen, was auch eine raschere Reaktion auf Markttrends ermöglichen soll. Lekkerland will sein Sortiment ebenfalls schneller auf Konsumentenbedürfnisse ausrichten und erwartet, sich mit einem noch wettbewerbsfähigeren Preis- und Konditionengefüge am Markt aufstellen zu können. Der Convenience-Spezialist stärke mit diesem Schritt seine Großhandelskompetenz entlang der Unternehmensstrategie „Convenience 2020 – Agenda for Success“ und fokussiere sich weiter auf den Ausbau seines Kerngeschäftes, heißt es in einer Pressemitteilung.

    Die Emere AG agiert als reine Dienstleistungsgesellschaft und beschränkt sich auf die gemeinsame Verhandlung der Basiseinkaufskonditionen für definierte Produkte und Lieferanten in der Schweiz. Davon ausgeschlossen sind Zigaretten und Eigenmarken-Produkte der beiden Parteien. Die Gründung der Emere AG erfolgt nach Schweizerischem Recht mit einer Beteiligung beider Unternehmen zu je 50 Prozent.

    (DTZ 29/13)

  • Landgericht Frankfurt verhandelt über E-Zigaretten

    FRANKFURT (DTZ/red). Am Landgericht Frankfurt wird seit Anfang der Woche die Frage verhandelt, ob elektronische Zigaretten ein freies Genussmittel sind, oder unter das Arzneimittelgesetz fallen.

    Im vorliegenden Fall ist Medienberichten zufolge ein 46-jähriger Geschäftsmann wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt. Er hat im nordrhein-westfälischen Schwelm einen Online-Handel mit E-Zigaretten und Liquids betrieben. Der Zoll hatte 2012 die elektrisch betriebenen Inhalationsgeräte und rund 15.000 Patronen, die mit Nikotin und Aromastoffen gefüllt waren, beschlagnahmt.

    In der juristischen Auseinandersetzung steht die Frage im Mittelpunkt, ob für den Import und Vertrieb dieser Produkte eine behördliche Genehmigung notwendig ist.

    Für die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat der Prozess „Pilotcharakter“, schreibt die „Frankfurter Neue Presse“. Noch nie sei grundsätzlich über E-Zigaretten entschieden worden, heißt es. Deshalb habe man die Angelegenheit auch in erster Instanz beim Landgericht angeklagt, um sie später vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu bringen.

    (DTZ 25/13)

  • Facheinzelhandel forciert Online-Shops

    BERLIN (DTZ/pdh). „Immer mehr mittelständische Facheinzelhändler finden den Weg ins Internet und kombinieren ihr stationäres Ladengeschäft mit einem Online-Shop“, sagte Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands HDE. „Damit folgen sie den Verbrauchern, die heute ganz selbstverständlich mehrere Einkaufskanäle neben einander nutzen. Noch betreiben nur 15 Prozent der deutschen Einzelhändler sowohl ein Ladengeschäft als auch einen Online-Shop. Die Hälfte davon sind mittelständische Facheinzelhändler. Aber weitaus mehr Einzelhandelsunternehmen nutzen das Internet zur Anbahnung von Geschäften, zur Kundenansprache und zum Marketing.“

    Deshalb habe das Internet auch nicht zu einem generellen Bedeutungsverlust traditioneller Branchen- und Standortstrukturen geführt. Genth: „Internet-Handel und stationärer Handel profitieren von einander. Handelsunternehmen, die sowohl im stationären als auch im Online-Handel aktiv sind, werden die weitere Entwicklung des Einzelhandels signifikant prägen. Die Vermischung von stationären und Online-Angeboten wird weiter voranschreiten.“

    Aber diese Entwicklung werde in den einzelnen Branchen unterschiedlich verlaufen, stellte Genth klar: „Besonders in E-Commerce-affinen Warengruppen wie Bücher, Spielwaren, CDs, DVDs und Unterhaltungselektronik wird der Anteil der online getätigten Umsätze weiter steigen. In anderen Bereichen des Handels verläuft die Entwicklung mit deutlicher geringerer Dynamik. Auch im Internet gilt also, dass der Einzelhandel ein branchengetriebenes Geschäft ist.“

    (DTZ 17/2011)