Schlagwort: Corona

  • BTWE startet Corona-Hilfsaktion für Händler

    KÖLN // Durch die behördlich angeordnete Schließung ihres Geschäftes sind viele Tabakwaren-Einzelhändler in eine wirtschaftlich bedrohliche Situation geraten. Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) hat zur Unterstützung dieser Handelsunternehmer jetzt eine Corona-Hilfsaktion ins Leben gerufen.

    Hersteller unterstützen Konzept
    Die Unternehmen Philip Morris und 5th Avenue haben bereits finanzielle Mittel zugesagt. Weitere Unternehmen prüfen noch ihre Unterstützung, jede weitere Beteiligung an dem „Hilfsfonds“ wird der BTWE nach eigenen Angaben zeitnah bekanntgegeben.

    Inhabergeführter Fachhandel
    Mit der Corona-Hilfsaktion will der Verband Mitglieder der Einzelhandelsorganisation unterstützt, die maximal zwei Tabakwaren-Fachgeschäfte betreiben und deren Laden im Rahmen behördlicher Auflagen zur Corona-Krise geschlossen wurde. Der Fokus liegt in der Unterstützung der besonderen Härtefälle, deren Existenz konkret bedroht ist, und die keine Möglichkeit haben – zum Beispiel durch andere nicht betroffene Filialen oder Sortimente –, den Schaden abzumildern.

    Inhabergeführter Fachhandel
    BTWE-Präsident Torsten Löffler: „Die Corona-Krise hat die Tabakwaren-Einzelhändler in einigen Bundesländern hart getroffen. Ganz wichtig ist jetzt Liquidität für die Unternehmer, damit sie ihr Geschäft weiter betreiben können. Das BTWE-Präsidium dankt allen Unternehmen, die die Corona-Hilfsaktion unterstützen. Gerade für den inhabergeführte Tabakwaren-Facheinzelhandel ist dies ein wichtiger Baustein zum Überleben.“

    Voraussetzungen
    Im Rahmen der BTWE-Corona-Hilfsaktion werden insbesondere solche Mitglieder berücksichtigt, die die folgenden Kriterien erfüllen und nachweisen:
    [bul]Das Einzelhandelsgeschäft ist Tabakwaren-Fachhändler in der Bundesrepublik Deutschland und macht mehr als 50 Prozent seines Umsatzes mit Tabakwaren und Potenziell Risikoreduzierten Produkten (PRRP).
    [bul]Das Geschäft wurde im Rahmen behördlicher Anordnung zur Corona-Krise geschlossen.
    [bul]Der Händler betreibt höchstens zwei Geschäfte, die beide die erstgenannten beiden Kriterien erfüllen.

    Der Unterstützungsbetrag stellt eine einmalige, nicht rückzahlbare Förderung dar und ist auf die maximale Summe von 2500 Euro pro Einzelfall begrenzt.

    Das Formular zur Aktion finden Interessierte unter: [link|http://www.tabakwelt.de/hilfsaktion]www.tabakwelt.de/hilfsaktion[/link].

    pi

  • Keine Fristverlängerung

    BERLIN // Mentholverbot und Corona-Krise – das passt nicht zusammen, denn die betroffenen Händler können etwaige „Altbestände“ praktisch nicht an den Konsumenten bringen.

    Abverkaufsfrist
    Dabei endet die Abverkaufsfrist am 19. Mai: Ab 20. Mai 2020 dürfen laut Tabakerzeugnisgesetz weder Zigaretten noch Feinschnitt mit Mentholaroma vom Einzelhandel angeboten werden. Die Schließungen, von denen auch zahlreiche Tabakwarengeschäfte betroffen waren, haben der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), der Bundesverband des Tabakwaren Einzelhandels (BTWE) sowie der Verband Deutscher Wasserpfeifentabak-Manufakturen und -Händler zum Anlass genommen, um beim zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nachzufragen, wie es um eine etwaige Fristverlängerung auf europäischer Ebene bestellt sei.

    Europäische Ebene
    Die Antwort der zuständigen Referatsleiterin: „Zur Verlängerung der Abverkaufsfrist müssten sowohl die europäischen als auch die nationalen Regelungen geändert werden, wobei zunächst eine Rechtsänderung auf europäischer Ebene notwendig wäre.“ Die Europäische Kommission habe jedoch bereits deutlich gemacht, dass sie keine Möglichkeit einer Anpassung der Abverkaufsfrist sehe. Daher dürfte ein entsprechendes Anliegen „keine realistische Erfolgsaussicht haben“. Dies gelte insbesondere angesichts der Corona-Pandemie, die auch die Atemwege angreife.

    red

  • Geschäfte können unabhängig von ihrer Größe öffnen

    MAINZ // „Weil es rechtlich problematisch ist und auch niemand wirklich versteht, warum bestimmte Geschäfte des Einzelhandels öffnen können und andere nicht, wollen wir hier zu einer klareren Lösung kommen.“

    Öffnung unabhängig vom Sortiment und Verkaufsfläche
    Das sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer in ihrer Regierungserklärung am 29. April zur Lage des Landes in der Corona-Krise. „Und sie fügte hinzu: „Geschäfte des Einzelhandels werden unabhängig vom Sortiment und der Verkaufsfläche unter Einhaltung von Auflagen und einer strengen Kundenbegrenzung öffnen können.“

    pi

  • „Teil der Grundversorgung“

    BERLIN // Nach den Lockerungen im Einzelhandel stellt der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) eine hohe Nachfrage nach E-Zigaretten fest. Er fordert: Die Bedeutung der Branche bei der Grundversorgung muss anerkannt werden.

    Maßnahmen
    Im Zuge der Corona-Pandemie gab es erhebliche Einschränkungen beim Einzelhandel. Die einzelnen Maßnahmen sind in den Ländern und Kommunen teils sehr unterschiedlich umgesetzt und ausgelegt – teils auch unterschiedlich gelockert – worden, dadurch ist ein bundesweiter Flickenteppich entstanden. Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) hatte sich zwar frühzeitig für Ausnahmegenehmigungen in den einzelnen Bundesländern eingesetzt, dennoch wurde die E-Zigarette lediglich in Hessen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als Bestandteil der wichtigen Grundversorgung anerkannt. In allen anderen Bundesländern mussten die Vape-Shops geschlossen bleiben.

    Umsatzeinbußen
    Das habe nicht nur zu erheblichen Umsatzeinbußen geführt, teilt der VdeH mit. Auch ehemalige Raucher, die in der E-Zigarette eine nach aktuellem Kenntnisstand mindestens 95 Prozent weniger schädliche Alternative gefunden hätten, seien unter Umständen gezwungen gewesen, auf herkömmliche Zigaretten zurückzugreifen. Dabei sei ein Wechsel zurück zum Rauchen gerade unter gesundheitspolitischen Aspekten fatal.

    Grundversorgung
    Wer bislang an der Bedeutung der E-Zigarette bei der Grundversorgung gezweifelt habe, werde nun eines Besseren belehrt: Die Lockerungen der vergangenen Tage hätten eine enorm gestiegene Nachfrage bei E-Zigaretten, Liquids und Zubehör zur Folge gehabt. Während Einzelhändler aus anderen Branchen in den Tagen seit den Lockerungen eine Zurückhaltung beim Konsumverhalten beobachteten, sei in den Vape-Shops eine stark gestiegene Nachfrage zu sehen. Dank guter Vorbereitung und stimmiger Konzepte, könnten dennoch sämtliche Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen eingehalten werden.

    Online-Handel
    Da es sich bei E-Zigaretten um beratungsintensive Produkte, die insbesondere wechselwilligen Rauchern erklärt werden müssten, könne der Online-Handel hier nur ergänzend tätig sein. Politik, Behörden und Entscheidungsträger sollten daraus den Schluss zu ziehen, dass die E-Zigaretten-Fachgeschäfte eine unverzichtbare Rolle bei der Grundversorgung der Bevölkerung mit E-Zigaretten spielen, fordert der VdeH.

    Nachfrage
    Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbandes, erklärt: „Die starke Nachfrage nach unseren Produkten verdeutlicht, wie dringend es erforderlich ist, die E-Zigarette als wichtigen Baustein bei der Grundversorgung anzuerkennen. Es hat sich gezeigt, dass das tatsächliche Konsumverhalten und nicht etwa politische Entscheidungen dafür maßgeblich sind, was zur Grundversorgung zählt.“

    pi

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt 800-Quadratmeter-Regelung

    MÜNCHEN // Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das von der Staatsregierung in der Corona-Krise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern für verfassungswidrig erklärt hat, kündigt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder Korrekturen an.

    Widersprüchliche Entscheidungen
    Nach widersprüchlichen Entscheidungen von Vorinstanzen gebe es nun Klarheit, heißt es seitens der Staatsregierung. Bayerns höchstes Verwaltungsgericht setzte die Vorschrift wegen der Pandemie-Notlage „ausnahmsweise“ nicht außer Kraft, stellte aber die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz fest.

    Bei ihren Überlegungen, wie man nun mit größeren Geschäften verfährt, will sich Bayerns Regierung an der Gerichtsentscheidung orientieren.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    ich beginne heute mal mit einem Hinweis in eigener Sache. Am Montag schrieb ich Ihnen, jeder Mensch in Deutschland würde einen Wohlstandsverlust von 4100 Euro hinnehmen müssen. Gestern war dann in vielen Zeitungen zu lesen, es handele sich um 3600 Euro. Sollte ich mich so verrechnet haben? Nein, denn zum einen variieren die aktuellen Prognosen der Ökonomen zum Minus des Bruttoinlandsproduktes in Deutschland 2020 leicht, zum anderen habe ich auch das ursprünglich für 2020 vorhergesagte Wachstum um 1,1 Prozent einbezogen. Unterm Strich steht aber das gleiche Ergebnis: Corona wird sehr, sehr teuer.


    Angemessene Risikobewertung

    Die Bild-Zeitung hat das Meinungsforschungsinstitut Insa eine Umfrage durchführen lassen. Die Teilnehmer sollten sagen, wovor sie sich momentan am meisten fürchten. Spannendes Ergebnis: Rund 30 Prozent der arbeitenden Deutschen haben demnach mehr Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus als vor einem Jobverlust. Arbeitende Bevölkerung bedeutet: zwischen 16 und 65 Jahre alt. Und wir wissen, dass die ganz überwiegende Zahl der Erkrankungen mit milderen Symptomen verläuft als eine handfeste Grippe. Erlauben Sie mir die platte Formulierung: Zumindest diese 30 Prozent nehmen lieber eine womöglich jahrelange Arbeitslosigkeit in Kauf als zwei Wochen Quarantäne?! Eine angemessene Risikobewertung sieht, denke ich, anders aus.

    Der R-Wert des RKI
    Gut gefallen hat mir gestern der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki, ohnehin kein Freund schwammiger Reden. Die Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) „vermitteln eher den Eindruck, politisch motivierte Zahlen zu sein als wissenschaftlich fundiert“, polterte er. Insbesondere nahm er sich die sogenannte Reproduktionszahl vor, die zu erläutern ich mir hier spare. Bayerns Landesvater Markus Söder freute sich gerade öffentlich über einen R-Wert von 0,57 – obwohl der Freistaat die meisten Infizierten aufweist. Das RKI hatte dagegen vorgestern einen kritischen Wert von 1 gemeldet, gestern waren es dann wieder 0,9. Zitat Kubicki: „Woher dieser Wert bei sinkenden Infektionsraten kommen soll, erschließt sich nicht einmal mehr den Wohlmeinendsten.“ Immerhin hat der Schleswig-Holsteiner auch eine Erklärung parat: „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, aber der R-Wert des RKI steigt ausgerechnet zur Konferenz der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten, bei der vor weiteren Lockerungen gewarnt werden soll.“

    Mutmacher-Meldung des Tages
    Kennen Sie Isaac Ben-Israel? Der Mann ist Professor in Tel-Aviv – kein Mediziner, sondern Mathematiker, außerdem Generalmajor der israelischen Armee und Vorsitzender des Nationalen Rates für Research und Entwicklung. Er hat die Ausbreitung des Virus mit verschiedenen Modellen getestet und kommt zu dem Schluss: Nach 70 Tagen verschwindet das Virus – ganz egal, was wir tun. Ob da wirklich etwas dran ist. Die Studie schafft es heute jedenfalls zur Mutmacher-Meldung des Tages.

    Haben Sie einen schönen und erfolgreichen Mittwoch.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Bic produziert Schutzmasken

    ESCHBORN // In diesen ungewöhnlichen Zeiten überrascht jeder Tag mit neuen Herausforderungen – wie beispielsweise der Beschaffung von Klopapier, dem Homeoffice, der Kinderbetreuung daheim, aber auch dem Kontaktverbot zur erweiterten Familie und Freunden.

    „Wir von Bic befolgen die Ratschläge der Regierung und bleiben zu Hause! Alle Mitarbeiter arbeiten aber weiter und stehen Ihnen wie gewohnt zur Verfügung“, informiert der Hersteller.

    Produktion läuft weiter
    Unsere Fabriken bleiben bis auf Weiteres geöffnet, um die Güter des täglichen Bedarfs beliefern zu können. Einige Werke gehen sogar einen Schritt weiter und produzieren zusätzlich Schutzmasken für Klinikpersonal und Einsatzkräfte.

    „Bic hat in vielen Teilen der Welt den Krankenhäusern Gratis-Rasierer und -Schreibartikel zur Verfügung gestellt – so auch in Deutschland“, heißt es. Ebenfalls möchte der Hersteller auf diesem Weg seinen Kunden „Danke“ sagen für Ihre Unterstützung und Präsenz in dieser schwierigen Zeit.

    pi

  • BTWE-Fakten erscheinen später

    KÖLN // Ursprünglich sollten die aktuellen BTWE-Fakten traditionell zum BTWE-Branchendialog am 17. Mai erscheinen. Die Corona-Pandemie hat die Planungen jedoch komplett durcheinandergewirbelt.

    Der Fokus der Verbandsarbeit stehe seit Beginn der Corona-Krise in der Beratung und Betreuung der Mitgliedsfirmen, informiert der Handelsverband. Das bedeute, dass der Erscheinungstermin der „BTWE-Fakten 2020“ nicht realisiert werden könne.

    Neuer Termin bisher offen
    „Einen neuen Erscheinungstermin können wir aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Krise noch nicht festlegen“, heißt es. Man arbeite mit Hochdruck an der Fertigstellung.

    red

  • Digitale Tagespresse legt zu

    BERLIN // Noch weitgehend unbeeinflusst vom Shutdown durch die Corona-Situation ist zu Jahresbeginn 2020 die Entwicklung der Gesamtverkäufe von Zeitungen und Zeitschriften am deutschen Pressemarkt: Von den ersten 14 Kalenderwochen 2020, für die die Verbreitungs- und Verkaufszahlen im Quartalsdurchschnitt erhoben wurden, war der Pressevertrieb erst in den letzten drei Wochen vom Lockdown betroffen. Die Verkäufe elektronischer Ausgaben von Presseerzeugnissen verzeichnen wieder starke Anstiege und behaupten sich als zunehmend relevanter Kanal des Pressevertriebs.

    Tageszeitungen
    Die Tageszeitungen einschließlich der Sonntagsausgaben und aktuellen Sonntagszeitungen verkauften im ersten Quartal des laufenden Jahres durchschnittlich pro Erscheinungstag 14,57 Millionen Exemplare. Mit einem Minus von 5,04 Prozent fällt der Rückgang der Verkäufe zum Jahresbeginn 2020 im direkten Jahresvergleich (1/2019: 15,34 Millionen verkaufte Exemplare – ein Minus von 4,75 Prozent) etwas stärker aus. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass zwei Zeitungen („Berliner Zeitung“ und „Berliner Kurier“) dieses Mal nicht an der Auflagenerhebung teilnahmen. Im vierten Quartal 2019 erzielten diese Titel eine verkaufte Auflage von zusammen 0,15 Millionen Exemplaren.

    Die Verkäufe digitaler Ausgaben der Tagespresse legen kräftig zu: Ihr Absatz steigt im ersten Quartal 2020 auf 1,65 Millionen täglich verkaufte ePaper-Exemplare und liegt damit um 13,84 Prozent über dem Vorjahresergebnis (1/2019: 1,45 Millionen ePaper-Verkäufe – ein Plus von 12,58 Prozent gegenüber 1/2018).

    Wochenzeitungen
    Die Wochenzeitungen müssen zum Jahresbeginn 2020 im direkten Vergleich zum Vorjahr mit insgesamt 1,63 Millionen im Quartalsdurschnitt pro Ausgabe verkauften Exemplaren ein Auflagenminus von 3,39 Prozent hinnehmen (1/2019: rund 1,68 Millionen verkaufte Stücke). Der Absatz von ePaper-Ausgaben der Wochenzeitungen ist hingegen mit einer erhöhten Wachstumsrate weiter angestiegen und liegt aktuell bei rund 0,18 Millionen Exemplaren (1/2019: 0,14 Millionen verkaufte Stücke – ein Plus von 24,82).

    Publikumszeitschriften
    Im ersten Quartal 2020 liegt die verkaufte Auflage der Publikumspresse mit 64,19 Millionen Exemplaren um 22,68 Prozent unter dem Vorjahresergebnis (1/2019: 83,02 Millionen Stück). Hintergrund dieses starken Rückgangs ist aber vor allem die vertriebliche Neuausrichtung der ADAC-Mitgliederzeitschrift „Motorwelt“, die im vierten Quartal 2019 noch mit zuletzt 13,56 Millionen Exemplaren bei den Mitgliederstücken (davon 0,31 Millionen ePaper) zum Gesamtverkauf der Publikumspresse beitrug.


    Kh/red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    willkommen in Woche 7 der Beschränkungen. Um etwa 8,5 Prozent, so die Prognosen mehrerer Ökonomen, dürfte das deutsche Bruttoinlandsprodukt im laufenden Jahr schrumpfen. Insgesamt bedeutet das für unser Land ein Wohlstandsminus von rund 4100 Euro – pro Kopf. Das sind ungeheure Beträge. Kein Wunder, dass etwa Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) einerseits vor einer Überlastung des Staates, andererseits vor einem Kippen der Stimmung in der Bevölkerung warnt. Meine Beobachtungen: Dieser Prozess hat längst begonnen. Noch allerdings wird jeder, der den Weg der Bundesregierung auch nur vorsichtig hinterfragt, sofort als „Corona-Leugner“ diffamiert.

    Fakten statt Fake
    Verstehen Sie mich richtig: Ich streite die Existenz des Virus nicht ab, ich glaube nicht, dass der neue Mobilfunkstandard 5G daran schuld ist oder dass China oder eine andere fremde Macht mit Hilfe von Corona die Weltherrschaft anstrebt, und ich bin sicher, dass sowohl die World Health Organisation (WHO) als auch Bill Gates und die Regierungen rund um den Globus das Beste für die Menschheit wollen.

    Totschlaginstrument
    Allerdings ist gut gemeint nicht immer gut gemacht. Was mich wirklich ärgert: Dass jedem Hinterfragen der Maßnahmen in Deutschland sofort mit dem Totschlagargument (entschuldigen Sie den Ausdruck), „das Robert-Koch-Institut hat aber gesagt…“ begegnet wird. Dass das RKI bereits mehrfach falsch gelegen und seine Ansichten geändert hat, ist ja nun hinlänglich bekannt. Diese Argumentation ist etwa so, als wolle man die Fläche eines Kreises berechnen, komme nachweislich auf immer falsche Ergebnisse, bestehe aber hartnäckig darauf, dass Pi gleich 2,1415 sei. In Frühzeiten des Computerzeitalters sprach man von Gigo (garbage in – garbage out): Wenn man den Rechner mit Mist fütterte, kam auch Müll raus.

    Neue Forschungsergebnisse
    Ein Ergebnis der vergangenen Woche blieb übrigens weitgehend unerwähnt: Ein Forscherteam um den Charité-Virologen Christian Drosten hat herausgefunden, dass bestimmte Vorerkrankungen zu einer Immunität gegen das Corona-Virus führen könnten. Das gelte insbesondere für die vier bereits bekannten Erkältungs-Corona-Viren. Huch?! Im Klartext: Wer einen Schnupfen hatte, muss sich vor dem „unsichtbaren Killer“ womöglich nicht mehr fürchten?!

    Angemessen bewerten
    Geht es Ihnen eigentlich auch so? Wenn ich morgens aufwache, freue ich mich, dass ich überhaupt noch lebe. Denn viele – renommierte – Medien schlagzeilen weiter à la „Immer mehr Infizierte“. Dass die Zahl der Genesenen mittlerweile rund 25 Prozent über der der Neuinfizierten liegt, ist maximal eine Randbemerkung wert. Aktuell haben wir in Deutschland etwa 42.000 bekannte Covid-19-Erkrankte. Die Zahl der Toten liegt demnach bei 5640. Zum Vergleich: Jedes Jahr versterben hierzulande etwa 900.000 bis 920.000 Menschen, davon 55.000 bis 60.000 an Krankheiten des Atmungssystems. Und knapp 90.000 Menschen sind HIV-infiziert. Damit will ich nicht einen Todesfall verharmlosen – ich habe eine ganze Reihe von Verwandten und Freunden, die über 80 Jahre alt sind. Aber wir müssen Risiken angemessen bewerten.

    Herzlich
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ