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  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    heute beginnt Woche 5 der Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren. Und trotz vorsichtiger Lockerungen bleiben wir die facto im Lock-down.

    Fachleute fragen
    Was sich gerade ändert: Während in den vergangenen Wochen jeder, der Zahlen oder Maßnahmen hinterfragt hat, als „Corona-Leugner“ diskreditiert wurde, kippt die Stimmung und immer mehr Fachleute fragen öffentlich, ob Grund- und andere Rechte wirklich so gravierend gestutzt werden dürfen.


    Eingeschränkte Grundrechte

    Erinnern Sie sich an die Datenschutzverordnung, die vor gar nicht langer Zeit mit großem Trara eingeführt wurde? Sind die geplanten Corona-Apps mit ihr vereinbar? Und was ist mit der unantastbaren Würde des Menschen, mit Freizügigkeit, Recht auf freie Religionsausübung und dem Recht auf Eigentum? Natürlich kann und muss man darüber diskutieren dürfen, inwieweit die Politik in diese Rechte eingegriffen werden darf. Eine Demokratie sollte das problemlos aushalten können.

    Fachhandel und Dampfer-Shops wieder offen
    Warum größere Warenhäuser geschlossen bleiben sollen und kleinere Geschäfte ab heute (Achtung, Föderalismus: gilt nicht überall gleich!) wieder öffnen dürfen, ist weiter rätselhaft. Eine faire Gleichbehandlung sieht sicher anders aus. Ich bin ziemlich sicher, dass sich mit diesen Regelungen auch noch Gerichte befassen werden. Immerhin: Der Tabakwarenfachhandel und Dampfer-Shops dürfen wieder verkaufen. Ein erstes Aufatmen.

    Ich wünsche Ihnen einen wunderbaren Tag.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Altria-Chef tritt zurück

    RICHMOND // Der langjährige Chef von Altria (Marlboro), Howard Willard, ist nach einer Erkrankung an Covid-19 zurückgetreten.

    Billy Gifford neuer Vorstandsvorsitzender
    Zum neuen Vorstandsvorsitzenden ernannte das US-Unternehmen laut Mitteilung vom Freitag den bisherigen Finanzchef Billy Gifford. Willard, der 28 Jahre für den Konzern tätig war, hatte sich im März wegen einer Infizierung mit dem Coronavirus vorübergehend beurlauben lassen.

    Er erhole sich zwar von der Krankheit, habe sich aber entschieden, ganz von seinen Ämtern zurückzutreten, erklärte Altria. Seinen Posten als Vorsitzender des Verwaltungsrats übernehme der unabhängige Direktor Thomas Farrell.

    red

  • E-Liquids in Rheinland-Pfalz bestehen Test

    NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE // Noch vor dem Corona-Lockdown hat das Land Rheinland-Pfalz die Produktangaben von E-Liquids überprüft. Das Ergebnis fiel positiv für den Handel aus.

    Im Auftrag des Landes hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) als zuständige Behörde E-Liqudis im Groß- und Einzelhandel auf ihren Nikotingehalt geprüft. Insgesamt wurden 31 Produkte von neun verschiedenen Händlern in Mainz, Bingen, Ingelheim und Worms im Labor untersucht.

    Hersteller und Händler kennen sich aus
    Das Messinstitut des Landesamtes für Umwelt in Mainz analysierte den Nikotingehalt und verglich diesen mit den Konzentrationsangaben auf den dazu gehörigen Verpackungen. Mit positivem Befund: Die meisten Hersteller und Händler wissen wie ihre Produkte einzustufen sind.

    Bei keinem Produkt überschritt beim Nikotingehalt die erlaubte Höchstgrenze von 20 Milligramm pro Milliliter. Darüber hinaus entsprach der analysierte Nikotingehalt bei allen Proben, der auf der Verpackung angegeben Konzentration.

    Informationsbedarf vorhanden
    Dennoch, folgert die SGD, sei Kennzeichnungsvorschriften den Herstellern und Händlern nicht ausreichend bekannt. „Insbesondere die vorgeschriebene Mindestgröße des Gefahrenpiktogramms wird oftmals nicht eingehalten“, heißt es. Bei über der Hälfte der Proben waren die Piktogramme kleiner als die geforderte Mindestgröße von 10 x 10 Millimeter (1 Quadratzentimeter). In diesen Fällen fehlte auch das notwendige Signalwort („Achtung“ beziehungsweise „Gefahr“). Zudem waren auch die Gefahren-, und/oder Sicherheitshinweise falsch oder gar nicht angegeben.

    Die Aufklärung über Risiken und Gefahren sei ihm persönlich sehr wichtig, sagt SGD-Süd-Präsident Hannes Kopf. „Deshalb ist auch in Zukunft eine verstärkte Überwachung notwendig zur Sicherstellung einer rechtlich einwandfreien Kennzeichnung der E-Liquids“, betont er.

    red

  • La-Aurora-Rum prämiert

    SAN FRANCISCO // Der Rum „E. Leon Jimenes“ wurde bei der „World Spirits Competition“ in San Francisco mit der Doppel-Goldmedaille prämiert. Hersteller der Spirituose aus der Karibik ist das dominikanische Traditionsunternehmen La Aurora, auch bekannt für seine Premiumzigarren.

    Doppel-Goldmedaille
    Mit doppeltem Gold wurden nur zehn von etwa 1500 eingesandten Spirituosen ausgezeichnet. „Das bedeutet, dass wir unseren Rum als eines der besten Produkte der Welt betrachten können“, heißt es aus dem Unternehmen, das zum ersten Mal an diesem Wettbewerb teilnahm.

    Limitierte Jahresproduktion
    E. Leon Jimenes ist ein Premiumdestillat mit einer äußerst begrenzten Jahresproduktion. Die Spirituose ist eine Komposition aus verschiedenen Reserve-Rums, die acht Jahre lang in neuen amerikanischen Eichenfässern lagerten und für weitere zwei Jahre in französischen Eichenfässern ihre endgültige Reife erhalten haben. Der kraftvolle La-Aurora-Rum bietet Geschmacksnoten von Honig, roten Beerenfrüchten, Vanille und Kakao.

    red

  • Corona-Pandemie: Bund und Länder beschließen Lockerungen

    MAINZ // „Unsere Strategie war immer, das Infektionsgeschehen so unter Kontrolle zu halten, dass für alle schwer Erkrankten ausreichend Behandlungskapazitäten vorhanden sind. Das ist uns gelungen und das bleibt auch unser Kriterium für die Lockerungen“, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der mehrstündigen Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am Abend des 15. Aprils.

    „Wir haben durch die Beschränkungen der vergangenen Wochen erreicht, die Infektionsgeschwindigkeit zu bremsen. Im März hat ein Erkrankter vier bis fünf Menschen angesteckt, heute liegt die Reproduktionsrate bei Neuansteckung bei eins. Wir haben durch die Sicherheitsmaßnahmen erreicht, dass heute mehr Menschen von Covid-19 wieder genesen als erkranken“, so Ministerpräsidentin Dreyer.

    Ausbreitungsgeschwindigkeit begrenzt
    Die Ausbreitungsgeschwindigkeit sei begrenzt, aber die Seuche noch nicht besiegt. Deshalb werde der Alltag noch lange durch den Kampf gegen das Coronavirus bestimmt. Gleichzeitig stehen man vor der Aufgabe, Schritt für Schritt das öffentliche Leben wieder zu beginnen, den Bürgern wieder mehr Freizügigkeit zu ermöglichen und das Wirtschaftsleben wieder stärker aufzunehmen. Für sie sei es wichtig, sicherzustellen, dass die Lockerungen, die am 15. April beschlossen wurden, nicht zu einem Rückschlag führen. „Deswegen liegt allem zugrunde, dass wir alle Menschen in Deutschland so gut wie möglich vor der Infektion schützen. Das gilt besonders für vorerkrankte Menschen, aber auch bei jüngeren Infizierten gibt es schwere Verläufe. Deswegen stehen für uns überall dort, wo wir die Kontaktbeschränkungen lockern, Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen besonders im Mittelpunkt,“ so Malu Dreyer.

    Weiterhin Abstandhalten
    Die beschlossenen Maßnahmen im Einzelnen:
    [bul]Kontaktbeschränkungen bleiben: Die wichtigste Maßnahme bleibt Abstandhalten von 1,5 Metern in der Öffentlichkeit. Dort soll man sich auch weiterhin entweder allein oder nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder den Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis 31. August 2020 untersagt.

    [bul]Ziel ist, die Verbreitung des Virus effektiv zu kennen und die Verbreitung zu verhindern, durch Ausbau der Kontaktnachverfolgung. Dafür soll eine digitale „contact tracing“ App zum Einsatz kommen und eine weitere Erhöhung der Testkapazitäten erreicht werden.

    [bul]Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung: Der Bund unterstützt die Länder sowie die kassenärztliche Vereinigung bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen. Länder und Einrichtungen werden daneben alle Anstrengungen unternehmen, selbst zu beschaffen. Neben der Beschaffung, vornehmlich im Ausland, werden auch im Inland unter Hochdruck Kapazitäten für entsprechende Produkte aufgebaut. Das vordringliche Ziel besteht in einer Vollversorgung der Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege mit medizinischen Schutzmasken, die den Träger vor Infektionen schützen.

    „Für den Alltagsgebrauch gelten hinsichtlich des Tragens von Masken im öffentlichen Raum die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, nach denen das Tragen sogenannter (nicht medizinischer) Alltagsmasken oder Community Masken in öffentlichen Räumen das Risiko von Infektionen reduzieren kann. „Insofern wird die Nutzung von sogenannten Alltagsmasken im ÖPNV und im Einzelhandel dringend empfohlen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

    [bul]Für vulnerable Gruppen und insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen werden weiterhin nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Maßnahmen nicht zu einer vollständigen Isolation der betroffenen Personen führen dürfen. Daher soll für die jeweilige Einrichtung unter Hinzuziehung von externem Sachverstand, insbesondere von Fachärzten für Krankenhaushygiene, ein spezifisches Konzept entwickelt werden und dieses im weiteren Verlauf eng im Hinblick auf das Infektionsgeschehen im jeweiligen Umfeld weiterentwickelt und angepasst werden.

    Öffnung von Schulen und kleineren Geschäften
    [bul]Die Öffnung von Kindergärten, Schulen und Hochschulen bedarf eines zeitlichen Vorlaufs, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderung organisiert werden können. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und ausgeweitet.

    Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen unmittelbar wieder stattfinden. Ab dem 4. Mai können prioritär auch die Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden.

    Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann.

    In der Hochschullehre können neben der Abnahme von Prüfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wiederaufgenommen werden.

    [bul]Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen: Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen auch KfZ-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive wieder öffnen.

    [bul]Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder sind sich bewusst, dass die Religionsausübung ein besonders hohes Gut darstellt. Gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese Epidemie und ihre Folgen für viele Menschen auslöst, kann gelebter Glaube, Kraft und Zuversicht spenden. Nach allem, was jedoch über die Rolle von Zusammenkünften bei der Verbreitung des Virus sowie über die Ansteckungsgefahr und die schweren Verläufe bei vulnerablen Gruppen bekannt ist, ist es weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiösen Inhalten auf medialem Weg zu beschränken. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Religionsgemeinschaften sollen zunächst nicht stattfinden.

    Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Sport wird zusammen mit Ländervertretern das Gespräch mit Vertretern der Religionen aufnehmen, um einen möglichst einvernehmlichen Weg vorzunehmen.

    Verantwortung für die Mitarbeiter
    [bul]Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Ausgenommen bleiben wirtschaftliche Aktivitäten mit erheblichem Publikumsverkehr. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen auch auf der Grundlage einer angepassten Gefährdungsgrundlage sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen.

    [bul]Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Dafür richten sie Kontaktstellen für die betroffenen Unternehmen ein.


    Reisewarnung und Quarantäne

    [bul]Um eine weitere Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben die Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung bleibt aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

    Für Ein- und Rückreisende bleibt weiter eine zweiwöchige Quarantäne nach den Bestimmungen der vorm Bund vorgegebenen Musterverordnung vom 8. April 2020 vorgesehen. Für den Warenverkehr, für Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland weiter wie bisher grundsätzlich möglich.

    [bul]Im weiteren Verlauf muss berücksichtigt werden, dass die Epidemie sich in Deutschland nicht gleichmäßig ausbreitet. Während einige Landkreise gar nicht betroffen sind, kommt es in anderen Regionen zu Überlastungen im Gesundheitswesen und dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Deshalb werden Bund und Länder schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Gebiete bereitstellen und stimmen sich dabei mit den Krisenstäben von Bund und Ländern eng ab.

    [bul]Der Impfstoffentwicklung kommt eine zentrale Bedeutung zu. Mit Unterstützung von Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern wird eine SARS.CoV-2-Datenbank aufgebaut, in der stationäre Behandlung dokumentiert und ausgewertet werden.

    Fazit der Ministerpräsidentin
    Als Fazit stellt Malu Dreyer fest: „Mit diesem Beschluss ergreifen Bund und Länder zahlreiche Maßnahmen, um die Infektionsketten besser kontrollieren zu können. Es ist eine Lockerung in Phasen, weil wir jeweils überprüfen müssen, ob die neuen Lockerungen nicht zu einem zu hohen Infektionsanstieg führen. Deswegen werden wir etwa alle zwei Wochen die Infektionsdynamik kontrollieren.“

    red

  • BAT verklagt PMI

    LONDON // British American Tobacco verklagt Philip Morris International (PMI) wegen Patentrechtverletzungen in den USA und in Deutschland. BAT wirft seinem Konkurrent vor, in den Iqos-Geräten eine Tabakheiztechnologie zu verwenden, die BAT-Patente verletzt, meldet die Nachrichtenagentur „Reuters“.

    BAT hat den Angaben zufolge in den USA zwei Patentrechtverletzungsklagen gegen PMI eingereicht, eine bei der International Trade Commission (ITC) und eine vor dem Bundesgericht in Virginia, in denen Rechtsmittel gegen verursachte Schäden und eine einstweilige Verfügung über die Einfuhr des Produkts beantragt wurden, berichtet „Reuters“.

    Heiztechnologie im Fokus
    Die Patentrechtsverletztungen in Deutschland und den USA konzentrieren sich auf die in den Iqos-Geräten verwendete Heiztechnologie. Diese soll laut BAT eine frühere Version der derzeit in Glo-Tabak-Heizgeräten verwendeten Technologie sein. Die Briten wollen laut „Reuters“ ihren Tabakerhitzer Glo dieses Jahr noch in Deutschland auf den Markt bringen.

    „Wenn wir gewinnen, können wir möglicherweise eine ITC-Ausschlussverfügung erhalten, die die Einfuhr von Iqos in die USA durch Philip Morris blockiert, es sei denn, sie stimmen einer Lizenz für unsere Patente zu", zitiert die Nachrichtenagentur BAT-Sprecher Will Hill.

    PMI will Vorwürfe prüfen
    Philip Morris hat im vergangenen Jahr den Verkauf von Iqos in den USA gestartet. Das Gerät ist der bislang einzige Tabakerhitzer, der in den Vereinigten Staaten von der FDA zugelassen ist.

    Man habe die Medienberichte verfolgt, aber noch keine Gelegenheit gehabt, die Vorwürfe zu bewerten. „Wir können jedoch sagen, dass wir uns energisch verteidigen werden", erklärte Philip Morris International gegenüber Reuters.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    immer noch hält die Mehrheit der Bundesbürger in der Corona-Krise zu ihren Politikern. Wenig wird hinterfragt, und wer sich kritisch zum eingeschlagenen Weg äußert, wird als Aluhutträger verspottet. Die Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) hat in Umfragen ermittelt, dass nicht einmal jeder vierte im lokalen Einzelhandel einkaufen will, solange Corona-Beschränkungen gelten. Ein Drittel der Befragten möchte auf jeden Fall warten, bis die Einschränkungen vollständig aufgehoben sind.

    Schrittweise Lockerung
    Schauen wir einmal auf die vergangenen 48 Stunden: Die Bundesregierung verständigt sich mit den Ländern auf schrittweise Lockerungen zum 4. Mai. Unmittelbar darauf beginnen die Bundesländer, über zusätzliche Möglichkeiten zu diskutieren. Rheinland-Pfalz zum Beispiel möchte auch größeren Geschäften wieder die Chance zum Öffnen geben. Das ist ja auch gut und richtig so – das Vorgehen ist es nicht. Deutschland lähmt sich selbst, ausgebremst durch die Staatsvirologen in der Hauptstadt.

    Zielgerichtete Kommunikation
    An der Corona-Krise lässt sich mustergültig erkennen, wie zielgerichtete Kommunikation funktioniert. Achten Sie doch einfach mal auf Begrifflichkeiten und Inhalte. Welche Zeitung oder welches Online-Portal hat heute mit der Schlagzeile „Nur noch 60.000 Corona-Kranke in Deutschland“? Stattdessen wird immer wieder die Zahl der bekannten Infizierten – nicht selten verbunden mit Begriffen wie „Rekord“ oder „neuer Höchststand“ – veröffentlicht.


    Wohlstand und Zukunft

    Übrigens: Der Anteil der Corona-Kranken an der Gesamtbevölkerung liegt zurzeit bei knapp 0,08 Prozent. Und ich wiederhole mich: Ich möchte die Gefahren durch das Virus nicht kleinreden, ich bin für regelmäßiges Händewaschen und für das Abhalten eines Mindestabstands. Aber wir beginnen gerade, unseren Wohlstand, unsere Zukunft auf dem Altar der Pandemie-Panik zu opfern.

    Ich wünsche Ihnen trotz Krise ein schönes und entspanntes Wochenende.

    Uns lesen Sie am kommenden Montag wieder.

    Bis dahin, herzlich
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Keimreduzierender Lack für Flyer

    FORCHHEIM // Im Kampf gegen Corona bietet die Linus Wittich Medien KG aus Forchheim eigenen Angaben zufolge eine Weltneuheit an: einen antibakteriellen Schutzlack für Flyer und Falzflyer.

    Wirkung hält zwölf Monate
    Dieser Dispersionslack reduziere Bakterien, Keime und Viren auf Druckerzeugnissen um bis zu 99,5 Prozent. Die Wirkung hält Herstellerangaben zufolge mindestens zwölf Monate und wurde vom Fraunhofer Institut bestätigt. Dabei ist der Lack gesundheitlich unbedenklich, vegan und recyclebar.

    In der Produktgruppe Flyer und Falzflyer konnte Linus die Preise dauerhaft um zehn Prozent senken, heißt es und weiter: „Damit zählen wir weiterhin zu einer der günstigsten Onlinedruckereien Deutschlands.“

    Auf vielfachen Wunsch bietet Linus 115 g/m² Bilderdruckpapier wieder bei Flyern und Falzflyern an. Aber auch 350 und 400 g/m² hat das Unternehmen im Portfolio – zwei neue Papiersorten für hochwertige Flyer, Gutscheine oder Urkunden.

    pi

  • Netzwerk Rauchen relativiert

    MAINZ // Das Coronavirus fordert weltweit Opfer. Neben der Suche nach einem Impfstoff forschen Wissenschaftler auch intensiv nach den Risiken, die zu einer Covid-19-Erkrankung führen können.

    Schwierige Datenlage
    Die Datenlage ist schwierig. Medienberichten zufolge lassen Erhebungen aus China den Schluss zu, dass Patienten, die mit schwerem Covid-19-Krankheitsverlauf ins Krankenhaus kommen, oftmals an Vorerkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD/deutsch: dauerhaft atemwegsverengende Lungenerkrankung) und Krebs leiden. Krankheitsbilder, die einige Forscher mit den Folgen des Rauchens in Verbindung bringen. Noch allerdings ist die Datenlage zu begrenzt, um weitere Schlüsse zu ziehen, schränken die Wissenschaftler ihre Aussagen selbst ein.

    Studienergebnisse nicht eindeutig
    „Gemessen „am Raucheranteil in der Bevölkerung findet sich eine auffällig geringe Zahl an Tabakrauchern unter Corona-Patienten“, betont die Interessengemeinschaft Netzwerk Rauchen auf ihrer [link|https://netzwerk-rauchen.de/]Webseite[/link]. Dabei beruft sie sich auf Untersuchungsdaten aus China und den USA. Die „Verbraucherschutzorganisation für Tabakgenießer“ widerspricht der Behauptung, dass wegen Corona im Krankenhaus behandelte Raucher, einen schwereren Krankheitsverlauf zu befürchten hätten. „Hierzu liegen bisher keine eindeutigen Studienergebnisse vor“, sagt Christoph Lövenich vom Netzwerk Rauchen.

    red

  • Leichtes Aufatmen bei kleineren Betrieben

    BERLIN // Nach dem gestrigen Beschluss von Bund und Ländern über erste Lockerungen in der Coronakrise können einige Wirtschaftszweige etwas aufatmen. Dazu zählt auch der Tabakwaren-Fachhandel.

    Jene Tabakwarenläden, die keine Presseerzeugnisse oder nur wenige Zeitungen und Zeitschriften führen und deshalb in einigen Regionen Deutschland seit fast einem Monat wegen der politischen Entscheidungen zur Eindämmung der Corona-Epidemie schließen mussten, dürfen ab 20. April wieder öffnen.

    Ob sich dann die erhoffte Kundenfrequenz in ihren Läden schnell einstellen wird, ist aber eher fraglich, denn viele Bürger sind wegen der Angst an Covid-19 zu erkranken sowie wegen Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit äußerst verunsichert. Darüber hinaus fehlt vielen Konsumenten der Anreiz zum Stadtbummel, weil ja Restaurants und Cafés weiterhin geschlossen bleiben müssen.

    Kritik und Zustimmung für die Beschlüsse
    Auf Unverständnis stößt in Teilen des Handels die Entscheidung, dass lediglich Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen. Das kritisiert denn auch Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE). Aus seiner Sicht gebe es keinen sachlichen Grund, nur kleineren Läden die Wiedereröffnung zu erlauben und größeren Geschäften nicht.

    Auch dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) gehen die Lockerungen nicht weit genug. Verbandspräsident Mario Ohoven verweist darauf, dass viele Selbstständige von der Insolvenz bedroht seien.

    Bei vielen kleineren Betrieben herrscht hingegen eine gewisse Erleichterung – vom Autohandel über das Friseurhandwerk bis hin zum Tabakwareneinzelhandel.

    Gemeinsames Exit-Szenario
    Im Vorfeld der gestrigen politischen Entscheidung hatte der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) mit den Landesverbänden und dem Handelsverband Deutschland unter Hochdruck an einem gemeinsamen Exit-Szenario für die Wiederaufnahme des gesamten Geschäftsbetriebs im Einzelhandel gearbeitet. Steffen Kahnt, BTWE-Geschäftsführer: „Unser Signal an die Landes- und Bundespolitik ist eindeutig: Wir sind bereit und können auch unter verschärften Bedingungen wieder öffnen. Bereits in den letzten Wochen liefen die politischen Kanäle in Bund und Ländern heiß." Jetzt werden die ersten Öffnungs-Szenarien auch in der Öffentlichkeit diskutiert. Lockerungen, die zum Beispiel nach Einzelhandelsbranchen differenzieren, führen zu Wettbewerbsverzerrungen, Rechtsunsicherheit und kollektiver Verunsicherung. Unklare, komplizierte Regelungen gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.

    Kreative Lösungsansätze
    Trotz vieler engagierter und kreativer Lösungsansätze der Unternehmen, auch im Shutdown weiter Ware an ihre Kunden zu verkaufen, tragen die Fachhändler eine große Last. Torsten Löffler, BTWE-Präsident, schaut nach vorn: „Die Zeichen stehen jetzt auf Wiedereröffnung. Darauf haben wir seit Wochen mit aller Kraft hingearbeitet. Wichtig sind einheitliche, nicht-diskriminierende Vorgaben für den gesamten Einzelhandel. Es kann nicht sein, dass jetzt Branchen gegeneinander ausgespielt werden."

    Der BTWE arbeitet seit dem Shutdown daran, Handlungsspielräume für seine Händler zu erreichen. Löffler: „Viele Menschen in Deutschland erlebten in den letzten Wochen, wie es wäre, wenn es praktisch keinen stationären Fachhandel mehr gäbe. Inzwischen wächst die Sehnsucht nach Normalität von Tag zu Tag. Aber es gibt Licht am Ende des Tunnels."

    vi/da