Blog

  • Richter prüfen Zigarettenverkauf an Supermarktkassen

    KARLSRUHE // Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Donnerstag mit dem Verkauf von Zigaretten aus Automaten an Supermarktkassen. Der BGH muss darüber entscheiden, ob dieses Angebot zulässig ist, obwohl auf den Auswahltasten der Automaten keine Warnhinweise vor Tabakkonsum angebracht sind, berichtet die Nachrichtenagentur AFP.

    Hintergrund ist die Klage eines Verbrauchervereins gegen die Betreiber von zwei Supermärkten in München. Ob am 14. Mai bereits ein Urteil fällt, ist unklar. (Az. I ZR 176/19).

    Klage
    Die Klage blieb vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht (OLG) München erfolglos. Das OLG vertrat im Berufungsverfahren die Ansicht, es sei ausreichend, wenn der Kunde vor dem Kauf die Warnhinweise auf der Zigarettenpackung sehe. Dafür bleibe ausreichend Gelegenheit, wenn sich die Packung auf dem Kassenband befinde.

    red

  • Keine Leistungsminderung

    DÜSSELDORF // „Falls eine Betriebsschließungsversicherung vorliegt, ist keine Gewährung von Kurzarbeitergeld möglich.“ So hieß es für einige Unternehmen in den Bescheiden der Agentur für Arbeit. Andere erfuhren, dass die Leistungen der Versicherer mit den staatlichen Leistungen verrechnet würden. Das sorgte für Unklarheiten, Ärger und Verzweiflung unter den Betroffenen. Nun heißt es anders.

    Betriebsschließung
    Die Bundesagentur für Arbeit hat am 28. April eine Weisung an die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit herausgegeben, in der es heißt: „Zahlungen, die – gegebenenfalls auch anteilig – von den Versicherern aufgrund einer wegen der Corona-Pandemie angeordneten vorübergehenden Betriebsschließung erbracht werden, wirken sich nicht leistungsmindernd auf das Kurzarbeitergeld aus. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherer einen Rechtsanspruch auf die Leistung (den Versicherungsfall) anerkannt hat oder nicht.“

    Diese Regelung gelte zunächst bis zum 31. Dezember dieses Jahres und soll zeitnah berücksichtigt und veröffentlicht werden.

    Versicherungsleistung
    Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Arne Podewils sagte dazu: „Die Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit schafft die erhoffte Klarheit zugunsten der Versicherungsnehmer von Betriebsschließungsversicherungen (BSV). Die Anrechnung der Versicherungsleistung auf das Kurzarbeitergeld (KUG) schwebte als Drohung wie ein Damoklesschwert über ihnen. Manch Betroffener sah daraufhin zunächst von einer weiteren Verfolgung des Versicherungsanspruches aus der BSV ab. Hierfür besteht nun kein Grund mehr."

    Empfehlung
    Podewils empfiehlt allen Betroffenen, ihre Ansprüche gegen die Betriebsschließungsversicherung mit aller Konsequenz durchzusetzen. „Da sich die Bedingungen der Versicherungen erheblich unterscheiden, muss der Einzelfall betrachtet werden. Fest steht nunmehr jedoch, dass die Versicherungsleistung nicht auf das Kurzarbeitergeld oder eine sonstige staatliche Hilfe angerechnet wird – gleichgültig ob vollständig oder nur anteilig nach dem sogenannten ‚Bayerischen Kompromiss‘. Dies gilt übrigens auch für den Fall, dass die Versicherung das Kurzarbeitergeld auf die Versicherungsleistung anrechnen will. Auch dies ist nicht zulässig, da sich für eine derartige Anrechnung keine Grundlage in den Versicherungsbedingungen findet. Dasselbe gilt nach meiner Rechtsauffassung auch für die staatliche Soforthilfe", erklärt er.

    red

  • Genuss-Reise rund um die Welt

    BÜNDE // Mit der Zigarre La Aurora 107 startet La Aurora, die älteste Zigarrenmanufaktur der Dominikanischen Republik, eine Reise um den Globus: die „Tobaccos of the World Kollektion“.

    Hinter der „Tobaccos of the World Kollektion” stecken eine Deckblattserie und exklusive Mischungen, die Aficionados tief in die Welt der Premium Zigarren und ihrer Herkunftsländern eintauchen lässt, informiert der Hersteller aus Santiago de los Caballeros im Norden der Dominikanischen Republik. USA, Ecuador und Nicaragua sind einige der Stationen, gestartet wird in letzterem, in Nicaragua.

    Ein Puro aus Nicaragua
    An den Start geht es mit der La Aurora 107 Nicaragua. Dafür wurden von der Einlage, über das Umblatt bis zum Deckblatt ausschließlich Tabake aus Nicaragua verwendet. Diese verleihen dem handgerollten nicaraguanischen Puro eine Vielzahl würziger Noten, begleitet von einem Hauch ledriger Aromen. Eine reichhaltige Balance aus Erde, Holz und floralen Nuancen changieren im Rauchverlauf und findet mit einer charakteristischen Prise Lakritz und Walnuss ihren Abgang. Die La Aurora 107 Nicaragua überzeugt mit einem mittleren bis vollem Körper.

    La Aurora 107 Nicaragua ist in 20er-Kisten im Handel erhältlich. Für den deutschen Markt hat Arnold André in Bünde, der Partner von La Aurora, die klassischen Formate Churchill, Toro und Robusto ausgewählt. Der Longfiller ergänzt das Portfolio der 2010 gelaunchten Linie La Aurora 107, die zum 107-jährigen Bestehen der Manufaktur ins Leben gerufen wurde. Die Stückpreise bewegen sich zwischen 7,80 Euro für das Robusto-Format und 9,90 Euro für die Churchill.

    pi

  • PV Dresden und MPV wollen fusionieren

    DRESDEN / MÖRSDORF // Der Pressevertrieb Dresden und der Mitteldeutsche Pressevertrieb (MPV) aus Mörsdorf wollen sich zusammenschließen.

    Aus der Fusion soll sich laut „Pressereport“ das „Verlagsgrosso Ost“ mit mehr als 6000 zu beliefernden Verkaufsstellen und einem Jahresumsatz von rund 120 Millionen Euro entstehen.

    Der Zusammenschluss der beiden Grossisten wäre der jüngste Eintrag auf der Fusionsliste der Branche. In den vergangenen Jahren hatten zahlreiche Firmen fusioniert, sodass Stand März 2020 noch 27 Grossisten am Markt übrig geblieben sind.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    den Medien kommt bei der Information der Bevölkerung eine bedeutende Rolle zu. Mein Eindruck: In dieser Krise funktioniert das nicht besonders gut. Die meisten Journalisten haben sich zunächst von der Panikmache der Bundesregierung anstecken lassen. Mittlerweile sind einige Medien umgeschwenkt, andere fahren weiter treu auf Staatslinie. Zur ersten Gruppe zählt zum Beispiel der NDR, der öffentlich gemacht hat, wie restriktiv das Robert-Koch-Institut mit seinen Daten umgeht. Wer Berechnungen nachvollziehen oder eigene Kalkulationen zu Covid-19 anstellen möchte, kann das kaum tun.

    Experten bewerten Berichterstattung
    Wissenschaftler haben 178 Experten aus unterschiedlichen medizinischen Bereichen anonymisiert befragt und sie um ihre Meinung zu verschiedenen Aspekten der Krise gebeten. 82,6 Prozent der Befragten finden die Berichterstattung unausgewogen, da meist die gleichen befragt würden. Jeder dritte sieht sogar die freie Meinungsäußerung in der Wissenschaft bedroht. Klar, denn nicht selten werden abweichende Statements als das Leugnen vermeintlicher Corona-Fakten diskreditiert, ein Diskurs so unmöglich gemacht.

    „Kollateralschäden“ der Corona-Krise
    Einige Medien berichten mittlerweile verstärkt über erwartete „Kollateralschäden“. Zwei Beispiele: So gehen die Vereinten Nationen unter anderem von bis zu 670.000 zusätzlichen Aids-Toten in Subsahara-Afrika – ein Zuwachs um mehr als 100 Prozent. Grund: eine sechsmonatige Unterbrechung der medizinischen Lieferketten als Folge der Corona-Pandemie. Und Forscher der Johns-Hopkins-Universität prognostizieren, dass weltweit bis zu 1,2 Millionen Kinder unter fünf Jahren an den indirekten Auswirkungen der Corona-Krise sterben könnten – vor allem an Hunger und an geschwächten Gesundheitssystemen.

    DIHK fordert zusätzliche Unterstützung
    Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) fordert „umfassende zusätzliche Hilfen“ für die deutschen Unternehmen. Nur wenn die Konjunktur zügig wieder anspringe, könnten Einnahmerückgänge einigermaßen rasch ausgeglichen werden. Bleibt zu hoffen, dass entsprechende Mittel auch bei kleinen Firmen ankommen.

    Haben Sie einen guten und erfolgreichen Tag.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Kostenloser Service

    MAINZ // Sie sind womöglich im Homeoffice und bekommen Ihre „DTZ“ in die Firma? Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Corona-Service, den wir unseren Lesern und Abonnenten bieten: Wir liefern Ihnen „Die Tabak Zeitung“ – ebenso wie „Smokers Club“ und „Tobacco Journal International“ – gratis an eine Adresse Ihrer Wahl – per Post oder per Mail.

    Der Nachversand einer bereits erschienenen Ausgabe ist nicht möglich. Interessenten können das Digitalheft kostenlos anfordern. Wenn Sie den einzelnen Schritten folgen, erhalten Sie einen Download-Link (siehe unten), über den Sie per Mausklick auch die bereits erschienenen Digital-Ausgaben heruntergeladen können.

    Nutzen Sie unser Angebot und wählen Sie die entsprechende Option für sich – Print und  / oder Digital – [link|https://t1p.de/xke0]hier[/link] aus. Bleiben Sie gesund und informiert!

    Ihr DTZ-Team

  • Kundenfrequenz noch lange nicht auf früherem Niveau

    STUTTGART // In den ersten Tagen nach Wiedereröffnung der Geschäfte in Baden-Württemberg beklagen die Händler massive Umsatzeinbrüche von bis zu 80 Prozent im Vergleich zu den normalen Zeiten vor der Corona-Krise und eine stark verringerte Kundenfrequenz. Eine Umfrage des Handelsverbands Baden-Württembergs (HBW) gibt ein erstes Stimmungsbild wieder.

    Wiedereröffnung
    An der Befragung nahmen mehr als 200 Händlern in Baden-Württemberg teil. Eine deutliche Mehrheit (75 Prozent) bewertete den Umsatz in den ersten Tagen nach der Wiedereröffnung mit „ausreichend“ oder „sehr schlecht“.

    „Die seit dem 27. April geltende Maskenpflicht, die der Handel ausdrücklich befürwortet und voll unterstützt, belastet die Branche zusammen mit den umfassenden, notwendigen Hygienemaßnahmen finanziell zusätzlich“, sagt Verbandspräsident Hermann Hutter.

    Kundenfrequenz
    Die Mehrheit der befragten Händler (72 Prozent) konnte in den ersten Tagen nach der Wiedereröffnung nur eine ausreichende oder sehr schlechte Kundenfrequenz verzeichnen.

    Herausgefordert werde der Einzelhandel derzeit zusätzlich durch die zahlreich verordneten Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel die Maskenpflicht in Läden und im Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV).

    Hygienmaßnahmen
    „Der Händler ist nicht nur verpflichtet, seine Mitarbeiter mit Masken auszustatten“, sagte Hagmann. „Darüber hinaus hat er erhebliche Hygienemaßnahmen durchzuführen, wie zum Beispiel die Installation von Plexiglasscheiben, die Desinfektion von Einkaufswagen und Körben am Haltegriff, um nur ein einige zu nennen, nicht zu vergessen die Einlasskontrollen.“ Diese Maßnahmen seien mit erheblichen Kosten verbunden.

    Entschädigungsfond
    „Über einen Entschädigungsfond für den Handel zum Ausgleich der Schäden, insbesondere den Umsatzeinbrüchen von 100 Prozent während der Zwangsschließungen und von 70 bis 80 Prozent nach Wiedereröffnung im Durchschnitt bei gleichbleibenden oder teils sogar höheren Kosten, müssen wir uns unterhalten“, erklärte Hagmann.

    Seit Wochen fordert der Verband einen staatlichen Entschädigungsfonds für den durch die Corona-Krise schwer getroffenen Einzelhandel. In einem Brief an die Landesregierung wurde gefordert, eine staatliche Garantie auch für den zwangsgeschlossenen Einzelhandel für eine Entschädigungsleistung für den eingetretenen Schaden auszurufen.

    Vorbild dafür sei ein neuer Nothilfefonds für die Gastronomie. Damit sollen Insolvenzen, die mittlerweile drohen, verhindert und Strukturen bewahrt werden. „Insgesamt ist mit Tausenden Insolvenzen im mittelstandsgeprägten Einzelhandel in Baden-Württemberg zu rechnen“, warnt Hagmann.

    vi

  • Franchise in der Coronakrise

    LOHMAR // Die Franchise-Zentralen in Deutschland rücken gerade ein Stück weit zusammen, um die wirtschaftliche Zukunft ihrer Netzwerke abzusichern. In der aktuellen Coronakrise ist ein hohes Maß an Solidarität und Bereitschaft zum systemübergreifenden Erfahrungsaustausch spürbar. Die „Franchiseportal GmbH“ unterstützt die gesamte Franchise-Wirtschaft mit einem umfassenden Informationsangebot. Darüber hinaus ordnet und kanalisiert sie gegenseitige Hilfsangebote.

    Größte Bewährungsprobe
    Die seit Jahrzehnten erfolgsverwöhnte Franchise-Wirtschaft steckt mitten in ihrer größten Bewährungsprobe. Angesichts der Ausgangsbeschränkungen, Betriebsschließungen und dramatischen Umsatzeinbrüche sind die wirtschaftlichen Perspektiven für viele Betriebe ungewiss. Nach einer Ende März 2020 durchgeführten DIHK-Umfrage sieht sich in Deutschland jeder zehnte mittelständische Betrieb durch die Coronakrise in seiner Existenz bedroht. Mittlerweile ist dieser Anteil noch deutlich gestiegen. Trotz staatlicher Hilfsmaßnahmen taten sich im Mittelstand gefährliche Liquiditätslücken auf.

    Krisenmanagment
    Dies schließt die dem Mittelstand zugehörigen Franchise-Betriebe ein. Die Systemzentralen müssen sich erstmals in ihrer Geschichte im Krisenmanagement für ihre Netzwerke bewähren. Viele Gastronomie- oder Einzelhandelskonzepte, die ihre Betriebe gänzlich schließen mussten, sind im Franchising zuhause. In weiteren Branchen verzeichnen Franchise-Systeme deutliche Einbußen.

    Stürmische Zeiten
    In der aktuellen Krise geht es auch darum, die Stärke kooperativer Vertriebssysteme gegenüber Einzelunternehmen unter Beweis zu stellen. In stürmischen Zeiten sollte im Franchising kein Partner auf sich allein gestellt sein, sondern auf die Solidarität seines Netzwerkes vertrauen können. Dies bedeutet hohe Erwartungen der Franchise-Partner an ihre Systemzentralen. Ein wichtiges Merkmal erfolgreicher Franchise-Geber ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit ihren einzelnen Franchise-Nehmern.

    Während in den ersten Tagen akute Überlebensfragen der Netzwerke im Vordergrund standen, geht es jetzt verstärkt um organisatorische Anpassungen und das Optimieren der Geschäftsmodelle. So ist absehbar, dass durch die aktuelle Krise – soweit möglich – die digitale Transformation der Betriebe weiter vorangetrieben wird.


    Krisenbewältigung

    Auf [link|https://www.franchiseuniversum.de/corona-soforthilfen/]www.franchiseuniversum.de/corona-soforthilfen/ [/link]finden die Systemverantwortlichen vielfältige Fachbeiträge und Webinare zur Krisenbewältigung. Mit hohem zeitlichem Aufwand und innerhalb kürzester Zeit wurden Informationen zu Kurzarbeit, Liquiditätssicherung, dezentraler Organisation und weiteren relevanten Themen gesammelt. Anschließend wurden die Ergebnisse in eine leicht erfassbare Struktur gegossen. Ziel war es, den Franchise-Gebern die wichtigsten Informationen – über alle Bundesländer hinweg – zur Weitergabe an Franchise-Nehmer zur Verfügung zu stellen.


    Zusammenarbeit

    Bemerkenswert ist der in dieser Zeit anzutreffende Gemeinschaftssinn in der „Franchise-Familie“. Bereitwillig geben die Teilnehmer in virtuellen Treffen ihre Erfahrungen preis und unterstützen sich mit hilfreichen Tipps. In denselben Treffen bieten der Franchise-Wirtschaft nahe stehende Experten und Anwälte ihr Wissen und ihre Zeit kostenfrei an, um die Teilnehmer bei der Lösung von akuten Problemen zu unterstützen. Auf Wunsch der Teilnehmer wird der themenoffene Erfahrungsaustausch während der Coronakrise wöchentlich wiederholt.

    Ergänzender Erfahrungsaustausch
    Bereits beim ersten Treffen sprachen sich Teilnehmer für den ergänzenden Erfahrungsaustausch im Rahmen einer Whatsapp-Gruppe aus. Zeitweilig ähnelte die informell organisierte Gruppe einem Echtzeitticker über frisch eröffnete Antragsmöglichkeiten für Soforthilfen in den einzelnen Bundesländern. Wer eine Frage hatte, bekam von seinen Franchise-Kollegen oft umgehend und ungefiltert eine kompetente Antwort.

    Da mancher Gründer in der Coronakrise kurz vor Vertragsabschluss „kalte Füße“ bekam, sind derzeit viele attraktive Standorte mit Franchise-Nehmern zu besetzen. Häufig wurden bereits geeignete Immobilien ausfindig gemacht und Marktstudien von Experten erstellt, so dass Interessenten mitunter ein schlüsselfertiges Angebot vorgelegt werden kann. Es lohnt sich daher, die Zeit der Ausgangssperre oder Kurzarbeit zuhause zu nutzen und ausgewählte Franchise-Angebote auf Herz und Nieren zu prüfen.

    Die „Franchiseportal GmbH“ ist ein Fachverlag, der im deutschsprachigen Raum aktiv ist.

    red

  • VdeH begrüßt Äußerung der Grünen zur E-Zigarette

    BERLIN // Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) begrüßt es, dass Bündnis 90/Die Grünen die geringere Schädlichkeit von E-Zigaretten gegenüber Tabakzigaretten anerkennen.

    EU-Tabaksteuerrichtlinie
    Die Bundestagsfraktion hatte vor kurzem in ihrem Antrag „EU-Tabaksteuerrichtlinie zu einer Steuerrichtlinie für Rauch- und Dampfprodukte weiterentwickeln und an gesundheitlichen Auswirkungen ausrichten“ (Drucksache 19/18978mv. 6.5.2020) angeführt, dass Tabakerhitzer und E-Zigaretten „nach aktuellem Forschungsstand nicht so schädlich wie Zigaretten“ seien, „weil die Tabaksticks in Tabakerhitzern und das Liquid in E-Zigaretten nicht verbrannt, sondern nur erhitzt werden und der dabei entstehende Dampf weniger Schadstoffe als Zigarettenrauch enthält“. Die Fraktion plädiert darin auch für die Schaffung neuer „Steuerkategorien“ für Rauch- und Dampfprodukte sowie Heat-not-Burn-Produkte innerhalb der Tabaksteuerrichtlinie. Der Antrag liegt zur Beratung im Gesundheitsausschuß des Bundestags vor.

    Politik gefordert
    „Bei der Besteuerung hat die Politik die Chance, den Umstieg von Rauchern auf die E-Zigarette zu fördern. Je weniger E-Zigaretten mit Steuern belastet sind, desto attraktiver werden sie für Raucher. E-Zigaretten enthalten keinen Tabak und haben daher auch nichts in einer „Tabaksteuer“ zu suchen. Vor diesem Hintergrund wären ein Verzicht auf eine solche Verbrauchsteuer und eine ermäßigte Mehrwertsteuer ein großer Schritt nach vorne im Sinne der Harm Reduction“, erklärt Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH).

    pi

  • Juul will kürzer treten

    HAMBURG // Im Rahmen der fortlaufenden strategischen Überprüfung seines Geschäfts hat das Unternehmen Juul Labs Veränderungen für seine deutsche Organisation angekündigt. Ziel ist es, das Unternehmen neu aufzustellen, Vertrauen zu gewinnen, und das Potenzial risikoreduzierter Produkte für erwachsene Raucher zu stärken und zugleich den Konsum durch Minderjährige zu bekämpfen.

    Verkleinertes Team
    Dazu teilt Juul mit: „Im Zuge dieser Überprüfung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass unser derzeitiges Geschäftsmodell in Deutschland in seiner aktuellen Form nicht tragfähig ist. Als Konsequenz passen wir unsere Aufstellung an und verkleinern unser Team in Deutschland.“ Nach DTZ-Informationen könnte das etwa die Hälfte der aktuellen Belegschaft betreffen. Die Entscheidung sei Juul nicht leicht gefallen, das Unternehmen werde die betroffenen Mitarbeiter in dieser schweren Zeit bestmöglich unterstützen.

    Dem Markt verpflichtet
    Wichtig für den Handel: „Unsere Mission, erwachsene Raucher zur Abkehr von herkömmlichen Zigaretten zu bewegen, gilt auch weiterhin und wir bleiben auch in Zukunft dem deutschen Markt verpflichtet.“ Jetzt gehe es darum, Juul Labs Deutschland für eine langfristige Zukunft neu aufzustellen. Offenbar will die Deutschland-Tochter des Konzerns künftig vor allem Großkunden sowie den Großhandel beliefern. Die Präsenz im Handel soll demnach auf jeden Fall beibehalten werden.

    red