Schlagwort: Tabakwaren

  • BTWE-Delegierte wählen neues Präsidium

    RÖSRATH // Bei den turnusgemäßen Neuwahlen im Rahmen der Delegiertenversammlung des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) am 5. Juni in Rösrath bei Köln wählten die Delegierten das Präsidium für eine neue vierjährige Amtsperiode.

    Dabei wurden Rainer von Bötticher aus Bremen als Präsident, Gerhard Huber, Freiburg, als 1. Vizepräsident und Johannes Lomberg, Eitorf, als 2. Vizepräsident wiedergewählt. Auch Brigitte Schröder aus Oberhausen wurde als Schatzmeisterin und Helmut Hoesen, Düsseldorf, als Präsidiumsmitglied bestätigt. Zum neuen Präsidiumsmitglied wurde Hieronymus Joußen von der Firma Zigarren Schmitz in Jülich berufen. Er tritt die Nachfolge von Reiner Oestreich an, der auf eigenen Wunsch aus dem BTWE-Präsidium ausgeschieden ist.

    Rainer von Bötticher bedankte sich bei Reiner Oestreich für dessen langjähriges ehrenamtliches Engagement für den Verband und die Tabakfamilie. Oestreich (69) war vor 25 Jahren das erste Mal als Delegierter bei der BTWE-Versammlung in Königswinter dabei. Von 2000 bis 2008 bekleidete er das Amt des BTWE-Präsidenten.
    da

    (DTZ 23/16)

  • E-Zigaretten nur für Erwachsene

    BERLIN // Ab 1. April dürfen E-Shishas und E-Zigaretten nicht mehr an Kinder- und Jugendliche verkauft werden. Bisher verbot das Kinder- und Jugendschutzgesetz nur die Abgabe von Tabakwaren. Jetzt hat der Gesetzgeber diese Grauzone beseitigt.

    Das geänderte Jugendschutzgesetz untersagt jetzt auch den Verkauf von Liquids, die kein Nikotin enthalten, an Minderjährige.

    Bisher waren E-Zigaretten von dieser Vorgabe ausgeschlossen worden, weil sie keinen Tabak enthalten. In der Vergangenheit waren die vielfältigen Geschmacksvarianten der E-Produkte in die Kritik geraten, weil sie vor allem für Jugendliche attraktiv seien.

    Das Anfang April in Kraft getretene Gesetz gilt auch für den Versandhandel.
    red

    (DTZ 14/16)

  • Neue Optik und größeres Angebot

    STUTTGART // Kurz nach der Übernahme der beiden Bahnhofsbuchhandlungen in Ansbach und Schwabach zum Jahreswechsel präsentieren sich die beiden neuen Geschäfte der Unternehmensgruppe Dr. Eckert in neuer Optik.

    „Durch die Filialen Ansbach und Schwabach setzen wir unsere mittelfristige Expansionsplanung, auch im flächenmäßig größten Bundesland Bayern zu wachsen, weiter fort“, erklärt Thomas Hierholz, Geschäftsleiter Verkauf & Expansion der Unternehmensgruppe.

    Bereits am 18. Februar wurde die Eckert-Filiale in Ansbach wiedereröffnet. Das etwa 230 Quadratmeter große Geschäft charakterisiert nun eine hellere, freundlichere Optik, mehr Platz für die Kunden und größere Sortimente. Neben dem Angebot von rund 2000 Präsenztiteln an Zeitungen, Zeitschriften und internationaler Presse sowie Büchern wurde die Angebotspalette um Zigaretten, Tabakwaren, Zigarillos, Raucherbedarf, Getränke und Süßwaren ergänzt und den Kundenbedürfnissen angepasst. in der Ansbacher Eckert-Filiale gibt es jetzt auch den kompletten Lotto-/Toto-Service sowie Telefonkarten.

    Die 137 Quadratmeter große Eckert-Filiale am Bahnhof Schwabach wird noch bis zum 7. April umgebaut. Künftig werden in der Bahnhofsbuchhandlung Bücher und rund 1500 Pressepräsenztitel angeboten. Filialleiterin Maria Leisentritt und ihr vier-köpfiges Team verkaufen Tabakwaren, Getränke, Süßwaren, Geschenkartikel und bieten den vollständigen Lotto-/Toto-Service.
    pi

    (DTZ 13/16)

  • DTV Tabak Gruppe mit Spitzenergebnis im Jubiläumsjahr

    FRECHEN // Mit einem Rekordergebnis wartet die DTV Tabakwaren-Vertriebsgesellschaft für das Jahr 2015 auf: Die 1985 gegründete Tabakwarengroßhandelsgruppe erzielte einen Gesamtumsatz von rund 3,4 Milliarden Euro. Damit konnte die DTV Tabak Gruppe im Jubiläumsjahr das Spitzenergebnis des Jahres 2014 nochmals deutlich übertreffen.

    Der Marktführer unter den Tabakwarenfachgroßhandlungen, der mehr als 15 .000 Einzelhandelsgeschäfte und Tankstellenshops mit Tabakwaren beliefert, steigerte den Großhandelsumsatz 2015 um gut vier Prozent. Auch der Automaten-Umsatz legte leicht zu. Wie es aus der DTV-Zentrale in Frechen heißt, ist die seit Jahren von der Großhandelsgruppe betriebene Konsolidierung im Automatengeschäft weitgehend abgeschlossen. DTV Tabak betreibt derzeit über 96 000 Zigarettenautomaten.
    red

    (DTZ 07/16)

  • 2015: Mehr Zigaretten versteuert

    WIESBADEN // Neue Zahlen zur Tabaksteuer: Die Menge versteuerter Zigaretten erhöhte sich 2015 um 2,2 Prozent auf 81,3 Milliarden Stück. Der Kleinverkaufswert kletterte um 6,0 Prozent auf 21,697 Milliarden Euro.

    Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Der Anstieg lässt die Kassen von Finanzminister Wolfgang Schäuble klingeln: Im vergangenen Jahr wurden insgesamt Tabakwaren mit einem Kleinverkaufswert von 26,223 Milliarden Euro versteuert. Das waren 1,3 Milliarden Euro mehr als 2014. Die Tabaksteuereinnahmen stiegen um 4,0 Prozent auf 14,922 Milliarden Euro.

    Allerdings schrumpften die Einnahmen aus dem Verkauf von Zigarren und Zigarillos um 10,6 Prozent auf 691,2 Millionen Euro.
    Der starke Rückgang ist laut Destatis auf eine seit dem 1. Januar 2015 geltende EU-Vorgabe bezüglich der Versteuerung von Eco-Zigarillos zurückzuführen.
    red

    (DTZ 02/16)

  • Tabakwaren bleiben Nummer 1 im Fachhandel

    HAMBURG / KÖLN // Der Trend der vergangenen Jahre zu größeren Betriebseinheiten hält weiter an. Das heißt, es gibt immer weniger kleine Tabakwarenläden mit Umsätzen unterhalb von 750 000 Euro und mehr Geschäfte, die deutlich höhere Jahresumsätze verzeichnen.

    Das ist eines der Ergebnisse des „Betriebsvergleichs 2014“ von British American Germany (BAT) und des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE).

    Tabakerzeugnisse sind nach wie vor das Sortiment Nummer 1. Weit über die Hälfte des Gesamtumsatzes wird mit Tabakwaren erzielt. Wichtigster Umsatzbringer sind Zigaretten, deren Anteil im vergangenen Jahr bei 46,5 Prozent vom Gesamtumsatz lag. Die beiden weiteren großen Säulen im Tabakwaren-Einzelhandel bleiben Lotto und Presse – trotz ihres fortdauernd rückläufigen Anteils am Gesamtumsatz. Lotto ist nach wie vor wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg des Geschäfts.

    Im Segment Zusatzsortimente würden Glückwunschkarten ihrem Ruf in der Branche nicht gerecht. Ihr Umsatzanteil sei eher zu vernachlässigen, ihr Platzbedarf im Geschäft jedoch nicht: acht bis zehn Aufsteller würden den Blick auf alle anderen Sortimente nehmen. Hier könnte weniger mehr sein, heißt es im Betriebsvergleich. Dagegen sind Getränke auf dem Vormarsch.

    Obwohl 2014 im Tabakwaren-Einzelhandel ein kräftiger Umsatzrückgang gegenüber dem Spitzenjahr 2013 stattgefunden hat, konnten die teilnehmenden Händler mit einem Durchschnitts-Umsatz von 769 000 Euro den zweitbesten Wert seit Erhebung des Betriebsvergleichs verzeichnen. Nur 2013 lag bislang mit 827 000 Euro darüber. Dabei blieben Tabakwaren im zurückliegenden Jahr weiterhin die stärkste Säule. Der leichte Erholungstrend von Presse und Provisionserlösen im Jahr 2013 war im vergangenen Jahr wieder rückläufig. Beide Kategorien sanken 2014 auf ihren historischen Tiefststand und trugen wesentlich zum Umsatzrückgang bei. Eindeutiger Gewinner ist die Kategorie Getränke, deren Umsatz sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt hat.

    Rohertrag und Betriebsergebnis

    Nach den bereits starken Vorjahren hat sich der Rohbetrag 2014 noch einmal deutlich positiv entwickelt. Er stieg auf 183 000 Euro nach 172 000 Euro im Jahr 2013 beziehungsweise 174 000 Euro in 2012. Zum Vergleich: 2004 betrug der Rohertrag nur 124 000 Euro (siehe Grafik „Rohertragsentwicklung“). Der Rohertrag ist gleich Umsatz minus Wareneinsatz. Seine Entwicklung ist ein wichtiges Barometer für den Geschäftserfolg und gleichzeitig eine zentrale Kennziffer der Unternehmenskalkulationen.
    pnf

    Lesen Sie den vollständigen Artikel in der Printausgabe DTZ 51/52/15.

  • Lekkerland stellt in der Schweiz Weichen für die Zukunft

    BRUNEGG / BASEL // Die Lekkerland (Schweiz) AG wird von der Oettinger Davidoff AG die Großhandelsaktivitäten – den Kundenstamm und die Warenbestände – der Contadis AG in der Schweiz übernehmen. Damit baut Lekkerland seine Position als Großhändler und Spezialist für den Unterwegskonsum in der Schweiz weiter aus.

    Zum Kundenstamm von Contadis in der Schweiz zählen Convenience-Shops, Kioske und Tabakwarenfachgeschäfte sowie einige Großkunden. Insgesamt werden 2.500 Kunden mit Convenience-Produkten und Tabakwaren beliefert. Über den Verkaufspreis wurde zwischen den Parteien Stillschweigen vereinbart. Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der schweizerischen Wettbewerbskommission, die Übernahme ist zum 1. Februar vorgesehen.

    „Unser strategisches Ziel ist es, in der Schweiz und international weiter zu wachsen – durch Unternehmenszukäufe sowie durch den steten Ausbau unserer Angebotskompetenz als Convenience-Spezialist“, so Michael Hoffmann, CEO der Lekkerland AG & Co. KG. „Die Großhandelsaktivitäten von Contadis in der Schweiz sind eine sinnvolle Ergänzung unseres Unternehmens.“
    pi

    (DTZ 51/15)

  • BTWE-Kampagne zur Tabakproduktrichtlinie

    KÖLN // Schon die Originalfassung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) stellt den Tabakwaren-Fachhandel vor enorme Herausforderungen. Doch das für die Umsetzung der TPD in deutsches Recht federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will noch darüber hinausgehen und stellt damit den Tabakwarenfacheinzelhandel vor existenzielle Probleme.

    Wie DTZ bereits berichtete, sind unter anderem folgende Verbote und Beschränkungen geplant:
    Bild-Warnhinweise auf Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak. Seitens der EU sind sie nur für Zigaretten und Feinschnitt vorgesehen.

    Verbot von Mentholzigaretten in Deutschland bereits ab Mai 2016. Die EU-Richtlinie sieht hingegen für das Verbot von Mentholzigaretten eine Übergangsfrist bis 2020 vor.

    Aktiv werden
    Dagegen wendet sich der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) mit einer Aktionskampagne. Er fordert deshalb Tabakwaren-Fachhändler auf, gegen TPD 2 aktiv zu werden: „Kontaktieren Sie Abgeordnete aus Ihrer Region und schreiben Sie den Mitgliedern des Ausschusses Ernährung und Landwirtschaft, was Sie von diesen Maßnahmen halten.“

    Wichtige Argumentationshilfe dazu gibt ein Anschreiben des BTWE-Präsidenten Rainer von Bötticher an Christian Schmidt, den Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Diesen Brief und eine Liste der Mitglieder des Ausschusses Ernährung und Landwirtschaft finden Sie unten stehend. Abschließend bittet der BTWE die Tabakwarenhändler darum, ihm unter der E-Mail [link|mailto:btwe@einzelhandel.de ]btwe@einzelhandel.de [/link] ihre Aktivitäten mitzuteilen. red

    Die Mitglieder-Liste des Ausschusses Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages mit Anschrift des Büros im Bundestag und Wahlkreis finden Sie [lpdf|73]hier.[/lpdf]

    Offener Brief von Rainer von Bötticher

    Sehr geehrter Herr Minister Schmidt,
    mein Name ist Rainer von Bötticher, ich bin als Inhaber der Firma M. Niemeyer Cigarren geschäftsführend tätig und ehrenamtlich als Präsident des Bundesverbandes Tabakfacheinzelhandel (BTWE e.V.). In dieser Funktion richte ich diese Zeilen an Sie.

    Der BTWE vertritt 7000 Tabakwareneinzelhändler in Deutschland mit rd. 25.000 Arbeitsplätzen. Mit großer Besorgnis nehmen wir den Referenten-Entwurf zur EU-TPD 2 zur Kenntnis, in dem über die vorgelegte europäische Tabakproduktrichtlinie hinausgehend zusätzlich reguliert wird.

    Im Einzelnen schmerzen uns im Wesentlichen folgende Punkte:

    1. Unzureichende Umstellungsfristen für die Wirtschaft
    Die Frist zur Umsetzung der geänderten Regelungen ist für die Hersteller- wir wie hören – zu knapp bemessen und in der verfügbaren Zeit nicht zu bewältigen. Es ist somit zu befürchten, dass ab dem Stichtag zur Umstellung (20. Mai 2016) der Einzelhandel nicht in ausreichender Menge mit TPD-konformer Ware beliefert werden kann und es somit zu empfindlichen Umsatzeinbußen und damit zu Verlusten käme.

    2. Verbot von Marketing am Verkaufsort
    Hinsichtlich des§ 18 muss eine Klarstellung erfolgen. Es muss weiterhin möglich sein, dem Konsumenten, der über 18 Jahre und Raucher ist, mit Marketingmaßnahmen am Verkaufsort anzusprechen und ihn über Qualität und Eigenschaften des Produktes zu informieren. Ansonsten würde jede Differenzierung der Produkte am Markt unmöglich gemacht werden. Nur so wird gewährleistet, dass der Endverbraucher sich objektiv sachlich über die Produkteigenschaften informieren kann.

    3. Verbot der Außen- und Kinowerbung
    Ein solches Werbeverbot für legale Tabakerzeugnisse würde die Grundlagen der freien Marktwirtschaft außer Kraft setzen und den Wettbewerb der Tabakhersteller massiv beeinträchtigen.
    Der Fachhandel befürchtet, dass dann nur noch der Preis Marketinginstrument der Industrie ist, mit der Folge, dass Margenverluste zu erheblichen betriebswirtschaftlichen Problemen im Fachhandel führen und seine Existenz bedrohen.

    4. Einführung von Schockbildern auf Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak
    Wir sind gegen Schockbilder auch auf Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak, weil sie ein legales Genussmittel „für den älteren Herrn" unverhältnismäßig diskriminieren. Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabake werden nicht inhaliert und maßvoll von älteren Menschen genossen. Insofern ziehen bei dieser Produktgruppe Jugend- und Gesundheitsschutz-Argumente nicht. Unsere Läden, die sich über ein breites Sortiment mit hoher Beratungskompetenz definieren, würden gegenüber den Kunden und übrigens auch gegenüber den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Gruselkabinett mutieren. Schockbilder auch auf Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabake würden an den Grundfesten des Anspruchs eines Tabakwarenfachgeschäftes als Genussoase rütteln und die Existenz tausender Fachhändler akut gefährden.

    5. Abverkaufsfristen für den Handel
    Es handelt sich bei Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak um ein sehr vielfältiges, breit sortiertes Sortiment mit vielen „Langsamdrehern". Wir kämen mit der Übergangsfrist von 1 Jahr nicht hin. Ware müsste zurückgenommen, vernichtet werden zu unübersehbaren hohen Kosten … Wir fordern für diesen Sortimentsbaustein einen unbefristeten Übergang.

    Sehr geehrter Herr Minister Schmidt, wir sind unbedingt für Gesundheits- und Jugendschutz und auch für die Regulierung eines risikobehafteten Produktes, aber bitte doch maßvoll, verhältnismäßig und verantwortungsvoll gegenüber der Tabakwirtschaft. Schon die Originalfassung der TPD 2 stellt uns vor enorme Herausforderungen, und ich hatte die bisherigen politischen Signale so verstanden, dass Deutschland 1 : 1 umsetzt. Der deutlich darüber hinausgehende Referentenentwurf stellt den Tabakwarenfacheinzelhandel vor existenzielle Probleme. Ich möchte Sie im Sinne unserer Mitglieder, häufig lange am Markt tätige Familienbetriebe, bitten, dieses zu berücksichtigen und zu korrigieren.

    Unseres Erachtens bedeuten die Referentenentwürfe zu TPD 2 Eingriffe des Staates in die Sortimentsstruktur einer ganzen Branche zum Nachteil der Endverbraucher. Unsere Einzelhandelsorganisationen HDE und BTWE haben in jüngster Vergangenheit bereits dezidierte Stellungnahmen zu allen relevanten TPD-Themen gegenüber BMWI und BMEL abgegeben. Es ist mir ein besonderes Anliegen, aus unternehmerischer Sicht meine extreme Besorgnis zum Ausdruck zu bringen: Ich betreibe „M. Niemeyer Cigarren" in 4. Generation mit aktuell 77 Filialen im nordwestdeutschen Raum. Wir haben 400 Mitarbeiter. Im letzten Jahr hatten wir unser 150. Firmenjubiläum. Mein ältester Sohn ist vor 2 Jahren ins Unternehmen eingestiegen mit dem Ziel, es erfolgreich weiterzuführen. Die Felssteine, die uns nunmehr in den Weg geworfen werden, lassen uns an unserer Zukunft zweifeln…

    Gern können Sie sich die Philosophie meines Unternehmens mittels des Imagefilms auf unserer Homepage einmal zu Gemüte führen.

    Ich erlaube mir, Ihnen beigefügt zwei Branchen-Genussmagazine zur Kenntnisnahme zu überreichen. Wie würde sich das Kulturgut Tabak mit Schockbildern auf Zigarillos, Zigarren und Pfeifentabak in unseren Geschäften, den Humidoren und Lounges darstellen? Ästhetisch der Super-Gau!

    Gern stehe ich für weitere Auskünfte, auch für ein persönliches Gespräch, zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rainer v. Bötticher
    M. Niemeyer Cigarren

    (DTZ 34/15)

  • EU-Preisniveaus: Größte Unterschiede bei Alkohol und Tabak

    MAINZ // Bei den Preisniveaus für Verbrauchsgüter und Dienstleistungen gab es 2014 in der Europäischen Union (EU) große Unterschiede.

    Polen war das Land mit den niedrigsten Preisen für Nahrungsmittel und für Unterhaltungselektronik, während Bulgarien bei den Preisen für Alkohol und Tabakwaren sowie für Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen am niedrigsten lag, informiert Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union.

    Die Preise für Bekleidung waren in Ungarn am niedrigsten, während in der Tschechischen Republik Unterhaltungselektronik und private Verkehrsmittel wie zum Beispiel Autos am preiswertesten waren. Insgesamt lag das Preisniveau zwischen 48 Prozent des EU-Durchschnitts in Bulgarien und 138 Prozent in Dänemark.

    Preisniveau für Nahrungsmittel am höchsten in Dänemark, am niedrigsten in Polen

    Bei Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken reichte das Preisniveau im vergangenen Jahr von 61 Prozent des EU-Durchschnitts in Polen bis 139 Prozent in Dänemark. In dieser Produktgruppe fielen die Unterschiede der Preisniveaus zwischen den Mitgliedstaaten geringer aus als bei Waren und Dienstleistungen insgesamt.
    Die Preisniveaus für alkoholische Getränke und Tabakwaren wiesen Unterschiede bis zum Dreifachen auf, wobei die niedrigsten Preise in Bulgarien (58 Prozent des Durchschnitts) und Ungarn (65 Prozent) verzeichnet wurden, die höchsten Preise in Irland (170 Prozent) und im Vereinigten Königreich (165 Prozent). Es ist zu beachten, dass diese großen Preisunterschiede in erster Linie auf die unterschiedliche Besteuerung dieser Produkte in den einzelnen Mitgliedstaaten zurückzuführen sind, heißt es.
    pi

    (DTZ 26/15)

  • Dr. Eckert beschränkt Verkauf

    BERLIN/STUTTGART// In den Geschäften der Unternehmensgruppe Dr. Eckert werden ab sofort E-Zigaretten und E-Shishas nur noch an Erwachsene verkauft.

    Trotz der aktuellen Gesetzeslage setzt das Unternehmen damit auf den verantwortungsbewussten Umgang mit Waren für Dampfer.
    Bislang gibt es beim Verkauf der E-Produkte keine Altersbeschränkung. Das Jugendschutzgesetz verbietet zwar den Verkauf von Tabak-produkten an Minderjährige.

    Allerdings enthalten elektronische Zigaretten keinen Tabak, weshalb das Gesetz nicht greift. Dies beklagte jüngst auch der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE). Die Unternehmensgruppe Dr. Eckert geht in ihrer Selbstbeschränkung jetzt noch weiter: Alle Artikel, die ausschließlich zum Rauchen oder Dampfen benutzt werden können – dazu gehören unter anderem Zigarettenpapier, Hülsen und Liquids –, werden künftig nur noch an Volljährige verkauft.

    Torsten Löffler, Geschäftsführer Dr. Eckert: „Auch wenn der Gesetzgeber noch nicht so weit ist – erst ein Erwachsener kann unserer Meinung nach beurteilen, in welcher Form er was genießen möchte und welche Folgen sein Verhalten hat.“
    pi

    (DTZ 25/15)