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  • „Offen für mehr Regulierung“

    GENF // Der Tabakkonzern Philip Morris zeigt sich offen für weitere Vorschriften und Regulierungen von klassischen Zigaretten, wenn sie den Wechsel zu E-Zigaretten beschleunigen. „Wenn sie ein gewisses Maß an Marktdurchdringung und Akzeptanz haben, müssen sie nicht warten, bis der letzte Raucher freiwillig aufgibt oder wechselt“, sagte Jacek Olczak, Vorstand und COO von Philip Morris International.

    Olzak führte weiter aus: „Es ist sinnvoll, diesen positiven Wandel durch fortschrittliche, regulatorische Maßnahmen zu beschleunigen.“ Das Gespräch mit dem Manager führte das Wirtschaftsmagazin „Capital“.

    Alternativen nutzen
    Olczak zog darin einen Vergleich zum Verbot von klassischen Glühbirnen und zur Einführung von Energiesparlampen. „Das zeigt doch: Ist die Technologie da und das neue Produkt kann das vorherige perfekt ersetzen, setzt der Wandel unweigerlich ein.“ Olczak, der seit 1993 bei Philip Morris arbeitet, warb nachdrücklich dafür, das Rauchen aufzugeben und auf Alternativen wie den Tabakerhitzer Iqos umzusteigen: „Unsere Botschaft lautet: Rauche nicht. Wenn du rauchst – hör auf zu rauchen. Aber wenn du nicht aufhören kannst, dann informiere dich über Alternativen und wechsle.“

    Tabakkonzerne haben in den vergangenen Jahren Milliarden in E-Zigaretten oder Tabakerhitzer investiert. Allein Philip Morris International erwirtschaftet nach eigenen Angaben inzwischen 19 Prozent seines Umsatzes mit Iqos und hat eine „Unsmoke“-Kampagne für eine rauchfreie Zukunft gestartet.

    Viel Panik im Markt
    Umso schmerzlicher sind für die Hersteller nun Debatten um die mysteriösen Todesfälle in den USA durch so genannte Vaporizer, in denen Flüssigkeiten verdampft werden. „Es ist nun viel Panik im Markt“, sagte Olczak. Es würden Informationen verbreitet, die Verbraucher verwirrten. „Da steht dann zum Beispiel ,Neue Todesfälle durch E-Zigarette‘ – die genannten Fälle betreffen aber eben nur Systeme der Vaporizer, nicht die Tabakerhitzer. Das wird alles in einen Topf geworfen.“

    Die gescheiterten Fusionsgespräche mit dem US-Konzern Altria kommentierte Olczak nüchtern: „Wir haben viel miteinander gesprochen– und letztlich haben wir uns nun doch darauf geeinigt, getrennte Unternehmen zu bleiben.“ Jetzt konzentriere Philipp Morris sich auf die Einführung von Iqos in den USA. Philip Morris war 2008 von der Altria Group abgespalten worden und betreibt das internationale Geschäft mit Marken wie Marlboro, L&M oder Chesterfield.

    red / pi

    (DTZ 45/19)

  • Tabakwerbeverbot kommt

    BERLIN // Vor wenigen Tagen haben die Fraktionen von CDU / CSU und SPD über das Tabakwerbeverbot verhandelt. Nach Informationen von DTZ kommen nun deutlich strengere Vorgaben.

    Seit vielen Monaten und über die vergangene Wahl hinweg schwelt das Thema „Tabakwerbeverbot“ in Berlin. Am 17. Oktober hatten sich Verhandlungsführer der Regierungsparteien zu abschließenden Verhandlungen getroffen (DTZ berichtete), nun steht fest: Das Tabakwerbeverbot kommt. Zum 1. Januar 2022 – ursprünglich war eine Umsetzung 2020 vorgesehen – wird Außenwerbung für Tabakwaren und Tabakerhitzer verboten. Auch das sogenannte Sampling, also die kostenlose Abgabe von Tabakproben, ist dann nicht mehr erlaubt; ausgenommen von dieser Regel werden offenbar Zigarren.

    Einen Kompromiss wird es dem Vernehmen nach für E-Zigaretten geben. Diese Produktkategorie soll vom Werbeverbot ausgenommen werden, solange die Vorgaben von Paragraf 21 des Tabakerzeugnisgesetzes eingehalten werden (keine Werbung mit Gesundheitsargument, keine Ansprache von Jugendlichen und andere). Um E-Zigaretten zu regulieren, soll stattdessen ein eigenes Gesetz entworfen werden, das insbesondere die Produktsicherheit und den Schutz der Konsumenten betrifft. Einen Zeitplan dafür gibt es bislang nicht.

    Die Fraktionen müssen diese Ergebnisse im November bestätigen.

    red

    (DTZ 44/19)

  • Dampfen bleibt unbedenklich

    BERLIN // Dampfer sollten darauf verzichten, das Gemisch für ihre E-Zigaretten selbst herzustellen. Das gilt besonders dann, wenn die Konsumenten keine ausreichenden Kenntnisse und Erfahrungen haben. Darauf hat jetzt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hingewiesen.

    Gefahr beim Selbstmischen
    Beim Selbstmischen bestehe zum Beispiel die Gefahr, dass Mineral- und Pflanzenöle verwendet werden. Öle sollten unter keinen Umständen in Liquids enthalten sein und könnten bei einem Inhalieren zu schweren Atemwegserkrankungen führen. Auch von E-Zigaretten und Gemischen (sogenannten E-Liquids) unklarer Herkunft und Zusammensetzung sei abzuraten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung reagiert damit auf Berichte, denen zufolge gehäuft schwere Lungenerkrankungen bei Dampfern in den USA aufgetreten sind und es mehrere Todesfälle gab.

    „Konsumenten von E-Zigaretten in Deutschland drohen nach aktuellem Kenntnisstand keine erhöhten Risiken, sofern sie Produkte verwenden, die europäischen und deutschen Regelungen entsprechen“, sagt BfR-Präsident Andreas Hensel. „Dennoch sollten Dampfer auf Symptome wie Atembeschwerden oder Schmerzen im Brustbereich achten, besonders nach einem Produktwechsel.“

    Problematisch könnten auch nikotinfreie Liquids sein
    In der E-Zigarette wird eine – in der Regel nikotinhaltige – Flüssigkeit erhitzt, so dass sie verdampft und eingeatmet werden kann. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sind E-Zigaretten nach heutigem Wissen weniger gesundheitsgefährdend als konventionelle Tabakerzeugnisse. Unzureichend untersuchte Inhaltsstoffe, Verunreinigungen oder neue Liquid- und Verdampferprodukte könnten jedoch die gesundheitlichen Risiken erhöhen, so das BfR. Bei leistungsstarken Sub-Ohm-Modellen gelangten zudem große Mengen des Dampfes direkt in die Lunge. Die Auswirkungen seien noch weitgehend unerforscht. Problematisch könnten auch nikotinfreie Liquids sein. Sie fielen nicht unter das Tabakrecht und müssten daher keine tabakrechtlichen Bestimmungen einhalten, etwa Verwendungsverbote für gesundheitlich bedenklichen Inhaltsstoffe und die geltenden Meldepflichten. Bei Meldungen beziehungsweise Nachfragen an die Giftinformationszentren sind häufig selbstgemischte E-Liquids die Ursache.

    In den USA wurde innerhalb kurzer Zeit eine Reihe schwerer Lungenerkrankungen mit Atemnot, Husten und Brustschmerzen gemeldet. Es wurde über Symptome wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen berichtet. Die betroffenen Dampfer sind laut einer Studie im Fachblatt „New England Journal of Medicine“ im Mittel 19 Jahre alt. Sie verwendeten zum überwiegenden Teil Cannabis-Produkte, die nicht aus dem regulären Handel stammten. Welche Substanz oder welche Faktoren die Lungenleiden auslösten, ist noch ungeklärt.

    Dass die Probleme innerhalb eines kurzen Zeitraums auftraten und vor allem junge Menschen betroffen sind, spricht aus Sicht des BfR dafür, dass eher ein begrenztes Problem vorliegt. Eine detaillierte Aufklärung der Ursachen des Geschehens in den USA sei notwendig, um weitere Empfehlungen geben zu können.

    red

    (DTZ 44/19)

  • Breite Streuung

    MAINZ // Wie denken die Social-Web-Nutzer über E-Zigaretten sowie die größten Anbieter? Dieser Frage ist man bei Vico Research & Consulting nachgegangen. Dafür wurden vom 15. Mai bis zum 15. September 2019 insgesamt 33 430 deutschsprachige Social-Web-Beiträge analysiert.

    Kritische Berichterstattung über gesundheitliche Risiken
    Fest steht: Die Aussagen über E-Zigaretten in redaktionellen Beiträgen fallen mit 86 Prozent überwiegend negativ aus. Ein Grund dafür ist die kritische Berichterstattung über gesundheitliche Risiken. Die Diskussion unter den Nutzern fällt hingegen kontroverser aus, wobei die Befürworter der E-Zigaretten mit einer 53 Prozent überwiegen. Die User heben die elektronischen Geräte als Alternative zu herkömmlichen Zigaretten heraus, sprechen jedoch auch Gesundheitsbedenken aus.

    Im Netz setzt sich Innokin als beliebtester Anbieter durch. Mit einer Mehrheit von 97 Prozent fallen nahezu alle wertenden Kommentare über die chinesische Firma positiv aus. Punkten kann auch Anbieter Joyetech, welcher 94 Prozent der Nutzer überzeugt, jedoch im Vergleich zur Konkurrenz am wenigsten diskutiert wird. Auf dem dritten Platz landet der Hersteller Lynden mit 89 Prozent zufriedenen Nutzern. Der niedrige Preis der Produkte steht dabei im Fokus der User-Kommentare. Die Top Five komplettieren Wismec und Uwell mit 81 beziehungsweise 79 Prozent positiver Resonanz.

    Im Netz punkten einfache Handhabung, günstige Preise und guter Service
    Weniger überzeugen kann der Hersteller Smok: Nur jeder fünfte Nutzer (19 Prozent) äußert sich positiv über die Produkte der Marke. Das Problem: Mängel in der Qualität bei der Marke aus Hongkong, welche in 26 Prozent aller untersuchten Beiträge mit Markenbezug diskutiert wird. Auch über Iqos lassen die Nutzer viel Dampf ab. Mit 66 Prozent fallen die Kommentare mehrheitlich negativ aus, was meist an Nutzungs- und Verständnisproblemen liegt. Die Kritik am Produkt kommt darüber hinaus überwiegend aus der versierten E-Zigaretten-Community.

    Ähnlich sieht es beim Anbieter von Myblu aus, der bei 61 Prozent der Nutzer durchfällt. Der deutsche Hersteller Aspire gehört mit 39 Prozent negativer Resonanz ebenfalls zu den unbeliebtesten E-Zigarettenmarken, gefolgt von dem chinesischen Anbieter Eleaf (22 Prozent). Aspire kann zwar mit Qualität punkten, wird jedoch für seinen Kundenservice kritisiert.

    pi

    (DTZ 44/19)

  • Job-Lage schwierig

    NÜRNBERG // Personen ohne Berufsausbildung weisen ein wesentlich höheres Risiko auf, arbeitslos zu sein, als Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mit Hochschulabschluss. Das geht aus Daten hervor, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) jetzt veröffentlicht hat.

    Während die Arbeitslosenquote bei Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung im Jahr 2018 den IAB-Berechnungen zufolge bei 3,4 Prozent lag, war sie bei Personen ohne Berufsausbildung mit 17,4 Prozent mehr als fünfmal so hoch. Bei Akademikern betrug die Arbeitslosigkeit zwei Prozent. Im Gesamtdurchschnitt lag die Arbeitslosenquote 2018 bei 5,3 Prozent.

    Arbeitslosigkeit rückläufig
    „Die Arbeitslosigkeit ist 2018 zum fünften Mal in Folge gesunken und liegt auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung“, erklärt Enzo Weber vom IAB. Davon haben auch Geringqualifizierte profitiert, deren Arbeitslosenquote im Vorjahr noch einen halben Prozentpunkt höher gelegen hatte. „Die Arbeitslosigkeit ist lange durch die Bank gesunken. Der aktuelle Wirtschaftsabschwung könnte aber Jobs für Niedrigqualifizierte besonders gefährden, etwa in der konjunkturabhängigen Zeitarbeit“, sagt Weber. Unverändert gelte: „Bildung bleibt der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. In Zukunft wird das umso mehr der Fall sein, da die Anforderungen in der Arbeitswelt weiter steigen.“

    pi

    (DTZ 43/19)

  • Werbeverbot – wie weiter?

    BERLIN // Am Donnerstag, 17. Oktober (nach Redaktionsschluss der Ausgabe), haben nach DTZ-Informationen die Regierungsparteien über die Positionen zum Tabakwerbeverbot verhandelt. Ziel war es dem Vernehmen nach, eine einheitliche Regelung für den Umgang der Fraktionen mit diesem Thema zu finden.

    Vereinbart war demnach ein Treffen zwischen den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Gitta Connemann (CDU), Georg Nüßlein (CSU) sowie Matthias Miersch, Sprecher der Parlamentarischen Linken der SPD-Bundestagsfraktion.

    Zumindest von Nüßlein ist bekannt, dass er sich für ein Außenwerbeverbot mit Verzögerung, etwa ab 2025 oder 2026, einsetzt. Er spricht sich außerdem dafür aus, E-Zigaretten und Tabakerhitzer von diesen Regeln auszunehmen. DTZ wird in den kommenden Ausgaben und gegebenenfalls im Newsletter weiter berichten.

    red

    (DTZ 43/19)

  • E-Zigarette besser als ihr Ruf

    FRANKFURT // Nach den jüngsten Todesfällen im Zusammenhang mit so genannten „E-Joints“ in den USA haben rund 50 Wissenschaftler und Gesundheitsexperten die E-Zigarette gegen Kritik verteidigt und den Unterschied zu „E-Joints“ betont.

    Die Klarstellungen erfolgten im Rahmen der 2. Fachtagung „E-Zigaretten und ihre Bedeutung für Rauchentwöhnung“ an der Frankfurt University of Applied Sciences (FUAS). Dort verwiesen die Fachleute auf die gesundheitspolitischen Chancen, die die E-Zigarette für den Rauch-Stopp biete – und stellten das deutlich geringere Gesundheitsrisiko im Vergleich zur herkömmlichen Tabakzigarette heraus.

    Undifferenzierte Auseinandersetzung in Deutschland
    Tagungsveranstalter Heino Stöver, Suchtforscher an der FUAS: „Die Todesfälle in den USA sind bestürzend. Gleichwohl beobachten wir in der deutschen Öffentlichkeit eine sehr undifferenzierte Auseinandersetzung mit dem Phänomen. Denn Schuld tragen nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen spezielle Substanzen, mit denen die THC-Öle der ‚E-Joints‘ gestreckt wurden. Die herkömmliche E-Zigarette hat damit gar nichts zu tun. E-Zigaretten-Liquids unterliegen in Deutschland einer strengen Regulierung. Gefahr geht dagegen vor allem von Flüssigkeiten und Geräten aus, die auf dem Schwarzmarkt gehandelt werden.“

    E-Zigarette bietet große Chance für die Gesundheitspolitik
    Tatsächlich biete die E-Zigarette weiterhin große Chancen für die Gesundheitspolitik. Die E-Zigarette, so die einhellige Meinung der anwesenden Tagungsreferenten, ermögliche es vielen Rauchern, von der klassischen Tabakzigarette loszukommen. „Jährlich sterben in Deutschland mehr als 100 000 Menschen an den Folgen des klassischen Rauchens“, so Stöver. „Das darf die Gesundheitspolitik nicht hinnehmen. Ziel muss sein, dass möglichst niemand mehr zur Tabakzigarette greift. Die E-Zigarette kann dabei helfen, da sie vielen Rauchern den Rauch-Stopp erleichtert und die Gesundheitsrisiken minimiert.“

    Zu dieser und ähnlichen Einschätzungen kamen neben Stöver zahlreiche weitere Referenten der Fachtagung. Zu ihnen zählten unter anderem Ute Mons, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), der Gesundheitsjournalist Dietmar Jazbinsek, Leonie Brose vom UK Centre for Smoking and Alcohol Studies, die über die Rolle der E-Zigarette in der britischen Gesundheitspolitik berichtete, sowie Frank Henkler-Stephani vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

    Keine erhöhten Risiken erkennbar
    Der in dieser Behörde zuständige Toxikologe Henkler-Stephani sieht auch nach den beunruhigenden Entwicklungen in Übersee keinen Grund, die Bewertungen hinsichtlich der Schadstoff- und Suchtrisiken von E-Zigaretten zu ändern. „Es sind keine erhöhten Risiken für Produkte aus dem deutschen und dem europäischen Fachhandel erkennbar“, erklärte der Experte zum Auftakt der Fachtagung. „Das heißt aber nicht etwa, dass wir die E-Zigarette empfehlen.“ Henkler-Stephani weiter: „Ich denke, wir sollten die Serie schwerer Erkrankungen nicht herunterspielen, aber auch nicht in unnötige Sorge verfallen.“

    Unabhängig von der Fachtagung hat sich inzwischen ein weiterer renommierter Wissenschaftler zu Wort gemeldet. Martin Dockrell, der Leiter der Tabakkontrolle bei Public Health England, machte in einem TV-Interview deutlich: „Der Ausbruch der Erkrankungen in den USA hat überhaupt nichts mit regulären E-Zigaretten zu tun, sondern mit ‚E-Joints‘. Das ist ein gewaltiger Unterschied.“

    In den vergangenen Wochen waren die Umsätze der Branche auch in Europa teils um bis zu ein Drittel eingebrochen.

    red

    (DTZ 43/19)

  • Wie sicher ist das kontaktlose Bezahlen mit der Girocard?

    FRANKFURT AM MAIN // Kontaktlos boomt – im ersten Halbjahr 2019 war bereits mehr als jede fünfte Zahlung im Girocard-System kontaktlos. Schnell und bequem funktioniert es dank der NFC-Technologie. Doch ist das Bezahlen damit auch sicher?

    Morgens am Kiosk, mittags an der Tankstelle, abends im Restaurant: Egal wann und wo man bezahlt, an über 85 Prozent aller Girocard-Terminals können Verbraucher dies bereits kontaktlos. Bei Zahlungen bis 25 Euro ist das besonders bequem, da hier meist keine PIN eingegeben werden muss. „Kunden haben großes Vertrauen in Lösungen der Banken und Sparkassen.

    Kunde muss aktiv autorisieren
    Denn die Erfahrung zeigt, dass sie sich darauf verlassen können“, sagt Nicole Hellmich, Expertin für Banktechnologie vom Bundesverband deutscher Banken. Das kontaktlose Bezahlen mit der Girocard ist für Kunden und Händler nämlich genauso sicher wie bisherige Girocard-Kartenzahlungen, denn: Rechtmäßig ist eine Zahlung nur, wenn der Kunde sie aktiv autorisiert. Das ist der Fall, wenn er seine PIN eingibt oder – bei PIN-freien Zahlungen – wenn er seine Karte aktiv und willentlich an das Terminal hält. Für alle anderen Transaktionen haftet grundsätzlich die Bank.


    Händler muss sich registrieren

    Wenn ein Händler Zahlungen mit der Girocard akzeptieren möchte, muss er sich im Zahlungssystem registrieren. Notwendige Voraussetzung hierfür ist immer eine Bankverbindung bei einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigten Kreditinstitut. Für die Eröffnung eines Kontos gelten strenge Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz. So wird unter anderem eine eindeutige Identifizierung des Kontoinhabers zur Kontoeröffnung gefordert. Jedes Girocard-Terminal muss außerdem immer über einen von der Deutschen Kreditwirtschaft zugelassenen Netzbetreiber angeschlossen und betrieben werden. „Eine eindeutige Identifizierung des Händlers als auch des in seinem Akzeptanzbereich betriebenen Terminals ist somit jederzeit möglich“, erklärt Hellmich.

    „Und bei Beträgen bis 25 Euro wird im Girocard-System nicht gänzlich auf die PIN-Eingabe verzichtet, sondern nach bestimmten Kriterien immer wieder auch hier die PIN zur Sicherheit abgefragt“, erläutert Hellmich. Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn mehrfach in Folge kontaktlos ohne PIN bezahlt werde und dabei in Summe ein von der Bank definierter Betrag – laut Gesetz maximal 150 Euro – oder eine vorab definierte Anzahl an aufeinanderfolgenden PIN-freien Transaktionen (laut Gesetz maximal fünf Transaktionen) überschritten werden.

    Daten bei geringem Abstand übertragbar
    Die für die Girocard-Bezahltransaktion benötigten Daten werden zwischen dem Terminal und der Karte nur bei sehr geringem Abstand übertragen. Zugelassene Terminals können lediglich jeweils eine Transaktion zur selben Zeit vornehmen. Jeder Bezahlvorgang muss dabei aktiv vom Terminal – in der Regel über eine Kassenanbindung – angestoßen werden.

    Bank schützt Kunden
    Wenn ein Kunde seine Sorgfaltspflichten im Umgang mit Karte und PIN erfüllt, ist er durch seine Bank geschützt. Das bedeutet, gewissenhaft mit der Karte umzugehen, den Kontoauszug zu prüfen und Unregelmäßigkeiten der Bank zu melden sowie die PIN geheim zu halten. Bei Verlust der Girocard müssen Kunden diese unverzüglich bei ihrem kartenausgebenden Institut oder über die zentrale Sperrnummer 116 116 unter Angabe der IBAN beziehungsweise der Kontonummer und Bankleitzahl sperren lassen.

    pnf

    (DTZ 42/19)

  • Vergiftungen nicht durchs Dampfen

    BERLIN // Nachdem in den USA illegale und gestreckte Cannabis-Produkte zu Todesfällen geführt haben, warnt der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) vor dem Konsum solcher illegaler Erzeugnisse. Gleichzeitig betont die Organisation den fundamentalen Unterschied zur herkömmlichen E-Zigarette und mahnt die Aufklärung von Verbrauchern an.

    Zwei unterschiedliche Produkte
    Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH: „Sogenannte E-Joints sind keine E-Zigaretten. Rein äußerlich ähneln diese Cartridges zwar der herkömmlichen E-Zigarette, tatsächlich aber handelt es sich um zwei gänzlich verschiedene Produkte.“ Im Fachhandel angebotene E-Zigaretten und nikotinhaltige Flüssigkeiten (Liquids) unterlägen gesetzlichen Kontrollen und einer strengen Regulierung, so Dobrajc. Für die E-Joints gelte das nicht, ihre THC-haltigen Flüssigkeiten seien potenziell lebensgefährlich.

    Ausschlaggebend für die jüngsten Todesfälle ist, Untersuchungen von Behörden zufolge, der Einsatz zähflüssiger Streckmittel, die sich ausschließlich in THC-haltigen Ölen für E-Joints fanden. Offenbar handelt es sich dabei um Vitamin-E-Acetat, das sich nicht für die Inhalation eignet und dem Käufer einen hohen THC-Gehalt suggerieren soll. Solche fetten Öle (Lipide) können zu einer Lipidpneumonie („fettige Lungenentzündung“) führen.

    Vitamine in Deutschland untersagt
    In nikotinhaltigen Liquids für E-Zigaretten hingegen sind in Deutschland Vitamine als Zusatzstoff gesetzlich untersagt; das Verwenden des Acetats zum Strecken ist zudem nicht sinnvoll. „Reguläre Liquids für E-Zigaretten enthalten keine Lipide, Punkt“, stellt der VdeH-Vorsitzende klar.

    Labortests in den USA zeigten außerdem, dass einige der auf dem Schwarzmarkt gehandelten Flüssigkeiten für E-Joints mit einem Fungizid verunreinigt waren, das bei Erhitzung zu lebensgefährlichem Cyanid werden kann. Eine weitere Studie zeigt, dass die Lungenschäden aussehen, wie durch Vergiftungen verursacht. „Das sind eindeutige Hinweise darauf, dass es zu einer durch die Inhalation toxischer Substanzen ausgelösten akuten Entzündung gekommen ist und es sich nicht um ein grundsätzliches Phänomen aufgrund chronischen Konsums handelt“, so Dobrajc.

    Da nicht auszuschließen ist, dass E-Joints auch hierzulande auf dem Schwarzmarkt auftauchen, fordert der VdeH eine bessere Verbraucheraufklärung: „Alle betroffenen Stoffe finden sich nicht in den herkömmlichen, freiverkäuflichen Liquids. E-Zigaretten bergen deshalb nicht dasselbe Risiko wie E-Joints“, so Dobrajc.

    US-Fälle nicht übertragbar auf Deutschland
    Zu diesem Urteil kamen jüngst auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ). Beide Institutionen stellten klar, dass die Vorkommnisse in den USA nichts mit regulären E-Zigaretten zu tun haben und verweisen auf die geringere Schädlichkeit von E-Zigaretten im Vergleich zu Tabakrauch.

    Michal Dobrajc appelliert: „Öffentliche Stellen in Deutschland haben die tatsächliche Lage erkannt und kommunizieren eindeutig, was die eigentliche Gefahr ist. Die Medien haben eine hohe Verantwortung gegenüber Verbrauchern, diesen ebenfalls deutlich zu machen, worin die Gefahr tatsächlich besteht.“

    red

    (DTZ 42/19)

  • Juul legt Berufung ein

    DÜSSELDORF/HAMBURG // Das Landgericht Düsseldorf hat am 8. Oktober die einstweilige Verfügung vom 23. September gegen Juul Labs Deutschland bezüglich der angeblich inkorrekten Platzierung des Recycling-Symbols auf den Juul-Pods bestätigt. Damit bleibt es bis auf Weiteres untersagt, die Juul-Erzeugnisse ohne das Mülltonnen-Symbol und die Nennung des Herstellernamens in den Verkehr zu bringen.

    „Das Gericht hatte klargestellt, dass der Verkauf der derzeit im Groß- und Einzelhandel verfügbaren Juul-Pods von diesem Verbot ausdrücklich nicht betroffen ist“, betont der E-Zigarettenanbieter.

    Juul ist davon überzeugt, dass die Platzierung des Recycling-Symbols auf der Umverpackung seiner Produkte ausreichend ist und im Einklang mit der deutschen und europäischen Gesetzgebung steht. Diese vorläufige Entscheidung habe im Übrigen keinerlei Einfluss auf die Sicherheit für die Verbraucher und die Qualität der Juul-Pods.


    Mülltonen-Symbol ab November

    Das Unternehmen wird gegen die vorläufige Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf Berufung einlegen. Um Engpässe zu vermeiden, will Juul sich bemühen, bis spätestens Mitte November vorläufig neue Pods, die mit dem Mülltonnen-Symbol und dem Herstellerhinweis gekennzeichnet sind, an den Handel auszuliefern.

    Zum Disput mit Niko Liquids teilt Juul mit: „Wir verwahren uns gegen die im Rahmen dieser rechtlichen Auseinandersetzungen von der Firma Niko Liquids beziehungsweise Herrn Endler verbreiteten falschen Behauptungen und haben hierzu eine Unterlassungsentscheidung des Landgerichts Hamburg erwirkt.“

    pnf

    (DTZ 42/19)