ERFURT (DTZ/fok). Der Bundesverband der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland e.V. (BLD) fürchtet drastische Folgen, falls im Zuge der Neuformulierung des Glücksspielstaatsvertrags der Markt für Internet-Glücksspiele geöffnet wird, ohne den terrestrischen Lotto-Verkaufsstellen eine Kompensation zu bieten.
Geschäftsführer Günther Kraus: „Die Konkurrenz der Spiele übers Netz würde 50 Prozent der Annahmestellen in eine kritische Lage bringen, 30 Prozent müssten nach unseren Berechnungen schließen.“ Auf seiner Mitgliederversammlung, die im thüringischen Erfurt stattfand, forderte der BLD deshalb, im Falle einer Marktöffnung im Internet Lösungen zu finden, die den Annahmestellen eine Beteiligung an den dort erzielten Erlösen ermöglicht, so etwa bei der Abholung der Gewinne oder der Alterskontrolle über den Verkauf entsprechender Voucher.
Falls dies nicht geschieht, prognostiziert der BLD ein breites Sterben der Annahmestellen, was für die Bürger auch einen katastrophalen Wegfall von Nahversorgungsfunktionen bedeute, z.B. bei der Versorgung mit Presseprodukten und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs. Diese Position werde der BLD nicht nur gegenüber der Politik und den Lottogesellschaften vertreten, sondern auch den Schulterschluss mit anderen Verbänden suchen. Dies wurde z.B. so auf der Jahreshauptversammlung der Toto-Lotto-Bezirksleiter am vergangenen Wochenende in Bamberg durch Tobias Fraas, dem Schatzmeister des BLD, an die Delegierten des BVO kommuniziert.
Gleichzeitig unterstrich der BLD seine Bereitschaft, die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden zu intensivieren. Dies gelte vor allem für die Kooperation mit dem BTWE und dessen Tabakwaren-Kompetenz.
Allgemeine Zustimmung fanden die Ausführungen des Geschäftsführers von Hessen-Lotto, Heinz-Georg Sundermann, der in einem Schreiben an die hessischen Verkaufsstellen deutlich machte, dass im Zuge des kommenden neuen Glücksspielstaatsvertrages durchaus mit der Wiederöffnung des Internetvertriebes zu rechnen sei, und dass auf hessische Initiative der DLTB eine Integration des Internets in den gesamten Vertriebswegemix beschlossen hat, so dass beispielsweise auch per Internet erzielte Gewinne in der Verkaufsstelle verprovisioniert einlösbar sein werden. Damit sollten auch die Verkaufsstellen in Deutschland von der Ergänzung des Vertriebsnetzes profitieren können.
(DTZ 41/11)