Schlagwort: Zigaretten

  • „Kampf gegen geplante Überregulierung“

    Display ban: TMCC Germany forciert Klageverfahren in Großbritannien

    BADEN BADEN (DTZ/pi). Das Thema Display ban ist europaweit ein heißes Eisen. In Großbritannien hat die inzwischen abgelöste Labour-Regierung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, dass mittlerweile von der neuen Regierungskoalition aus Tories und Liberalen jedoch wieder in Frage gestellt wird. Tabakwarenhersteller haben Klagen gegen das Gesetz eingebracht. Hierzu erreichte die DTZ ein Beitrag von Lutz Weidensdörfer, Geschäftsführer TMCC GmbH Germany, den wir im Folgenden veröffentlichen:

    „Neben British American Tobacco UK Ltd, klagt auch TMCC Germany gegen das quasi totale Verbot des Displays von Tabakprodukten am Point of Sale von dem die Mehrheit der Verkaufsgeschäfte in England betroffen sein wird. Das Verbot ergibt sich aus Sektion 21 des Health Act 2009, den Regelungen zur Tabakwerbung und Promotion (Display regulations) und anderen spezialgesetzlichen Regelungen, die zusammengefasst als „Display ban“, also Display-Verbot bezeichnet werden.

    Das Display ban verbietet die Zurschaustellung, bzw. Präsentation von Tabakprodukten in England, Wales und Nordirland. Ab dem 1. Oktober 2011 gilt dies für Geschäfte mit mehr als 280 Quadratmetern Fläche und ab dem 1. Oktober 2013 auch in den übrigen Geschäften. Nur geringfügige Ausnahmen in der Präsentation sind möglich. Die Ausnahmen können jedoch nur als homöopathisch bezeichnet werden.

    Winzige Präsentationsfläche
    Eine Präsentation von Tabakprodukten soll beispielsweise nur dann möglich sein, wenn ein volljähriger Kunde explizit danach fragt, bzw. weitergehende Informationen haben möchte. Nur eine kleine Präsentationsfläche von bis zu 0,75 Quadratmetern ist erlaubt. Die Informationen, die auf dieser Präsentationsfläche erscheinen dürfen, sind auch beschränkt. Lediglich in einer höchsten vier Millimeter hohen schwarzen Schrifttype und auf einer weißen Fläche von maximal neun Quadratzentimetern dürfen ausschließlich Markenname und Packungsinhalt angegeben werden. Markenlogos, Slogans, Farben, Symbole in jedweder Form sind verboten.

    Die Folgen dieser prohibitiven Regulierung sind offensichtlich. Insbesondere kleine Geschäfte, die auf die schnell kaufende Laufkundschaft ausgerichtet sind, werden Einbußen bis zur Geschäftseinstellung erleiden, da der Kunde nicht weiß, ob seine Marke vorrätig ist.

    Auch für die Hersteller ist diese Verbotspolitik katastrophal, da Einführungen neuer Marken praktisch nahezu unmöglich werden. Dies gilt natürlich erst Recht für Hersteller, die gerade beginnen ihre Exportaktivitäten zu entfalten.

    Regelung macht Markteintritt zwecklos
    Dies war auch der Grund, dass sich die TMCC dazu entschlossen hat, das Klageverfahren zu forcieren. Die geplante Einführung der Zigaretten Skavenbeck in England, deren Marketingkonzept auch die sichtbare Kommunikation über die Farben ist, diese Sichtbarkeit dem Verbraucher zu vermitteln, würde bei der Umsetzung einer solchen Regelung zwecklos sein. Besonders der Slogan von Skavenbeck „colours of communication“ steht damit als Sinnbild für den Kampf gegen die geplante Überregulierung.

    Es ist nicht nachvollziehbar, wie das Gesetzesvorhaben mit den Grundsätzen des freien Wettbewerbs, insbesondere den europarechtlichen Grundsatz des freien Warenverkehrs zu vereinbaren ist. Ist es nicht die EU, die sich die Erhöhung des Wettbewerbs auf die Fahne geschrieben hat? Durch die in England vorgesehene Regelung wird dies ins Gegenteil verkehrt. Markenvielfalt, die damit verbundenen Eigentumsrechte der Hersteller und das Recht des Verbrauchers auf Produktvielfalt werden konterkariert.

    „Na dann … Prost Mahlzeit!“
    Wie grotesk diese Regelungen sind, zeigt folgender Vergleich: Stellen Sie sich vor, es wird ein neuer Whiskey oder ein neues Bier auf dem deutschen Markt eingeführt, nur: Der Hersteller und der Handel dürfen das Produkt gar nicht zeigen oder in jedweder Form bewerben. Na dann … Prost Mahlzeit!

    So ruhen die Hoffnungen darauf, dass nicht nur das Klageverfahren Erfolg hat, sondern auch die deutsche Regierung im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ihre Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsbeschränkungen zum Ausdruck bringt.“

    (DTZ 29/10)

  • BAT macht Geld für den Kampf gegen Zigarettenschmuggel locker

    Abkommen mit der EU zur Forcierung der Schmuggelabwehr

    BRÜSSEL (DTZ/fnf). British American Tobacco hat ein Kooperationsabkommen mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zur gemeinsamen Bekämpfung des illegalen Tabakhandels abgeschlossen.

    Damit ist das Unternehmen nach Philip Morris und JTI der dritte große Zigarettenhersteller, der sich nicht nur zu einer engen Zusammenarbeit auf diesem Feld verpflichtet, sondern sich auch finanziell mit einer nicht unerheblichen Summe am Ausbau der Schmuggelbekämpfung beteiligt.

    BAT-Aufwendung in den nach 20 Jahren: 134 Mio. Euro
    Das Abkommen zwischen BAT und EU sieht die Kooperation in diversen Bereichen zum Zwecke der Bekämpfung des illegalen Tabakhandels vor und beinhaltet Aufwendungen seitens des Konzerns in Höhe von 134 Mio. Euro in den nächsten 20 Jahren.

    Dazu sagte Jack Bowles, Leiter der BAT Region Western Europe: „Dieses Abkommen ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Zusammenarbeit im Kampf gegen Tabakkriminalität in der EU. Gemeinsam mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten begegnen wir allen Kriminellen, die unsere Produkte fälschen und Steuerzahlungen durch Schmuggel umgehen, mit der unmissverständlichen Botschaft, dass ihre Aktivitäten nicht toleriert werden. Wir sind sicher, dass sich die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten signifikant auf alle Stufen des illegalen Tabakhandels auswirken wird.”

    BAT sieht im illegalen Tabakhandel eine große Bedrohung für die legal operierenden Tabakunternehmen. Aus diesem Grunde habe das Unternehmen das Gespräch mit der Europäischen Kommission gesucht und sich um ein Abkommen zur gemeinsamen Bekämpfung des Problems bemüht. Infolge des illegalen Tabakhandels entgehen der EU und den Mitgliedstaaten Jahr für Jahr mehrere Milliarden Euro. Allein die BAT beziffert den ihr durch Schmuggel zugefügten Schaden auf ca. 120 Mio. Euro jährlich.

    Internationale Koordination und gezielte Strafverfolgung
    BAT unterstützt die Regierungen in Form einer Zusammenarbeit, um das Problem durch stärkere internationale Koordination und gezielte Strafverfolgung in den Griff zu bekommen – denn die Interessen der legal operierenden Tabakunternehmen werden durch illegalen Handel ebenso verletzt wie die der Regierungen.

    In Deutschland beträgt der Anteil der nicht hier versteuerten Zigaretten rund 20 Prozent des gesamten Zigarettenmarktes. Davon sind etwa zwei Drittel legale „Jedermann-Importe“; rund ein Drittel sind geschmuggelte Zigaretten, hinter denen in erster Linie Kräfte der organisierten Kriminalität stehen. Der Gesamtschaden der nicht in Deutschland versteuerten, aber hier konsumierten Zigaretten beläuft sich auf rund 4 Milliarden Euro für den Staat und ca. eine Milliarde Euro für Industrie und Handel.

    Die von der BAT jetzt zur Verfügung gestellten Mittel sollen von der EU und den Mitgliedstaaten vor allem für die Ausbildung des Zollpersonals, für neue Technologien zur Bekämpfung des Schmuggels und für die Intensivierung des Informationsaustauschs verwendet werden.

    (DTZ 29/10)

  • Kontrolle der Arbeitsbedingungen bei Tabaklieferanten ist ein sensibles Thema

    Philip Morris reagiert rasch auf Vorwürfe wegen Kinderarbeit in Kasachstan

    ALMATY (DTZ/pnf/fok). International operierende Tabakkonzerne stehen besonders in Fokus der öffentlichen Beobachtung. Das gilt nicht nur für die unmittelbare Tätigkeit der Firmen, sondern auch für das Verhalten von Lieferanten, zum Beispiel der Tabakanbauer, die ihre Produkte an die Tabakindustrie verkaufen.

    So geriet jetzt Philip Morris in die Schusslinie der Kritik der Organisation „Human Rights Watch“. Deren Vorwurf: Das Unternehmen beziehe in Kasachstan für die dortige Zigarettenproduktion Rohtabak von Landwirten, die Wanderarbeiter massiv ausbeuten und gegen die Ächtung von Kinderarbeit verstoßen.

    Umgehend Maßnahmen ergreifen
    Neben der wirtschaftlichen Knebelung der meist illegal eingewanderten Saisonarbeitskräfte seien diese auch häufig ungeschützt den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln ausgesetzt. Philip Morris hat sofort reagiert und angekündigt, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, „um die Anwendung bereits vorhandener Grundsätze und Verfahrensvorschriften zum Thema Kinderarbeit zu intensivieren und um auf die Belange einzugehen, die in dem Report angesprochen sind“.

    Bereits bisher hatte Philip Morris seine Lieferanten verpflichtet, die geltenden arbeitsrechtlichen Standards einzuhalten. Das Problem sind nicht ausreichende Kontrollen zur Einhaltung dieser Standards, vor allem dann, wenn die örtlichen Behörden nicht aktiv in der Überwachung werden.

    Deshalb hat Philip Morris nun die Einrichtung eines Systems angekündigt, mit dem die Einhaltung der Bestimmungen durch Dritte, zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen (NGOs) überwacht werden soll. Zugleich soll die Schulung der Farmer und ihrer Arbeitskräfte sowie der eigenen Agrarwissenschaftler zur Prävention von Kinderarbeit verstärkt und interne Überwachungsmaßnahmen zur Einhaltung der Rechte von Wanderarbeitern und deren Arbeits- und Lebensbedingungen eingeleitet werden. Außerdem kooperiert das Unternehmen mit Behörden und NGOs, um Kindern von Wanderarbeitern den Zugang zu Schulen vor Ort zu ermöglichen.

    Verträge mit Tabakfarmern detailliert ergänzen
    Darüber hinaus wird Philip Morris die Verträge mit den Tabakfarmern detailliert ergänzen, um die geschilderten Missstände künftig zu verhindern. Tabakpflanzer, die die dort festgelegten Bedingungen nicht erfüllen, können, dürfen künftig keinen Tabak mehr an Philip Morris liefern.

    Außerdem wird der Konzern Sicherheitshinweise für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in den unterschiedlichen Landessprachen verfügbar machen und kostenfrei Schutzanzüge für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung stellen. Für die Kinder der Wanderarbeiter bietet Philip Morris ein Sommerzelt‧lager an und will Hilfe bei der Schulanmeldung, bei der Organisation von Transportmöglichkeiten zu den Schulen und für Unterrichtsmittel finanzieren.

    (DTZ 29/10)

  • Insolvenzverwalter der Reindl GmbH klagt gegen Steuerzeichenstelle

    Gerichtliches Nachspiel zur steuerlichen Einstufung von Tabaksträngen

    TRIER/BIELEFELD (DTZ/pnf). Am 4. August 2010 wird vor dem Landgericht Bielefeld (Aktenzeichen 1 O 367/09) eine ungewöhnliche Angelegenheit verhandelt: Der Insolvenzverwalter der Reindl GmbH („Stax“) hat die Bundesrepublik Deutschland – Steuerzeichenstelle Bünde – auf Zahlung von mehr als 315.000 Euro Schadensersatz verklagt.

    Die Reindl GmbH hatte im Sommer 2006 – zeitlich zusammenfallend mit dem Auslaufen der „Sticks“-Bestände – die „Stax-Trio“-Tabakstränge auf den Markt gebracht. Diese Tabakstränge waren im Grunde genommen eine leicht modifizierte Wiederbelebung der schon Mitte der 90er Jahre von der Badischen Tabakwaren Manufaktur auf dem Markt platzierten „West Longies“.

    Streit entzündetete sich an der Bezeichnung
    Sie hatten im Herbst 2006 zu heftigen Streitigkeiten zwischen der Firma Reindl und der Steuerzeichenstelle Bünde geführt (DTZ berichtete). Die Diskussion drehte sich darum, ob wegen der Bezeichnung der Produkte oder bestimmter Packungs- und Werbegestaltung von Reindl nicht der nach dem Tabaksteuergesetz vorgeschriebene Steuersatz (1 Tabakstrang = 2 Stück Zigaretten) zu erheben war, sondern die 3-fache stückbezogene Steuer.

    Die Auseinandersetzung führte dazu, dass die von Reindl beschafften Verpackungen und Werbemittel für den Marktstart im Sommer 2006 nicht mehr verwendet werden konnten. Reindl konnte erst Monate später als geplant mit dem Produkt auf dem Markt auftreten. Zu diesem Zeitpunkt führten jedoch auch andere Anbieter wieder Tabakstränge. Pikanterie am Rande: Die der Firma Reindl aufgegebenen Vorgaben zu Verpackungsgestaltung und Werbung wurden – zumindest nach Auffassung von Reindl – den später auftretenden Wettbewerbern von Bünde nicht auferlegt.

    Reindl-Investitionen ließen sich nicht mehr amortisieren
    Ein gutes Jahr später hatten Finanzgericht und der Bundesfinanzhof der von Reindl seinerzeit eingereichten Klage zwar stattgegeben. Die Chance als „first mover“ und die hohen sechsstelligen Investitionen in den Maschinenpark zur Herstellung der Tabakstränge konnten von Reindl aber angesichts des heftigen Wettbewerbs nicht einmal annähernd wieder eingespielt werden.

    Diese wirtschaftliche Entwertung von Material und Maschinen fordert der Insolvenzverwalter von der Steuerzeichenstelle nunmehr als Schadensersatz ein – im Juristendeutsch eine „Amtshaftungsklage wegen enteignungsgleichen Eingriffs“.

    Juristisch haltlos
    Nach Ansicht von Reindl war die von Bünde vertretene Ansicht offensichtlich juristisch haltlos und die mit der Verweigerung der Ausgabe korrekter Steuerzeichen verbundene Entwertung von Eigentum der Firma Reindl als Folge auch erkennbar.

    Nach dem Vortrag aus Bünde dagegen war ihre Rechtsansicht als „Ergebnis einer gewissenhaften und sorgfältigen Prüfung“ dagegen zumindest nicht in vorwerfbarer Weise falsch. Im Übrigen hätte die Firma Reindl den eingetretenen Schaden auch selbst verschuldet. Sie habe weder im Vorfeld das geplante Neuprodukt mit der Steuerzeichenstelle abgestimmt, noch bei ihrem Antrag auf einstweilige Verfügung zur Erzwingung der korrekten Steuerzeichen-Ausgabe ausreichend Sachvortrag gehalten, um vor dem FG Düsseldorf bereits Erfolg zu haben.

    Dem hält der Reindl-Insolvenzverwalter wiederum entgegen, dass die steuerliche Einordnung des Produkts jedem klar gewesen sein müsse, nachdem Mitte der 90er Jahre gerade wegen der im Grunde identischen „West Longies“ die Tabaksteuer-Richtlinie und das TabStG mit einer stückbezogenen Steuer nach Länge des Tabakstrangs geändert wurden.

    Man darf gespannt sein, ob der Klage Erfolg beschieden ist. Eine derartige Klage ist in der Branche wohl einmalig. Dem Vernehmen nach sind als Zeugen unter anderem auch Vorstandsmitglieder der „großen Vier“ benannt worden.

    (DTZ 27/10)

  • „Der Kampf geht weiter!“

    Meinungen in der Branche zum totalen Rauchverbot in Bayern

    MÜNCHEN (DTZ/fh). „Es ist uns nicht gelungen, die Aufklärungsarbeit, die eigentlich Aufgabe der bayerischen Staatsregierung, allen voran des bayerischen Ministerpräsidenten gewesen wäre, umzusetzen in eine ausreichende Mobilisierung der Wählerinnen und Wähler“, kommentiert Franz Bergmüller, Sprecher von Bayern sagt Nein! Aktionsbündnis für Freiheit und Toleranz, das Ergebnis des Volksentscheides vom 4. Juli.

    Gleichzeitig deute die erschreckend niedrige Wahlbeteiligung daraufhin, dass viele Leute nicht verstanden hätten, automatisch für den Volksentscheid zu stimmen, wenn sie nicht zur Wahl gehen: „Guten Morgen, damit sind wir nun im Verbotsstaat angekommen“, erklärt Bergmüller: „Zudem beklagen wir die massive Ungleichbehandlung, der wir durch das Volksentscheid-Gesetz ausgesetzt waren: Das Gesetz hat uns als außerparlamentarischem Bündnis diverse Werbemöglichkeiten im Rundfunk und im TV sowie im Bereich der Großflächenwerbung nicht eingeräumt. Die Tatsache, dass nur im bayerischen Landtag vertretene Parteien dieses Recht haben, führte zu einer klaren Unverhältnismäßigkeit“, stellt Bergmüller weiter klar.

    Nicht aufgeben
    Aber den Kampf aufzugeben, komme für ihn nicht in Frage. Man werde künftig jeden Anlass nützen, um eine geschlossene Gesellschaft mit Raucherlaubnis abzuhalten. Oder aber prüfen lassen, dass Wirte, die viel Geld für Lüftungsanlagen ausgegeben haben, entschädigt werden. Dieses Argument findet im einstweiligen Erlass des Verfassungsgerichts im Saarland eine Basis, das genau dies nun für saarländische Gastwirte, die ebenfalls vom kompletten Rauchverbot betroffen sind, prüfen will.

    Selbstkritisch geht Hermann Hauser Raucherbedarf aus Augsburg mit dem Engagement des Aktionsbündnisses ins Gericht. Das MUT-Mitglied Peter Hauser kommentiert: „Sofort nach Eintreffen wurden von unser Firma innerhalb von nur zwei Tagen 120.000 Feuerzeuge mit Flyern und Plakaten an unsere Kunden verschickt. Wir selber haben in Augsburg rund 1.400 Plakate aufgehängt. Bis einschließlich Samstag haben wir 10.000 Feuerzeuge mit Flyern und Plakaten in Biergärten, Kneipen, Spielhallen und bei vielen Veranstaltungen verteilt. Ich habe persönlich am Samstag mit einem Helfer den Rest von rund 1.800 Stück Feuerzeugen, immer wenn möglich mit einem Flyer, den Menschen auf der Straße in die Hand gedrückt. Nie ohne den entsprechenden Kommentar. Wir haben es ganz einfach nicht geschafft, dass diejenigen ihren Hintern heben, die es am meisten betrifft.“

    Kaum Mitstreiter unter den Augsburger Wirten
    Gemeint sind die Raucher, die kritiklos vor die Lokaltür gehen, dort rauchen und bei einer Wahl nicht ihr Stimmrecht ausüben: „Es gibt in Augsburg sicher mehr als 100 Raucherkneipen und trotzdem konnte eine sehr aktive Wirtin keine Mitstreiter für einen Infostand finden. Auch im Tabakwarenbereich waren es nur wenige, die massiv genug an das Thema herangegangen sind.“

    Ebenso deutliche Worte findet Oliver Kopp, 1. Vorsitzender von MUT: „In Zeiten, in denen wir unter den Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise zu kämpfen haben, stimmen wir ab über ein totales Rauchverbot, das 13 Mio. Euro Steuergelder verschlingt. Eine völlig unbedeutende Splitterpartei profiliert sich mit Unterstützung von SPD und Grünen, während die CSU keine Farbe bekennen will. Dem Aktionsbündnis werden Radiospots untersagt und in vielen Ortschaften sogar die Plakatierung ihrer Poster. Eine Splitterpartei zwingt einer Mehrheit ihren Lebensstil auf und begründet dies mit angeblichem Gesundheitsschutz, beruft sich immer und immer wieder auf die Passivrauchtoten und will in Wirklichkeit nur der CSU eins auswischen. 85 Prozent rauchfreie Lokale sind nicht genug, es müssen 100 Prozent sein“, merkt der Hesse an.

    „Wichtig dass wir uns Gehör verschafft haben“
    „Das Ergebnis wird die Antis beflügeln. Nichtsdestotrotz hat diese Wahl gezeigt, wie wichtig es ist, uns Gehör zu verschaffen, unsere Kunden zu sensibilisieren und auch in Zukunft politisch aktiv zu sein. Hierzu gehört auch eine viel stärkere und selbstbewusste Öffentlichkeitsarbeit unserer großen Verbände. Die Tabakindustrie betreibt seit Jahren eine völlig unzufriedenstellende Pressearbeit. Die Unterstellung der Antis, dass jede tabakfreundliche Studie von der Zigarettenindustrie finanziert sei, wird kleinlaut hingenommen. Die Grundlage für die Nichtraucherschutzgesetze bilden weiterhin die 3.301 angeblichen Passivrauchtoten der DKFZ-Studie. Ich sehe deshalb nach wie vor in der Aufdeckung der Passivrauchlüge unsere größte Aufgabe.“

    Für die getränkeorientierte Gastronomie werde es nun hart, da Verweildauer und Getränkekonsum unmittelbar zusammenhingen, befürchtet Kopp: „Für die Raucherlounges ist es ein schwerer Schlag. Diese Genusstempel dienen letztlich auch der positiven Werbung für unsere Produkte, die in diesen Refugien stilvoll genossen werden können. Durch den Entscheid wird das gesellschaftliche Klima weiter vergiftet werden, Raucher werden sich mit weiteren Anfeindungen konfrontiert sehen. Weitere Verschärfungen seitens der Politik sind zu befürchten. Plain Packaging, Werbeverbot am POS und vieles andere könnten schon bald Realität werden.“

    Ungeahnte Zahl an Mitstreitern
    Kopps ausdrücklicher Dank gilt Franz Bergmüller und Rudi Ostermeier vom Aktionsbündnis, den Wirten und den Händlern: „Das Aktionsbündnis hat den Rauchgegnern eine tolle Kampagne entgegengesetzt. Nie zuvor haben sich so viele Initiativen, Vereine, Firmen und Verbände an einen Tisch gesetzt, um den Genussgegnern Einhalt zu gebieten. Dies zeigt, wie wichtig die Zusammenarbeit aller Beteiligten ist. Wir müssen Flagge zeigen und politisch aktiv sein. Lobbyarbeit ist wichtig, doch wenn es um die eigene Existenz geht, ist politische Neutralität definitiv die falsche Antwort.“

    Auch die MUT-Gruppe sei sehr engagiert gewesen: „Ein herzlicher Dank für den hohen persönlichen Einsatz unserer Mitglieder, die sowohl die Finanzierung der MUT Feuerzeuge übernommen haben, als auch ihre hervorragende Logistik eingesetzt haben. Ein Dank auch an Onno Seyler, den Erfinder der Feuerzeugkampagne, Ulrich Kotschenreuther, der die Feuerzeuge organisiert hat und an die Firma Plattner, die uns nicht nur einen sehr guten Preis gemacht hat, sondern auch pünktlich lieferte. Die Mitglieder haben gezeigt, dass wir ein schlagkräftiges Netzwerk bilden. Mehr als 1,65 Millionen Feuerzeuge wurden durch unseren Zusammenschluss mit dem Aktionsbündnis verteilt. Der Mensch lebt eben nicht nur, um zu arbeiten und Steuern zu zahlen, sondern er hat ein Recht auf Feierabendbier, Haxen und Rauch, nette Gesellschaft und Teilnahme am öffentlichen Leben. Der Kampf geht weiter!“

    Enttäuschte Christine Klever
    In ihrer unternehmerischen Existenz bedroht und vom Wahlergebnis sowie der geringen Wahlbeteiligung zutiefst enttäuscht, äußert sich Christine Klever. Die Chefin der Nürnberger Casa del Habano ist durch die angeschlossene Gastronomie vom zukünftigen Gesetz voll erfasst – und auf den Getränkeumsatz angewiesen. Wie viele in der Tabakbranche sieht sie sich vorwiegend von den Zigarettenrauchern im Stich gelassen und beklagt die bis zuletzt festzustellende Uninformiertheit der Wähler.

    Besonders verbittert zeigt sie sich angesichts einiger Aussagen von Kunden, die eigentliche Wahl betreffend: „Ein Ehepaar sagte mir, dass der Wahlhelfer bei Aushändigung der Unterlagen gesagt habe: ‚Das müssen Sie nur bestätigen.‘ Das erinnert ja an DDR-Verhältnisse und müsste angezeigt werden.“ Über ihre Zukunft will und kann sich Klever noch nicht äußern: „Alles ist noch zu frisch und die Enttäuschung sitzt tief.“

    (DTZ 27/10)

  • Tabaksteuer rückläufig

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Im Mai 2010 gingen die Einnahmen aus der Tabaksteuer (netto) um 10,4 Prozent auf 1,072 Mrd. Euro zurück. Das Minus resultierte ausschließlich aus niedrigeren Steuereinnahmen für Zigaretten.

    Kumuliert für die ersten fünf Monate 2010 (4,673 Mrd.Euro) belief sich der Rückgang auf minus 1,8 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Dieser Trend wird sich voraussichtlich auch im Juni fortsetzen, denn die Steuerbanderolenbezüge für Zigaretten waren im Mai um 9,2 Prozent auf 6,938 Mrd.Stück in der Menge und um 6,9 Prozent auf 1,596 Mrd.Euro im Kleinverkaufswert gesunken.

    (DTZ 25/10)

  • Neues zur Mindeststeuer auf Tabakprodukte

    STRASSBURG (DTZ/pnf). Das EU-Parlament hat sich im Rahmen des Konsultationsverfahrens für eine geringere Anhebung der Mindeststeuern auf Tabakprodukte ausgesprochen als von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde. Danach soll die Verbrauchsteuer auf Zigaretten ab 2012 bei 64 Euro, ab 2014 bei 75 Euro je 1 000 Stück liegen (Kommissionvorschlag 90 Euro).

    Auch bei Feinschnitt, Zigarren und Pfeifentabak sollen die Mindestsätze geringer ausfallen als von der Kommission geplant. Würde sich der Ministerrat als ausschlaggebendes Organ für die Parlamentsvorschläge entscheiden, wäre der hochbesteuerte deutsche Markt von der Anhebung der Mindestsätze nicht tangiert.

    (DTZ 13/09)

  • Hall Tabakwaren: Konstanter Umsatz 2008

    Vorsteuergewinn gesunken / Auch Automatengeschäft blieb profitabel

    MÖNCHENGLADBACH (DTZ/fnf). Die Mönchengladbacher Tabakwarengroßhandlung Hall Tabakwaren erzielte im Jahr 2008 einen Umsatz von 658 Mio Euro (Vorjahr 660 Mio Euro). „Erneut verlor das Automatengeschäft 2008 rund 13 Mio Euro Umsatz. Dies konnte durch eine Umsatzsteigerung im Geschäftsfeld Großhandel weitgehend ausgeglichen werden“, so Geschäftsführer Dr. Michael Reisen.

    „Der stabile Gesamtumsatz 2008 ist jedoch nur aufgrund von Zukäufen in Höhe von 13 Mio Euro (Umsatzanteil 2008) zu realisieren gewesen.“ Der Ertrag ging – wie erwartet – deutlich zurück. Der Ebitda reduzierte sich im Geschäftsfeld Großhandel auf 5,8 Mio Euro (1,1 Prozent vom Umsatz), im Geschäftsfeld Automat auf 5,6 Mio Euro (3,8 Prozent vom Umsatz). Das Unternehmen erwirtschaftete insgesamt einen Cash Flow von nur noch 10,2 Mio Euro (1,6 Prozent vom Nettoumsatz nach 1,8 Prozent in 2007).

    „Damit betrug das Cash Flow Ergebnis wie befürchtet, aber auch prognostiziert, im zweiten Jahr seit 1903 weniger als 2 Prozent vom Nettoumsatz“, beklagt Firmeninhaber Jürgen Hall. Der schleichende Spannenverlust in beiden Geschäftsfeldern mache Sorgen. Er ist, so Jürgen Hall, zum einen maßgeblich beeinflusst durch den organisierten Großschmuggel, zum anderen im Bereich Großhandel zusätzlich noch durch Wettbewerbsaktivitäten.

    Weiter macht Jürgen Hall deutlich: „Die Erhöhung des Mindestpackungsinhaltes, verbunden mit einer autonomen Preiserhöhung, kommt zu früh. Der Markt braucht Ruhe. Das Risiko, dass der preislich hoch sensible Zigarettenmarkt erneut deutlich einbrechen wird, ist beträchtlich. Einige Marktteilnehmer der Tabakwirtschaft wollen nicht erkennen, dass (Roh)Ertrag immer das Produkt aus Absatz/Umsatz mal Prozent-Spanne ist. Eine hohe Prozent-Spanne hilft wenig, wenn der Umsatz entsprechend zurückgeht und zudem der Konsument sich für immer vom Automaten abwendet. Gewaltige, unabdingbare Investitionen in den Automatenpark (Dokumentenleser, Geldscheinleser / teilweise Münzwechsler) dürften für manche Aufsteller zum jetzigen Zeitpunkt nicht opportun sein.

    Leider wird sich wieder einmal die alte Weisheit bestätigen: "Der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach“, so die Auffassung der Geschäftsführung von Hall Tabakwaren. Hall sieht für sein Unternehmen die Entwicklung gelassen. Der gesamte Automatenpark von z. Zt. 32 500 Automaten steht mit einem Wert von 0,7 Mio Euro inklusive aller Nachrüstungsinvestitionen zu Buche, also 22 Euro pro Automat. Insgesamt gilt eine Kostenreduzierung von 1,5 Mio Euro (u.a. Personal, EDV) für 2009 als gesichert. Investitionen und evtl. Zukäufe werden altmodisch wie bisher aus dem erwirtschafteten Cash Flow finanziert.

    „Für die ersten drei Quartale im Jahr 2009 erwartet Hall wegen der Beibehaltung des Münzeinwurfes 4 Euro eine Umsatzsteigerung im Automatengeschäft. Das dürfte mit dazu beitragen, die in diesem Absatzkanal ohnehin schon starke Verbundgruppe DTV weiter zu stärken“, so Geschäftsführer Dr. Stephan Speckgens.

    (DTZ 13/09)

  • Philip Morris tritt für vernünftige Regulierung der Tabakwirtschaft ein

    BERLIN (DTZ/fnf). Die Philip Morris GmbH hat nochmals zum Ausdruck gebracht, dass das Unternehmen für eine vernünftige, an gesundheitspolitischen Zielen orientierte Regulierung der Tabakwirtschaft eintritt. Weiterhin sieht das Unternehmen die Empfehlungen der Drogenbeauftragten Sabine Bätzing als wichtigen Schritt dorthin an.

    Dies geschieht vor dem Hintergrund der anstehenden ministeriellen Beratungen für ein Nationales Aktionsprogramm zur Tabakprävention.

    Klare Regeln zum Umgang mit Tabakthemen
    Klare und vernünftig umgesetzte Regeln erleichterten den Umgang mit Tabakthemen und gäben der gesamten Branche Stabiliät und Planungssicherheit, hob Jacek Olczak, Deutschlandchef von Philip Morris, hervor.

    Philip Morris bezieht Positionen
    Philip Morris bezieht folgende Positionen: Das Unternehmen setzt sich dafür ein, alle Tabakprodukte fair zu besteuern. Etwaige Tabaksteuererhöhungen sollten die verschiedenen Produktkategorien so ausgewogen behandeln, das es zu keinen weiteren Konsumverschiebungen komme.

    Die Philip Morris GmbH befürwortet die Anhebung der Mindestpackungsgröße für Zigaretten z.B. auf 19 Stück. Dies unterstütze gesundheitspolitische Ziele und diene aufgrund effizienterer Produktion der Standortsicherung der deutschen Werke. Gegen Einschränkungen von Plakat- und Kinowerbung hat das Unternehmen keine Einwände.

    WHO-Empfehlung schränken ein
    Andererseits lehnt das Unternehmen einige Empfehlungen der WHO ab. Dazu zählen neutrale Packungen, das Verbot, Produkte am Verkaufspunkt im Laden zu präsentieren, die Begrenzung von Interaktion zwischen Tabakunternehmen und staatlichen Stellen sowie ein totales Verbot jeglicher Kommunikation mit erwachsenen Rauchern.

    In diesen Forderungen sieht Philip Morris keine „Regulierung“, da sie den Wettbewerb im Tabakmarkt unterbinden. Nehme man erwachsenen Konsumenten die Möglichkeit, Tabakprodukte auszuwählen, liefe das auf eine Prohibition hinaus, die den Markt dem illegalen Handel überlasse.

    „Die Politik muss sich überlegen, wen sie besser kontrollieren kann: Philip Morris oder die vietnamesischen Händler. Unsere Fabrik in Berlin oder eine illegale in den Wäldern der Ukraine“, zitiert der Berliner Tagesspiegel Olczak.

    Philip Morris schließt sich der Forderung des Aktionsprogramms an, Limits für private Einfuhren von Tabakprodukten auch innerhalb der EU beizubehalten. Denn aufgrund des Steuergefälles innerhalb der EU könnten steuer- und auch gesundheitspolitische Maßnahmen auf nationaler Ebene nur bedingt Wirkung entfalten.

    (DTZ 07/09)

  • Schlechte Behandlung der Milchkuh Tabakwaren lässt Steuereinnahmen des Fiskus we

    In den ersten drei Quartalen nahm der Bund 712,8 Mio. Euro weniger ein

    WIESBADEN (DTZ/fok). Die Tabaksteuer, drittgrößte Verbrauchssteuer in Deutschland, sprudelt nicht mehr wie noch zu Beginn des Dezenniums, sie tröpfelt. Durch den Steuererhöhungsmarathon in den Jahren 2002 bis 2005 nachhaltig geschädigt, brachte sie dem Fiskus in den ersten drei Quartalen 2008 kumuliert nur noch 9,461 Mrd. Euro ein, 7,0 Prozent bzw. 721,8 Mio. Euro weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Steuerflucht der Verbraucher beschert illegalen Vertriebsschienen wie dem Schmuggel mit seinem hohen Anteil an Produktfalsifikaten sowie den Absatzstellen jenseits der Grenzen, vor allem in den Billigländern an den Ostgrenzen, blühende Geschäfte. Eine Situation, die den legalen Handel und die Hersteller in Deutschland, aber auch den „Mehrheitsaktionär“ Fiskus in erheblichem Ausmaß belastet. Wie die Einnahmenstatistik zeigt, traf der Rückgang in den ersten drei Quartalen vor allem die Zigarette (minus 648,1 Mio. Euro), aber auch Feinschnitt (minus 56,6 Mio. Euro) und Zigarren/Zigarillos (minus 24,0 Mio. Euro).

    Beim Bezug von Steuerzeichen wies der September 2008 relativ starke Zahlen auf: Es wurden für 7,874 Mrd. Stück Zigaretten Banderolen bezogen, gegenüber dem allerdings recht schwachen Vorjahresmonat ein Plus von 9,7 Prozent. Der Kleinverkaufswert dieser Zigaretten bezifferte sich auf 1,742 Mrd. Euro (plus 10,6 Prozent). Kumuliert für die ersten neun Monate reduzierte sich die Menge der versteuerten Zigaretten jedoch um 4,5 Prozent auf 67,743 Mrd. Stück, der Kleinverkaufswert sank um 3,3 Prozent auf 14,971 Mrd. Euro. Beim Feinschnitt erreichte der Steuerzeichenbezug im September einen Spitzenwert in der Menge von 2 050,0 Tonnen (plus 18,9 Prozent gegenüber Vorjahresmonat) und im Kleinverkaufswert von 201,7 Mio. Euro (plus 21,7 Prozent). Für die ersten neun Monate 2008 kumuliert ging der Banderolenbezug in der Menge jedoch um 2,6 Prozent auf 16824,0 Tonnen zurück, im Wert stieg er aufgrund von Preiserhöhungen um 0,3 Prozent auf 1,671 Mrd. Euro.

    Die Entwicklung muss im Zusammenhang mit dem Billigpfeifentabak gesehen werden, der in der ersten Jahreshälfte erhebliche Volumina vom klassischen Feinschnitt vor allem in den unteren Preislagen absaugte, dann durch steuerliche Neudefinition aber gestoppt wurde.

    Auch die Versteuerung von Zigarren/Zigarillos wurde durch eine zum letzten Jahreswechsel vorgegebene neue steuerliche Definition im Ecocigarillo-bereich stark tangiert. Im September 2008 lag hier der Steuerzeichenbezug in der Menge bei 561,7 Mio Stück und damit um 6,1 Prozent niedriger als im Vorjahresmonat, im Wert bei 72,9 Mio. Euro (minus 7,3 Prozent). Im Zeitraum Januar bis September 2008 ging aufgrund der geringeren Verbraucherakzeptanz für die Ecocigarillo-Nachfolgerprodukte die Menge jedoch deutlich um 21,6 Prozent auf 4,165 Mrd. Stück zurück, der Wert sank um 11,6 Prozent auf 582,0 Mio. Euro.

    Die bereits beschriebene Entwicklung beim Pfeifentabak ließ für den Neun-Monats-Zeitraum die versteuerte Menge um 71,6 Prozent auf 1 711,5 Tonnen emporschnellen, der Kleinverkaufswert stieg um 41,6 Prozent auf 124,1 Mio. Euro.

    (DTZ 43/08)