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  • Finanzielle Hilfen

    BERLIN // Der Bund kann „nicht den ganzen Winter“ Finanzhilfen im zuletzt gewährten Umfang leisten. Das erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Immerhin: In der Verlängerung des „Lockdown light“ will der Staat weiter Umsatzeinbußen betroffener Unternehmen ausgleichen. Das machte Finanzminister Olaf Scholz deutlich.

    „Dezemberhilfe“
    Für die „Dezemberhilfe“ stehen demnach 16,5 Milliarden Euro zur Verfügung – deutlich mehr als die für den November eingeplanten 14 Milliarden. Grund: Im Dezember machen viele Firmen, insbesondere aus Gastronomie und Handel, einen Großteil ihres Jahresgeschäftes.

    In diesen Tagen hat die Antragsfrist für die „Novemberhilfe“ begonnen. Erste Gelder sollen in Form von Abschlagszahlungen bis Monatsende an Firmen sowie an Soloselbstständige fließen. Das Geld soll aus einem Topf für laufende Überbrückungshilfen kommen.

    Angespannte Lage
    Angesichts der angespannten Lage bei vielen Einzelhändlern hofft Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier auf mehr Verkaufstage 2021: „Ich würde mir wünschen, dass das, was an Umsatzausfällen in diesem Jahr angefallen ist, über weitere verkaufsoffene Sonntage im nächsten Jahr wieder reingeholt werden kann.“ Altmaier weiter: „Die Überbrückungshilfe III kommt und gibt Sicherheit für Unternehmen und Beschäftige auch im kommenden Jahr. Von Januar bis Ende 2021 gibt es weitere verbesserte Betriebskostenzuschüsse.“

    max

  • „Nationale Kraftanstrengung“

    BERLIN // Nun liegen die neuen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern auf dem Tisch. Wie erwartet werden die meisten Maßnahmen bis mindestens zum 20. Dezember verlängert und verschärft.

    Gatronomie und Beherbergungsgewerbe
    Betroffen ist – neben Gastronomie und Beherbergungsgewerbe – vor allem der Einzelhandel. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person auf zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.

    Zwei Haushalte
    Außerdem wurden die Kontaktbeschränkungen auf maximal zwei Haushalte und fünf Personen erweitert. Im öffentlichen Raum und vor Geschäften gilt eine Maskenpflicht. Arbeitgeber sollen großzügig Homeoffice-Lösungen anbieten und nach Möglichkeit „zwischen den Jahren“ Betriebsferien machen.
    Die Quarantänezeit von Kontaktpersonen von mit dem Corona-Virus infizierten Menschen wird ab 1. Dezember von 14 auf zehn Tage verkürzt. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test. Wer bereits an Covid-19 erkrankt war, muss nicht in Quarantäne.

    HDE: Maßnahmen kontraproduktiv
    Insbesondere der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertete die neuen Corona-Regeln für den Einzelhandel als kontraproduktiv: „Es gibt keinen sachlichen Grund, unterschiedliche Regelungen für Verkaufsflächen über und unter 800 Quadratmetern zu erlassen. Die Hygienekonzepte im Einzelhandel haben sich sowohl in kleinen wie auch in den größeren Räumlichkeiten von Geschäften, Supermärkten, Kaufhäusern und Einkaufszentren bewährt. Die neue Regelung könnte auch kontraproduktiv sein, wenn sich Warteschlangen vor den Geschäften und in den Innenstädten bilden“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Eine solche Regelung stünde auch juristisch auf sehr unsicherem Boden. Das zeigten die Erfahrungen nach Ende des ersten Lockdowns, als zunächst nur Händler mit weniger als 800 Quadratmetern öffnen durften. Diese Regelung wurde anschließend von Gerichten infrage gestellt.

    Verkaufsfläche pro Kunde
    Die neue Regelung sei zwar besser als eine ursprünglich vorgesehene, generelle Zugangsbegrenzung von einem Kunden pro 25 Quadratmetern. Es wäre jedoch besser, die bereits den gesamten November geltende Vorgabe von zehn Quadratmetern Verkaufsfläche pro Kunde für alle Einzelhändler durchgängig beizubehalten. Das stelle auch die Einhaltung der vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Abstandsregelung sicher. Bei einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern bleibt die derzeit geltende Zehn-Quadratmeter-Regelung pro Kunde bestehen, für die Quadratmeter darüber hinaus sind jeweils 20 Quadratmeter pro Kunde vorgeschrieben.

    Genth: „Mit dieser Regelung werden wir Warteschlangen vor den Supermärkten, Modegeschäften und Kaufhäusern erleben. Das schafft neue Gelegenheiten für Ansteckungen.“ Zudem verstärkten die anstehenden Kunden das Gefühl bei den Verbrauchern, Waren könnten knapp werden. Die Konsequenz könnten erneut Hamsterkäufe sein.

    max

  • Sportlotterie steht vor dem Aus

    WIESBADEN // Die Deutsche Sportlotterie (DSL) hat keine Erlaubnis mehr, den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten und darf nicht mehr über die Spielscheine von Lotto Hessen angeboten werden. Weil die Soziallotterie nicht mindestens, wie vorgegeben, 30 Prozent der Erlöse als Reinertrag erwirtschaftet, hatte das nach dem Glücksspielstaatsvertrag zuständige rheinland-pfälzische Innenministerium Ende 2019 die beantragte Verlängerung der Betriebserlaubnis bis Mitte 2021 abgelehnt.

    Zwei Eilanträge
    Mit Beschlüssen vom 20. November hat nun die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zwei Eilanträge der Antragstellerin, einer gemeinnützigen Gesellschaft mit Sitz in Wiesbaden, die die Deutsche Sportlotterie (DSL) betreibt, abgelehnt. Diese Eilanträge waren zum einen darauf gerichtet, der DSL vorläufig die Aufrechterhaltung ihres Betriebs längstens bis zum 30. Juni 2021 zu gestatten, zum anderen sollte der DSL die Einbindung ihres Angebots auf den Spielscheinen „Eurojackpot“ und „6 aus 49“ von Lotto Hessen vorläufig gestattet werden.

    Der Reinertrag
    Die Erlaubnis beinhaltete die Regelung, dass der Reinertrag der Lotterie mindestens 30 Prozent der Summe der Entgelte (einschließlich der Bearbeitungsgebühr) betragen müsse. Der gesamte Reinertrag sei für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

    Der Lotteriezweck
    Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die DSL die Voraussetzungen zur nachhaltigen Erfüllung des Lotteriezwecks über die Generierung von mindestens 30 Prozent Reinerträgen für den beantragten Erlaubniszeitraum nicht einhält und nicht wirtschaftlich veranstaltet werden kann. Gegen die Beschlüsse (Az.: 5 L 1988/19.WI und 5 L 712/20.WI) kann die Antragstellerin Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel erheben.


    vi

  • Brüssel will zusätzliche Warnhinweise

    BRÜSSEL // Dass die Tabakkonzerne bei der Entsorgung von Zigarettenfiltern herangezogen werden sollen, ist längst klar. Nun gibt es offenbar eine Vorschrift aus Brüssel, die sich gegen das sogenannte „single use plastic“, gegen Einweg-Plastik richtet. Das berichtet die „Welt am Sonntag“. Laut der Zeitung müssen ab 3.  Juli 2021 zusätzliche Warnhinweise auf allen Zigarettenpackungen aufgebracht werden.


    Farben und Schriftgröße vorgegeben

    Der Warnhinweis muss demnach mindestens 3,92 Quadratzentimeter groß sein. Die verwendbaren Farben sind ebenso vorgegeben wie die Schriftgröße und -art. Offenbar soll das Piktogramm horizontal auf die Rückseite der Zigarettenpäckchen aufgebracht werden, alternativ ist ein vertikaler Aufdruck ebenfalls zulässig.

    Durchgestrichene Hand auf rotem Untergrund
    Der Bildwarnhinweis besteht aus zwei Teilen: Links ist auf rotem Untergrund eine durchgestrichene Hand zu sehen, die im Begriff ist, eine Zigarettenkippe wegzuschnipsen. Rechts findet sich auf blauer Farbe, die vermutlich das Meer symbolisieren soll, eine Schildkröte und eine durchgestrichene Kippe. Unter den beiden Grafiken steht „Plastic in Filter“, Plastik im Filter.


    Hersteller unter Druck

    Der Vorstoß aus Brüssel bringt die Hersteller unter Druck. Denn die Europa-Politiker haben es versäumt, die entsprechende Initiative rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Laut „WamS“ hätte bereits im vergangenen Sommer ein sogenannter Implementierungsrechtsakt erlassen werden müssen. Offenbar wird dies nun erst im Januar 2021 der Fall sein. Aus den Erfahrungen mit den schon länger vorgeschriebenen Bildwarnhinweisen wird deutlich, dass die verbleibenden rund fünf Monate eigentlich viel zu knapp bemessen sind, um die Vorschriften umzusetzen. Die „WamS“ zitiert einen Reemtsma-Manager mit den Worten: „Damit die Umsetzung gut funktionieren kann, benötigen wir zwölf Monate Vorlaufzeit ab Verabschiedung des Gesetzes.“ Doch in deutsches Recht werden die EU-Vorgaben erst nach Januar 2021 übertragen werden können.

    EU-Initiative
    Die EU-Initiative kommt für die Industrie zur Unzeit. Bereits seit Monaten wehrt sich die Branche gegen die erweiterte Hersteller-Verantwortung. Das Bundesumweltministerium möchte, dass sich die Industrie an den Kosten für das Sammeln und Vernichten der Zigarettenkippen beteiligt. Die Branche argumentiert damit, dass sie bereits rund 14 Milliarden Euro jährlich in Form der Tabaksteuer an den Staat abführt. Dieses Geld müsse zumindest teilweise für die Müllbeseitigung verwendet werden. Außerdem gehen die Schätzungen für die Reinigungskosten weit auseinander.

    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    nun sind sie also da, die erwarteten neuen Regeln unseres Corona-Zeitalters. Die sind – wie hätte es anders sein können – gründlich durchdacht und klar formuliert. Geschäftsinhaber, die eine Ladenfläche von 799 Quadratmetern besitzen, dürfen 79 Kunden einlassen.

    Über 800 Quadratmeter
    Wer über 800 Quadratmeter verfügt, muss nach 40 Menschen einen Cut machen. Eine Maskenpflicht gibt es künftig auch auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt. Das ist ebenfalls logisch, da die Corona-behafteten Aerosole von den Herbststürmen kräftig durcheinander gewirbelt werden und sich die Viren so noch gezielter an ahnungs- und wehrlose Besucher heften können. Schließlich gefällt mir die Ankündigung, dass ab einer Inzidenz von 200 zusätzliche strenge Maßnahmen in Kraft treten sollen, die unter anderem für den Einzelhandel gelten sollen.

    Nichts planbar
    Welche Regeln das sind, das wollen sich die Länderchefs zusammen mit den Bundesministern offenbar noch überlegen. Obwohl Hessens Ministerpräsident behauptet, man habe bewusst keine klaren Mechanismen definiert. So bleibt den Ladeninhabern eine Gewissheit: dass auch künftig nichts planbar sein wird.

    Rezeptfreie Medikamente
    Kürzlich habe ich mit einem Freund zusammengesessen. Er fragte mich, warum alle Welt über das Verhindern von Ansteckungen spricht, aber fast niemand über Vorbeugen und Behandeln. Dabei gibt es nach verschiedenen internationalen Studien gute und rezeptfreie Medikamente zur Prophylaxe (Zink, das natürliche Quercetin, der Hustensaft Bromhexin, die Vitamine C und D sowie Aspirin) und zum Behandeln leichter Fälle zur Verfügung. Klar: Jeder, der sich krank fühlt, sollte zu Hause bleiben oder sich bei einem Arzt vorstellen. Aber sollten die Ergebnisse dieser Studien nicht stärker berücksichtigt werden? Übrigens: Derzeit grassieren die Rhinoviren, die für recht hartnäckigen Schnupfen sorgen können. Weil sich die winzigen Ärgernisse ständig verändern, gibt es bereits etwa 100 verschiedene bekannte Typen – aber keine Medikamente, die sie wirkungsvoll abtöten könnten.

    Aber wenn wir krank – oder auch nur aus Furcht vor einer Krankheit – zu Hause bleiben, ist das nicht schlimm. Unser Bundesfinanzminister macht noch ein paar Milliarden mehr locker, und schon geht’s auch ökonomisch wieder aufwärts. Wir haben es doch!

    Ich bin allerdings gespannt, wer letztlich die Zeche zahlen muss. Ich habe da so eine Ahnung…

    Ich wünsche Ihnen ein wunderbares Wochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Minijobs im Handel besonders gefährdet

    ESSEN // Corona macht es Minijobbenden nicht leicht: Nach dem ersten Shutdown haben laut Bundesagentur für Arbeit bis zum Frühjahr mehr als eine halbe Million geringfügig Beschäftigte ihren Job verloren. Waren es im Dezember 2019 noch rund 7,6 Millionen, so hat sich die Zahl bis April auf 7,0 Millionen reduziert.

    Nach den stabileren Sommermonaten fürchtet das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) infolge der „zweiten Welle“ nun einen erneuten Abbau von mehreren Tausend Minijobs.

    Randbelegschaft
    „Offensichtlich zählen die Minijobbenden zu den ersten, die in Krisenzeiten ausgesteuert werden“, stellt die IAQ-Forscherin Jutta Schmitz-Kießler bei der Auswertung der Zahlen im Portal [link|http://www.sozialpolitik-aktuell.de]www.sozialpolitik-aktuell.de[/link] fest. Durch die Pandemie werden die Probleme der Beschäftigungsform Minijob deutlich: Als Randbelegschaften werden sie in Krisenzeiten als erste abgebaut und bekommen häufig arbeits- und tarifrechtliche Ansprüche nicht gewährt (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertage, Urlaubsansprüche, tariflicher Grundlohn, tarifliche Zuschläge, Weihnachtsgeld) – entweder, weil die tatsächlichen Ansprüche nicht bekannt sind, oder weil die prekäre Lage der Beschäftigten ausgenutzt wird.


    Kleinbetrieben

    Auch die allgemeinen Kündigungsfristen haben in der Praxis häufig keinen Belang: Sie werden einfach nicht eingehalten oder umgesetzt, weil Minijobbende oft in Kleinbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten tätig sind und das Kündigungsschutzgesetz dort nicht gilt. Und: Die Betroffenen bekommen kein Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, da für sie keine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung besteht.

    Studierende oder Alleinerziehende
    Der abrupte Wegfall der Beschäftigung und des Einkommens ist besonders für jene Personen existenzbedrohend, die den Minijob als Hauptbeschäftigung ausüben und die im Haushalt nicht durch ein weiteres Einkommen abgesichert sind, etwa Studierende oder Alleinerziehende. Vor diesem Hintergrund sind aktuelle Bestrebungen, die Geringfügigkeitsgrenze auf bis zu 600 Euro anzuheben und damit die Zahl der Personen mit Minijobs noch deutlich auszuweiten, nicht zu begründen. Schmitz-Kießler: „Das verschärft die Probleme.“

    pi

  • Ärger mit Paypal?

    MAINZ // Nach Angaben verschiedener Online-Händler kündigen Finanzdienstleister wie Paypal derzeit reihenweise die Konten von Anbietern verschiedener Produktgruppen. Betroffen sind demnach vor allem Tabak und E-Zigaretten, aber auch alkoholische Getränke. Den Angaben zufolge betrifft das zumindest den europäischen Raum.

    Erschwerte Zahlungsabwicklung
    Durch die gezielt erschwerte Zahlungsabwicklung für die Branche würden die freie Entfaltung und damit die Geschäftsentwicklung behindert, schreibt einer der Betroffenen. Das widerspreche den Grundregeln des freien EU-Binnenmarktes. Der amerikanische Konzern Paypal nutze seine Marktführerschaft und seine Alleinstellungsmerkmale aus und drücke den genannten Branchen ein Siegel unethischen Handelns auf.

    Pikant: DTZ liegen die Berichte mehrerer Branchenbeschäftigter vor, deren Konten ebenfalls gesperrt wurden, weil ihre E-Mail-Adressen offenbar mit den Firmen ihrer Arbeitgeber in Verbindung gebracht wurden.

    Grundsätzlich verbietet Paypal das Bezahlen von Tabakwaren über seine Plattform. Bei anderen Produkten wie E-Zigaretten und Liquids gab es bislang auf Antrag eine Sondererlaubnis (DTZ berichtete).


    red

    Haben auch Sie schlechte Erfahrungen gemacht? Mailen Sie an:[link|mailto://marc.reisner@konradin.de] marc.reisner@konradin.de[/link].

  • Mietminderung okay

    MÜNCHEN // In einem Urteil hat das Landgericht München I am 22. September entschieden, dass ein Einzelhändler aufgrund der behördlich angeordneten Covid-19-Maßnahmen die Miete um bis zu 80 Prozent mindern darf. Darauf weist der BTWE hin.


    Corona-bedingte Schließung

    Geklagt hatte ein Händler für Möbel und Wohnaccessoires aus der Münchener Innenstadt. Er hatte seinem Vermieter mitgeteilt, die Miete ab April aufgrund höherer Gewalt um 100 Prozent kürzen zu wollen. Dagegen wiederum hatte der Vermieter geklagt. Laut dem LG München ist die Corona-bedingte Schließung des Geschäfts als Mietmangel anzuerkennen. Eine Mietminderung von bis zu 80 Prozent – je nach Ausmaß der Beschränkungen – sei gerechtfertigt. Der Mietzweck habe nach den öffentlich-rechtlichen Beschränkungen infolge der Corona-Pandemie nicht mehr eingehalten werden können. Dies falle nicht in den Risikobereich des Mieters, so die Richter.


    Erhebliche Einschränkungen

    Für den Zeitraum der Schließung im April sind laut Gericht 80 Prozent Mietminderung angemessen, ab Mai mit Öffnung auf begrenzter Fläche um 50 Prozent. Im Juni war die Flächenbegrenzung aufgehoben; dennoch habe es laut Gericht, erhebliche Einschränkungen für den Händler gegeben. Gerechtfertigt sei daher eine Mietminderung um 15 Prozent. Das Urteil (Az. 3O 4495/2020) ist noch nicht rechtskräftig, Berufung wurde eingelegt.

    red

  • „Massive kriminelle Energie“

    GRÄFELFING // Wieder wurde in Deutschland ein Lager mit illegalem Tabak ausgehoben: Vor wenigen Wochen entdeckten Fahnder in der sächsischen Gemeinde Weißwasser in der Grenzregion zu Polen und in der Gemeinde Neustadt nahe der tschechischen Grenze insgesamt 50 Tonnen Rauchtabak. Aus diesem hätten knapp 50 Millionen Zigaretten für den Schwarzmarkt hergestellt werden können. Die Produktion war laut Zoll in Polen vorgesehen.

    Schwarzmarkt im Zentrum Europas
    Der Zigarettenschwarzmarkt rückt immer stärker in das Zentrum Europas und macht die Rolle Deutschlands als logistisches Drehkreuz der Organisierten Kriminalität deutlich. Nachdem im Sommer eine der größten illegalen Zigarettenfabriken in Kranenburg nahe der Grenze zu den Niederlanden entdeckt wurde, gelang nun ein weiterer Schlag gegen den illegalen Zigarettenhandel innerhalb kurzer Zeit.

    Erfolge der Fahndungsbehörden
    „Diese Erfolge der Fahndungsbehörden zeigen, dass der Handel und die Produktion von illegalen Tabakwaren weiter ein wachsendes Problem in Deutschland darstellen. Wir haben es hierzulande mit massiver krimineller Energie zu tun, die sich nicht von den bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung des illegalen Handels abschrecken lässt“, sagt Markus Schütz, Senior Manager Illicit Trade Prevention bei Philip Morris Deutschland. „Im Gegenteil, Deutschland rückt immer stärker in den Fokus dieser Kriminalität, sei es als Transitland, als logistischer Standort für Produktion und Versorgung mit Material und nicht zuletzt als Ort des Konsums. Dies schädigt nicht nur die Staatseinnahmen, sondern untergräbt auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Denn die mittels illegalen Handels erzielten Einnahmen finanzieren häufig auch andere Felder der Organisierten Kriminalität.“

    Deshalb fordert das Unternehmen für den Kampf gegen den illegalen Handel die Bereitstellung größerer Ressourcen für die Polizei- und Zollbehörden sowie eine noch stärkere internationale Zusammenarbeit und Kooperation mit der Wirtschaft. „Nur so lässt sich diese Kriminalität, die eine hoch arbeitsteilige, industrielle Dimension annimmt, auf Augenhöhe und wirksam bekämpfen“, erklärt Philip-Morris-Manager Schütz.

    pnf