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  • „Krise mit Bravour bewältigen“

    KÖLN // DTZ hat Branchenvertreter gefragt, wie sie das Jahr 2021 sehen und wie ihre Erwartungen sind. In den folgenden Ausgaben drucken wir die Statements ab. In Folge 1: Andreas Landwehr, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA).

    Track & Trace
    Im Ausblick auf das Jahr 2020 sinnierte der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) über die mangelnde Sinnhaftigkeit des europaweiten Tabakkontrollsystems zur Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten (kurz: Track&Trace) gemäß der TPD II. Diese war verbunden mit einer unverhältnismäßig kurzen Frist, die der Branche für die Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen zur Verfügung gestellt wurde.

    Fehlerquote nie auf Null
    Aber es überwog auch die Zuversicht, dass die Mitglieder des BDTA bis zur endgültigen Scharfschaltung des Track & Trace-Systems in ruhigeren Gewässern fahren würden. Und tatsächlich waren die größten Stolpersteine auf Seiten des Großhandels rechtzeitig beseitigt worden. Dennoch muss der BDTA konstatieren, dass wahrscheinlich, in manchen Fällen voraussichtlich, die Fehlerquote nie auf den Nullpunkt gesenkt werden kann. Im Sinne einer weiteren Reduktion der datentechnischen Inkonsistenzen bis möglichst nahe an den Nullpunkt bedarf es auch in Zukunft einer weiteren engen Zusammenarbeit aller Teilnehmer innerhalb der Wertschöpfungskette, um den Ablauf von Track & Trace für alle Beteiligten so problemlos wie möglich zu gestalten.


    Herausforderung 2020

    Eine weitere Herausforderung war 2020, ungeachtet der Minimierung datentechnischer Fehlerquoten, die vorherrschende Corona-Pandemie, die einhergehend mit dem bestehenden Lockdown nicht nur die Freiheit eines jeden einzelnen einschränkt, sondern ebenso in ungeahntem Ausmaß die Tabakwaren-Großhändler und andere Branchenvertreter vor logistische sowie finanzielle Herausforderungen gestellt hat und auch im Jahr 2021 weiter stellen wird.


    Historischer Einschnitt

    Die im BDTA organisierten, überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen werden auch 2021 mit den Auswirkungen der Pandemie zu kämpfen haben. Selbst wenn die Pandemie eines Tages nur noch ein Relikt vergangener Erinnerungen sein sollte, so werden die von den Einschränkungen hervorgerufenen wirtschaftlichen Schäden noch jahrelang zu reparieren sein. Geschlossene oder gar insolvente Gaststätten, Kneipen und andere Lokalitäten bedeuten für den automatenaufstellenden Handel einen vielleicht irreparablen Umsatzeinbruch. Nur die Zeit wird zeigen, ob und inwieweit sich unsere Mitglieder von diesem historischen Einschnitt erholen werden.

    Am 1. Januar 2021 wird das Zweite Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes in Kraft treten und zukünftig schrittweise unter anderem Außenwerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter verbieten. Der BDTA akzeptiert diese Maßnahme. Außenautomaten sind für Menschen jedes Alters im Straßenbild zu sehen. Aus Gründen des Jugendschutzes haben die Betreiber von Zigarettenautomaten daher bereits vor vielen Jahren jegliche Werbung an Außenautomaten abgeschafft. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass Wahltastenbilder ausdrücklich keine Werbung, sondern vom Gesetzgeber vorgeschriebene Produktinformationen für Kunden darstellen.


    Bundestagswahl im September

    Im September 2021 werden auch die tabakindustriellen Augen auf die Ergebnisse der Bundestagswahl gerichtet sein. Nach derzeitigem Stand scheint eine fortgeführte Große Koalition eher unwahrscheinlich zu sein. Eine gegebenenfalls neu formierte und damit neu ausgerichtete Regierung wird dahingehend für unsere Branche interessant sein, wenn neue Entscheidungsträger die mittlerweile ausgereizten, nicht-repressiven Regulierungen in Bezug auf Tabakprodukte überschreiten und prohibitive sowie paraprohibitive Regulierungen auf nationaler Ebene vorantreiben sollten.

    Verpflichtenden Markierung
    Auf europäischer Ebene wiederum erwartet die Branche neben einer verpflichtenden Markierung von Tabakprodukten mit Filtern, die Plastik enthalten, die Einführung von Verbrauchssteuern auf Tabakwaren sowie die Implementierung eines einheitlichen Steuersystems für Next Generation Products, wie E-Zigaretten, dessen Ausgestaltung und Umfang die Europäische Kommission im kommenden Jahr festlegen will.

    Nikotinhalter Alternativprodukte
    Die Einbeziehung nikotinhaltiger Alternativprodukte in die EU-Tabaksteuerrichtlinie und eine darauffolgende Umsetzung in das deutsche Tabaksteuergesetz stellt aus Sicht des BDTA einen wichtigen Baustein für eine mittel- bis langfristig angelegte Planungssicherheit des Bundes im Hinblick auf die Einnahmesituation aus der Tabaksteuer dar. Hierbei muss auf die Einrichtung einer eigenen Steuerkategorie hingearbeitet werden, die den neuartigen Produkten in Bezug auf gesundheitliches Risiko und Umgewöhnungsanreize gerecht wird.


    Alltäglicher Regulierungswahn

    Neben dem alltäglichen Regulierungswahn auf nationaler und europäischer Ebene wandelt insbesondere der automatenaufstellende Handel auf dem Pfad des steten technischen Fortschritts. Die Sparkassen entwickeln bereits neue und innovative Konzepte, um die digitale Altersverifikation für das Mobile Payment zur Marktreife zu bringen. Ohnehin verbinden sich technische Modernität mit dem Zigarettenautomaten derart, dass kontaktloses Zahlen im Jahr 2021 wohl zum unangefochtenen Standard reifen wird.

    Corona-Krise
    Trotz der Corona-Krise und einer politischen Neuausrichtung auf nationalem Boden blicken die Mitglieder des BDTA positiv auf das neue Jahr. Die Krise hat den Tabakwaren-Großhandel vor unerwartete Aufgaben gestellt, aber nie in die Knie gezwungen. Und dank der Belastbarkeit, der Ausdauer und dem Vertrauen auf seine eigenen Stärken wird der Tabakwaren-Großhandel diese und weitere Krisen mit Bravour bewältigen. Mögen wir gemeinsam auf ein erfolgreiches Jahr 2021 blicken!

    Andreas Landwehr

  • Handel schließt vermehrt

    BERLIN // Aufgrund der Corona-Pandemie und der neuen Regeln leidet insbesondere der Einzelhandel in Deutschlands Innenstädten weiter unter sinkenden Kundenzahlen.

    In der Krise hat jeder vierte Betrieb Maßnahmen ergriffen und sein Geschäft vorübergehend geschlossen oder seine Öffnungszeiten angepasst. Das geht aus einer aktuellen Analyse der All-In-One Plattform für digitales Marketing Sendinblue ([link|http://www.sendinblue.de]www.sendinblue.de[/link]) hervor. Untersucht wurden insgesamt über 4000 Geschäfte auf beliebten Einkaufsstraßen der 20 größten deutschen Städte.

    Auswirkungen in Bayern
    In der bayerischen Landeshauptstadt sind die Auswirkungen des Lockdowns besonders zu sehen: In Münchens Altstadt ist momentan fast jeder fünfte (19,8 Prozent) Laden vorübergehend geschlossen. Damit ist die Stadt trauriger Spitzenreiter des Rankings. Mit Hamburg befindet sich eine weitere Metropolregion in der Krise. In der Hansestadt sind aktuell 17,9 Prozent der Läden nicht geöffnet. Es folgen Bonn mit 16,8 Prozent und Bremen mit 15,8 Prozent. Auch in Nürnberg sind derzeit 14,8 Prozent der Läden dicht. Im Durchschnitt haben 12,5 Prozent der Shops auf den Einkaufsmeilen der deutschen Großstädte vorübergehend geschlossen.

    Anpassung der Öffnungszeiten
    Die Anpassung der Öffnungszeiten im Einzelhandel macht sich laut Analyse insbesondere in Sachsen und NRW bemerkbar: In Leipzig haben mit 17,9 Prozent die meisten Läden ihre Öffnungszeiten geändert. Es folgen Bielefeld mit 17 Prozent und Dortmund mit 15,4 Prozent. Auch die Geschäfte in Nürnberg (14,8 Prozent) und Dresden (14,7 Prozent) haben vermehrt ihre Öffnungszeiten verkürzt. Im Bundesschnitt hat rund jedes neunte Geschäft während der Corona-Pandemie verändert geöffnet.

    Stationäre Einzelhandel
    Maximilian Modl, Geschäftsführer von Sendinblue Deutschland, kommentiert die Ergebnisse: „Unsere Untersuchung zeigt, wie sehr insbesondere der stationäre Einzelhandel und kleine Betriebe in der derzeitigen Situation leiden.“ Umso wichtiger sei es, den derzeit vor allem analog aufgestellten kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Digitalisierung zu helfen und eine zukunftsfähige Kundenkommunikation aufzubauen.

    pi

  • Tabakatlas vorgelegt

    BERLIN // Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) hat den neuen Tabakatlas vorgelegt, eine Sammlung aktueller Daten und Fakten rund um den Tabakkonsum.


    Kostenfreie Abgabe

    „Mit der neuen Ausgabe des Tabakatlasses wollen wir die Öffentlichkeit und die Medien auf den neuesten Stand der Wissenschaft bringen und gleichzeitig auf Basis dieser Informationen politische Entscheidungsträger zum Handeln veranlassen“, sagt Michael Baumann, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ).

    Der Tabakatlas ist kostenlos online abrufbar im Internet unter [link|http://www.dkfz.de]www.dkfz.de[/link].

    red

  • Proaktiveres Vorgehen

    LONDON // Die Marktforscher des Consumer Choice Center (CCC) in London haben Empfehlungen vorgeschlagen, wie der Verkauf von Dampf-Produkten an Jugendliche besser verhindert werden könne.

    Anregungen aus anderen Branchen
    Fred Roeder, Gesundheitsökonom und Autor des Berichts, betont: „Die meisten Länder haben bereits eine Grenze gezogen, wann es legal ist, zu dampfen. Es mangelt uns nicht an Gesetzen, sondern am Einhalten bestehender Regeln und Vorschriften. Wir haben uns ähnlich regulierte Branchen wie Alkohol und Glücksspiel angesehen und festgestellt, dass diese tendenziell intelligentere Durchsetzungsmechanismen haben. Digitale ID-Prüfungen und Brancheninitiativen sind bessere Möglichkeiten, um das Problem zu lösen, als zusätzliche Gesetze wie Geschmacksverbote.“

    Zu den Anregungen des CCC zählen strenge Altersbeschränkungen am Verkaufsort, moderne Technologie zur Altersüberprüfung sowie ein proaktiveres Vorgehen beim Durchsetzen der Vorschriften durch den Einzelhandel.

    red

  • DSL setzt Angebot fort

    WIESBADEN // Die Deutsche Sportlotterie (DSL) zugunsten des Spitzensports hat sich nach einem erstinstanzlichen Urteil des VG Wiesbaden vom 20. November unmittelbar an den VGH Kassel gewandt und darf entsprechend des dort am 27. November ergangenen Beschlusses den Betrieb aufrechterhalten.

    Das rheinland-pfälzische Innenministerium als Erlaubnisbehörde für Soziallotterien hatte mit Verweis auf angeblich nicht ausreichende Reinerträge die notwendige Lizenz nicht verlängern wollen. Dagegen hatte die DSL geklagt.

    Deutsche Sporthilfe
    Allein 2019 konnte die DSL aus den Erträgen mehr als 650 000 Euro an die Stiftung Deutsche Sporthilfe überweisen, in Summe sind so seit dem Start bereits rund 1,1 Millionen Euro an den Sport geflossen. DSL-Geschäftsführer Heinz-Georg Sundermann: „Diese Zahlen zeigen eindeutig, wie wichtig die Sportlotterie für den deutschen Sport bereits jetzt ist und das Potenzial, wenn die DSL erst einmal in mehreren Bundesländern verkauft werden kann.“ Auch der Sportausschuss des Deutschen Bundestags hatte sich ebenso wie der DOSB und eine Vielzahl von Spitzensportlern immer wieder für die Sportlotterie ausgesprochen.


    Bundesweiter Onlinevertrieb

    Aktuell ist angestrebt, das derzeit auf den bundesweiten Onlinevertrieb sowie die Lottoverkaufsstellen in Hessen ausgelegte Angebot der DSL auf das Vertriebsgebiet der Lotteriegesellschaften Bayerns und Nordrhein-Westfalens auszuweiten. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen sind bereits geschlossen. „Dann rechnen wir sogar mit einem Fördervolumen in Höhe von mehreren Millionen Euro pro Jahr für den Spitzensport“, sagt Sundermann.

    vi

  • „Drogenbericht einfach peinlich“

    BERLIN // Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), hat jetzt den aktuellen Drogen- und Suchtbericht vorgestellt. Während die Politikerin sich zufrieden gibt, hagelt es von anderen Seiten Kritik.


    Werbefenster schließen

    „Sie wissen, wie schwer sich gerade die Unionsparteien mit dem Tabakwerbeverbot getan haben.“ Das bestätigte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig (CSU) beim Vorstellen des aktuellen „Drogen- und Suchtberichtes“. Aber: Die Politikerin zeigte sich mit dem Erreichten durchaus zufrieden. Bereits in wenigen Wochen werde es in Filmen, zu denen Jugendliche Zugang haben, keine Kinowerbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten mehr geben. Jede kostenlose Abgabe solcher Produkte bei Veranstaltungen sei nicht mehr möglich und man werde diese Produkte nicht mehr verlosen oder als Preis aussetzen können. Auch im Internet würden sich die letzten Werbefenster schließen.

    Neue Regeln
    Dennoch bezeichnete Ludwig die neuen Regeln als Kompromiss. Sie bezog sich dabei auf die Fristen für die Außenwerbung für Zigaretten (Verbot ab 2022), Tabakerhitzer (Verbot ab 2023) und E-Zigaretten (Verbot ab 2024). Dies seien, wie Ludwig poetisch formulierte, „Wehmutstropfen“.

    Der Kompromiss
    Der Kompromiss sei schon deshalb positiv, so die Drogenbeauftragte weiter, weil bereits ab 1. Januar 2021 eine umfassende Regulierung für die Inhaltsstoffe auch bei nikotinfreien Liquids gälten. Die entsprechenden Vorgaben würden damit denen bei nikotinhaltigen Liquids angeglichen. Nicht ganz logisch war nach Ansicht von Beobachtern die abschließende Aussage Ludwigs, damit sei „Schluss mit Shake-and-Vape-Produkten, mit denen der Gesundheitsschutz bei E-Zigaretten zuletzt großflächig umgangen wurde“.

    So zufrieden Ludwig sich auch gab – von vielen Seiten kam Kritik an den Kernaussagen des Berichts. Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) etwa teilte in einer Stellungnahme mit, es sei allgemein bekannt, dass das Rauchen von Tabakzigaretten ein folgenschweres und vermeidbares Gesundheitsrisiko darstelle. Umso wichtiger sei es, den Rauchern in Deutschland eine wirksame Alternative zur Verfügung zu stellen.

    Potenzial der E-Zigarette
    Doch statt das Potenzial der E-Zigarette beim Rauchausstieg und damit einer potenziellen Verringerung des individuellen Risikos zu nutzen, ignoriere der Bericht sämtliche wissenschaftliche Studien, die eine geringere Schädlichkeit der E-Zigarette gegenüber Tabakprodukten eindeutig belegen.

    Die E-Zigarette werde nicht als wesentlich weniger schädliche Alternative und als Instrument der Tobacco Harm Reduction verstanden. Vielmehr versuche man, diese auf eine Stufe mit der Tabakzigarette zu stellen. Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH: „Für die Drogenbeauftragte der Bundesregierung ist es ein Armutszeugnis, dass wissenschaft‧liche Fakten, wie die geringere Schädlichkeit von E-Zigaretten im Vergleich zu Tabakzigaretten weiter ignoriert werden. Während in anderen Bereichen die Substitution als wichtiges Mittel zur Harm Reduction anerkannt wird, wird die Rolle der E-Zigarette als weniger schädliche Alternative zur Tabakzigarette konsequent ignoriert.“


    BVTE fordert Paradigmenwechsel

    Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), forderte einen Paradigmenwechsel in der Politik: „Anstatt vollständige Tabakabstinenz durch immer neue, schikanöse Vorschriften erzwingen zu wollen, muss dem mündigen Verbraucher durch ein vielfältiges Produktangebot die Möglichkeit zu einem weniger schädlichen Nikotinkonsum eröffnet werden.“

    Der neue Drogen- und Suchtbericht bestätige, dass der Jugendschutz im Tabakbereich funktioniere. Gemäß aktuellen Zahlen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist der Anteil rauchender Minderjähriger im vergangenen Jahr mit nur noch 5,6 Prozent erneut gesunken (2001 rauchten 27,5 Prozent der Kinder und Jugendlichen). Diese Tendenz setzt sich analog bei jungen Erwachsenen bis 25 Jahren fort.


    Neue Bevormundungen

    Der Ansatz, Raucher durch immer neue Bevormundungen und Verbote zu einem vollständigen Konsumverzicht drängen zu wollen, sei dagegen offensichtlich gescheitert: „Tabakpolitik funktioniert nicht nach dem Dosis-Wirkungs-Prinzip. Unnütze Maßnahmen zu verschärfen oder zu erweitern, kann nicht zu anderen Ergebnissen führen. Es ist Zeit für eine vollkommen neue nationale Tabak- und Nikotinstrategie, die am etablierten Ansatz der Schadensminimierung ausgerichtet ist“, stellte Mücke fest.


    Alternativen anbieten

    Die Politik sollte erwachsene Raucher, die ihre gesundheitlichen Risiken ohne eine komplette Abstinenz reduzieren wollen, durch die konsequente Unterstützung von Alternativen für einen weniger schädlichen Nikotinkonsum neue Wahlmöglichkeiten eröffnen: „Mit E-Zigaretten, Tabakerhitzern und tabakfreien Nikotinbeuteln bietet die Industrie bereits heute ein vielfältiges Angebot potenziell risikoreduzierter Produkte an und investiert in diesem Segment weiter intensiv in Forschung und Entwicklung.“

    Facetten der Suchtproblematik
    Das beurteilte Heino Stöver, Leiter des Instituts für Suchtforschung und Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences, ähnlich: „Das Problem der aktuellen Drogenpolitik besteht darin, dass viele Facetten der Suchtproblematik im Jahresbericht systematisch ausgeklammert werden.“ So würde Ludwig zu Recht für eine „viel größere Rolle“ des Prinzips der Schadensminderung eintreten, insbesondere im Hinblick auf die Substitution. Allerdings halte sie beispielsweise beim Thema Rauchen die Substitution durch E-Zigaretten weiter nicht für einen entscheidenden Punkt, der hierbei berücksichtigt werden sollte und verkenne damit die wissenschaftliche Faktenlage.

    Armutszeugnis für die Bundesregierung
    „Dieser Drogen- und Suchtbericht ist einfach nur peinlich“, wetterte dagegen Wieland Schinnenburg, Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik der Fraktion der FDP, in der „Berliner Zeitung“. Er sei ein Armutszeugnis für die Bundesregierung. So liefere der Bericht im Vergleich zu Vorjahren kaum belastbare Daten. Eigene Konzepte der Regierung, Themen wie Medikamentenmissbrauch oder die Wirksamkeit der präsentierten Maßnahmen würden fast vollständig ausgeblendet. Stattdessen, so schimpfte Schinnenburg: „Der Bericht enthält 30 Fotos der Drogenbeauftragten. Er dient offenbar in erster Linie der Selbstdarstellung von Frau Ludwig.“


    max

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser!

    Nun ist also die Verlängerung des sogenannten „Lockdown light“ durch – bis 10. Januar des kommenden Jahres bleiben wir zwangsweise zu Hause, und das ist vermutlich auch noch nicht das Ende der Fahnenstange.

    Mittlerweile hören wir immer häufiger Erfolgsmeldungen aus der deutschen Wirtschaft. Unglaublich erfolgreich muss das dritte Quartal verlaufen sein. Da fällt es gar nicht mehr so ins Gewicht, dass die Aussichten für 2021 sich verdüstert haben. Mehr Arbeitslose, eine stockende Erholung, eine gesenkte Prognose für das Wachstum 2021… Und das Statistische Bundesamt meldet, dass der Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren im Oktober real 7,3, nominal sogar 10,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zugelegt hat. Ich frage mich, ob Dampfer-Shops und der Tabakwarenfachhandel das so bestätigen können.

    Große Probleme
    Aus der Branche höre ich, dass immer mehr Filialisten große Probleme haben. Das betrifft vor allem den Bahnhofsbuchhandel und Läden in Einkaufszentren, zunehmend aber auch Geschäfte in Einkaufsstraßen. Die Rede ist von Umsatzrückgängen um 50 bis 80 Prozent. Nur das sogenannte Vorkassengeschäft scheint noch zu funktionieren. Die wichtigsten Gründe für die miese Kauflaune: wegen Homeoffice-Arbeiten keine Arbeitswege mit Stopp für Spontankäufe, die mangelnde Bereitschaft, vor Geschäften Schlange zu stehen und ein reduziertes Einkommen als Folge von Kurzarbeit und Umsatzeinbußen.


    Absagen für 2021

    Außerdem werden gerade reihenweise Messen und Events fürs kommende Jahr abgesagt, unter anderem die Nordstil und die Pro Wein. Das sind keine erfreulichen Aussichten. Aber die Impfungen werden uns sicher retten. An den Börsen jedenfalls klettern mit jeder Erfolgsmeldung von AstraZeneca, Pfizer und Co. die Kurse.

    Für uns heißt es in jeder Hinsicht: Durchhalten!

    Ich wünsche Ihnen einen frohen zweiten Advent.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Kuba sagt Habanos-Festival ab

    HAVANNA // Das 23. Habanos Festival wird 2021 nicht stattfinden.

    Das geht aus einer Mitteilung von Habanos S.A. hervor, die DTZ vorliegt. Darin begründet der Veranstalter seine Entscheidung mit der aktuellen Corona-Pandemie.

    Gleichzeitig kündigt das Unternehmen, das den internationalen Vertrieb kubanischer Zigarren innehat, an, im nächsten Jahr den 55. Geburtstag seiner Premiumzigarrenmarke Cohiba zu feiern. Konkrete Angaben, was die Aficionados erwartet, liegen derzeit noch nicht vor.

    Karibische Zigarren-Events fallen 2021 aus
    Die Absage der Kubaner reiht sich in die Entscheidungen der übrigen karibischen Zigarren-Events ein: Nach Puro Sabor in Nicaragua wurde laut DTZ-Informationen auch das Pro-Cigar-Festival in der Dominikanischen Republik für das kommende Jahr vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie abgesagt.

    DTZ wird in einer der nächsten Ausgaben darüber berichten, ob die Organisatoren alternativ andere Formate, zum Beispiel virtuelle Veranstaltungen planen.

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  • Sportlotterie steht vor dem Aus

    WIESBADEN // Die Deutsche Sportlotterie (DSL) hat keine Erlaubnis mehr, den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten und darf nicht mehr über die Spielscheine von Lotto Hessen angeboten werden. Weil die Soziallotterie nicht mindestens, wie vorgegeben, 30 Prozent der Erlöse als Reinertrag erwirtschaftet, hatte das nach dem Glücksspielstaatsvertrag zuständige rheinland-pfälzische Innenministerium Ende 2019 die beantragte Verlängerung der Betriebserlaubnis bis Mitte 2021 abgelehnt.

    Zwei Eilanträge
    Mit Beschlüssen vom 20. November hat nun die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zwei Eilanträge der Antragstellerin, einer gemeinnützigen Gesellschaft mit Sitz in Wiesbaden, die die Deutsche Sportlotterie (DSL) betreibt, abgelehnt. Diese Eilanträge waren zum einen darauf gerichtet, der DSL vorläufig die Aufrechterhaltung ihres Betriebs längstens bis zum 30. Juni 2021 zu gestatten, zum anderen sollte der DSL die Einbindung ihres Angebots auf den Spielscheinen „Eurojackpot“ und „6 aus 49“ von Lotto Hessen vorläufig gestattet werden.

    Der Reinertrag
    Die Erlaubnis beinhaltete die Regelung, dass der Reinertrag der Lotterie mindestens 30 Prozent der Summe der Entgelte (einschließlich der Bearbeitungsgebühr) betragen müsse. Der gesamte Reinertrag sei für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

    Der Lotteriezweck
    Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die DSL die Voraussetzungen zur nachhaltigen Erfüllung des Lotteriezwecks über die Generierung von mindestens 30 Prozent Reinerträgen für den beantragten Erlaubniszeitraum nicht einhält und nicht wirtschaftlich veranstaltet werden kann. Gegen die Beschlüsse (Az.: 5 L 1988/19.WI und 5 L 712/20.WI) kann die Antragstellerin Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel erheben.


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