Erhebliche Grauzone

MAINZ // Eine Regulierungslücke bei der E-Zigarette ist jetzt sichtbar geworden. Paragraph 14 des Tabakerzeugnisgesetzes reguliert die Anforderungen, unter welchen E-Zigaretten ab dem 20. Mai 2017 in den Verkehr gebracht werden dürfen. Am 14. April 2016 wurden mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016 / 586 die Vorschriften für ein auslauffreies Nachfüllen ergänzt. Das Problem: Die technischen Anforderungen an die Kinder-, Manipulations-, Bruch- und Auslaufsicherheit unterliegen derzeit keiner einheitlichen Norm.

Das Überwachen der gesetzlichen Anforderungen ist dabei Aufgabe der Überwachungsbehörden der Länder.
Thomas Bruggmann, auf E-Zigaretten spezialisierter Anwalt aus München, sieht denn auch ganz erhebliche Grauzonen. In der Haftung stünden zwar vor allem Hersteller und Importeure. Aber auch der Handel könne unter Umständen in die Pflicht genommen werden. DTZ wird weiter berichten.

red

(DTZ 05/17)

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