Geregelte Rauch-Zeiten jetzt auch für Wohnungseigentümer?

MÜNCHEN // Nicht nur rauchenden Mietern droht Ungemach, wie im landesweit bekannten gewordenen Fall von Friedrich Adolfs, der aktuell kurz vor dem Rauswurf steht – auch das Rauchen in der Eigentumswohnung kann nach einem, noch nicht rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München, zeitlich beschränkt sein.

Die Münchner Richter entschieden, dass dem Eigentümer permanentes Rauchen untersagt werden kann. Denn die übrigen Wohnungsinhaber im Haus hätten einen Anspruch darauf, nicht dauerhaft dem Rauch ausgesetzt zu sein. Daher sei es rechtens, dem Raucher zeitliche Vorgaben zu machen. Im vorliegenden Fall soll der Eigentümer rauchfreie Zeiten von 11 Uhr bis 13 Uhr, von 17 Uhr bis 19 Uhr sowie von 23 Uhr bis 7 Uhr einhalten. (Az.: 485C28018/13) red

(DTZ 02/15)

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