LONDON // Tabakkonzerne dürfen die Tabakproduktrichtlinie vor dem höchsten Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten.
Der London High Court, der Oberste Gerichtshof Großbritanniens, hat Anfang der Woche die Klage von Philip Morris International (PMI) zugelassen und damit den Weg frei gemacht, die TPD2 vor Gericht erneut zu prüfen. Unternehmen wie PMI, British American Tobacco (BAT) und Imperial Tobacco wollen, dass das EU-Gericht soll unter anderem die Rechtmäßigkeit der Richtlinie klären und ob die EU überhaupt für eine derartige Entscheidung zuständig war.
Die TPD2 muss im Frühjahr 2016 umgesetzt werden und sieht vor, dass 65 Prozent der Packungsfläche mit Schockbildern und Warnhinweisen bedeckt sind.
red
(DTZ 45/14)
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