FRANKFURT (DTZ/red). Ärger für den Zigarettenkonzern Lorillard: Die Amerikaner dürfen den Markennamen „blu“ in Deutschland nicht mehr benutzen. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden.
Den Antrag dazu hatte Feuerzeug-Hersteller Zippo gestellt, der unter anderem die Gemeinschaftsmarke „BLU“ für seine Gasfeuerzeuge verwendet. Die Juristen sahen aufgrund ähnlicher Logos und weil die Produkte aus einer Warenwelt stammen eine „Verwechslungsgefahr“.
Gregory Booth, Chef von Zippo Manufacturing, kommentiert: „Ich bin sehr erfreut darüber, dass das deutsche Gericht die Rechte an unserem geistigen Eigentum bestätigt hat. Wir haben in eine innovative Technologie investiert und die Rechte an der Marke BLU von Anfang an geschützt.“ Zippo hat ähnliche Anrträge auch in den USA, in Kanada, Mexiko und der Europäischen Union gestellt. In Schweden haben die Behörden es ohne Beteiligung Zippos abgelehnt, die Marke einzutragen.
Das Geschäft mit den E-Zigaretten der Marke „blu“ wird wegen des Zusammenschlusses von Lorillard und Reynolds American an Imperial Tobacco verkauft. Für den Vertrieb in Deutschland ist bisher die Cygnet UK Trading, eine Lorillard-Tochter, zuständig.
(DTZ 34/14)
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